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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neuer PKW-Führerschein beantragt!
Da auf meinem alten Führerschein noch der Reichsadler prangte, zwang mich der Gesetzgeber, einen neuen Führerschein zu beantragen.
Den habe ich am Samstag im Bürgerbüro meines Heimathafens beantragt. Der alte "Lappen" wurde eingezogen. Man kann sich einen Ersatzwisch ausstellen lassen. Gegen Geld. Habe ich mir geschenkt. Ich zeige in D bei einer Kontrolle meine Quittung für die bezahlten Kosten der Unschreibung vor und gut ist. Die Polzei kann in ihrer Datenbank nachschauen, ob ich eine gültige Fahrerlaubnis habe. Ich möchte auf folgendes hinaus. In den nächsten 6 - 8 Wochen - solange dauert es einen neuen Führerschein zu drucken - darf ich im Ausland nicht fahren, weil....: Ich kann keinen Führerschein vorzeigen und die ausländische Polizei kann nicht auf die deutsche Datenbank der Führerscheininhaber zugreifen. So wäre ich ohne gültige Fahrerlaubnis im Ausland unterwegs. Wer auch vor dieser Maßnahme steht, sollte das berücksichtigen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#2
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Macht wohl jedes Bürgeramt wie es will. Ich konnte den alten einfach behalten, nix ungültig gestempelt oder gelocht. Einfache Erklärung, der sei ja von gesetzeswegen sowieso ungültig durch Fristablauf.
Vielleicht ne Argumentationshilfe für die die es noch vor sich haben. |
#3
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Moin,
auf meinen Hinweis hin, dass ich noch auf den Führerschein angewiesen bin, hat das Straßenverkehrsamt lediglich einen Stempel (gültig bis ...) in den Führerschein (ich hatte noch den alten "grauen Lappen") gesetzt, mit dem ich dann weiter fahren konnte. Dazu eine schriftliche Bestätigung, dass der neue Kartenführerschein beantragt und noch in Arbeit ist. Dieses wird i.d.R. auf den Internetseiten der Straßenverkehrsämter aber auch entsprechend kommuniziert.
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Viele Grüße, Ingo _________________________________________ Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Praxis größer, als in der Theorie. |
#4
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Moin,
ich denke wir reden über den Auto Führersein?! Wieso Stempel bis .... gültig ? Die haben meinen Führerschein doch gar nicht gesehen. Antrag per Post dort hin und nach ca. 3 Monaten konnte ich den neuen beim Ortsamt in unserem Dorf abholen. Erst dann hat er seine Gültigkeit verloren. Habe ihn auch wieder mitbekommen.
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Gruß Frank
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#5
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Zitat:
neuer Führerschein kam mit der Post direkt nach hause. bei mir (lkw Führerschein durch Feuerwehr) konnte ich dies im Bürgerbüro der Gemeinde machen.. der alte Führerschein wurde einbehalten. Ich bekam dann einen Schrieb das ich im Besitz der Fahrerlaubnis bin. meine Freundin musste auf das Landratsamt und bekam den alten grauen wieder mit.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#6
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Zitat:
Moin, jedes Bundesland sein eigenes Würstchen.
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Gruß Frank
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#7
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teilweise jeder Landratsamtmitarbeiter..
meine Freundin musste vom ausstellenden Landratsamt des Führerscheins eine Bescheinigung bringen... (dazu ins Landratsamt der Ausstellung fahren und diese abholen (wird nicht zugestellt)... bei meinem Kollegen besorgte das gleiche Landratsamt diese Bescheinigung beim ausstellenden selbst...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#8
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Zitat:
das hätte ich auch machen müßen. Konnte aber gegen eine kleine Gebühr das von denen erledigen lassen. Alle Formulare konnte ich mir ausdrucken.
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Gruß Frank
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#9
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Zitat:
Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#10
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Micah, du hättest ihn auch einfach verloren melden können
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#11
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Genau so war es bei mir - nach Tagen doch wieder gefunden
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief. (Heinz Erhardt) _________________________________ Helmut |
#12
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Moin Martin, ist ja auch kein Wunder. Ich habe ja mein Domizil auch rechts unten in S-H.
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Gruß Frank |
#13
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Ich kam vor 4 Jahren in eine Kontrolle.
Nahm meinen grauen Lappen und legte das sich vor 10 Jahren gelöste Bild mit dazu. So nicht Herr XXX . Nahm ihn , zog ihn eine und bestätigte mir den Einzug mit einer Quittung. Aber ich habe den am Schluss auf der Polizeiwache mit wieder geben lasse. Ecke abgeschnitten und mit dem Stempel ungültig versehen. Zumindest habe ich mein 1977 Foto wieder erhalten. Nun habe ich auch ne Scheckkarte. Die hat 3 Nachteile: 1 Über 50 muss ich nun ein Gesundheitszeugns mitführen wenn ich mehr als 3,5 Tonnen fahren möchte. 2 Treckerfahren ist nun nicht mehr erlaubt, dazu hätte man einen zusätzlichen Antrag neu stellen müssen mit Nachweis 3 Wir sind von 18 Tonnen auf 12 Tonnen begrenzt worden. Früher 7,5 Tonnen LKW, 7,5 Tonnen Anhänger war möglich. Nun darf ein 7,5 Tonner nur noch 4,5 Tonnen ziehen. Grüße Frank |
#14
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Sicher? Oder verwechselst du da was?
