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  #26  
Alt 15.01.2023, 11:13
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Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
Achja, dann war da noch was:

"Sofern ich bereits das 60. Lebensjahr vollendet habe, füge ich zudem mein
Tauglichkeitszeugnis nach Anlage 5 BinSchPersV im Original bei. Die ärztliche
Untersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen und muss von einem hierfür zugelassenen Arzt durchgeführt worden sein."

Ist der letzte Satz im Antrag Umtausch Kleinschifferzeugnis . Welche Ärzte sind hierfür zugelassen? Beim SBF machte das der Hausarzt...
Moin,

wahrscheinlich musst Du zu einem Arzt, der auch die Tauglichkeitsprüfungen für die Binnen-Berufsschiffer durchführt.

Nebenbei: Auch im Seebereich hat sich einiges geändert. Ärzte für die Untersuchung müssen niedergelassen sein, es werden jetzt aber auch Seediensttauglichkeitszeugnisse für See-Berufsschiffer anerkannt.

Jörg
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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #27  
Alt 15.01.2023, 14:09
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



der deutsche Gesetzgeber ist da relativ unschuldig dran - das ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/2397 in nationales Recht, und in der heißt es halt



(Zweckbindung). Wo das nicht vorliegt ist ein dieser Richtlinie entsprechender Befähigungsnachweis vorgeschrieben, und zwar überall in der EU.

lg, justme
Hi!

Dann hatte der Gesetzgeber aber auch mal wieder seit 2017 schlappe 5 Jahre, um das über die Bühne zu bringen. Hat man aber irgendwie nicht, sondern jetzt kommt das Ding mit scheinbarer Rückwirkung. Ist jetzt, wie es ist, aber bürgerfreundlich ist was anderes, zumal der Fragenkatalog für die, die das Kleinschifferzeugnis machen wollen, auch noch nicht existiert. Manche müssen den Schein machen, können es aber nicht, brauchen ihn aber trotzdem. Das ist schon Schei*e.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #28  
Alt 15.01.2023, 20:23
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Dann hatte der Gesetzgeber aber auch mal wieder seit 2017 schlappe 5 Jahre, um das über die Bühne zu bringen. Hat man aber irgendwie nicht, sondern jetzt kommt das Ding mit scheinbarer Rückwirkung. Ist jetzt, wie es ist, aber bürgerfreundlich ist was anderes, zumal der Fragenkatalog für die, die das Kleinschifferzeugnis machen wollen, auch noch nicht existiert. Manche müssen den Schein machen, können es aber nicht, brauchen ihn aber trotzdem. Das ist schon Schei*e.
Ja, und er hat es ja offenbar im Dezember 2021 in Form der neuen BinSchPersV in eine entsprechende Verordnung gegossen - und deren Bedeutung für SBF-Inhaber, die mehr als nur eigene Freizeitzwecke verfolgen ist zumindest scheinbar sowohl an der WSV als auch an den beiden deutschen Verbänden ziemlich komplett vorbeigegangen. Bei uns trifft es neben der Ausbildung z.B. auch die Feuerwehr (in Niedersachsen existiert kein allgemeiner Feuerwehr-Bootsführerschein, viele FW haben ihre Bootsführer bisher einfach mit SBF ausgebildet und eingesetzt). Da würde mich allerdings auch mal interessieren, wie das geschehen konnte...

