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  #26  
Alt 03.04.2023, 12:22
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Dete66 Dete66 ist offline
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na nun...komm lass es...einfach nochmal lesen und verstehen!
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Gruß Dete

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  #27  
Alt 03.04.2023, 12:40
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Wenn sich dann was ändert ist es ja gut.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #28  
Alt 03.04.2023, 16:35
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich lese was von verkehrter Schlüsselnummer.

da war zuvor doch nirgend´s die Rede von "verkehrter Schl.Nr."

und bei mir im COC stand schon die "Richtige"
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Gruß Dete

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  #29  
Alt 03.04.2023, 17:26
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Böswillige könnten ja auch mal wegen Rechtbeugung im Amt ermitteln lassen...
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  #30  
Alt 03.04.2023, 17:31
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Wenn man sich mal die "Ausbildung" der Leute ansieht, wird auch einiges klar. Es gibt ja keine FZV Ausbildung. Die machen Sachbearbeiter mittlerer Dienst oder sonstwas und wenn irgendwo was umbesetzt werden muss, kommt auch mal die Dame oder der Herr, der vorher beim Jugendamt war auf einmal ins Strassenverkehrsamt. Das gibt dann drei Tage Crashkurs und dann ab hinter den Schalter. Eine normale Zulassung ist dann kein Problem, aber sobald es etwas spezieller wird, muss man einfach Glück mit dem Sachbearbeiter haben. Und nicht immer ist der Chef oder auch ein Mitarbeiter mit erweiterten Kenntnissen erreichbar. Und manche SVÄmter kochen auch ihr eigenes Süppchen, da macht man dann garnix.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #31  
Alt 03.04.2023, 18:39
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Hi Volker
Ist bei uns hier in OWL offensichtlich nicht anders.
Die Mitarbeiter in den Anmeldestellen sind nach Auskuft des Dienstellenleiters häufig
"Aushilfskräfte/Halbtagskräfte"mit einer "Schulung", keiner Ausbildung, in den Standardaufgaben.
Da läuft bei speziellen Dingen scheinbar mal was daneben.
Das mit dem "eigenen Süppchen kochen", ist n.m.M. daher begründet, daß die Dienststellen keine
Fehlbeurteilungen einräumen möchten.
Ist sicher von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich.
Wenn dann eine Fehlbeurteilung auch gegenüber dem "Kunden" als solche benannt wird
ist alles gut. Fehler passieren überall.
Deshalb bekommt das StVA Lippe, hier einen

Geändert von sporty (03.04.2023 um 19:51 Uhr)
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  #32  
Alt 04.04.2023, 07:30
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
jo...dann ruf mal beim SVA Peine an und versuche der dort herrschenden Chefin das mal beizubringen...Viel Erfolg... denn das haben schon etliche zuvor erfolglos versucht...ist also kein Garant
Na, die vermeintlichen Unzulänglichkeiten bei Deiner zuständigern Behörde musst Du schon selbst angehen. Ich kann ja nicht bei jedem Händchen halten ...

Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
... jedoch ist die ABE seit langem Geschichte und wird (wenn überhaupt) nur noch für sich allein national verwendet, maßgebend ist seit her die Europäische Konfirmitätserklärung in Übereinstimmung mit nationalen Gegebenheiten, was in D die STVZO darstellt. Das nennt sich dann kurz, knapp und bündig nur noch COC !
Na gut, wenn das so ist ... aber er will den Hänger ja auch 'national' zulassen, oder ?

Furzegal welche Behörde welches Dokument will, man kann versuchen es nach der von mir beschriebenen Vorgehensweise (die mich zum Erfolg geführt hat --- für andere jedoch keine Garantie darstellt) nachträglich zu besorgen, auch das CoC. Wie ich übrigens auch geschrieben habe. Lies halt nochmal ...

