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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer für 100 km/h zugelassen trotz fehlender Stoßdämpfer?
Hallo liebe Motorbootfreunde,
habe gerade meinen Arco 1800-M zugelassen und wider erwarten eine 100er Zulassung vom Amt erhalten. Ich weiß dass es zu diesem Thema schon einige Threads gibt aber die verwirren eher als dass sie helfen... Konkret zu meinem Falle: Es handelt sich bei meinem Trailer um dieses Modell. Es sind keine Stoßdämpfer verbaut. Laut dieser Erläuterung hier sind die Voraussetzungen einer 100er-Zulassung deshalb NICHT erfüllt. Warum habe ich doch eine erhalten? Irrtum vom Amt? Falls dem so ist, mache ich mich als Fahrer und Halter trotzdem strafbar wenn ich mit dem Ding 100 km/h fahre? (Mal ganz abgesehen davon dass ich das wahrscheinlich sowieso nicht machen werde, da der Trailer ja technisch anscheinend nicht darauf ausgelegt ist.) Viele grüße Matthias PS: Jetzt ist mir noch was aufgefallen. Laut oben verlinkter Erläuterung des Anhängercenter Schwenningen darf 100 km/h gefahren werden wenn das Trailer-Gesamtgewicht das "0,3 für ungebremste Pkw Anhänger und gebremste Pkw Anhänger ohne Radstoßdämpfer / Achsstoßdämpfer" beträgt, was in meinem Falle 600kg wäre. Der Anhänger wiegt schon allein 350kg, sodass ich also noch 250kg übrig habe. Im Grunde könnte ich dann also leer, ohne Boot darauf, 100 km/h fahren. Korrekt?
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Grüße Matthias Geändert von Silbermöwe (28.09.2023 um 13:22 Uhr) Grund: ergänzung |
#2
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Nein - es gehtl wen ich das richtig verstanden habe nicht um die tatsächliche, sondern um die zulässige Gesammtmasse.
Ansonsten teile ich Deine Fragezeichen...
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#3
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In der Schweiz darfst problemlos 100 kmh fahren! Egal ob. Mit oder ohne Dämpfer, egal wie alt die Reifen...
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#4
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Nein Du darfst nicht 100 km/h Fahren, da das zülässige Gesamtgewicht des Anhängers durch den Faktor 0,3 dividiert wird. Also muss das Zugfahrzeug eine Leermasse von 6000 kg haben.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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#5
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Die von dir verlinkte seite widerspricht sich selbst.
Für eine 100km/h-Zulassung brauchst du am Anhänger weder Bremse noch Stoßdämpfer. Reifen, Radlager usw (also generelle Tauglichkeit für 100km/h) muss sein, sonst nix. Der Faktor ändert sich. Siehe Screenshot von genau de8ner verlinkten Seite: https://www.anhaengercenter-schwenni...pkw-anhaenger/ PS: Ja, das hatten wir hier schon mehrfache eintausend male, dieses Thema. PS2: Die 100km/h Zulassung bedeutet nicht automatisch, dass du damit 100km/h fahren darfst. Das ist von der Kombination zugfahrzeug/Anhönger abhängig.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#6
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Das Leergewicht meines Zugfahrzeuges beträgt ca. 2000kg, also hatte ich ja oben die Rechnung aufgemacht 2000x0,3=600. Scheinbar ist das Ergebnis aber nicht das tatsächliche Anhängergewicht sondern das zulässige Gesamtgewicht. Okay, dann müsste ich also einen 6-Tonnen-LKW fahren um mit dem Anhänger 100 km/h fahren zu dürfen. Nur dass ein 6-Tonnen LKW sowieso nur 80 km/h fahren darf.
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Grüße Matthias |
#7
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Das 100 er Schild bekommst du immer. Ob es zu deinem Zug passt ist unerheblich. Für die Einhaltung der Vorgaben bist du selbst verantwortlich. Am Ende Brauch man ein Setra Reisebus mit 14 to, die haben immer eine 100 km/h Zulassung, um solche Gespanne ziehen zu dürfen.
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Gruß Holger
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#8
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Reise-Busse dürf(t)en 100km/h fahren.
Was mich aber eigentlich interessiert: Was steht im im Fahrzeugschein vom Anhänger drin? Da sollte unten irgendwas stehen von „100km/h zulässig wenn Zug-Fzg Leermasse ü. xxxx kg … „
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#9
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Zitat:
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Grüße Matthias
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#10
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Danke!