lg, justme
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  #29  
Alt 15.01.2023, 22:56
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Mal zurück zum ursprünglich verlinkten ELWIS-Beitrag: für mich sind da aber noch einige Sachen ziemlich unklar. Bei ELWIS und auch in dem dort verlinkten Antrag an die WSV ist die Rede von einem Umtausch des SBF in ein Kleinschifferzeugnis, sofern man gewerbliche Tätigkeiten auf Kleinfahrzeugen ausüben möchte.
Allerdings - wer einen SBF nach der derzeit gültigen SpFV besitzt, der hat ja nur noch ein einziges Dokument in dem sowohl die Fahrerlaubnis binnen als auch diejenige für Seewasserstraßen nachgewiesen sind - das Kleinschifferzeugnis ist aber eine lediglich eine Fahrerlaubnis auf Wasserstraßen im Geltungsbereich der BinSchStrO - und selbst da nicht mit dem gleichen Gültigkeitsbereich wie der SBF binnen: der SBF binnen gilt uneingeschränkt auf allen Binnenschiffahrtsstraßen (§ Abs. 1 SpFV), das Kleinschifferzeugnis wie alle Schiffahrtsszeugnisse und Unionspatente grundstzlich erstmal nur auf Binnenwasserstraßen der Kategorie III und IV, für die Kategorien I und II ist zusätzlich die besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen erforderlich (§15 Abs 5/6 BinSchPersV) UND zusätzlich für alle als Risikostrecken ausgewiesenen Wasserstraßen (§16 Abs 1 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 BinSchPersV) jeweils die entsprechende Zusatzqualifikation (iaW: Streckenkunde).
Zu guter Letzt - der SBF ist die deutsche Verkörperung des ICC, auf dem Kleinschifferzeugnis ist nichts dergleichen zu finden. Wie will man damit also irgendwo außerhalb der EU in einem Land, welches die UN-Resolution 40 anerkennt den Besitz der Fahrerlaubnis nachweisen?

In meinen Augen ist das vollständig unausgegoren - ein Umtausch des SBF in ein Kleinschifferzeugnis macht überhaupt keinen Sinn, weil man dadurch wesentliche Berechtigungen verliert. Maximal kann es um eine zusätzliche Ausstellung des Kleinschifferzeugnisses gehen, bei dem ein vorliegender SBF plus Arbeitgeberbescheinigung nur die Prüfung wegfallen lässt.


lg, justme
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  #30  
Alt 16.01.2023, 00:45
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Der SBF Binnen bleibt erhalten, das Kleinschifferzeugnis wird zusaätzlich ausgestellt.
Auch sinnvoll im Bezug auf private Fahrten im Ausland. Ob der Franzose mit Kontrollbefugnis auch sofort informiert wird? ich möchte es nicht ausdiskutieren
__________________
Gruß
Ewald
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  #31  
Alt 16.01.2023, 09:34
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Der SBF Binnen bleibt erhalten, das Kleinschifferzeugnis wird zusaätzlich ausgestellt.
Auch sinnvoll im Bezug auf private Fahrten im Ausland. Ob der Franzose mit Kontrollbefugnis auch sofort informiert wird? ich möchte es nicht ausdiskutieren
das wäre auch die einzige Lösung, die ich mir vorstellen kann - stellt sich nur die Frage, warum ist da von einem 'Umtausch' die Rede? Hast Du da schon gesicherte weitergehende Informationen?

lg, justme
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  #32  
Alt 16.01.2023, 10:25
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War eine Zusatzinfo und Richtigstellung des DMYV. Deckt sich auch mit der Mitteilung der GDWS, daß für die Antragstellung für die "Umschreibung" der SBF Binnen nicht im original eingeschickt werden mu? sondern eine Kopie ausreicht.
__________________
Gruß
Ewald
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  #33  
Alt 16.01.2023, 11:59
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
War eine Zusatzinfo und Richtigstellung des DMYV. Deckt sich auch mit der Mitteilung der GDWS, daß für die Antragstellung für die "Umschreibung" der SBF Binnen nicht im original eingeschickt werden mu? sondern eine Kopie ausreicht.
danke - hast Du zu dieser Mitteilung der GWDS evtl. mal einen Link o.Ä.?

lg, justme
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  #34  
Alt 16.01.2023, 12:25
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Ja ein Link zu der GWDS-Mitteilung wäre schön!


