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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Trailer kann nicht umgemeldet werden?
Hallo,
es ist schon eine Katastophe in den Ämtern. Ich habe im Mai 2022 einen fabrikneuen 2,5t Trailer gekauft. Wie die meisten produziert in Polen. Wurde von mir problemlos im Str.-Verk.-Amt in Bonn angemeldet. Als Sortanhänger mit grünem Nummernschild, Steuerfrei. KFZ-Schein ausgestellt. Haftpflichtversicherung ebenfalls abgeschlossen. Mein Boot inkl. Trailer wurde nun verkauft. Und jetzt kommt`s: Der neue Besitzer wollte den Trailer in Duisburg ummelden, also einfach Halterwechsel. Das wurde dort verweigert weil angeblich keine ABE u.s.w. vorhanden ist. Es wurde dort geraten den Trailer zu verkaufen oder zurück zu geben!? Bei meinem Anruf bei der Verkaufsfirma bekam ich dei Antwort das sie sowas noch nie erlebt hätten. Bei meinem Anruf beim Str.-Verk.-Amt in Bonn folgende Antwort: Das ist schon eine spezielle Frage die ich ihnen nicht beantworten kann!? Hat schon mal jemand von euch sowas erlebt? Oder sind dort im Amt nur Deppen die keine Ahnung haben. Ich wäre dort im Amt explodiert....... Jetzt kommt der neue Besitzer zu mir und wir fahren gemeinsam nach Bonn und machen einen Halterwechsel........bin mal gespannt... Gruß Dieter
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geht net gibbet net |
#2
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Soviel ich weiß, muss auch beim Halterwechsel der "Brief" vorgelegt werden......kann mich aber auch irren. Mit welchem "Papier" hast du den denn seinerzeit zugelassen?
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... |
#3
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Zitat:
Das ist halt nur eine Bescheinigung des Herstellers, reicht in der REgel aber aus |
#4
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Genau! Dieses unscheinbares Schreiben ist das Dokument welches vorgelegt werden muss, und gerne mal verloren geht bzw. mit Prospekten entsorgt wird.
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Gruß Holger
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#5
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Brief gibt es und braucht es ja nicht. Und alle Papiere, also auch COC u.s.w sind vorhanden. auch eine EU-Bescheinigung ( Übersetzt ) sind vorhanden.
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geht net gibbet net |
#6
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Hi
Wenn der Trailer auf Dich angemeldet war gibt es eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Die ABE bzw. COC wurde dort geprüft. Wo ist das Problem? |
#7
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Moin,
Nicht ganz so. Nur Teil 1. Wird bei der Zulassung erstellt und zwar anhand Übereinsimmungsbescheinigung (CoC). Für die Ummeldung sind beide Dokumente vorzulegen. So ist der Ablauf, "normalerweise"
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VG. O. Schatz " Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. " Franz Kafka
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#8
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Also ich hab auch eine Trailer Anmeldung hinter mir, letztes Jahr.
Den Trailer vor ca. 15 Jahren von meinem Ex Chef für wenig Geld gekauft, mit Handschlag und in bar bezahlt, ohne Papiere. Letztes Jahr den Trailer neu aufgebaut und nun wollte ich ihn zulassen. Fährst Du in Berlin zum TÜV, stellt dieser die ABE aus und wenn alles andere geklärt ist bekommst Du bei der Zulassungsstelle die Zulassung für den Anhänger. Gehst Du aber im Land Brandenburg zum TÜV, so erstellt dieser ein Vollgutachten und keine ABE. Willste den Trailer dann in Berlin zulassen, haste nen problem, weil da keiner so richtig weiß wie man eine ABE ausstellt. Beim dritten Besuch in der Zulassungsstelle hatte ich dann das Glück an eine pragmatische Mitarbeiterin gekommen zu sein die mein Gutachten zusammengeheftet hat, nen Stempel drauf gedrückt hat und ABE rauf geschrieben hat. Wollen einen auf vereintes Europa machen und kochen in jeder kleinen Gemeinde ihr eigenes Süppchen.... (bei grünem Kennzeichen braucht es übrigens keine Versicherung) |
#9
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Hi Stefan
Das mit dem eigenen "Süppchen kochen" ist leider weit verbreitet. Bei Hinweis auf die geltende Rechtslage erinnern sich die Straßenverkehrsämter allerdings normalerweise sehr schnell an die Regeln.
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#10
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Und genau deshaln hab ich den Brief in "" gestellt
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... |
#11
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Ich wundere mich auch jedes Mal wieder, wie schwer es sein kann, einen popeligen Trailer zuzulassen oder umzumelden. Reibungslos ging das noch nie.
