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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.04.2023, 16:03
Capella1 Capella1 ist offline
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Standard UKW Sprechfunkzeugnis von 1990

Hallo ihr Wissenden
Ich habe soeben mal meine Bootsführerscheine gecheckt, da ich ja wieder auf ein Binnenschiff umsteigen möchte. Dabei habe ich festgestellt, dass mein Binnenschein von 1977 ist und mein FUNK Zeugnis von 1990.
Wenn jetzt in einem Schiff das wir kaufen wollen bei dem Funkgerät Atis und eine Mmsi Nummer dabei ist, dürfte ich das dann benutzen? Das Zeugnis heißt: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen von 1990
Liebe Grüße und frohe Ostern
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  #2  
Alt 07.04.2023, 16:07
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Standard

Hi!

Der Palstek hat eine gute Übersicht:

https://palstek.de/wp-content/upload...kzeugnisse.pdf
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #3  
Alt 07.04.2023, 16:10
DLK&OCK DLK&OCK ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Capella1 Beitrag anzeigen
Hallo ihr Wissenden
Ich habe soeben mal meine Bootsführerscheine gecheckt, da ich ja wieder auf ein Binnenschiff umsteigen möchte. Dabei habe ich festgestellt, dass mein Binnenschein von 1977 ist und mein FUNK Zeugnis von 1990.
Wenn jetzt in einem Schiff das wir kaufen wollen bei dem Funkgerät Atis und eine Mmsi Nummer dabei ist, dürfte ich das dann benutzen? Das Zeugnis heißt: Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen von 1990
Liebe Grüße und frohe Ostern
Aufs Binnenschiff umsteigen?
Ist das Beruflich oder Privat?
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  #4  
Alt 07.04.2023, 16:16
Capella1 Capella1 ist offline
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Nach 30 Jahren Mittelmeersegeln, möchte ich privat auf ein Binnenboot umsteigen. Gruß Willi
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  #5  
Alt 07.04.2023, 16:32
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

ja und nein.
Binnen mit ATIS-Nummer kein Problem, Buten mit DSC, nein. Buten nur Sprechfunk, also ohne DSC, wiederum kein Problem.
Wenn Du das Boot hast, baue das Funkgerät aus, kaufe Dir ein Icom-Geraet und lasse DSC raus programmieren. Bei ICOM soll es möglich sein, andere Hersteller weiss ich nicht.

Jörg

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Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #6  
Alt 07.04.2023, 20:04
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Für binnen bist Du auf der sicheren Seite: https://www.abvt.wsv.de/Webs/WSA/ABV...cationFile&v=4
Na ja, und draußen

Grüße

Matthias.
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  #7  
Alt 07.04.2023, 20:24
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von DLK&OCK Beitrag anzeigen
Aufs Binnenschiff umsteigen?
Ist das Beruflich oder Privat?
Das Umsteigen kann nur Beruflich sein.
Privat macht keinen Sinn.

Gruß Manfred
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  #8  
Alt 08.04.2023, 00:03
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

ja und nein.
Binnen mit ATIS-Nummer kein Problem, Buten mit DSC, nein. Buten nur Sprechfunk, also ohne DSC, wiederum kein Problem.
Wenn Du das Boot hast, baue das Funkgerät aus, kaufe Dir ein Icom-Geraet und lasse DSC raus programmieren. Bei ICOM soll es möglich sein, andere Hersteller weiss ich nicht.

Jörg ...

DSC rausprogrammieren

Ohne einprogrammierte MMSI ist DSC doch gar nicht môglich.
Also bei einer neuen Funke nur ATIS einprogrammiert und gut ist.
Kann man selbst machen.

Bei der an Bord befindlichen Funke müsste ja die alte ATIS gelöscht und die eigene ATIS einprogrammiert werden und die alte MMSI gelöscht werden.

Kann meist nicht selbst sondern nur vom Händler gemacht werden.

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 08.04.2023, 07:25
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

wenn Du bei einem Kombigerät (DSC und ATIS) die MMSI nicht eingibst, kannst Du zwar kein DSC verwenden, aber Du hast immer noch ein DSC Gerät an Bord, welches beim TO mit seinem Funkschein nicht an Bord sein darf. Es könnte ohne großen Aufwand (Eingabe der MMSI) als DSC Gerät in Betrieb genommen werden.

