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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Frank, da hat man Dir Unsinn erzählt.
Bei C1E steht bei mir kein Ablaufdatum drinnen. Das steht nur bei CE mit der Ausnahme für das Zuggewicht. Genau was Du schreibst. Dafür brauchte ich ein Gesundheitszeugnis und einen „Profi“ Sehtest. Habe ich nur gemacht, weil ich Lust dazu hatte, habe ich bisher nie gebraucht. Wie gesagt, alle Relikte vom „alten 3er“ wurden eingetragen. Und ich brauche keine 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung für den C1E. Gruß Rüdiger
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#27
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#28
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Ich muss bis Januar nächsten Jahres auch hin.
Das hier vom ADAC nehme ich mir dann mit. Mein Bruder wohnt in Schweden und war gerade dran, der musste extra nach Lauenburg dafür fahren... |
#29
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Ich hab in meinem ersten Leben mal so'n 18.5t Gespann gefahren. Das war der Irsinn. Beladen mit leeren Kunststoffkanistern. Bei Seitenwind war das Zugfahrzeug auf der Überholspur und der Hänger auf dem Standstreifen. Rückwärts ging überhaupt nicht. Verstehe nicht, dass so etwas zugelassen war.
Der Umtausch war völlig problemlos. Der alte Lappen bekam ein Ablaufdatum gestempelt und der neue Lappen kam per Post. Mein Exemplar war von 1976 und bestand nur noch aus ein paar Fäden mit grauem Schleim. Beim Umtausch hat die Dame gefragt, ob sie den mal fotografieren dürfe. Sie war sehr begeistert. Und ich hab mich sehr alt gefühlt. Auf dem Bild war ich 16. Haare bis zum Arsch und ein paar Fransen im Gesicht.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#30
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Ja, denke, das hatte ich so geschrieben.
Gruß Rüdiger
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#31
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Da ging es un unsrem alten Verein darum, Hafenrailer mit schweren Booten von der
Slipstelle zu dem Aufbewahrungsplatz über die Straße zu bewegen. Und Boote mit 10 Tonnen war da keine Seltenheit auf dem Hafentrailer. Hinter einem Trecker. In Deutschand wirst Du von den Behörden eigentlich nur verarscht, ist meine persönliche Erfahrung. der Frank |
#32
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Zitat:
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#33
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Ich habe 1975 Klasse 4, 1976 Klasse 3 und 1987 Klasse 1 gemacht.
Alle damit verbundenen Berechtigungen wurden auf die Karte übernommen. Ich würde allerdings erstmal üben wollen, bevor ich mich mit 7,5 T und Anhänger oder so einem Schleppermonsterzug auf die Straße wage.... Mein IHC 423 ist ein Fussel dagegen.
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#34
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Am 9.6. gibt es ja eine EU-weite Umfrage zum Thema. Bitte unbedingt teilnehmen
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#35
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Bei uns ist das Auswechseln des Führerscheins komplett online möglich.
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Grüße Richard |
#36
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Ich glaube, dass es ist nicht so einfach.
Mein Führerschein wurde damailig in einem anderen Kreis ausgestellt, als ich jetzt wohne. Die jetzige Führerscheinstelle kennt deshalb meine Akte nicht. Um nicht die Führerscheinakte beim alten Kreis anfordern zu müssen, ziehen sie wohl den alten ein und malen den in neu und schön. Die Anfordung der alten Führerscheindaten kostet wohl extra. Mich nerven diese Sachen so sehr...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#37
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Zitat:
.meine Freundin musste dies selbst besorgen.. beim Kollegen würde dies durch das Landratsamt gemacht ... Gekostet hat beides
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#38
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Zitat:
Das scheint dann wirklich überall unterscheidlich zu sein. Ich konnte bei der Behörde, die meinen Führerschein ausgestellt hat die Akte per Mail beantragen. Die hat diese dann an die Führerscheinstelle meines Landkreises geschickt. Gekostet hat das nichts und war ziemlich unkompliziert. |
#39
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Also ich hab mich ja auch schon über manche Verwaltungsakte bzw. die Bearbeiter aufgeregt (früher motzte man ja über Beamte, heute versteckt sich alles hinter den neuesten Ausreden Fachkräftemangel oder Digitalisierung oder Bürokratie.....).
Aber mit dem Führerschein hatte ich noch nie Probleme an die ich mich erinnern könnte. Selbst der faulste Beamte Deutschlands (seine eigenen Worte ! "Also ich wär ja schön blöd, wenn ich wegen dir oder was auch immer Stress hätte") hat das hinbekommen. (Der ist ungefähr mein Jahrgang, konnte man wunderbar über 1b, Zündapp und Honda usw. schnacken, Telefon kann man ja ruhig klingeln lassen........und schon in Pension. Mit knapp 60 noch arbeiten wäre doch zuviel verlangt) Und ja, ich wohne auch nimmer da, wo der ursprüngliche Lappen herkam. Und das ursprüngliche Dokument in grau und später rosa hatte ich Blöderweise jeweils gerade nicht zur Hand Wer da was woher beantragt hat......ich habe echt keine Erinnerung dran. Also kann´s kein Akt gewesen sein. Irgendwie ist das schon geregelt in Dschland. Dann kosts halt heute nen 10er mehr.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#40
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Das mit dem mitzuführenden Gesundheitszeugnis ist Quatsch.