Noch besser wäre ein überarbeitetes Formular.
Dort heißt es z.Z. "Einen Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass), meinen Sportbootführerschein und einen Nachweis meiner gewerblichen Tätigkeit mit dem Sportbootführerschein vor dem 18.01.2022 (bspw. durch eine Arbeitgeberbescheinigung) habe ich beigefügt."

Dass ich denen keinen Personalausweis oder Reisepass im Original schicke ist mir schon klar, aber beim Sportbootführerschein kommt man schon ins Nachdenken. Die Arbeitgeberbescheinigung wird dann wohl im Original dazu müssen. Logisch? Klar? Aber ein entsprechender Hinweis "als Fotokopie" bzw. "im Original" wäre schön - ist ja schließlich ein Behördenformular.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #35  
Alt 16.01.2023, 14:03
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Hier ein Auszug aus 2 Schreiben des DMYV:




Anders, als im Antrag angegeben, müssen Sie Ihren SBF nicht im Original beifügen, eine einfache Kopie ist ausreichend! Dies hat uns Herr Hansen von der GDWS zugesichert. Die Bearbeitung kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen, die Kosten i. H. v. 129,-- Euro werden Ihnen nach Antragstellung in Rechnung gestellt.

Achtung: Ein Umtausch von Sportbootführerscheinen in Kleinschifferzeugnisse ist ab dem 18. Januar 2024 nicht mehr möglich. Das Kleinschifferzeugnisses muss dann von Ihnen neu erworben werden!




und






  • Auch wenn im Antrag von „Umtausch in ein Kleinschifferzeugnis“ die Rede ist:

Es handelt sich um eine Umschreibung! Der Sportbootführerschein wird nicht eingezogen und behält seine Gültigkeit (er muss ja zu Freizeitzwecken weiter genutzt werden).


__________________
Gruß
Ewald
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  #36  
Alt 24.01.2023, 17:09
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Ich habe dann mal nachgefragt und mit Herrn Hansen von der WSV in Kiel telefoniert (0228-7090-4110). Als Nachweis für der gewerblichen Nutzung reicht auch eine einfache eigene Erklärung über Tätigkeiten in der Vergangenheit ("Reichen Sie ein Photo von ihrem Startschiff mit ein, das ist OK").

Die Umschreibung kostet wahrscheinlich 129€, aber das steht noch nicht fest, es kann auch billiger werden.

Und nach jetztigem Stand müssen die Grauhaarigen ab 60 eine komplette Untersuchung bei einem zugelassenem Betriebsarzt der Binnenschifffahrt nach der Binnenschifffahrtspersonalverordnung machen lassen. Die "SBF-Untersuchunug" reicht z.Zt. nicht aus. Das kostet ca. 200€.

In Kiel gibt es zwei zugelassene Praxen: Praxis Fry / Kronshagen (https://praxisfry.de) und B-A-D GmbH (https://www.bad-gmbh.de/standorte/lo...ntrum-kiel-97/).
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Gruß

Klaus

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Alt 13.03.2023, 10:39
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Sachstand zum Thema Kleinschifferzeugnis:
Herr Hansen hat mich aufgrund meiner Anfrage heute zurückgerufen (sehr nett!).
Ich habe vor 4 Wochen alles per Email versendet und wollte mal einen Sachstand haben.
Antwort:
Aufgrund der Vielzahl von Anträgen ist mit einer (derzeitigen) Bearbeitungszeit von 3-4 Monaten zu rechnen. Dies betrifft durchgängig alle Stellen wo beantragt werden kann.
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Stefan


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  #38  
Alt 13.03.2023, 13:45
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Wenn ich diese Verordnung richtig gelesen habe, dann dürfte ich mit dem Kundenboot nicht mal eine Probefahrt machen?!