Ich war mir sicher, dass die bei der Zulassungsstelle das so nicht bemerkt haben, dass der Trailer keine Stoßdämpfer hat. Ich würde für wenig ygeld die Stroßdämpfer dranschrauben und 100 fahren sofern es zum Zugfahrzeug passt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#11
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Zitat:
https://anssems.com/100-kmh-zulassun...500%20kg%20hat. von gebremsten anhängern ohne dämpfer steht da nix.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#12
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Zitat:
Von daher würde ich Stoßdämpfer unbedingt nachrüsten. Nicht ohne Grund wird ein entsprechendes Nachrüstpaket für deinen Trailer angeboten (s. dein erster link), um 100km/h fahren zu dürfen. Geändert von tritonnavi (28.09.2023 um 18:16 Uhr)
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#13
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Zitat:
Zitat 9.Ausnahme-Verordnung der StVO: Zitat:
Geändert von tritonnavi (28.09.2023 um 17:51 Uhr)
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#14
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Zitat:
Damit hat sich die frage auch erledigt. 100km/h bei 1t ohne dämpfer geht nicht mit einem normalen auto.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#15
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Zitat:
Mhhh... ob ich damit 100 fahren würde, hängt davon ab, wie stabil sich die Fuhre anfühlt. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit wegen zu schnellem Fahrens herausgezogen zu werden mit gesiegelter 100er Plakette sehr gering. Letztes - also mit leerem Trailer 100 fahren, mit vollem nur 80 - wäre nicht erlaubt, denn das mit dem Faktor bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse bzw. das zul. Gesamtgewicht des Anhängers, nicht auf die tats. Gesamtmasse.
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Viele Grüße Michael |
#16
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Viele Grüße Michael |
#17
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Das wissen einige nicht:
Tempo 100 ist nur zulässig auf Straßen mit 2 Spuren in eine Fahrtrichtung (Autobahnen). -> also Land - und Bundesstraße 80. Um 100 fahren zu dürfen muss es mindestens eine Kraftfahrstraße sein. Seit meinem letzten Photo achte ich mit Hänger genau auf´s Tempo- 16 km/h zu schnell 168,50 €. Auf der Autobahn wird man nicht angehalten, wenn man mit 90- 94 km/h mit den LKW mitschwimmt. Tempo 100 Zulassung hilft einem nur, wenn man mal zu schnell unterwegs war.
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Schöne Grüsse ! Geändert von Neutral (28.09.2023 um 20:23 Uhr)
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#18
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Zitat:
Kann es aus der StVO auch nicht erkennen. Hast Du mal ne belastbare Quelle für die AUssage? EDIT: selbst gegoogled: https://www.tuev-nord.de/de/privatku...kmh-zulassung/
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Viele Grüße Michael |
#19
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Zitat:
Von 2-spurig in eine Fahrtrichtung steht in der Ausnahme-VO nirgendwo etwas......es kommt daher nur auf die entsprechende Beschilderung an. Bundesstraßen können durchaus als Kraftfahrstraßen beschildert sein. |
#20
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Zitat:
und es steht auch in deinem Link drin: Zitat:
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#21
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Na ja, für den Faktor 0,3 müssen laut 9. AusnahmeVO lediglich die Reifen stimmen und für die ist man immer selbstverantwortlich.
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#22
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Zitat:
oder https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/landstrasse/ https://anssems.com/100-kmh-zulassung/#:~:text=Ungebremste%20Pkw%2DAnh%C3%A4nger%20mit%2 0einem,Leergewicht%20von%202500%20kg%20hat - interessant auch warum manche LKW´s nur 60 fahren .
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Schöne Grüsse ! |
#23
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Du darfst mit der 100er-Zulassung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h fahren, wenn es die allgem Geschwindigkeitsbegrenzung zulässt.
Egal ob eine oder zwölf Spuren pro Richtung.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#24
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Und vor allem gilt das nur für Zugfahrzeuge mit einem zGG unter 3,5 Tonnen.
Das mit dem Reisebus wird also nichts. Gruß Rüdiger |
#25
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Gibt's im Baumarkt für 3,50 €.
Das 100 er Schild ist mittlerweile auch von der Zeit "überholt" worden. Seit einigen Jahren gibt es die Freigabe für 100 km/h herstellerseitig, und wird dann in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Andersherum hilft dir das Schild nicht ( vor Strafen der Rennleitung), wenn die Vorraussetzungen fehlen ( Leermasse des Zugfahrzeuges, Alter der Reifen, Stoßdämpfer usw. ).
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Gruß Holger |
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