Die letzten Male hier waren alle gleich: Ich komme da rein, weiß was ich will, bin informiert und habe Recht. Werde dann eines besseren belehrt und für dumm verkauft. Dann diskutiere ich, die Dienststelle gerät komplett in Panik und stellt fest, dass ich doch recht hab. Wehe, der Eintrag Sportgeräteanhänger steht in der falschen Zeile, dann ist er plötzlich keiner mehr.. Da braucht es vier Mitarbeiter, bis es dann doch funktioniert. Oder der Anhänger hat keine Reifengröße eingetragen, weil man das früher mal nicht brauchte… Das konnte man auch nur in der Gruppe und mit Telefonaten klären. Oder man hat nur die ABE und den Fahrzeugschein und keinen Brief. Dann fehlt plötzlich der Brief. Oder man hat den Brief, den Schein und ein TÜV- Gutachten. Da fehlt die ABE. Ist alles falsch, wenn’s um Bootstrailer geht, egal ob der woanders schon angemeldet war. |
#12
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Hallo,
Mein Hänger hat eine ABE mit Stempel drauf, so ein grüner Schein. Aber einen Fahrzeugschein habe ich dafür nicht erhalten? Ist schon 10 Jahre her. Grüße Frank |
#13
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Bei grünen Kennzeichen und erstmaligen Inverkehr-Bringen wird gemeinhin kein Fahrzeugbrief ausgestellt. Dafür braucht es dann bei der Ummeldung wohl die ABE.
Ich müsste mal nachschauen, ob ich die bei meinem Neukauf des Brenderup Anhänger beim Kauf und Überführung mit roten Kennzeichen des Händlers hatte. Ich weiss es einfach nicht mehr. Ich hatte selbst zugelassen, weil da 200km zwischen lagen.. Bei meinem grünen Bootstrailer war das anders, der hatte zuvor normale schwarze Kennzeichen und darum war der Brief vorhanden. Der wurde aber natürlich nicht entwertet bei Ummeldung auf grüne Kennzeichen. Der Haltereintrag erfolgte ganz normal wie bei jedem anderen PKW. Grüße Totti
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#14
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Zitat:
Das Theater hatte ich letztes Jahr mit einem neuen 750kg EinachserTemared, den ich mir auch in Polen bestellt und geliefert bekommen hatte. Das SVA Peine hatte da auch einen fürchterlichen Tanz gemacht, allerdings ging es da um eine abweichende Schlüsselnummer, welche nach übereinstimmenden EU Recht korrekt im COC Papier stand, vom SVA Peine allerdings nicht anerkannt wurde. Das SVA wollte den Trailer partout nicht als steuerfreien Sportgeräteträger zulassen. Jede involvierte Stelle hatte beim Erleutern nur mit den Augen gerollt und mit den Zeigefinger an die Stirn getickt... Letztlich hat mich das dann ziemlich viel Rennerei gekostet, hatte dann mit der DEKRA in Peine eine sehr gute Unterstützung, die mir den Trailer mit dem COC in nationale Gegebenheiten umschlüsselte. Trotz all meinen Hinweisen zum Umgang mit EU Fahrzeugen und deren COC Papiere, inclusive einer Verfahrensanweisung vom KBA für solche abweichenden Schlüsselnummern (steht auf Seite 31/Feld 22) war das SVA Peine nicht bereit, den Trailer als Sportgeräteträger mit grünem Kennzeichen zuzulassen...soviel dazu. Reine Schikane...hat mich jedoch nicht von allem weiteren abgehalten und ich drücke dir die Daumen, das ihr das geregelt bekommt. Zitat:
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben Geändert von Dete66 (02.04.2023 um 16:08 Uhr) Grund: Schreibfehler korrigiert |
#15
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Finde ich absolut geil. Die Ämter haben Schuld wenn die Kunden nicht in der Lage sind die richtigen Papiere die man zur Anmeldung eines Fahrzeugs braucht vorzulegen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#16
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welche meinst du denn? btw.... was sind denn deiner Meinung nach die "richtigen"?
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#17
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Der Trailer von meiner Trissie wurde mit Schein und Betriebserlaubnis problemlos umgemeldet.
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#18
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Wie ich schon schrieb, die richtigen. Habe keine Lust dir das auseinander zu dröseln.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#19
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...wohl besser gesagt ...KEINE AHNUNG !?
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#20
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Du, nicht war. Ich hätte es nicht treffender schreiben können oder wolltest du damit anmerken das man trotz der erforderlichen richtigen Papiere einen Trailer nicht angemeldet bekommt?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#21
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Leider ist das so!
