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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 08.01.2024, 19:21
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Frank, da hat man Dir Unsinn erzählt.

Bei C1E steht bei mir kein Ablaufdatum drinnen.
Das steht nur bei CE mit der Ausnahme für das Zuggewicht. Genau was Du schreibst. Dafür brauchte ich ein Gesundheitszeugnis und einen „Profi“ Sehtest. Habe ich nur gemacht, weil ich Lust dazu hatte, habe ich bisher nie gebraucht.
Wie gesagt, alle Relikte vom „alten 3er“ wurden eingetragen.

Und ich brauche keine 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung für den C1E.

Gruß Rüdiger
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  #27  
Alt 08.01.2024, 19:36
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Frank, da hat man Dir Unsinn erzählt.

Bei C1E steht bei mir kein Ablaufdatum drinnen.
Das steht nur bei CE mit der Ausnahme für das Zuggewicht. Genau was Du schreibst. Dafür brauchte ich ein Gesundheitszeugnis und einen „Profi“ Sehtest. Habe ich nur gemacht, weil ich Lust dazu hatte, habe ich bisher nie gebraucht.
Wie gesagt, alle Relikte vom „alten 3er“ wurden eingetragen.

Und ich brauche keine 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung für den C1E.

Gruß Rüdiger
Bei dir hat nur der CE ein Ablaufdatum das betrifft die 18,5 t Zuggewicht
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  #28  
Alt 08.01.2024, 21:39
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Ich muss bis Januar nächsten Jahres auch hin.

Das hier vom ADAC nehme ich mir dann mit. Mein Bruder wohnt in Schweden und war gerade dran, der musste extra nach Lauenburg dafür fahren...
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  #29  
Alt 08.01.2024, 22:44
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Ich hab in meinem ersten Leben mal so'n 18.5t Gespann gefahren. Das war der Irsinn. Beladen mit leeren Kunststoffkanistern. Bei Seitenwind war das Zugfahrzeug auf der Überholspur und der Hänger auf dem Standstreifen. Rückwärts ging überhaupt nicht. Verstehe nicht, dass so etwas zugelassen war.
Der Umtausch war völlig problemlos. Der alte Lappen bekam ein Ablaufdatum gestempelt und der neue Lappen kam per Post. Mein Exemplar war von 1976 und bestand nur noch aus ein paar Fäden mit grauem Schleim. Beim Umtausch hat die Dame gefragt, ob sie den mal fotografieren dürfe. Sie war sehr begeistert. Und ich hab mich sehr alt gefühlt. Auf dem Bild war ich 16. Haare bis zum Arsch und ein paar Fransen im Gesicht.
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Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
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  #30  
Alt 08.01.2024, 23:19
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei dir hat nur der CE ein Ablaufdatum das betrifft die 18,5 t Zuggewicht
Ja, denke, das hatte ich so geschrieben.

Gruß Rüdiger
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  #31  
Alt 09.01.2024, 02:57
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Da ging es un unsrem alten Verein darum, Hafenrailer mit schweren Booten von der
Slipstelle zu dem Aufbewahrungsplatz über die Straße zu bewegen. Und Boote mit 10 Tonnen war da keine Seltenheit auf dem Hafentrailer. Hinter einem Trecker.

In Deutschand wirst Du von den Behörden eigentlich nur verarscht, ist meine persönliche Erfahrung.
der Frank
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  #32  
Alt 09.01.2024, 06:46
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Da ging es un unsrem alten Verein darum, Hafenrailer mit schweren Booten von der
Slipstelle zu dem Aufbewahrungsplatz über die Straße zu bewegen. Und Boote mit 10 Tonnen war da keine Seltenheit auf dem Hafentrailer. Hinter einem Trecker.

In Deutschand wirst Du von den Behörden eigentlich nur verarscht, ist meine persönliche Erfahrung.
der Frank
es ist ein unterschied ob man verarscht wird oder sich verarschen lässt... gerade da es viele berichte gibt über Probleme beim Umtausch, sollte man sich vorher informieren...
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  #33  
Alt 09.01.2024, 07:59
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Ich habe 1975 Klasse 4, 1976 Klasse 3 und 1987 Klasse 1 gemacht.
Alle damit verbundenen Berechtigungen wurden auf die Karte übernommen.