Über 50 muss man zum Erhalt der Klassen CE (jüngere Jahrgänge auch für C1) alle 5 Jahre eine Untersuchung machen lassen (z. B. bei der Dekra, Augencheck und allg. Gesundheitscheck). Mit der Bescheinigung geht man zum Straßenverkehrsamt und bekommt einen neuen Führerschein mit erneuten 5 Jahren Gültigkeit für die genannten Klassen. Der Führerschein selber ist der einzige Nachweis, den man mitführen muss, weil man ihn ohne die bescheinigte, bestandene Untersuchung gar nicht bekommt. bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured
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#41
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Als ich meine Geldbörse im Hooksmeer versenkt habe, habe ich einfach einen neuen Führerschein und Perso bei uns im Gemeindebüro beantragt (Verlustmeldung) um alles andere haben die sich gekümmert!
Es war allerdings schon eine Plastikkarte, den Rosa Lappen habe ich abgegeben als ich den Motoradführerschein nachgemacht habe 2001. Der wurde einfach beim abholen der Karte entwertet. Ich musste nie irgendwelche Akten beantragen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#42
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Das muss man nur, wenn der Führerschein (Rosa oder Grauer Lappen) nicht von der jetzt zuständigen Behörde ausgestellt wurde, der nun den neuen Führerschein ausstellt (z.B. wegen Umzug). Mein alter Führerschein wurde in einer anderen Region ausgestellt, da ich damals meine Lehre auswärts gemacht habe... Aber wie gesagt ging das unkompliziert per Mail. |
#43
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Ich habe 21 in Berlin schon gewäht und eine Umfrage gehabt.
in 23 habe ich die Abgeordentenwahl wiederholen müssen und in 24 noch eine Wiederholung. Soviel zu den Behörden in Berlin. Grüße Frank
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#44
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Das nicht, aber die Anweisungen nach denen sie arbeiten.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#45
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Bei mir habens da die letzten zwei Mal nur einen Aufkleber drauf gemacht, mit dem neuen Ablaufdatum
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#46
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Zitat:
bis denn, Uwe
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#47
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Behördenirrsinn ... initiated by EU.
Jedes Bundesland, jede Kreisverwaltung scheint das anders zu machen. Gerade bei solch einem Schei..., den man den Bürgern aufdrückt, sollte doch wohl ein Maximum an Unterstützung Akzeptanz erzeugen... Aber wozu? Der doofe Bürger muss ja.. Meine Frau hatte schon den Termin im Straßenverkehrsamt... Vorher die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle des ausstellenden Kreises in NRW beantragt. Relativ easy, aber warum fordert die aktuelle Stelle den dort nicht an? Warum muss/soll man das selbst machen? OK. Ich nun heute auch. Website meines ausstellenden Kreises in NRW aufgerufen... für Online-Anträge braucht man eine Bund-ID. OK, hab ich dann jetzt auch. Kann aber trotzdem die Karteikartenabschrift nicht online beantragen. Hab ich dann jetzt per Email gemacht. Bin gespannt. Nächster Termin in meinem Straßenverlehrsamt ist dann wahrscheinlich im Juni Personalnot, Krank, Corona, ... Dann sollen sie halt das Personal erhöhen, wenn die sich sowas ausdenken, was niemandem hilft und nur Arbeit macht. Update: Die Mailbestätigung, dass die Karteikartenabschrift versendet wurde, kam bereits jetzt. 10 Minuten nach Absenden der Anforderungsemail. Top! Aber: Termin hier in der Führerscheinstelle ist tatsächlich erst ab Mitte Juni 2024 möglich. Meine Frau prophezeite April, aber das wäre ja noch vergleichsweise gut...
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Viele Grüße Michael Geändert von Tuckerboot-Lühe (11.01.2024 um 15:50 Uhr)
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#48
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Das ist deutsche Behördenlogik. Man hat dir die Verpflichtung auferlegt, das vorzulegen. Also musst du dich auch selber darum kümmern. Und natürlich bist du dann auch verantwortlich, wenn etwas falsches drin steht.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#49
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Moin moin,
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Die Klasse T würde Dir für den Anwendungsfall 'Boote ins Winterlager bringen' im Übrigen auch nichts bringen - diese Klasse ist immer auf den Anwendungsfall 'nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke' begrenzt, wenn Du einen Schlepper bzw. Zug hast, der nicht mehr von Klasse L (die nur bei Umschreibung ohne diese Zweckbindung erteilt wird, Schlüsselzahl 174 und/oder 175 eingetragen) brauchst Du dafür einen LKW-Führerschein (Klasse C bzw. echtes CE), genau wie Du dafür früher eine echte Klasse 2 benötigt hättest. Zitat:
Alle anderen Klassen bekommst Du bei einer Umschreibung unbefristet und ohne weitere Auflagen erteilt - im Gegenteil bekommst Du noch zusätzliche Ausnahmeregelungen automatisch, die Neuerwerber dieser Fahrerlaubnisklassen nicht haben. Und: Klasse C1E beinhaltet keine Achsbeschränkung mehr - den 12t-Zug nach dieser Klasse darfst Du auch als Vierachszug mit Drehschemelanhänger fahren (was nach altem Führerscheinrecht ein absolutes No-Go war - mehr als drei Achsen hieß immer Klasse 2, egal wie schwer). lg, justme
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#50
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Zitat:
Trotzdem habe ich diese Klasse ohne jeden Nachweis bekommen .. sieh Bild #24
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