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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Liebe Grüße Mattze |
#27
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Kirchenschiffe
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Liebe Grüße Mattze |
#28
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Ich bin mal Schiffen.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#29
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Zitat:
U-Boote der Ohio-Klasse sind 170 Meter lang. Und wie gesagt BOOT.
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Gruß Kalle |
#30
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Auch Boote bei der Marine, und das sind auch recht ausgewachsene.
Z.B. alle Minensucher von 54m Länge sind Boote, keine Schiffe. Die U-Boote natürlich allesamt auch. Und da geht es dann um die Ränge an Bord, was ein Boot oder ein Schiff ist (oder andersrum). Gruß Totti
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#31
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1.5 Seiten Beiträge die nix mit der Frage des TO zu tuen haben, Respekt .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#32
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Zitat:
Der einzige Beitrag im weiteren Sinne nicht zum Thema, kam jetzt von dir. Think about it. Gruß Totti
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#34
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Für mich war das klar gefragt, nur die Definition Boot Schiff war nicht klar .... aber mit etwas logischem denken hätte man darauf kommen können das er ein Sportboot im Binnenbereich fahren möchte. Als Berufler hätte er hier wohl nicht gefragt . Aber das wäre natürlich zu einfach die Frage nach einer Antwort als erledigt betrachten zu können.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#35
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Zitat:
Egal ob das Funkgerät DSC hat oder nicht, die Kontrolle bezieht sich doch ausschließlich auf das Fahrgebiet hat doch nichts mit einem Wohnsitz zu tun… Also Logik ist da keine dahinter
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#36
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Moin,
dem Beamten auf der Donau interessiert den SRC nicht, er will den UBI sehen. Dem Beamten auf Helgoland interessiert den UBI nicht, er will den SRC sehen. Richtig, es kommt auf das Fahrtgebiet an. Es müssen nicht unbedingt SRC und UBI sein, es gibt (gab) Scheine, die dem SRC und UBI entsprechen. Dem Beamten auf der Donau wird auch nicht interessieren, ob das Funkgerät DSC kann, anders wiederum beim Beamten auf Helgoland. Du benötigst die Befähigung (SRC/UBI) für die installierte Funkausrüstung entsprechend dem befahrenen Gewässer. Jedes Land kann seine Anforderungen für die Befähigungen selbst festlegen. Als deutscher Staatsbürger wird dein deutscher SBF und SRC in Kroatien anerkannt. Du kannst aber auch dort das kroatische Küstenpatent mit Funkberechtigung machen, welches in Kroatien anerkannt wird. Deutschland erkennt für deutsche Staatsbürger dieses Küstenpatent nicht an, für kroatische Staatsbürger hingegen schon. Jörg Gesendet von meinem Redmi Note 8 mit Tapatalk
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#37
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Wenn du binnen ein AIS betreiben möchtest so brauchst du eine MMSI. Daher IMMER ATIS und MMSI beantragen.
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Liebe Grüße Willi
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#38
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Und die Beantragung der Nummerzuteilung (ex Frequenzzuteilung) ist komplett unabhängig von den vorhanden Funkscheinen.
Jörg Gesendet von meinem Redmi Note 8 mit Tapatalk
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#39
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Ausnahmen bestätigen die Regel, die es bezüglich Boot/ Schiff überhaupt nicht zu geben scheint.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#40
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Zitat:
ist das nur deine Meinung oder gesichert? Ich müsste jetzt mal den Gesetzestext genau lesen, aber heisst es nicht, wenn es sich um ein betriebsbereites Funkgerät an Bord handelt, dass dann ein Scheininhaber (bei See unabhängig vom Schiffsführer, Binnen bin ich unsicher evtl. der Schiffsführer selbst) an Bord sein muss? Nebst dem Umstand, dass das oder die Geräte angemeldet sein müssen und die Urkunde mitgeführt werden muss. Soll heissen, wenn du jetzt Binnen auf der Donau fährst, führst ein betriebsbereites See-Funkgerät mit (oder eines mit Option), besitzt aber keinen SRC oder kannst den vorlegen, ist das möglicherweise dennoch von Interesse. Unabhängig davon, dass du es eh nicht benutzen dürftest. Es ist betriebsbereit aber du hast keine Lizenz, um es wo auch immer benutzen zu dürfen. Ist was für die Juristen oder einen WSP-Profi. Ich habe den Gesetzestext nicht vorliegen, sondern nur die Erinnerung an den Umstand "betriebsbereit, also UBI oder SRC nötig". Es gibt ja durchaus solche Umstände bei anderen "Vergehen" auch, die geahndet werden könnten (unabhängig vom Boot)... Machen wir uns nichts vor, jemand ohne SRC aber Seefunk an Bord und der Sendeleistung kann durchaus für Irritationen sorgen, wenn er damit rumspielt. Grüße Totti
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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Moin,
die spielen leider in einer anderen Preisklasse, kenne aber nichts besseres. Gut zu wissen, dass sie auch umprogrammiert werden können. Jörg Gesendet von meinem Redmi Note 8 mit Tapatalk
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Zitat:
Binnen: der Schiffsführer und der Funkscheininhaber können zwei unterschiedliche Personen sein..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#45
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Ja, danke euch. Die Prüfungen sind schon eine Weile her...
Also war es genau andersrum. Mal später quer lesen, ob das Seefunkgerät binnen betriebsbereit sein darf trotz fehlendem SRC. Wahrscheinlich ist die Variante gar nicht erwähnt oder Grauzone. Grüße Totti
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#46
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DAs funkgerät muss auf der Betriebsart stehen in dem Gebiet wo es genutzt wird und das entsprechende Funkzeugniss muss vorhanden sein...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#47
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Zitat:
Buten MUSS der Schiffsführer Inhaber des SRC sein, Binnen reicht ein UBI-Inhaber an Bord. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#48
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Moin,
Binnen wird es keinen interessieren welches Seefunkgeraet eingebaut ist und ob jemand mit einem SRC an Bord ist. Ebenso wird es Buten keinen interessieren, ob ein Binnenfunkgerät eingebaut ist, und ob der Schiffsführer einen UBI hat. Allerdings kann es Buten Probleme geben, wenn ein DSC Gerät betriebsbereit vorhanden ist, der Schiffsführer aber keine DSC Berechtigung hat. Dann noch die Frage mit betriebsbereit. Ist es ausreichend das Mikrofon vom Funkgerät zu entfernen, um es nicht mehr betriebsbereit zu haben? Die Meinungen gehen zu nein. Und ebenso wird es mit dem nicht eingeben der MMSI sein. Das Gerät ist ohne großen Aufwand wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Wird nun beim Funkgerät die DSC Funktion heraus programmiert, mit Bestätigung vom Service, wird es jeder Überprüfung Stand halten, wenn der Schiffsführer keine DSC Berechtigung besitzt. Jörg Gesendet von meinem Redmi Note 8 mit Tapatalk
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#49
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Zitat:
Die Inbetriebnahme des DSC wäre zwar ohne großen Aufwand möglich, aber die Außerbetriebnahme bei "drohender" Kontrolle ist für den Nutzer quasi unmöglich. Gruß Lutz
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#50
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Zitat:
das geht halt nicht bei jedem Hersteller....
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