Ich würde allerdings erstmal üben wollen, bevor ich mich mit 7,5 T und Anhänger oder so einem Schleppermonsterzug auf die Straße wage....
Mein IHC 423 ist ein Fussel dagegen.
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #34  
Alt 09.01.2024, 09:15
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen

In Deutschand wirst Du von den Behörden eigentlich nur verarscht, ist meine persönliche Erfahrung.
Am 9.6. gibt es ja eine EU-weite Umfrage zum Thema. Bitte unbedingt teilnehmen
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #35  
Alt 09.01.2024, 09:19
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Am 9.6. gibt es ja eine EU-weite Umfrage zum Thema. Bitte unbedingt teilnehmen
...weil dann, je nach Wahlausgang, sämtliche Behördenmitarbeiter ausgewechselt werden?


Bei uns ist das Auswechseln des Führerscheins komplett online möglich.
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Grüße Richard
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  #36  
Alt 09.01.2024, 09:20
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Flybridge Flybridge ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Micah, du hättest ihn auch einfach verloren melden können
Ich glaube, dass es ist nicht so einfach.

Mein Führerschein wurde damailig in einem anderen Kreis ausgestellt, als ich jetzt wohne. Die jetzige Führerscheinstelle kennt deshalb meine Akte nicht. Um nicht die Führerscheinakte beim alten Kreis anfordern zu müssen, ziehen sie wohl den alten ein und malen den in neu und schön.
Die Anfordung der alten Führerscheindaten kostet wohl extra.

Mich nerven diese Sachen so sehr...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #37  
Alt 09.01.2024, 09:25
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich glaube, dass es ist nicht so einfach.

Mein Führerschein wurde damailig in einem anderen Kreis ausgestellt, als ich jetzt wohne. Die jetzige Führerscheinstelle kennt deshalb meine Akte nicht. Um nicht die Führerscheinakte beim alten Kreis anfordern zu müssen, ziehen sie wohl den alten ein und malen den in neu und schön.
Die Anfordung der alten Führerscheindaten kostet wohl extra.

Mich nerven diese Sachen so sehr...
Trotz des vorhandenen fuhrerscheins muss man in der Regel die Akte aus dem ausstellenden Kreises vorlegen ...
.meine Freundin musste dies selbst besorgen.. beim Kollegen würde dies durch das Landratsamt gemacht ... Gekostet hat beides
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Gruß Volker
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  #38  
Alt 09.01.2024, 09:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Trotz des vorhandenen fuhrerscheins muss man in der Regel die Akte aus dem ausstellenden Kreises vorlegen ...
.meine Freundin musste dies selbst besorgen.. beim Kollegen würde dies durch das Landratsamt gemacht ... Gekostet hat beides

Das scheint dann wirklich überall unterscheidlich zu sein. Ich konnte bei der Behörde, die meinen Führerschein ausgestellt hat die Akte per Mail beantragen. Die hat diese dann an die Führerscheinstelle meines Landkreises geschickt.
Gekostet hat das nichts und war ziemlich unkompliziert.
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  #39  
Alt 09.01.2024, 09:57
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Also ich hab mich ja auch schon über manche Verwaltungsakte bzw. die Bearbeiter aufgeregt (früher motzte man ja über Beamte, heute versteckt sich alles hinter den neuesten Ausreden Fachkräftemangel oder Digitalisierung oder Bürokratie.....).

Aber mit dem Führerschein hatte ich noch nie Probleme an die ich mich erinnern könnte. Selbst der faulste Beamte Deutschlands (seine eigenen Worte ! "Also ich wär ja schön blöd, wenn ich wegen dir oder was auch immer Stress hätte") hat das hinbekommen. (Der ist ungefähr mein Jahrgang, konnte man wunderbar über 1b, Zündapp und Honda usw. schnacken, Telefon kann man ja ruhig klingeln lassen........und schon in Pension. Mit knapp 60 noch arbeiten wäre doch zuviel verlangt)

Und ja, ich wohne auch nimmer da, wo der ursprüngliche Lappen herkam.
Und das ursprüngliche Dokument in grau und später rosa hatte ich Blöderweise jeweils gerade nicht zur Hand
Wer da was woher beantragt hat......ich habe echt keine Erinnerung dran. Also kann´s kein Akt gewesen sein.

