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  #26  
Alt 27.10.2022, 15:36
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Nein, alles gut.
Er hat den Schaden gemeldet.

Formaljuristisch läuft die Klage aber erstmal gegen ihn.

Das schimpft sich "Nebenintervention" glaube ich.
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Conni (Volker)
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  #27  
Alt 27.10.2022, 15:39
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Nein, alles gut.
Er hat den Schaden gemeldet.

Formaljuristisch läuft die Klage aber erstmal gegen ihn.

Das schimpft sich "Nebenintervention" glaube ich.
Richtig so kenn ich das auch ... Ist komisch und sollte die Freundschaft nicht belasten...

Den Vertrag mit der Versicherung würde ich dann aber überdenken...
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Gruß Volker
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  #28  
Alt 27.10.2022, 15:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Richtig so kenn ich das auch ... Ist komisch und sollte die Freundschaft nicht belasten...

Den Vertrag mit der Versicherung würde ich dann aber überdenken...
Naja, es werden tagtäglich so viele Versicherungsbetrüge begangen.... da ist es schon ok, wenn mal ordentlich nachgefragt wird.

Ob es natürlich gleich bis zur Klage gehen muss...

Vermutlich ist es am einfachsten, den SB der Versicherung mal aufs Boot einzuladen, damit er sich von den örtl. Gegebenheiten überzeugen kann.
Wenn er dort ist, soll er mal durch die Seitentü rausgehen und man lässt in der Zeit einige Bootskollegen Wellen machen... Was wrd er dann tun? Vermutlich sich am Gashebel festhalten

Oder es dem SB/Gutachter der Versicherung nochmal anschaulich schildern. Die haben keine Ahnung, wie es ist, wenn man als Niewbie auf einem Boot ist...
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Viele Grüße
Thomas
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  #29  
Alt 27.10.2022, 17:15
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Dem Richter wird auch jede Vorstellung fehlen (mir eigentlich auch).
Der wird die Schaltbox netmal anfummeln.

Also wird der nen weiteres Gutachten / nen Sachverständigen beauftragen.

Bis der Würfel -wie auch immer- gefallen ist wird´s ne Weile dauern.

Die nächste Frage die ich hätte lass ich weg hier im Licht.
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  #30  
Alt 27.10.2022, 17:55
jetztodernie jetztodernie ist offline
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Hello,

meiner Einschätzung nach, wirst du das mit einer Demonstration beweisen können, eventuell auch ein Video machen, dann solltest du sowas leicht gewinnen.
Denn wenn er es fahrlässig begangen hat, wo bei einem Freund von auszugehen ist, ist dies ein normaler Haftpflichtschaden.
Natürlich geht die Versicherung bei solch einer Summe erst einmal dagegen.
Eventuell wird vom Gericht auch ein Gutachter bestellt.
Ich hatte ebenfalls einen Haftpflichtfall mit der Versicherung meines Freundes, welcher in einer Schleuse einen Fehler gemacht hat und dabei ist mein hinteres Bimini kaputt gegangen.
Natürlich bist du der Bootsführer aber du kannst natürlich nicht jeden den du mitnimmst 3 stunden einweisen in alles was passieren KÖNNTE.
In meinem Fall hat ebenfalls seine Haftpflicht mein neues Bimini bezahlt.
__________________
Liebe Grüße Peet

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  #31  
Alt 27.10.2022, 18:19
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Hallo Conni,

wo kein Verschulden, da keine Haftung. Die Haftpflichtversicherung Deines Freundes wird den Schaden ablehnen, auch wenn der Taster schwergängig wäre. Die Versicherung wird sich fragen, warum die Außenborder kaputt gehen, wenn sie hochgetrimmt werden. Hier liegt vermutlich eher ein Konstruktionsfehler des Herstellers vor. Jedenfalls eher, als daß man dem Schädiger ein Verschulden nachweisen kann.

Würde mich über Informationen über den Ausgang des Verfahrens freuen und drücke trotzdem die Daumen

Gruß Carsten
Bei der Quicksilver 505 und der 555 muss auch das Sitzbank Mittelteil nach vorne geklappt werden, sonst kommt der AB dagegen beim Hochfahren.

