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  #26  
Alt 08.04.2023, 12:47
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
..., während die Papieschiffe die ich kenne alle <1m sind.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #27  
Alt 08.04.2023, 12:49
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ja und Luftschiffe und Raumschiffe, aber bitte auch die Flugboote nicht vergessen.
...
Kirchenschiffe
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Liebe Grüße
Mattze

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  #28  
Alt 08.04.2023, 14:09
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Ich bin mal Schiffen.
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Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #29  
Alt 08.04.2023, 14:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ja und Luftschiffe und Raumschiffe, aber bitte auch die Flugboote nicht vergessen.

Es ging aber um die Größe ab wann nicht mehr von Boot sondern von Schiff gesprochen wird.

Kriegsschiffe dürften >20 oder sogar >50m sein, während die Papieschiffe die ich kenne alle <1m sind.

Gruß Lutz
Naja, auch nur die halbe Wahrheit.
U-Boote der Ohio-Klasse sind 170 Meter lang.
Und wie gesagt BOOT.
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Gruß
Kalle
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  #30  
Alt 08.04.2023, 14:58
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Nicht ganz ernst,
aber es gibt auch noch ein Kriegsschiff.

Gruß Manfred
Auch Boote bei der Marine, und das sind auch recht ausgewachsene.
Z.B. alle Minensucher von 54m Länge sind Boote, keine Schiffe.
Die U-Boote natürlich allesamt auch.
Und da geht es dann um die Ränge an Bord, was ein Boot oder ein Schiff ist (oder andersrum).

Gruß

Totti
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Alt 08.04.2023, 15:02
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1.5 Seiten Beiträge die nix mit der Frage des TO zu tuen haben, Respekt .
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  #32  
Alt 08.04.2023, 15:13
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
1.5 Seiten Beiträge die nix mit der Frage des TO zu tuen haben, Respekt .
Natürlich zum Thema, da die Frage nicht klar genug gestellt war.

Der einzige Beitrag im weiteren Sinne nicht zum Thema, kam jetzt von dir.
Think about it.

Gruß

Totti
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  #33  
Alt 08.04.2023, 16:12
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Jetzt weiß ich wieder was mir in den letzten Jahren an Foren so suspekt war. Die Clowns.
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  #34  
Alt 08.04.2023, 16:19
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Natürlich zum Thema, da die Frage nicht klar genug gestellt war.

Der einzige Beitrag im weiteren Sinne nicht zum Thema, kam jetzt von dir.
Think about it.

Gruß

Totti
Für mich war das klar gefragt, nur die Definition Boot Schiff war nicht klar .... aber mit etwas logischem denken hätte man darauf kommen können das er ein Sportboot im Binnenbereich fahren möchte. Als Berufler hätte er hier wohl nicht gefragt . Aber das wäre natürlich zu einfach die Frage nach einer Antwort als erledigt betrachten zu können.
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  #35  
Alt 09.04.2023, 06:36
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Der kroatische Schein ist nur in Kroatien gültig.

Als Deutscher in Deutschland mit deutschem Erstwohnsitz brauchst du Binnen den UBI und auf See den SRC.

Gruß

Totti
Okay, leuchtet aber trotzdem nicht ein, warm der Beamte auf der Donau das SRC verlangt wo doch nur der UBI Gültigkeit hat
Egal ob das Funkgerät DSC hat oder nicht, die Kontrolle bezieht sich doch ausschließlich auf das Fahrgebiet hat doch nichts mit einem Wohnsitz zu tun…

Also Logik ist da keine dahinter
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  #36  
Alt 09.04.2023, 09:13
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Moin,

dem Beamten auf der Donau interessiert den SRC nicht, er will den UBI sehen.
Dem Beamten auf Helgoland interessiert den UBI nicht, er will den SRC sehen.
Richtig, es kommt auf das Fahrtgebiet an.
Es müssen nicht unbedingt SRC und UBI sein, es gibt (gab) Scheine, die dem SRC und UBI entsprechen.
Dem Beamten auf der Donau wird auch nicht interessieren, ob das Funkgerät DSC kann, anders wiederum beim Beamten auf Helgoland.
Du benötigst die Befähigung (SRC/UBI) für die installierte Funkausrüstung entsprechend dem befahrenen Gewässer.
Jedes Land kann seine Anforderungen für die Befähigungen selbst festlegen.
Als deutscher Staatsbürger wird dein deutscher SBF und SRC in Kroatien anerkannt. Du kannst aber auch dort das kroatische Küstenpatent mit Funkberechtigung machen, welches in Kroatien anerkannt wird. Deutschland erkennt für deutsche Staatsbürger dieses Küstenpatent nicht an, für kroatische Staatsbürger hingegen schon.

Jörg

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Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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Alt 09.04.2023, 09:22
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Wenn du binnen ein AIS betreiben möchtest so brauchst du eine MMSI. Daher IMMER ATIS und MMSI beantragen.
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Liebe Grüße
Willi
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  #38  
Alt 09.04.2023, 09:34
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Und die Beantragung der Nummerzuteilung (ex Frequenzzuteilung) ist komplett unabhängig von den vorhanden Funkscheinen.

