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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 31.01.2024, 09:57
Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
Weder noch, aber recht muss recht bleiben.
Prinzipienreiterei ist ein gutes Rezept, sich viel unnötigen Ärger im Leben zuzuziehen.

Gibt es prinzipielle Einwände gegen die Abrechnung? Wenn nicht, was hast Du davon, sie nicht zu bezahlen ausser ein paar gesparten Euros und einen sauren Vermieter, der dir bei nächster Gelegenheit eine Retourkutsche serviert?

Nicht vergessen: der Vermieter sitzt am längeren Hebel. Vielleicht einfach mal mit ihm sprechen, vielleicht gibt es ja einen guten Grund für die Verzögerung - z. B. könnte er sehr spät irgendwelche Rechnungen von Handwerkern bekommen haben, die für die Abrechnung nötig sind.

Man sieht sich immer 2x im Leben...

bis denn,

Uwe
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  #27  
Alt 31.01.2024, 10:35
uli07 uli07 ist offline
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Wenn du erst zum 01.09.22 eingezogen bist hat sich vielleicht der Vermieter gedacht für die vier Monate brauchte er keine extra Abrechnung machen und schreibt alles auf die -23 iger Rechnung. Vielleicht hat er das sogar beim unterzeichnen des Mietvertrages gesagt und du hast es nicht mitbekommen, vergessen oder so. Laut Mietrecht hätte die Rechnung natürlich am 31.12.23 bei dir sein müssen, aber wegen den drei Wochen .............. Mußt du wissen.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #28  
Alt 31.01.2024, 12:47
Benutzerbild von Hatti R
Hatti R Hatti R ist offline
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Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Vorausgesetzt, der Inhalt der Abrechnung ist korrekt, so spiegelt die Abrechnung die erbrachte Leistung wider, der Mieter hat also die entsprechende Leistung in Anspruch genommen. Die Kosten sind ja nicht zuletzt auch durch den Mieter verursacht worden.
Rechtlich kann ich eine verspätete Abrechnung nicht beurteilen, aber grundsätzlich würde ich die von mir in Anspruch genommen Leistungen auch bezahlen wollen.

Das hat vielleicht auch mit Moral zu tun. Diese ist in weiten Teilen unserer Gesellschaft leider nicht mehr vorhanden.
Will ich mich zu dieser Gruppe zählen und nur auf meinen Vorteil bedacht sein?
Das ist die eigentliche Frage in der Angelegenheit.

Und nein, ich bin kein Vermieter sondern wohne selbst in einer Mietswohnung.
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Grüße aus Regensburg
Holger
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  #29  
Alt 31.01.2024, 14:19
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Tequila Tequila ist offline
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jetzt werden aber auch gleich alle Keulen ausgepackt, sogar die Moralkeule
@ Bartho, jetzt weißt du, dass du eigentllich nichts zahlen musst, aber andererseits zumindest 1/4 der berechneten Kosten verursacht hast.
Jetzt mach` was draus und berichte mal.

Alles andere ist doch "Spekulatius"
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
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  #30  
Alt 31.01.2024, 17:40
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Wir machen die Nebenkostenabrechnungen im Januar.
Zeitnah.
Und jeder Mieter der auszieht bekommt die auch nen Monat später. Nach Bezahlung umgehend Kaution zurück. Die Leute brauchen das Geld doch (meist).

Worauf soll man da warten

Uhren (auch allgemeine wie Wasser für´s Haus / Strom für´s Haus etc.) kann man doch jederzeit selber ablesen. Die Preise sind bekannt (wann auch immer die Gemeinde oder wer auch immer abliest und abrechnet). Auch Versicherungen / Grundsteuer.....weiss man im Januar.

Gut Schornsteinfeger, Müll oder so mag zwischendrin minimal unscharf sein....da nimmt man (für den Fall Auszug zwischendurch) halt Zahlen aus dem Vorjahr. Billiger ist´s noch nie geworden, das geht im Grundrauschen unter.

Ne gscheite Excel-Tabelle, das macht sogar meine klapperige () Mutter mit knapp 80 so. Aus Tradition.