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Natürlich trifft ihn ein Verschulden. Er hat den Trimmtaster gedrückt.
Die Versicherung argumentiert lediglich, dass sich der Gashebel nicht zum Festhalten eignet
und dass das Drücken von ihm nicht unbemerkt geblieben sein kann, da der Taster einen Widerstand hat.
Die stellen Vorsatz in den Raum.
Ich will bei Gericht lediglich demonstrieren, wie leichtgängig der Taster ist
Da ist ein Ortstermin am Boot sinvoll.
Da sieht der Richter die genaue gegebenheit.
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #32  
Alt 27.10.2022, 18:26
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
.
.
.

Da ist ein Ortstermin am Boot sinvoll.
Da sieht der Richter die genaue gegebenheit.
Das würde der Richter sicher gerne machen.
Da wird die Brühe aber teurer als die Brocken
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  #33  
Alt 27.10.2022, 19:24
haass haass ist offline
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Ich verstehe dein Ansinnen mit der Schaltung Vor Gericht etwas beweisen zu wollen nicht.
Normalerweise wird zur Klärung dieser fragen ein Sachverständiger vom Gericht bestellt und der erklärt dem Richter die Techn. Sachverhalte.
Alles andere ist parteiische und steht auf schwachen Füßen.
Dennoch Dir viel Erfolg.
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  #34  
Alt 03.11.2022, 15:47
zooom zooom ist offline
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Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob eine Instruktion der Passagiere, hier oder da nicht anzufassen, aus einer Fahrlässigkeit gleich grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz macht.
Mich würde der Ausgang des Streits auch interessieren.
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  #35  
Alt 05.11.2022, 12:00
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob eine Instruktion der Passagiere, hier oder da nicht anzufassen, aus einer Fahrlässigkeit gleich grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz macht.
Viele Anfänger erschrecken wenn es plötzlich schaukelt und greifen dann nach dem erstbesten Griff. Da kannst du instruieren so lange willst.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #36  
Alt 05.11.2022, 14:09
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Eben, ich kann daraus weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit herleiten, so sehr ich mich bemühe.
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  #37  
Alt 05.11.2022, 19:21
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apiroma apiroma ist offline
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Das soll sich ein neutraler SV, vom Gericht bestellt, auf einem realen Boot ansehen.
Ggf. im Ortstermin mit Vertretern beider Parteien (es muß nicht das gesamte Gefolge mit zum Termin anreisen wenn vereinbart)
Evtl. sogar im Wasser, ansonsten an Land auf dem Trailer die Situation durchspielen lassen.

Eine Schaltbox im Saal kommt nicht genau genug rüber.
Eine einseitige Betrachtung oder Würdigung ("Fehlkonstruktion") ist nicht angebracht (Befangenheit), das stellt ggf. der Richter fest.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #38  
Alt 05.11.2022, 20:33
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Moin Volker,

doofe Frage, unabhängig von der blöden Situation, kann man bei Yamaha nicht die obere Trimmposition begrenzen?

Nur damit das nicht wieder passiert.

Gruß Thomas
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  #39  
Alt 06.11.2022, 09:41
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Eben, ich kann daraus weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit herleiten, so sehr ich mich bemühe.
Ein Fachmann für solche Sachen sagte mir mal: Stolpern ist erlaubt.
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Gruß Richard

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  #40  
Alt 08.12.2022, 14:29
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Moin Volker,

doofe Frage, unabhängig von der blöden Situation, kann man bei Yamaha nicht die obere Trimmposition begrenzen?

Nur damit das nicht wieder passiert.

Gruß Thomas
Nein, leider nicht.
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  #41  
Alt 08.12.2022, 14:35
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Update:

Im Verfahren musste sowohl ich, als auch mein Freund die Sache schildern.
Vom Richter sind 2 Nachfragen gekommen:
Wie war die Stimmung an Bord nach dem Ereignis?
Warum haben Sie sich überhaupt festgehalten?