Wenn der TO nur binnen fährt, wird es keine Rolle spielen, die DSC Problematik kommt erst Buten zum tragen.

Jörg

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Geändert von Jörg L. (08.04.2023 um 07:42 Uhr)
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  #10  
Alt 08.04.2023, 07:40
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Anders gefragt, ich habe nur das Kroatische Küstenpatent inkl. Funk und den UBI für die Donau, mein Funkgerät hat ATIS und MMSI einprogrammiert also inkl. DSC, bei Kontrollen in Österreich hat noch niemand den Kroatischen Schein sehen wollen immer nur den UBI und das Donaupatent was ja auch logisch ist, der Kroatische Schein geht die Behörde ja in Österreich nichts an.

Ist das bei euch in Deutschland anders geregelt
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  #11  
Alt 08.04.2023, 07:45
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

Binnen kein Problem, Buten wird der kroatische Schein nicht anerkannt, wenn Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast. Weder als SBF noch als Funkschein


Jörg

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  #12  
Alt 08.04.2023, 08:20
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Kladower Kladower ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
wenn Du bei einem Kombigerät (DSC und ATIS) die MMSI nicht eingibst, kannst Du zwar kein DSC verwenden, aber Du hast immer noch ein DSC Gerät an Bord, welches beim TO mit seinem Funkschein nicht an Bord sein darf.
Sichtweise der BNetzA (hatte ich schon ein paar mal in anderen Threads gepostet):
"Bei Kombianlagen wird nicht mehr grundsätzlich ATIS und MMSI vergeben. Der Betrieb ausschließlich mit ATIS-Kennung als reine Binnenfunkanlage ist somit Ordnung. Auch ohne das entsprechende Funkzeugnis kann (und sollte!) man auf See außerhalb der Zonen 1-4 auf Kanal 16 mithören, nur das Senden ist eine Ordnungswidrigkeit."
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Viele Grüße
Gerhard

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  #13  
Alt 08.04.2023, 09:15
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Stoffy 2100sc Beitrag anzeigen
Anders gefragt, ich habe nur das Kroatische Küstenpatent inkl. Funk und den UBI für die Donau, mein Funkgerät hat ATIS und MMSI einprogrammiert also inkl. DSC, bei Kontrollen in Österreich hat noch niemand den Kroatischen Schein sehen wollen immer nur den UBI und das Donaupatent was ja auch logisch ist, der Kroatische Schein geht die Behörde ja in Österreich nichts an.

Ist das bei euch in Deutschland anders geregelt
Der kroatische Schein ist nur in Kroatien gültig.

Als Deutscher in Deutschland mit deutschem Erstwohnsitz brauchst du Binnen den UBI und auf See den SRC.

Gruß

Totti
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  #14  
Alt 08.04.2023, 09:17
Capella1 Capella1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Das Umsteigen kann nur Beruflich sein.
Privat macht keinen Sinn.

Gruß Manfred
Verstehe ich nicht.
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  #15  
Alt 08.04.2023, 09:19
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von Capella1 Beitrag anzeigen
Verstehe ich nicht.
Was will ich Privat auf ein Berufsschiff ?
Da kann ich nur Urlaub, Blinder Passagier oder Neudeutsch "Chillen".
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  #16  
Alt 08.04.2023, 09:57
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Capella1 Beitrag anzeigen
Verstehe ich nicht.
So gings mir beim Lesen hier auch.

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Was will ich Privat auf ein Berufsschiff ? ...
Hat der TO geschrieben, dass er auf ein Berufsschiff möchte?
Er schrieb was von "Binnenschiff".
Binnenschiff (Wikipedia)
"Eine grobe Einteilung der Binnenschiffe ergibt sich aus ihrer Verwendung;
  • Frachtschiff
  • Passagierschiff
  • Arbeitsschiff
  • Sportboot
"
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Liebe Grüße
Mattze

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  #17  
Alt 08.04.2023, 09:59
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Ein Sportboot ist ein Boot und kein Schiff.


Grüße

Totti
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  #18  
Alt 08.04.2023, 10:10
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ein Sportboot ist ein Boot und kein Schiff.


Grüße

Totti
Und eine "Seeboot" ist ein Seeschiff, kein Binnenschiff,
und Wiki hat nicht immer Recht.