Bei grösseren Einheiten (Eigentumswohnungs-Clustern) ist das natürlich ein Drama, bis alles vorliegt und womöglich noch ne Eigentümerversammlung notwendig war ist´s Jahr rum. Ich finde das nicht akzeptabel (an die Mieter denkend, da weiss doch keiner auf welchem Pulverfass er sitzt. Also ich wollte das nicht).
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (31.01.2024 um 17:45 Uhr)
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  #31  
Alt 31.01.2024, 17:49
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Wir machen die Nebenkostenabrechnungen im Januar.
Zeitnah.
Und jeder Mieter der auszieht bekommt die auch nen Monat später. Nach Bezahlung umgehend Kaution zurück. Die Leute brauchen das Geld doch (meist).

Worauf soll man da warten

Uhren (auch allgemeine wie Wasser für´s Haus / Strom für´s Haus etc.) kann man doch jederzeit selber ablesen. Die Preise sind bekannt (wann auch immer die Gemeinde oder wer auch immer abliest und abrechnet). Auch Versicherungen / Grundsteuer.....weiss man im Januar.

Gut Schornsteinfeger, Müll oder so mag zwischendrin minimal unscharf sein....da nimmt man (für den Fall Auszug zwischendurch) halt Zahlen aus dem Vorjahr. Billiger ist´s noch nie geworden, das geht im Grundrauschen unter.

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Im Januar klappt bei uns nicht.
Wir haben leider noch nicht alles zusammen.
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Gruß Bergi :

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  #32  
Alt 31.01.2024, 19:01
Lady An Lady An ist offline
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Die Verwaltungen können aber oft nichts für die späten Versammlungen. Erst einmal müssen alle Jahreabrechnungen der Versorger vorliegen. Beim Gas kamen die letztes Jahr für die Abrechnungen 2022 tlw. erst im September. Lag daran, dass die meisten Versorger Probleme hatten die Dezembersoforthilfe richtig auszuweisen. Wenn die Abbrechnungen der Versorager alle da sind, müssen sie geprüft werden. Anschließend geht das dann zu den Heiz- und Wasserkosten Abrechnungsfirmen wie ISTA, Techem, Minol usw. Die brauchen dann auch zwischen 3-6 Wochen bis die dann zurück kommen. Dann muss wieder geprüft werden. Dann werden die Einladungen mit den Gesamt- und Einzelabrechnungen verschickt. Ladungsfrist muss dann auch noch mind. 3 Wochen betragen. Und schon ist schon wieder, je nachdem, Herbst oder Winter.
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  #33  
Alt 31.01.2024, 19:55
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Startpilot Startpilot ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Die Verwaltungen können aber oft nichts für die späten Versammlungen. Erst einmal müssen alle Jahreabrechnungen der Versorger vorliegen. Beim Gas kamen die letztes Jahr für die Abrechnungen 2022 tlw. erst im September. Lag daran, dass die meisten Versorger Probleme hatten die Dezembersoforthilfe richtig auszuweisen. Wenn die Abbrechnungen der Versorager alle da sind, müssen sie geprüft werden. Anschließend geht das dann zu den Heiz- und Wasserkosten Abrechnungsfirmen wie ISTA, Techem, Minol usw. Die brauchen dann auch zwischen 3-6 Wochen bis die dann zurück kommen. Dann muss wieder geprüft werden. Dann werden die Einladungen mit den Gesamt- und Einzelabrechnungen verschickt. Ladungsfrist muss dann auch noch mind. 3 Wochen betragen. Und schon ist schon wieder, je nachdem, Herbst oder Winter.
Stimmt völlig, damit kämpfen wir auch (mit bescheidenen ETW im einstelligen Bereich), aber das rechtfertigt doch nicht, die NK-Abrechnung aus 22 erst Ende 01/24 zuzustellen.
Um mal auf #1 zurückzukommen.

Uns ist das bisher nicht passiert, und wäre das so in der Folge externer Umstände, hätten wir das zeitig mit unseren Mietern kommuniziert.
Die sind handverlesen und für uns Teil unserer Anlage

Aber das, was der TE berichtet, würde ich so als Mieter nicht akzeptieren ohne finanzielle "Ohrfeige".
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Gruss, Dirk


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  #34  
Alt 31.01.2024, 20:11
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Wenn man´s ganz genau nimmt sind in solchen Nebenkostenabrechnungen doch zum Teil Arbeitslohn "Haushaltsnahe Dienstleistungen" drin (Gärtner, Putzefrau, ....selbst Schornsteinfegerin). Die der Mieter -wenn er schlau und womöglich sogar Schwabe ist- absetzen kann (20%).