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#15
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Also Frank da haust Du aber einiges durcheinander.
Man hätte alles so eintragen können, dass Du keine „Rechte“ verlierst. Gruß Rüdiger
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#16
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Moin,
die Sache mit dem Gesundheitscheck gehört aber zu Punkt 3., wenn man als ehemaliger 3er weiter mit 18t unterwegs sein will. Dann ist das Dokument (die Karte) allerdings nur noch 5 Jahre gültig und für die Verlängerung muss dann ein Gesundheitscheck vorgelegt werden. Den 7,5-Tonner (bzw. 12t zul. Zuggesamtgewicht) darf ich mit C1E nach wie vor fahren.
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Viele Grüße, Ingo _________________________________________ Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Praxis größer, als in der Theorie. |
#17
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Zitat:
Danke für deinen Hinweiß. Was es nicht alles gibt Ich kann es mir kaum vorstellen das die den beim Beantragen gleich einziehen. Ich habe vor 2 Jahren oder so einen neuen beantragt. Hätten die versucht meinen Grauen bei der Beantragung einzuziehen hätte ich meinen Grauen noch bis heute. Als ich den Neuen abgeholt habe habe ich sogar den Entwerteten alten mitbekommen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#18
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Zitat:
Die Fahrerlaubniss behält weiterhin ihre Gültigkeit, nur diese Klasse verfällt (mit dem Datum, das auf der Karte vermerkt ist) wenn man nicht vorher den Check machen lässt. Man muss also keine neue Karte beantragen, wenn man diese Klasse nicht mehr benötigt. Die Zahlen die er da unter 3. hat sind irgendwie komplett verquer. 7,5+7,5 wäre 15- was aber irrelevant ist. Man durfte ja 7,5+ 10t (Einachsanhäger) oder 11,5 mit Tandemachse Warum ein 7,5t jetzt nur noch 4,5t ziehen dürfte...also die STVZO hat sich nicht geändert. Nicht übersehen darf man die etlichen Schlüsselnummern, die Einiges wieder eingrenzen (bei mir sind sechs...)
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver Geändert von Metalfriese (08.01.2024 um 17:18 Uhr)
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#19
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Zitat:
Dann muss allerdings der alte Führerschein per Post zum Straßenverkehrsamt geschickt werden, ist nicht mehr in seinem Besitz und läuft somit Gefahr, im Falle einer Kontrolle, ein Knöllchen zu kassieren. Ganz zu schweigen von den Problemen, wie sie der TE geschildert hat, wenn man im Ausland unterwegs sein möchte. Diejenigen, die auf den Führerschein angewiesen sind, können das Verfahren, wie oben geschildert, wählen. Dann muss man den Antrag allerdings persönlich auf dem Straßenverkehrsamt einreichen und seinen Führerschein vorlegen. Wer seinen Führerschein auch noch in einem anderen Kreis gemacht hat, als man derzeit wohnt, muss darüber hinaus beim Ursprünglichen Straßenverkehrsamt noch einen Auszug aus der entsprechenden Karteikarte beantragen (EDV gab es 1983 ja noch nicht ).
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Viele Grüße, Ingo _________________________________________ Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Praxis größer, als in der Theorie.
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#20
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Ja sorry, gilt natürlich nur für die FS-Klasse, wenn man sie nicht verlängert.
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#21
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Zitat:
Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen alle fünf Jahre verlängert werden. C1E Gilt für mich. Und dazu benötigst Du ein Gesundheitszeugnis von einem zugelassen Arzt. Ist mir mitgeteilt worden. Und es steht nun nur noch 12 Tonnen auf dem Schein. Der alte dreier mir Traktor war bis Gespannen bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) Es sind ab 50 Jahre jedoch Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen zu beachten. Und im Ausland (Östereich) hat mit ein freundlicher uniformträger gesagt, über 3,5 Tonnen nur mit einem Gesundheitszeugnis. Oder hat der mir Mist erzählt?Grü0e Frank |
#22
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Zitat:
C1E sollte auch kein Datum dabei stehen ... Auch unbegrenzt Lkw bei s 7,5 t .nur für die 18 t brauchst du eine Gesundheitszeugnis und must den Führerschein erneuern das ist aber einnklax
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#23
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Auf deinem Führerschein steht hinten alles drauf man muss es nur lesen können... Mach Mal ein bild
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#24
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Nur wo in Spalte 11 ein Datum steht läuft die Erlaubnis zum Datum ab ..
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#25
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Sry das sagen zu müssen aber da bist du ganz schön verarscht worden ... Dazu haben die nicht die Erlaubnis ... Du hattest die Berechtigung und daher muss sie dir auch erhalten bleiben... Was weiß ich was morgen ist ... Brauchst du den Traktor vielleicht um nächste Jahr ?
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