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #33  
Alt 04.04.2023, 08:12
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alles gut, habe dich schon verstanden...

war halt nur eine Ergänzung, unter anderem auch in Bezug auf manche Zulassungsstelle incl. ihrer Leitung, die nicht sehr zugänglich sind was EU Zulassungsregelungen betrifft.
So nach meiner Erfahrung eben auch die Übernahme der EU Zulassungsvorschrift in die nationale Regelung... hier bezügl. im Zusammenspiel EG-BE mit der nationalen ABE...
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Gruß Dete

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  #34  
Alt 11.04.2023, 02:22
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Hallo,
Ich habe letztes Jahr ebenfalls einen Bootstrailer aus Polen gekauft und mit grünen Kennzeichen angemeldet.
Ich bekam KEINEN Fahrzeugbrief.....nur Fahrzeugschein ausgehändigt.
Nach kurzer Nachfrage die Bestätigung, sei nicht erforderlich, da das polnische Zertifikat ausreicht.
Allerdings bekam das Zertifikat einen aufgeklebten Kreisstempel mit Unterschrift des Sachbearbeiters.

Gruß
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  #35  
Alt 17.04.2023, 13:12
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Update:
war heute in SVK Bonn, Halterwechsel eigentlich problemlos möglich allerdings da der neue Halter seinen Wohnsitz in Duisburg hat kann nur dort umgeschrieben werden.
Also stehen wir wieder am Anfang.
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geht net gibbet net
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  #36  
Alt 20.04.2023, 12:41
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Hallo Dieter,

ich habe nur deinen Eingangspost und deinen #35 gelesen. Aus Zeitgründen nicht den ganzen Strang.

Vorab: fast kein Trailerhersteller hat allgemeine ABEs, wie wir dies von PKWs kennen (nur beim Brenderup hatte ich dies einmal, sonst nie, auch nicht Wick, Ohlmeier oder Stöger).
Kann aber auch von Serie zu Serie unterschiedlich sein. I. d. R. gibt es aber keine ABE ähnlich der von PKWs.

I. d. R. sind es Einzelgenehmigungen oder Gutachten, welche auf Grundlage verschiedener § erstellt werden können. Für die vermeintlichen "Besserwisser": bitte NICHT auf meinen Post eingehen. DANKE.
Ich werde hier nicht weiter lesen und schreiben; nach 35 Jahren Bootssport und allen möglichen Trailervarianten -Neutrailer von namh. Herstellern wie Wick, Brenderup, kleinere Manuf. wie Pilob, Neptun,
alte gebrauchte aus dem Ausland (NL, Österreich, Belgien), alte gebrauchte aus D, grünes KZ, schwarzes KZ, usw., umfasst mein Wissen und meine Erfahrung zu dem Thema eine große Bandbreite ,
auch bezüglich der in manchen Bundesländern geltenden EU-Registrierung der Einzelgenehmigungen.

Bei deiner 1. Zulassung hättest du eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung einschl. Bestätigung der Fahrgestellnummer (i. d. R. vom Hersteller) und ein "Gutachten oder Bescheinigung über die Einzelgenehmigung"
(z. B. TÜV Nord/Süd oder Dekra) vorlegen müssen. Die Bestätigung der Fahrgestellnummer kann auch im Rahmen des Gutachtens/Einzelg. erfolgt sein. Und genau diese Unterlagen bzw. nur das Gutachten/die
Einzelgenehmigung
verlangt (vermutlich) nun die Zulassungsstelle des Käufers. Darauf sollte auch dein 1. Kennzeichen mit Amtsstempel vermerkt worden sein. Das fungiert dann quasi als das, was man früher "Fahrzeugbrief" nannte.

Wurde dies (Gutachten/Einzelgenehmigung) bei deiner 1. Zulassung nicht verlangt, hat man dort grob fahrlässig (gegen geltendes Recht) gehandelt. Aber vermutlich hast du bzw. nun der Käufer diese Unterlagen
und erkennt es nur nicht als solche.

Alles weitere per PN. Meine Telefonnumer habe ich dir gesendet.


Ich habe alle möglichen Varianten mit Trailern hinter mir... und hatte mit der Unwissenheit von Sachbearbeiter:innen in den Zulassungsstellen die letzten Jahre schon öfter zu tun...
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Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (20.04.2023 um 13:09 Uhr)
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