Aber selbst wenn der Vermieter die Leistungen in Auftrag gegeben hat, kann der Mieter die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen, wenn die von ihm zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die auf die Handwerksleistungen entfallen und sein Anteil an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen entweder aus der Jahresabrechnung hervorgeht oder durch eine Bescheinigung des Vermieters nachgewiesen wird.

https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-un...echnung-676432

Steuererklärung sollte der durchschnittlich ordentliche Arbeitnehmer Ende Juli des Folgejahres abgeben. Dazu braucht er aber die Abrechnung.

Voll der Stress für Vermieter
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Viele Grüße Fränkie

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  #35  
Alt 01.02.2024, 07:33
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Wir machen die Nebenkostenabrechnungen im Januar.
Zeitnah.
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Worauf soll man da warten

Uhren (auch allgemeine wie Wasser für´s Haus / Strom für´s Haus etc.) kann man doch jederzeit selber ablesen. Die Preise sind bekannt (wann auch immer die Gemeinde oder wer auch immer abliest und abrechnet). Auch Versicherungen / Grundsteuer.....weiss man im Januar.

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ganz dünnes Eis... wir haben es früher ähnlich gemacht und meine Schwester (Vermietet auch eine Wohnung im Haus) hat dies teuer vor Gericht bezahlt...
Sie musste ca 70% der geleisteten Zahlungen zurückzahlen... da die Abrechnung fehlerhaft war... Die Mieter darauf beharrten das die Abrechnung fehlerhaft und somit nicht zugestellt war.. dies aber erst nach dem Auszug...
waren auch nur 2 Jahre in der Wohnung.

seithr macht eine Firma die Abrechnung und wir bekommen diese spätestens im Oktober raus...
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  #36  
Alt 01.02.2024, 07:44
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Tja, und genau wegen solcher Leute, die wegen 1,50 Euro da was reklamieren (einfach mal geschätzt) und sich dann freuen, dass Sie am Ende 400 Euro zurück bekommen haben, nutzt dann der Vermieter einen „professionellen Service“, den dann am Ende doch die Mieter zusätzlich bezahlen müssen.

Es sollte alles seine Regeln haben, jeder soll das bezahlen, was er „benutzt“ hat bzw. in Auftrag gegeben hat.
Aber auch der Auftragnehmer soll doch bitte das liefern, was er Anfangs versprochen hat.
In sofern muss Recht Recht bleiben. Aufgrund einer kurzen Zeitüberschreitung dann eine Zahlung komplett zu verweigern, ist aus meiner Sicht zu kurz gesprungen.

Gruß Rüdiger
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  #37  
Alt 01.02.2024, 08:02
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Tja, und genau wegen solcher Leute, die wegen 1,50 Euro da was reklamieren (einfach mal geschätzt) und sich dann freuen, dass Sie am Ende 400 Euro zurück bekommen haben, nutzt dann der Vermieter einen „professionellen Service“, den dann am Ende doch die Mieter zusätzlich bezahlen müssen.

Es sollte alles seine Regeln haben, jeder soll das bezahlen, was er „benutzt“ hat bzw. in Auftrag gegeben hat.
Aber auch der Auftragnehmer soll doch bitte das liefern, was er Anfangs versprochen hat.
In sofern muss Recht Recht bleiben. Aufgrund einer kurzen Zeitüberschreitung dann eine Zahlung komplett zu verweigern, ist aus meiner Sicht zu kurz gesprungen.

Gruß Rüdiger
Und die mieten werden teurer... Das Geld wird über eine "moderate " Mieterhöhung wieder zurückgeholt... Über die Jahre dann mit Zinsen ...

Wenn ich überlege wie sich bei uns die mieten entwickelt haben ... Da bin ich froh nicht Mieter zu sein
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  #38  
Alt 01.02.2024, 08:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ganz dünnes Eis... wir haben es früher ähnlich gemacht und meine Schwester (Vermietet auch eine Wohnung im Haus) hat dies teuer vor Gericht bezahlt...
Sie musste ca 70% der geleisteten Zahlungen zurückzahlen... da die Abrechnung fehlerhaft war... Die Mieter darauf beharrten das die Abrechnung fehlerhaft und somit nicht zugestellt war.. dies aber erst nach dem Auszug...
waren auch nur 2 Jahre in der Wohnung.

seithr macht eine Firma die Abrechnung und wir bekommen diese spätestens im Oktober raus...
Tja, man lernt halt nie aus.

