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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Bei uns in FFM kriegt man die 100er Plakette auch immer mit dazu.
Die Voraussetzungen prüfen sie nicht und können sie auch gar nicht prüfen. Wie schon geschrieben wurde: Ob man die 100 auch nutzen darf und die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, dafür ist der Fahrzeugführer selbst verantwortlich.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#27
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![]() Zitat:
Wenn in der Zulassungsbescheinigung nur drin stehen würde, dass der Anhänger gem. 9.AVO d. StVO für 100km/h geeignet ist, was völlig ausreichend wäre, wäre es etwas ganz anderes bezüglich der Verantwortung des Fahrers. Er muss sich daher "eigentlich" nur noch darum kümmern, dass die Reifen stimmen und das bei dem neuen Anhänger erst in ein paar Jahren... Als normaler Fahrer sollte er "eigentlich" darauf vertrauen können, was in den amtlichen Papieren steht und dort steht nichts davon, dass der Anhänger baulich noch verändert werden muss, um ihn mit den in der Zulasssungsbescheinigung angegebenen Mindest-Leergewichten mit 100km/h ziehen zu dürfen. Das ist also ein Grenzfall. Verursacher ist vermutlich die Herstellerfirma des Anhängers, deren mitgelieferte Daten diesbezüglich nicht mit den Eigenschaften des konkreten Anhängers übereinstimmen. Die Zulassungsstelle überträgt diese Daten halt nur "blind" in die Zulassungsbescheinigung. Das dürfte bei Neufahrzeugen grundsätzlich so der Fall sein. Ob in diesem Fall der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass die Zulassungsstelle falsche Daten eingetragen hat, weiß ich nicht so recht. "Eigentlich" kann er ja nichts falsch machen, wenn er sich schlichtweg an das hält, was in den amtlichen Papieren steht. Trotzdem würde ich persönlich Stoßdämpfer nachrüsten, wenn tatsächlich von den 100km/h in D Gebrauch gemacht werden soll. Geändert von tritonnavi (29.09.2023 um 08:53 Uhr)
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#28
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Er hat es doch schwarz auf weiß das er mit dem Ding 100 fahren darf. Ich würde da überhaupt nichts nachbauen und mir auch keine Gedanken darüber machen was der vom Straßenverkehrsamt da eingetragen hat und aus welchem Grund. Der hat es auch unterschrieben und damit ist dann gut.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#29
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So handhaben es andere Kreise:
https://www.kreis-soest.de/verkehr-wirtschaft/verkehr/zulassung/100kmh/zulassung-100-stundenkilometern https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=17585 (Herstellerbescheinigung) ..... muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein) Ihres Anhängers einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo-100-Betrieb in einer Kombination geeignet ist. Ist die nicht vorhanden, muss dass Fahrzeug abgenommen werden. -> muss Fahrzeughalter veranlassen Sollte nun dem zuständigen Mitarbeiter in diesem Fall ein Fehler unterlaufen sein, ist letztenendes dennoch der Fahrzeugführer verantwortlich. Auf`Unwissenheit`/ Fehler anderer kann man sich leider nicht berufen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht- man kann/ muss sich notfalls selbst erkundigen. Ich ließ mal eine `zulässige ![]() Da stellte sich die Frage, wie es sein konnte, dass der Hersteller für die zu hohe Kupplung eine Zulassung bekommen konnte? Das ist wohl recht leicht? ![]() .
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Schöne Grüsse ! Geändert von Neutral (29.09.2023 um 09:37 Uhr) |
#30
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#31
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![]() Zitat:
Nur dadurch, dass dort exakte Mindestleergewichte für das ZugFz eingetragen sind, muss der Fahrer diese nicht selbst ermitteln und sich um technische Einzelheiten kümmern, welche dies beeinflussen. Wenn diese Gewichtsangaben in der ZB1 fehlen würden, wäre er komplett selbst dafür verantwortlich, das zul Mindestgewicht, inkl. Beachtung aller Bedingungen der 9.AVO, zu bestimmen und dann wären 100km/h in D nicht möglich. Ich würde es, wenn ich schon die Kenntnis darüber hätte, in dem Fall aus Eigeninteresse nachrüsten, wenn ich längere Touren (z.b. Urlaubsfahrt) trailern würde und/oder wenn ich die 100km/h in D tatsächlich häufiger nutzen würde. Wenn es sich dagegen um einen Trailer handelt, der nur für Kurzstrecken auf Landstraßen genutzt wird, kann man darauf m.E. verzichten.
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