Ich hatte mit dem nagelneuen Brenderup auch den Trödel, dass die Unterlagen angeblich nicht reichen sollten Nach mehreren Telefonaten und nächsten Tag wieder hin müssen, ging es dann doch.
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#22
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Zitat:
sorry, aber du schreibst ziemliche Grütze... weiss auch nicht was du hier damit zum Ausdruck bringen will´st. Hatte dich ja gefragt, was DU unter erforderlich und RICHTIG annimmst zu wissen, deine lapidare Antwort dazu ist einfach nur flüssig. Fakt ist, das sowohl der TE als auch viele andere, mich inclusive, alles erforderliche zur Anmeldung beieinandner hatten, in meinem Fall das korrekte COC Papier mit allen erforderlichen Angaben, eben nur EINER nach Auffassung des SVA Peine abweichenden Schlüsselnummer, welche allerdings nach EU Recht korrekt war und mir damit das grüne Kennzeichen verwehrt wurde, allerdings erfolgte die Zulassung, eben nur mit steuerpfl. Kennzeichen. Bei der Umschlüsselung nach nationalem Schwachsinn hatte ich die DEKRA zu Hilfe, danach bekam ich dann auch die Zulassung als Sportgeräteträger... die Dekra hatte dafür auch kein Verständnis, was das SVA Peine da abgezogen hat...das KBA übrigens auch nicht, wo ich mich erkundigt und beschwert hatte. also was ist dir nun daran unklar...?
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben Geändert von Dete66 (02.04.2023 um 18:46 Uhr) Grund: Korrektur Schreibfehler
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#23
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Moin,
auf die Gefahr hin zu wiederholen, was in verschiedenen Beiträgen vorher schon gesagt wurde : Die Hänger als Fahrzeugzulassen (bzw. ummelden) kann man, wenn man a) die Zulassungsbestätigung Teil I (ehem. 'Fahrzeugschein') und die Zulassungsbestätigung Teil II (ehem. 'Fahrzeugbrief') vorlegt oder b) die Zulassungsbestätigung Teil I und die ABE (je nach Alter roter, gelber, grüner Schein) vorlegt Ich habe schon viele Anhänger ge- und verkauft, aktuell habe ich 5 Anhänger auf mich zugelassen, davon drei Sportgeräteanhänger. Bitte fragt nicht weiter ... Die Ummeldung war noch nie ein Problem gewesen, allerdings habe ich hier auch eine sehr kooperative Zulassungsstelle. Gerade bei älteren Hängern wurde originär oft keine Bestätigung Teil II ausgestellt ('Brief'), konnte also beim Kauf aucvh nicht mit übergeben werden. Den habe ich aber in den letzten Jahren bei der Ummeldung auf mich dann sozusagen als 'Erstausstellung' mitbekommen. Diese 'Briefe' sehen oft witzig aus, weil darin nur die vorhandenen Angaben übernommen werden, bei Annhängern also praktisch leer sind Wenn ich bei den 'Brief-freien' Hängern keine ABE vom Verkäufer mitbekommen habe hat ein kurzer Anruf beim Hersteller geholfen, die haben mir auch für alte Anhänger aus Ihrer Produktion die ABE sogar meist kostenfrei geliefert. Zumindest aber konnten sie mir ein Datenblatt mitgeben, mit dem ich beim TÜV eine ABE ausgestellt bekommen habe. Gleiches geht auch mit COC-Papieren oder EU-Zulassung. Tricky wird das dann nur bei Herstellern, die mittlerweile umgegangen sind. Da gibt es aber häufig Rechtsnachfolger, die man eruieren und ansprechen kann und die einem weiterhelfen. Wenn nicht muß man mit dem Chef seiner Zulassungsstelle reden, nicht mit einem Sachbearbeiter. Die wissen oft ... zu wenig. Für Anhänger ohne Papiere muß man mit dem TÜV (oder einem Pendant) über das Thema 'Eintragung als Eigenbau' reden; generell schadet es nie den Kontakt zum TÜV zu halten, denn die haben eigene Datenbanken, bei denen man 'historische' Anhänger mittels der eingestanzten Nummern identifizieren kann. Zusammenfassung : In dem Kanon - Fahrzeughersteller - TÜV - Chef der Zulassungsstelle fand sich zumindest für mich bisher immer eine Lösung, und ich konnte alle meine Hänger auf mich zulassen. Dranbleiben, nicht abwimmeln lassen, nicht sauer werden (gerade Beamte reagieren da allergisch drauf ) ... dann wird es schon. LG und viel Erfolg Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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#24
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Zitat:
Zitat:
das nennt sich dann kurz, knapp und bündig nur noch COC !
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#25
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Zitat:
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