Ich zum Beispiel würde wohl an keinen Wissenschaftler höherer Qualifikation (Prof. Dr.-Ing.) mehr vermieten. Beschäftigt nur den Anwalt
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  #39  
Alt 01.02.2024, 08:13
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  #40  
Alt 01.02.2024, 08:15
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Und ganz wichtig nicht an Freunde und Familienangehörige
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  #41  
Alt 01.02.2024, 08:40
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Vergiss bitte Lehrer und Rechtsanwälte in der Auschlussliste nicht
Die komplette Liste darf nur im Kopf existieren. Nie ausgesprochen und schon gar net aufgeschrieben werden

Ich würde behaupten "Wir losen. Voll fair"
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  #42  
Alt 01.02.2024, 08:45
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Außer acht gelassen wird, dass der TE sagt, dass die Abrechnung nicht stimmt aber genau wissen tun wir es ja nicht.

Ansonsten zum Thema, ich mache die Abrechnungen tatsächlich auch erst, wenn ich alle Bescheide und Rechnungen habe. Beim „Wasser“ dauert es hin und wieder ziemlich lang, bis die kommt, oft erst Mitte des Jahres.

Durch anstehendem Auszug einer Mieterin zum Jahresanfang hatte ich es mal, dass ich mir eine Abrechnung „sparen“ wollte und hatte sozusagen etwas über ein Jahr abgerechnet. Damals war das Thema noch neu für mich. Also eigentlich zwei Dinge falsch gemacht, Abrechnungszeitraum nicht eingehalten und sie kam zu spät an. Die Mieterin sagte mir damals, sie würde sich mit Nebenkostenabrechnungen nicht auskennen und mal jemanden draufschauen lassen. Das dass dann ein Anwalt sein würde hatte sie nicht gesagt. Letztendlich weigerte sie sich erstmal die Nachzahlung zu zahlen, weil zu spät erhalten. Ich hatte dann ein nicht so nettes Telefonat mit ihr und eben an ihren Anstand appelliert, dass das nichtsdestotrotz aber ihre Kosten in der Mietzeit waren. Schlussendlich hat sie doch gezahlt……
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  #43  
Alt 01.02.2024, 09:01
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Wir machen unsere Abrechnungen, wenn der Entwurf der Abrechnung der Wohnanlage fertig ist - und wie oben beschrieben, ist das meist erst spät im 3. oder auch Anfang des 4. Quartals fertig.

Das ist zwar vor der Eigentümerversammlung, auf der die Abrechnung genehmigt wird, aber da hat sich noch nie was geändert an den Zahlen.

Ich werd mit Sicherheit keine Schätzung als finale Abrechnung verschicken und mich damit angreifbar machen. Und auf 2 x Abrechnung (einmal Schätzung, einmal Korrektur - müsste man dann ja machen) habe ich wirklich keine Lust, zumal man dann bei Auszügen z. B. den Leuten noch hinterherlaufen muss.

Unterm Strich - ja, ich denke, der Vermieter hat getrödelt, so spät muss man eine Abrechnung nicht rausschicken und könnte das, wenn Daten fehlen, zur Wahrung der Frist auch immer noch unter Vorbehalt tun.

Nichtsdestotrotz würde ich als Mieter nicht auf die Barrikaden gehen, solange die Abrechnung nicht grob falsch ist - und selbst dann erst dem Vermieter die Chance zur Korrektur geben. Insbesondere, wenn ich eigentlich gern da wohne. Mit Kommunikation kommt man weiter als mit Konfrontation.

bis denn,

Uwe
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  #44  
Alt 01.02.2024, 10:36
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Das ich zahlen werde steht ausser frage, immerhin kann der Vermieter ja nichts zu gestiegenen Heizkosten.
Ebenfalls bin ich ja 09.22 eingezogen, also knapp vor der Heizperiode und konnte anhand der Miete bzw. der Nebenkosten keinen "puffer" aufbauen.

Damit bin ich fein.

Womit ich nicht so ganz fein bin sind die Betriebskosten, dort sind ein paar sachen falsch ausgerechnet - und die Hausmeistergebühren sind völlig überzogen.