Gruß
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  #19  
Alt 08.04.2023, 10:10
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ein Sportboot ist ein Boot und kein Schiff.


Grüße

Totti

Diese Wortklauberei ist für die Frage, um die es hier geht, unbedeutend. Das UBI-Funkzeugnis gilt (anders als das SRC/LRC-Funkzeugnis im Seebereich) sowohl für die Berufsschifffahrt als auch für die Sportboote.
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  #20  
Alt 08.04.2023, 10:16
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
Diese Wortklauberei ...

Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
aus https://de.wikipedia.org/wiki/Schiff
"Die Abgrenzung von Schiffen gegenüber Booten oder anderen Schwimmobjekten ist dabei nicht eindeutig."
und
"Weder allgemeinsprachlich noch in der Fachliteratur gibt es eine scharfe Abgrenzung von Schiffen zu anderen schwimmenden Objekten."
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #21  
Alt 08.04.2023, 10:19
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
... und Wiki hat nicht immer Recht.Gruß
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Liebe Grüße
Mattze

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  #22  
Alt 08.04.2023, 10:22
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Nicht eindeutig, aber doch in der Berufsschifffahrt begründet ("Dienstgrade/Ränge" an Bord) und die Grenze des Bootes zum Schiff liegt bei rund 50m.

Ein Schiff kann ein Boot transportieren, aber ein Boot niemals ein Schiff. Dieser Spruch spiegelt eine von mehreren Definitionen von Boot und Schiff wieder, nämlich die, dass ein Boot ein seetüchtiges Fahrzeug unter 50 Meter Länge ist, ein Schiff eines über 50 Meter Länge.

Grüße

Totti
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  #23  
Alt 08.04.2023, 12:01
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... Ein Schiff kann ein Boot transportieren, aber ein Boot niemals ein Schiff. Dieser Spruch spiegelt eine von mehreren Definitionen von Boot und Schiff wieder, nämlich die, dass ein Boot ein seetüchtiges Fahrzeug unter 50 Meter Länge ist, ein Schiff eines über 50 Meter Länge. ...
Dann müsste man "transportieren" definieren, denn ein Schlepper von <50m ist nach "Deiner" Definition ein Boot, welches große Schiffe von A nach B bewegt, also transportiert

Und wo steht das mit den 50m

In der Binnenschifffahrtstraßenuntersuchungsordnung (BinSchUO heißt es im §1 (5):
Diese Verordnung gilt für alle
1. Schiffe mit einer Länge von 20 m oder mehr,



Mal eine ganz einfache Frage: Ist ein Ruderboot <20m ein Kleinfahrzeug?
Mögliche antworten:
Ja - siehe BinschStrO §1.01 14.
Nein - siehe KlFzKV-BinSch §1 2. d.


Nicht ganz ernst, aber es gibt auch noch Papierschiffe:


Gruß Lutz
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  #24  
Alt 08.04.2023, 12:19
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann müsste man "transportieren" definieren, denn ein Schlepper von <50m ist nach "Deiner" Definition ein Boot, welches große Schiffe von A nach B bewegt, also transportiert

Und wo steht das mit den 50m

In der Binnenschifffahrtstraßenuntersuchungsordnung (BinSchUO heißt es im §1 (5):
Diese Verordnung gilt für alle
1. Schiffe mit einer Länge von 20 m oder mehr,



Mal eine ganz einfache Frage: Ist ein Ruderboot <20m ein Kleinfahrzeug?
Mögliche antworten:
Ja - siehe BinschStrO §1.01 14.
Nein - siehe KlFzKV-BinSch §1 2. d.


Nicht ganz ernst, aber es gibt auch noch Papierschiffe:


Gruß Lutz
Nicht ganz ernst,
aber es gibt auch noch ein Kriegsschiff.

Gruß Manfred
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  #25  
Alt 08.04.2023, 12:28
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Nicht ganz ernst,
aber es gibt auch noch ein Kriegsschiff.

Gruß Manfred
Ja und Luftschiffe und Raumschiffe, aber bitte auch die Flugboote nicht vergessen.

Es ging aber um die Größe ab wann nicht mehr von Boot sondern von Schiff gesprochen wird.

Kriegsschiffe dürften >20 oder sogar >50m sein, während die Papieschiffe die ich kenne alle <1m sind.

Gruß Lutz
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