Irgendwie ist das schon geregelt in Dschland. Dann kosts halt heute nen 10er mehr.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #40  
Alt 09.01.2024, 10:11
Tinduck Tinduck ist offline
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Das mit dem mitzuführenden Gesundheitszeugnis ist Quatsch.

Über 50 muss man zum Erhalt der Klassen CE (jüngere Jahrgänge auch für C1) alle 5 Jahre eine Untersuchung machen lassen (z. B. bei der Dekra, Augencheck und allg. Gesundheitscheck). Mit der Bescheinigung geht man zum Straßenverkehrsamt und bekommt einen neuen Führerschein mit erneuten 5 Jahren Gültigkeit für die genannten Klassen. Der Führerschein selber ist der einzige Nachweis, den man mitführen muss, weil man ihn ohne die bescheinigte, bestandene Untersuchung gar nicht bekommt.

bis denn,

Uwe
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  #41  
Alt 09.01.2024, 10:56
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Emotion Emotion ist offline
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Als ich meine Geldbörse im Hooksmeer versenkt habe, habe ich einfach einen neuen Führerschein und Perso bei uns im Gemeindebüro beantragt (Verlustmeldung) um alles andere haben die sich gekümmert!

Es war allerdings schon eine Plastikkarte, den Rosa Lappen habe ich abgegeben als ich den Motoradführerschein nachgemacht habe 2001. Der wurde einfach beim abholen der Karte entwertet.

Ich musste nie irgendwelche Akten beantragen!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #42  
Alt 09.01.2024, 12:53
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen

Ich musste nie irgendwelche Akten beantragen!

Das muss man nur, wenn der Führerschein (Rosa oder Grauer Lappen) nicht von der jetzt zuständigen Behörde ausgestellt wurde, der nun den neuen Führerschein ausstellt (z.B. wegen Umzug).

Mein alter Führerschein wurde in einer anderen Region ausgestellt, da ich damals meine Lehre auswärts gemacht habe... Aber wie gesagt ging das unkompliziert per Mail.
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  #43  
Alt 09.01.2024, 14:33
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Ich habe 21 in Berlin schon gewäht und eine Umfrage gehabt.
in 23 habe ich die Abgeordentenwahl wiederholen müssen und in 24 noch eine Wiederholung. Soviel zu den Behörden in Berlin.
Grüße Frank
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  #44  
Alt 09.01.2024, 14:48
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
...weil dann, je nach Wahlausgang, sämtliche Behördenmitarbeiter ausgewechselt werden?
Das nicht, aber die Anweisungen nach denen sie arbeiten.
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Gruß Richard

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  #45  
Alt 11.01.2024, 00:40
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Mit der Bescheinigung geht man zum Straßenverkehrsamt und bekommt einen neuen Führerschein mit erneuten 5 Jahren Gültigkeit für die genannten Klassen.
Bei mir habens da die letzten zwei Mal nur einen Aufkleber drauf gemacht, mit dem neuen Ablaufdatum
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #46  
Alt 11.01.2024, 11:12
Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Bei mir habens da die letzten zwei Mal nur einen Aufkleber drauf gemacht, mit dem neuen Ablaufdatum
Interessant. Mir haben sie einen neuen verkauft... schein wohl von der Kommune abhängig zu sein, wie die das machen. Ich könnte auch gut mit nem Aufkleber leben, ist mit Sicherheit billiger.

bis denn,

Uwe
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  #47  
Alt 11.01.2024, 15:44
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Behördenirrsinn ... initiated by EU.

Jedes Bundesland, jede Kreisverwaltung scheint das anders zu machen. Gerade bei solch einem Schei..., den man den Bürgern aufdrückt, sollte doch wohl ein Maximum an Unterstützung Akzeptanz erzeugen... Aber wozu? Der doofe Bürger muss ja..