Jörg

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Alt 11.04.2023, 09:41
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Ausnahmen bestätigen die Regel, die es bezüglich Boot/ Schiff überhaupt nicht zu geben scheint.

Gruß Lutz
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  #40  
Alt 11.04.2023, 10:05
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

dem Beamten auf der Donau interessiert den SRC nicht, er will den UBI sehen.
Dem Beamten auf Helgoland interessiert den UBI nicht, er will den SRC sehen.
Richtig, es kommt auf das Fahrtgebiet an.
Moin Jörg,

ist das nur deine Meinung oder gesichert?

Ich müsste jetzt mal den Gesetzestext genau lesen, aber heisst es nicht, wenn es sich um ein betriebsbereites Funkgerät an Bord handelt, dass dann ein Scheininhaber (bei See unabhängig vom Schiffsführer, Binnen bin ich unsicher evtl. der Schiffsführer selbst) an Bord sein muss? Nebst dem Umstand, dass das oder die Geräte angemeldet sein müssen und die Urkunde mitgeführt werden muss.
Soll heissen, wenn du jetzt Binnen auf der Donau fährst, führst ein betriebsbereites See-Funkgerät mit (oder eines mit Option), besitzt aber keinen SRC oder kannst den vorlegen, ist das möglicherweise dennoch von Interesse. Unabhängig davon, dass du es eh nicht benutzen dürftest.
Es ist betriebsbereit aber du hast keine Lizenz, um es wo auch immer benutzen zu dürfen.
Ist was für die Juristen oder einen WSP-Profi. Ich habe den Gesetzestext nicht vorliegen, sondern nur die Erinnerung an den Umstand "betriebsbereit, also UBI oder SRC nötig".
Es gibt ja durchaus solche Umstände bei anderen "Vergehen" auch, die geahndet werden könnten (unabhängig vom Boot)...
Machen wir uns nichts vor, jemand ohne SRC aber Seefunk an Bord und der Sendeleistung kann durchaus für Irritationen sorgen, wenn er damit rumspielt.

Grüße

Totti
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  #41  
Alt 11.04.2023, 10:08
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

ja und nein.
Binnen mit ATIS-Nummer kein Problem, Buten mit DSC, nein. Buten nur Sprechfunk, also ohne DSC, wiederum kein Problem.
Wenn Du das Boot hast, baue das Funkgerät aus, kaufe Dir ein Icom-Geraet und lasse DSC raus programmieren. Bei ICOM soll es möglich sein, andere Hersteller weiss ich nicht.

Jörg
auch die Geräte von Sailor lassen sich für den See-Betrieb als reine Sprechfunkgeräte (also ohne DSC-Funktion) programmieren, zusätzlich gibt es auch noch das Sailor 6210 VHF, was genau den benötigten Funktionsumfang für jemanden mit einem nicht zur Teilnahme am GMDSS berechtigenden Funkzeugnis bietet (nur VHF-Sprechfunk buten + ATIS binnen).

lg, justme
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  #42  
Alt 11.04.2023, 10:20
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Moin Jörg,

ist das nur deine Meinung oder gesichert?

Ich müsste jetzt mal den Gesetzestext genau lesen, aber heisst es nicht, wenn es sich um ein betriebsbereites Funkgerät an Bord handelt, dass dann ein Scheininhaber (bei See unabhängig vom Schiffsführer, Binnen bin ich unsicher evtl. der Schiffsführer selbst) an Bord sein muss? Nebst dem Umstand, dass das oder die Geräte angemeldet sein müssen und die Urkunde mitgeführt werden muss.
es ist genau andersherum - buten muß der Schiffsführer das zur funktechnischen Ausrüstung passende Funkzeugnis haben (SportSeeSchV §1 Abs. 7), binnen muß nur irgendjemand an Bord einen UBI oder ein Funkzeugnis, was diesem gleichgestellt ist besitzen. Und binnen ist die Benutzung von Seefunk generell untersagt, von daher dürfte die dafür an Bord befindliche funktechnische Ausrüstung und der Besitz von Scheinen dort niemanden interessieren - als Seefunkanlage darf das FuG nicht betriebsbereit sein.

lg, justme
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  #43  
Alt 11.04.2023, 10:21
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Moin,

die spielen leider in einer anderen Preisklasse, kenne aber nichts besseres.
Gut zu wissen, dass sie auch umprogrammiert werden können.

Jörg

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  #44  
Alt 11.04.2023, 10:23
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Moin Jörg,

ist das nur deine Meinung oder gesichert?