Die Anwältin der Versicherung (die sog. Vertreterin des Streithelfers) hat keine einzige Frage gestellt, sondern sich nur Notitzen gemacht.

Der Streithelferin wurde Schriftsatznachlass bis zum 21.12.2022 gewährt.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung: 28.12.2022

Ich werde berichten.
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  #42  
Alt 08.12.2022, 14:54
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Wie war den die Stimmung an Bord nach dem Ereignis,
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Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #43  
Alt 08.12.2022, 14:54
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betrübt
Was da passiert ist, war und ist meinem Freund sehr unangenehm.
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  #44  
Alt 08.12.2022, 15:05
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Hier ein Passus aus dem Protokoll:

Das Gericht wies sodann die Vertreterin des Streithelfers daraufhin, dass derzeit nicht von einem zulässigen Bestreiten auszugehen ist.
Insofern verwies das Gericht darauf, dass nach Auffassung der Rechtsprechung für ein substantiierendes Bestreiten die darlegungsbelastete Partei mit nähren positiven Angaben zu erwiedern hat.
Sie muss jedenfalls erläutern von welchem Sachverhalt sie ausgeht.
Ein bloßes Bestreiten der Plausibilität des klägerischen Vortrags genügt in diesem Zusammenhang nicht. Auch ein Bestreiten mit Nichtwissen ist in diesem Fall nicht zulässig, da insofern die Befugnisse des Streithelfers nicht weitergehen als die der unterstützten Partei.
Da es sich hier aber um eine Handlung der unterstützten Partei handelt nämlich das Festhalten an dem Gasgriff ist hier auch für die Beklagtenseite ein Bestreiten mit Nichtwissen nicht zulässig.



Ist das nicht geil?
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Alt 08.12.2022, 15:24
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hier ein Passus aus dem Protokoll:

Das Gericht wies sodann die Vertreterin des Streithelfers daraufhin, dass derzeit nicht von einem zulässigen Bestreiten auszugehen ist.
Insofern verwies das Gericht darauf, dass nach Auffassung der Rechtsprechung für ein substantiierendes Bestreiten die darlegungsbelastete Partei mit nähren positiven Angaben zu erwiedern hat.
Sie muss jedenfalls erläutern von welchem Sachverhalt sie ausgeht.
Ein bloßes Bestreiten der Plausibilität des klägerischen Vortrags genügt in diesem Zusammenhang nicht. Auch ein Bestreiten mit Nichtwissen ist in diesem Fall nicht zulässig, da insofern die Befugnisse des Streithelfers nicht weitergehen als die der unterstützten Partei.
Da es sich hier aber um eine Handlung der unterstützten Partei handelt nämlich das Festhalten an dem Gasgriff ist hier auch für die Beklagtenseite ein Bestreiten mit Nichtwissen nicht zulässig.



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  #46  
Alt 08.12.2022, 15:27
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
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Das meinte mein Anwalt auch.
Ich hab's, ehrlich gesagt, nach 8x lesen immer noch nicht ganz verstanden.
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  #47  
Alt 08.12.2022, 15:28
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Das meinte mein Anwalt auch.
Ich hab's, ehrlich gesagt, nach 8x lesen immer noch nicht verstanden.
Naja die Gegenseite ist in der Beweispflicht das es nicht so abgelaufen ist wie ihr sagt
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  #48  
Alt 08.12.2022, 16:51
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Hi
Sieht doch gut aus.
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  #49  
Alt 08.12.2022, 17:08
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+1
Ich hatte schon den Verdacht, daß es für die Versicherung schwierig sein wird, aus dem Vorgang grobe Fahrlässigkeit herzuleiten.

Auf Deutsch heißt das m.E.: Butter bei die Fische oder zahlen!
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  #50  
Alt 08.12.2022, 18:36
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Ich wünsche dir auch viel Glück bei der Regulierung.
Zum Protokoll : Warum können die das eigentlich nicht einfach auf Deutsch sagen damit man es versteht.
Aber es ist doch immer das selbe, da ist ein Missgeschick passiert. Man ist versichert(der Freund) und die Versicherung will sich drücken.
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Thorsten
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