Wenn ich weiter richtig gelesen habe, dann kann ich meinen SBF bis 2025 umtauschen ohne eine Prüfung?!
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Gruß Stefan
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  #39  
Alt 13.03.2023, 13:46
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Zitat:
Zitat von von Jürgen Beitrag anzeigen
Wenn ich diese Verordnung richtig gelesen habe, dann dürfte ich mit dem Kundenboot nicht mal eine Probefahrt machen?!
Aktuell schon noch, es gibt eine Übergangsfrist.

Zitat:
Zitat von von Jürgen Beitrag anzeigen
Wenn ich weiter richtig gelesen habe, dann kann ich meinen SBF bis 2025 umtauschen ohne eine Prüfung?!
Richtig, wenn du die Anforderungen erfüllst.

Grüße

Totti
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  #40  
Alt 13.03.2023, 13:48
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
...
Richtig, wenn du die Anforderungen erfüllst.
...
Tu ich! Dann werd ich mal so einen Antrag ausfüllen...
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Gruß Stefan
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  #41  
Alt 23.05.2023, 20:59
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Hat jemand eigentlich schon etwas von seinem Antrag gehört. Ich habe meinen im Januar los gesendet und bisher nur eine Eingangsbestätigung erhalten.

Grüße
Michael
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  #42  
Alt 24.05.2023, 06:11
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Hi!

Auf der Seite der Verwaltung steht nur, dass man nicht wagen sollte, nach dem Bearbeitungsstand zu fragen. Es werde alles gut.
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viele Grüße
Blondini

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  #43  
Alt 24.05.2023, 08:12
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Es ist doch auch noch keine Eile geboten. Die Übergangsfrist läuft noch bis zum 17. Januar 2027…. Bis dahin kann auch die Beantragung der Umschreibung erfolgen.
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #44  
Alt 24.05.2023, 09:07
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Zitat:
Zitat von Top-Gun Beitrag anzeigen
Hat jemand eigentlich schon etwas von seinem Antrag gehört. Ich habe meinen im Januar los gesendet und bisher nur eine Eingangsbestätigung erhalten.

Grüße
Michael
Moin Michael,
na haste ja schon mal ein Lebenszeichen bekommen. Ich hab auf meinem Antrag im Januar nicht mal ne Eingangsbestätigung erhalten, bei Anderen die mit mir abgegeben haben das Gleiche.
Es bleibt spannend.LG Christian
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LG Christian
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  #45  
Alt 27.05.2023, 09:36
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Moin,
ich habe inzwischen eine vorläufige Bescheinigung bekommen, die bis August gültig ist. Bis dahin wird dann wohl die Karte geliefert werden, denke ich. Hat bis jetzt gut 2 Monate gedauert.

Gruß Krischan
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  #46  
Alt 08.09.2023, 08:13
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Schon wieder eine Weile her…… hat jemand neue Informationen oder sein Kleinschifferzeugnis mittlerweile bekommen??
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Stefan


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  #47  
Alt 08.09.2023, 08:25
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Ich habs vergessen zu beantragen, aber es ist ja auch noch Zeit.
Danke fürs Erinnern und Anschieben des Themas...


Grüße

Totti
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  #48  
Alt 08.09.2023, 09:16
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Moin, keiner der mir Bekannten hat bisher etwas gehört seit der Beantragung.
VG Christian
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  #49  
Alt 03.11.2023, 14:57
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So…. Sollte es nun echt losgehen?
Bei Facebook haben die ersten ihr Zeugnis gepostet…..
Bin gespannt!
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Stefan


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  #50  
Alt 03.11.2023, 15:50
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Moin!

Habe im Februar den Antrag eingereicht und im Juni irgendwann ein vorläufiges Zeugnis bekommen... nachdem die Bundesdruckerei tätig wurde, habe ich irgendwann im August/September das Kleinschifferzeugnis im Checkkartenformat erhalten.

Kosten lagen bei ca. 90€ für die Druckerei, wenn ich mich richtig erinnere....
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Beste Grüße!
der ZAUSEL alias Guido


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