Da werde ich das Gespräch mal ersuchen
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  #45  
Alt 01.02.2024, 11:27
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Vor ein paar Jahren standen wir vor der Entscheidung, in eine Immobilie zu investieren oder aber eine funkelnagelneue Marex zu kaufen. Wenn ich das hier so lese, haben wir alles richtig gemacht

Grüße

Matthias.
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  #46  
Alt 01.02.2024, 11:29
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Vor ein paar Jahren standen wir vor der Entscheidung, in eine Immobilie zu investieren oder aber eine funkelnagelneue Marex zu kaufen. Wenn ich das hier so lese, haben wir alles richtig gemacht

Grüße

Matthias.
du bist jetzt also Marex Besitzer... lach
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  #47  
Alt 01.02.2024, 11:56
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Vor ein paar Jahren standen wir vor der Entscheidung, in eine Immobilie zu investieren oder aber eine funkelnagelneue Marex zu kaufen. Wenn ich das hier so lese, haben wir alles richtig gemacht

Grüße

Matthias.
Na ja, das eine wäre eine Investition gewesen, eure Wahl war dann Konsum - nicht wirklich vergleichbar

Aber schöne Erinnerungen kann man nicht in Geld aufwiegen, das ist immer persönliche Entscheidung.

bis denn,

Uwe
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  #48  
Alt 02.02.2024, 12:27
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Die 2022er Abrechnung für eine Wohnung oder Haus hätte er Dir bis zum 31.12.23 zustellen müssen. Wenn Du Nachzahlungen hast brauchst Du die nicht zahlen, es sei denn, er hätte eine verdammt gute Begründung. Das er krank war oder ähnliches reicht da nicht aus.
das stimmt zwar prinzipiell, aber da fehlt die wichtigste Ausnahme von der Regel: wenn dem Vermieter die notwendigen Belege nicht rechtzeitig vorlagen, ihm also die Grundlage für die Erstellung einer Abrechnung fehlte gilt das nicht - er ist dann allerdings in der Beweispflicht dafür (§556 Abs 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BGB).
Und: es ist tatsächlich nirgends vorgeschrieben, daß die Abrechnungsperiode auch das Kalenderjahr ist, nur daß sie nicht länger als ein Jahr sein darf.

Ich würde den schon mehrfach gegeben Rat, einfach mal mit dem Vermieter zu sprechen und ihn unverbindlich zu fragen, warum denn die Abrechnung erst jetzt zugestellt wurde (angenommen, die Abrechnungsperiode ging in der Tat bis zum 31.12.2022) beherzigen - man muß ja nicht immer gleich Boshaftigkeit oder Unfähigkeit unterstellen, evtl. fehlte tatsächlich einfach ein oder mehrere für die Erstellung notwendige Dokumente.

lg, justme
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  #49  
Alt 02.02.2024, 13:07
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Zusammenfassung:

https://www.daserste.de/information/...hnung-104.html
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #50  
Alt 02.02.2024, 13:38
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Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich zum Beispiel würde wohl an keinen Wissenschaftler höherer Qualifikation (Prof. Dr.-Ing.) mehr vermieten.
Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Vergiss bitte Lehrer und Rechtsanwälte in der Auschlussliste nicht
So pauschalierend kann ich beides nach langjähriger Erfahrung (als Vermieter und im Hauptberuf) nicht bestätigen, jedenfalls weder im Hinblick auf die genannten Wissenschaftler noch Rechtsanwälte. Ob jemand dazu neigt, ein Widerspruchsgeist zu sein, ist keine Frage des Bildungsstandes. Es gibt unter Gebildeten und Ungebildeten gleichermaßen Menschen, die sich gegen alles und jeden wenden, vernünftigen Gesprächen und Lösungen nicht zugänglich sind. Und Rechtsanwälte streiten sich von Berufs wegen schon genug; im eigenen privaten Bereich lassen sie die Kirche gerne im Dorf (Schuster haben selbst oft die schlechtesten Schuhe).

Ein Mieter, der auf eine Abrechnung keine Nachzahlung leistet, weil sie ein wenig zu spät kommt, will höchstwahrscheinlich auch keinen Vermieter, der als Kehrseite besonders kleinlich auf die Einhaltung aller Pflichten des Mieters achtet (taggenaue Mietzahlung, Treppenhausreinigung, Räum- und Streudienst, keine Gegenstände im Treppenhaus usw.).

Mein Motto ist, dass ich den Mietern zu einem möglichst attraktiven Preis möglichst attraktiven Wohnraum zur Verfügung stelle. Das funktioniert nur, wenn jeder Vertragspartner für die Anliegen des jeweils anderen etwas Verständnis aufbringt. Der Mieter will preiswert und in Ruhe wohnen; ich muss etwas Rendite machen, damit ich das Haus unterhalten kann und die Zeit nicht ganz für umsonst aufwende.

Leben und leben lassen.
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