Meine Frau hatte schon den Termin im Straßenverkehrsamt... Vorher die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle des ausstellenden Kreises in NRW beantragt. Relativ easy, aber warum fordert die aktuelle Stelle den dort nicht an? Warum muss/soll man das selbst machen?

OK. Ich nun heute auch. Website meines ausstellenden Kreises in NRW aufgerufen... für Online-Anträge braucht man eine Bund-ID. OK, hab ich dann jetzt auch. Kann aber trotzdem die Karteikartenabschrift nicht online beantragen. Hab ich dann jetzt per Email gemacht. Bin gespannt. Nächster Termin in meinem Straßenverlehrsamt ist dann wahrscheinlich im Juni Personalnot, Krank, Corona, ...
Dann sollen sie halt das Personal erhöhen, wenn die sich sowas ausdenken, was niemandem hilft und nur Arbeit macht.


Update: Die Mailbestätigung, dass die Karteikartenabschrift versendet wurde, kam bereits jetzt. 10 Minuten nach Absenden der Anforderungsemail. Top!
Aber: Termin hier in der Führerscheinstelle ist tatsächlich erst ab Mitte Juni 2024 möglich. Meine Frau prophezeite April, aber das wäre ja noch vergleichsweise gut...
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Viele Grüße
Michael

Geändert von Tuckerboot-Lühe (11.01.2024 um 15:50 Uhr)
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  #48  
Alt 11.01.2024, 16:18
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Relativ easy, aber warum fordert die aktuelle Stelle den dort nicht an? Warum muss/soll man das selbst machen?
Das ist deutsche Behördenlogik. Man hat dir die Verpflichtung auferlegt, das vorzulegen. Also musst du dich auch selber darum kümmern. Und natürlich bist du dann auch verantwortlich, wenn etwas falsches drin steht.
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Gruß Richard

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  #49  
Alt 11.01.2024, 21:11
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Mit dem Trecker habe ich angekreuzt. Es wurde in Berlin ein Nachweis verlangt, das ich auch in Zukunft einen Trecker fahren muss. (Ich sollte ein Schrieb vom einem Bauern mitbringen)
Das gilt für die Ausstellung der Klasse T - die bekommt man bei Umschreibung (nicht nur in Berlin, sondern generell) nur, wenn man einen Nachweis erbringt daß man in der Landwirtschaft tätig ist. Klasse T ist eine Erweiterung der alten Berechtigung aus Klasse 3 - das sind schnellfahrende Traktoren (bis 60 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, für die man früher eine Klasse 2 benötigt hätte. Ohne derartigen Nachweis gibt's beim Umtausch die Klasse L eingetragen, mit der man immer noch alle Traktoren bis 40km/h bbH fahren darf (auch mit Anhänger(n)) - und ich kenne sehr wenig Bootsvereine, die einen Klasse-T-pflichtigen Schlepper ihr Eigen nennen.

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen alle fünf Jahre verlängert werden.
C1E Gilt für mich. Und dazu benötigst Du ein Gesundheitszeugnis von einem zugelassen Arzt. Ist mir mitgeteilt worden.
C1 und C1E hast Du, da durch Umtausch aus Klasse 3 erhalten, unbefristet - die generelle Befristung auf fünf Jahre gilt nur für Leute, die diesen Führerschein neu erwerben. Was bei Dir entweder befristet oder aber, wenn Du bereits über 50 bist gar nicht mehr erteilt wird (weil diese Berechtigung seit Einführung der neuen Führerscheinklassen IMMER mit dem 50. Geburtstag abläuft, auch wenn man seinen Klasse-3-Führerschein nicht umgetauscht hat) ist die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 für das Fahren von Gespannen aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger mit einem zulässigen Zug-Gesamtgewicht von über 12t (dann auch wieder, im Gegensatz zum echten C1E-Gespann mit der Beschränkung auf maximal drei Achsen, wobei Tandemachsen als eine Achse zählen).