Ich müsste jetzt mal den Gesetzestext genau lesen, aber heisst es nicht, wenn es sich um ein betriebsbereites Funkgerät an Bord handelt, dass dann ein Scheininhaber (bei See unabhängig vom Schiffsführer, Binnen bin ich unsicher evtl. der Schiffsführer selbst) an Bord sein muss? Nebst dem Umstand, dass das oder die Geräte angemeldet sein müssen und die Urkunde mitgeführt werden muss.
Soll heissen, wenn du jetzt Binnen auf der Donau fährst, führst ein betriebsbereites See-Funkgerät mit (oder eines mit Option), besitzt aber keinen SRC oder kannst den vorlegen, ist das möglicherweise dennoch von Interesse. Unabhängig davon, dass du es eh nicht benutzen dürftest.
Es ist betriebsbereit aber du hast keine Lizenz, um es wo auch immer benutzen zu dürfen.
Ist was für die Juristen oder einen WSP-Profi. Ich habe den Gesetzestext nicht vorliegen, sondern nur die Erinnerung an den Umstand "betriebsbereit, also UBI oder SRC nötig".
Es gibt ja durchaus solche Umstände bei anderen "Vergehen" auch, die geahndet werden könnten (unabhängig vom Boot)...
Machen wir uns nichts vor, jemand ohne SRC aber Seefunk an Bord und der Sendeleistung kann durchaus für Irritationen sorgen, wenn er damit rumspielt.

Grüße

Totti
SEE: der Schiffsführer muss auch der Scheininhaber SRC sein
Binnen: der Schiffsführer und der Funkscheininhaber können zwei unterschiedliche Personen sein..
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Alt 11.04.2023, 10:25
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Ja, danke euch. Die Prüfungen sind schon eine Weile her...
Also war es genau andersrum.

Mal später quer lesen, ob das Seefunkgerät binnen betriebsbereit sein darf trotz fehlendem SRC. Wahrscheinlich ist die Variante gar nicht erwähnt oder Grauzone.

Grüße

Totti
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  #46  
Alt 11.04.2023, 10:26
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ja, danke euch. Die Prüfungen sind schon eine Weile her...
Also war es genau andersrum.

Mal später quer lesen, ob das Seefunkgerät binnen betriebsbereit sein darf trotz fehlendem SRC. Wahrscheinlich ist die Variante gar nicht erwähnt oder Grauzone.

Grüße

Totti
DAs funkgerät muss auf der Betriebsart stehen in dem Gebiet wo es genutzt wird und das entsprechende Funkzeugniss muss vorhanden sein...
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Alt 11.04.2023, 10:53
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... dass dann ein Scheininhaber (bei See unabhängig vom Schiffsführer, Binnen bin ich unsicher evtl. der Schiffsführer selbst) an Bord sein muss? ...
Genau andersherum
Buten MUSS der Schiffsführer Inhaber des SRC sein, Binnen reicht ein UBI-Inhaber an Bord.

Gruß Lutz
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Alt 11.04.2023, 14:10
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Moin,

Binnen wird es keinen interessieren welches Seefunkgeraet eingebaut ist und ob jemand mit einem SRC an Bord ist.
Ebenso wird es Buten keinen interessieren, ob ein Binnenfunkgerät eingebaut ist, und ob der Schiffsführer einen UBI hat.

Allerdings kann es Buten Probleme geben, wenn ein DSC Gerät betriebsbereit vorhanden ist, der Schiffsführer aber keine DSC Berechtigung hat. Dann noch die Frage mit betriebsbereit. Ist es ausreichend das Mikrofon vom Funkgerät zu entfernen, um es nicht mehr betriebsbereit zu haben? Die Meinungen gehen zu nein. Und ebenso wird es mit dem nicht eingeben der MMSI sein. Das Gerät ist ohne großen Aufwand wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Wird nun beim Funkgerät die DSC Funktion heraus programmiert, mit Bestätigung vom Service, wird es jeder Überprüfung Stand halten, wenn der Schiffsführer keine DSC Berechtigung besitzt.

Jörg

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  #49  
Alt 11.04.2023, 14:23
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
... Und ebenso wird es mit dem nicht eingeben der MMSI sein. Das Gerät ist ohne großen Aufwand wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. ...
Ich habe ein Standard Horizon GX 1700 E und da heißt es:
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Funkgerät Warnung.jpg
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Größe:	41,7 KB
ID:	982870
Die Inbetriebnahme des DSC wäre zwar ohne großen Aufwand möglich, aber die Außerbetriebnahme bei "drohender" Kontrolle ist für den Nutzer quasi unmöglich.

Gruß Lutz
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  #50  
Alt 11.04.2023, 14:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich habe ein Standard Horizon GX 1700 E und da heißt es:
Anhang 982870
Die Inbetriebnahme des DSC wäre zwar ohne großen Aufwand möglich, aber die Außerbetriebnahme bei "drohender" Kontrolle ist für den Nutzer quasi unmöglich.

Gruß Lutz
ich habe ein Lowrance ... da steht ähnliches in der Anleitung.. wie die MMSI und ATIS bei den Lowrance Geräten gelöscht werden können kann man hier im Forum finden.

das geht halt nicht bei jedem Hersteller....
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