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  #26  
Alt 29.09.2023, 06:55
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Chili Chili ist offline
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Bei uns in FFM kriegt man die 100er Plakette auch immer mit dazu.
Die Voraussetzungen prüfen sie nicht und können sie auch gar nicht prüfen.

Wie schon geschrieben wurde:
Ob man die 100 auch nutzen darf und die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, dafür ist der Fahrzeugführer selbst verantwortlich.
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  #27  
Alt 29.09.2023, 08:46
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen

Wie schon geschrieben wurde:
Ob man die 100 auch nutzen darf und die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, dafür ist der Fahrzeugführer selbst verantwortlich.
Im Fall des TE (Silbermöwe) stimmt das zwar grundsätzlich auch, nur ist ihm als Besitzer des Anhängers amtlich in den individuellen Papieren des Anhängers, ohne wenn und aber, explizit bescheinigt worden, dass er den Anhänger mit Faktor 1,1 oder Faktor 1,2 (1500kg Mindestleermasse des Zug-Fz) ziehen darf.
Wenn in der Zulassungsbescheinigung nur drin stehen würde, dass der Anhänger gem. 9.AVO d. StVO für 100km/h geeignet ist, was völlig ausreichend wäre, wäre es etwas ganz anderes bezüglich der Verantwortung des Fahrers.

Er muss sich daher "eigentlich" nur noch darum kümmern, dass die Reifen stimmen und das bei dem neuen Anhänger erst in ein paar Jahren...

Als normaler Fahrer sollte er "eigentlich" darauf vertrauen können, was in den amtlichen Papieren steht und dort steht nichts davon, dass der Anhänger baulich noch verändert werden muss, um ihn mit den in der Zulasssungsbescheinigung angegebenen Mindest-Leergewichten mit 100km/h ziehen zu dürfen.

Das ist also ein Grenzfall.
Verursacher ist vermutlich die Herstellerfirma des Anhängers, deren mitgelieferte Daten diesbezüglich nicht mit den Eigenschaften des konkreten Anhängers übereinstimmen. Die Zulassungsstelle überträgt diese Daten halt nur "blind" in die Zulassungsbescheinigung. Das dürfte bei Neufahrzeugen grundsätzlich so der Fall sein.

Ob in diesem Fall der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass die Zulassungsstelle falsche Daten eingetragen hat, weiß ich nicht so recht. "Eigentlich" kann er ja nichts falsch machen, wenn er sich schlichtweg an das hält, was in den amtlichen Papieren steht.

Trotzdem würde ich persönlich Stoßdämpfer nachrüsten, wenn tatsächlich von den 100km/h in D Gebrauch gemacht werden soll.

Geändert von tritonnavi (29.09.2023 um 08:53 Uhr)
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  #28  
Alt 29.09.2023, 09:06
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Er hat es doch schwarz auf weiß das er mit dem Ding 100 fahren darf. Ich würde da überhaupt nichts nachbauen und mir auch keine Gedanken darüber machen was der vom Straßenverkehrsamt da eingetragen hat und aus welchem Grund. Der hat es auch unterschrieben und damit ist dann gut.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #29  
Alt 29.09.2023, 09:16
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So handhaben es andere Kreise:

https://www.kreis-soest.de/verkehr-wirtschaft/verkehr/zulassung/100kmh/zulassung-100-stundenkilometern

https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=17585


(Herstellerbescheinigung) ..... muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein) Ihres Anhängers einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo-100-Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

Ist die nicht vorhanden, muss dass Fahrzeug abgenommen werden. -> muss Fahrzeughalter veranlassen


Sollte nun dem zuständigen Mitarbeiter in diesem Fall ein Fehler unterlaufen sein, ist letztenendes dennoch der Fahrzeugführer verantwortlich. Auf`Unwissenheit`/ Fehler anderer kann man sich leider nicht berufen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht- man kann/ muss sich notfalls selbst erkundigen.

Ich ließ mal eine `zulässige` AHK montieren, die auf Kosten des Herstellers wieder gewechselt werden musste. Der Kugelkopf war zu hoch. Auch hier galt `Unwissenheit`schützt vor Strafe nicht. Im Schadenfalls wäre ich belangt worden. Das führte dazu, dass die AHK für das Fahrzeugmodell abgeändert werden musste. Ich war dementsprechend der Erste mit einer rechtskonformen Kupplung. Das Ganze hat Zeit und Nerven gekostet.
Da stellte sich die Frage, wie es sein konnte, dass der Hersteller für die zu hohe Kupplung eine Zulassung bekommen konnte? Das ist wohl recht leicht?
.
__________________
Schöne Grüsse !

Geändert von Neutral (29.09.2023 um 09:37 Uhr)
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  #30  
Alt 29.09.2023, 09:19
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Sobald eine Herstellerbescheinigung vorhanden ist, schreiben die, ohne Prüfung, schlichtweg ab....wer sollte das auch bei der Zulassungsstelle amtl. überprüfen können?
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  #31  
Alt 29.09.2023, 09:30
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Er hat es doch schwarz auf weiß das er mit dem Ding 100 fahren darf. Ich würde da überhaupt nichts nachbauen und mir auch keine Gedanken darüber machen was der vom Straßenverkehrsamt da eingetragen hat und aus welchem Grund. Der hat es auch unterschrieben und damit ist dann gut.
Der entscheidende Punkt ist bei Silbermöwe ja gerade, das, was dort unter Bemerkungen genau eingetragen wurde:

Nur dadurch, dass dort exakte Mindestleergewichte für das ZugFz eingetragen sind, muss der Fahrer diese nicht selbst ermitteln und sich um technische Einzelheiten kümmern, welche dies beeinflussen.

Wenn diese Gewichtsangaben in der ZB1 fehlen würden, wäre er komplett selbst dafür verantwortlich, das zul Mindestgewicht, inkl. Beachtung aller Bedingungen der 9.AVO, zu bestimmen und dann wären 100km/h in D nicht möglich.

Ich würde es, wenn ich schon die Kenntnis darüber hätte, in dem Fall aus Eigeninteresse nachrüsten, wenn ich längere Touren (z.b. Urlaubsfahrt) trailern würde und/oder wenn ich die 100km/h in D tatsächlich häufiger nutzen würde.

Wenn es sich dagegen um einen Trailer handelt, der nur für Kurzstrecken auf Landstraßen genutzt wird, kann man darauf m.E. verzichten.
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