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Und es steht nun nur noch 12 Tonnen auf dem Schein.
Der alte dreier mir Traktor war bis Gespannen bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen)
Ich bin mir sehr sicher, daß Du euren Schlepper mit Anhänger nicht mit Klasse 3 (18,75 bzw. praktisch 18,5t zZGG) gefahren hast sondern mit Klasse 4 (die Du automatisch mit Klasse 3 hattest) - der Schlepper wird kaum ein Fahrzeug sein, was in Klasse 3 fällt bzw. fiel. Und das kannst Du auch weiterhin tun, da Du die Klasse L mit erhalten hast (wenn nicht war die Umschreibung fehlerhaft, Klasse L wird immer erteilt beim Umtausch, auch ohne besonderen Antrag). Für Klasse L hat die 18,5t-Grenze und die Achsbeschränkung keine Gültigkeit, Du darfst damit auch zwei Drehschemelanhänger hinter einem Schlepper fahren - nur mit Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 25km/h (Schlepper mit Anhänger über 25km/h brauchen ebenfalls Klasse T).
Die Klasse T würde Dir für den Anwendungsfall 'Boote ins Winterlager bringen' im Übrigen auch nichts bringen - diese Klasse ist immer auf den Anwendungsfall 'nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke' begrenzt, wenn Du einen Schlepper bzw. Zug hast, der nicht mehr von Klasse L (die nur bei Umschreibung ohne diese Zweckbindung erteilt wird, Schlüsselzahl 174 und/oder 175 eingetragen) brauchst Du dafür einen LKW-Führerschein (Klasse C bzw. echtes CE), genau wie Du dafür früher eine echte Klasse 2 benötigt hättest.

Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Es sind ab 50 Jahre jedoch Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen zu beachten.

Und im Ausland (Östereich) hat mit ein freundlicher uniformträger gesagt, über 3,5 Tonnen nur mit einem Gesundheitszeugnis.
Oder hat der mir Mist erzählt?Grü0e Frank
Bei einem umgeschriebenen ehemaligen Klasse-3-Führerschein gibt es genau eine derartige Befristung, und die hätte auch gegolten wenn Du ihn nicht umgeschrieben hättest (nur hätte sie dann nicht im Führerschein gestanden, um Dich daran zu erinnern) - und das ist die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79, die man exakt dann braucht, wenn man einen der früher weitverbreiteten Klasse-3-Hängerzüge fahren will, sprich, 11t-Tandemachsanhänger an 7,5t-LKW. Diese Fahrzeuggattung ist mittlerweile nahezu ausgestorben - da die Berifskraftfahrerqualifikation im gewerblichen Einsatz immer benötigt wird und diese ebenfalls eine erkleckliche Summe kostet gibt es quasi keine Motivation mehr für Arbeitgeber, auf diese Weise günstig Fahrer ohne LKW-Fahrerlaubnis auf die Straße zu schicken. Und auch für diese Klasse braucht man kein Gesundheitszeugnis mitzuführen, man muß nur regelmäßig alle 5 Jahre ab dem 50. Geburtstag eins beibringen, um die Fahrerlaubnis dieser Klasse zu verlängern (genau wie das Leute, die irgendeine Klasse C* oder D* neu machen von Anfang an machen müssen).
Alle anderen Klassen bekommst Du bei einer Umschreibung unbefristet und ohne weitere Auflagen erteilt - im Gegenteil bekommst Du noch zusätzliche Ausnahmeregelungen automatisch, die Neuerwerber dieser Fahrerlaubnisklassen nicht haben.
Und: Klasse C1E beinhaltet keine Achsbeschränkung mehr - den 12t-Zug nach dieser Klasse darfst Du auch als Vierachszug mit Drehschemelanhänger fahren (was nach altem Führerscheinrecht ein absolutes No-Go war - mehr als drei Achsen hieß immer Klasse 2, egal wie schwer).

lg, justme
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Moin moin,



Das gilt für die Ausstellung der Klasse T - die bekommt man bei Umschreibung (nicht nur in Berlin, sondern generell) nur, wenn man einen Nachweis erbringt daß man in der Landwirtschaft tätig ist. .
Ich hab nie einen Traktor gefahren und werde wohl auch keinen fahren ... Schon sicher keinen der Klasse T ...

Trotzdem habe ich diese Klasse ohne jeden Nachweis bekommen .. sieh Bild #24
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