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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.01.2024, 20:08
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Bartho Bartho ist offline
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Standard Nebenkostenabrechnung

Ich hab heute einen Brief vom Vermieter bekommen, die Nebenkostenabrechnung von 2022.

Ist das überhaupt rechtens diese jetzt erst ( 30.01.24 ) zu erhalten?

Falls nein, wie gehe ich da am besten gegen an/vor.

fix gegooglet und : ist wohl strittig dann, muss man nicht bezahlen.

Aber darauf kann und will ich mich nicht berufen, denn wenn ich eine Erkältung habe kann es aus lt. google auch sein das ich entweder Schwanger bin oder einen Zylinderkopfschaden habe.
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Es grüßt Flo
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  #2  
Alt 30.01.2024, 20:14
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Standard

Die 2022er Abrechnung für eine Wohnung oder Haus hätte er Dir bis zum 31.12.23 zustellen müssen. Wenn Du Nachzahlungen hast brauchst Du die nicht zahlen, es sei denn, er hätte eine verdammt gute Begründung. Das er krank war oder ähnliches reicht da nicht aus.
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  #3  
Alt 30.01.2024, 20:14
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Es ist doch ganz einfach ...
Willst du Stress mit dem Vermieter ?
Hast du Lust dir eine Wohnung zu suchen ?
Wenn du beides mit ja beantworten willst dann kannst du den Aufstand machen ... Wenn nein würde ich den Vermieter drauf aufmerksam machen daß dies so nicht in Ordnung ist und du nur aus Kulanz die Nachzahlung machst ..


Wir können unsere Abrechnung( gerade das Wasser und Abwasser der Gemeinde kommt immer erst Mitte August für das Vorjahr) immer erst September Oktober an die Mieter geben da die Rechnungen der Versorger erst im August eintrudeln und der Dienstleister der die Abrechnungen macht auch Zeit braucht ....
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 30.01.2024, 20:14
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floka.floka floka.floka ist gerade online
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Also auf Google willst Du dich nicht berufen, was ich als sehr schlau empfinde.
Aber auf das Boote Forum willst Du dich dann allerdings berufen?
Das empfinde ich dann wieder als weniger schlau.
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Grüße Richard
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  #5  
Alt 30.01.2024, 20:14
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Zitat:
Die Verjährungsfrist für Nebenkostenabrechnungen beträgt in Deutschland grundsätzlich drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195 BGB). Das bedeutet, dass eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 beispielsweise am 31. Dezember 2023 verjähren würde.
jup.

quelle: https://www.umzug-easy.de/ratgeber/n...0bindend%20ist.

edit:

Ach garnicht zugestellt...auch nicht online?
Was ist das rechnungsdatum?

Zitat:
Vermieter sind verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dies gilt auch dann, wenn Mieter im Laufe dieser Abrechnungsperiode umziehen
Vorgehen: widerssprechen. wenn sie zicken anwalt.
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Grüße

Gordon

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  #6  
Alt 30.01.2024, 20:17
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Moin,
freifinanziert oder öffentlich gefördert mit WBS.
Mein Wissen ist zwar schon etwas älter, aber da war es so dass öffentlich gefördert die Abrechnung im darauffolgenden Jahr da sein musste und freifinanziert das nur eine "sollte" Regel war.

Gruß
Martin
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  #7  
Alt 30.01.2024, 20:21
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@ Fox Die Verjährung der Ansprüchee des Vermieters verjähren nach 3 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Vermieter fristgerecht die Abrechnung (bis zum 31.12. des Folgejahres des Abrechnungszeitraums) zugestellt hat. Bring das bitte nicht durcheinander.
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  #8  
Alt 30.01.2024, 20:24
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Zitat:
Zitat von Hygge Beitrag anzeigen
Moin,
freifinanziert oder öffentlich gefördert mit WBS.
Mein Wissen ist zwar schon etwas älter, aber da war es so dass öffentlich gefördert die Abrechnung im darauffolgenden Jahr da sein musste und freifinanziert das nur eine "sollte" Regel war.

Gruß
Martin
Nein, auch freifinaziertes vermietetes Wohneigentum unterliegt der Reglung: Abrechnung muss bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen. Sonst erlischt der Anspruch des Vermieters zur Nachzahlung durch den Mieter.
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  #9  
Alt 30.01.2024, 20:26
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
@ Fox Die Verjährung der Ansprüchee des Vermieters verjähren nach 3 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Vermieter fristgerecht die Abrechnung (bis zum 31.12. des Folgejahres des Abrechnungszeitraums) zugestellt hat. Bring das bitte nicht durcheinander.
Ja habs geändert. Dann gilt es im ersten schritt zu wiedersprechen.
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Gordon

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  #10  
Alt 30.01.2024, 20:29
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Nun ja, lies Dir den Beitrag Nr. 3 von Billi lieber noch mal in Ruhe durch. Ist wahrscheinlich besser wenn Du so handelst wie er Dir das da vorschlägt.
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  #11  
Alt 30.01.2024, 20:31
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Warum sollte man gekündigt werden wenn man die abrechnung anzweifelt?

Bei Privaten würde ich da auch eher nen auge zudrücken als bei Vonovia oder deutsche wohnen.

Bei letzteren wäre der wiederspruch sofort raus...
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Gordon

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  #12  
Alt 30.01.2024, 20:33
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Es geht hier nicht um Kündigung, das würde auch kein Kündigungsgrund für den Vermieter sein. Es geht hier um Mensch sein und Mensch lassen. Und evtl. man sieht sich immer 2 Mal im Leben.
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  #13  
Alt 30.01.2024, 20:37
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Warum sollte man gekündigt werden wenn man die abrechnung anzweifelt?

Bei Privaten würde ich da auch eher nen auge zudrücken als bei Vonovia oder deutsche wohnen.

Bei letzteren wäre der wiederspruch sofort raus...
Naja auch eine Wohnungsbaugesellschaft findet wege einen Mieter loszuwerden... Oder ihr Geld zu holen ...

Bei Vermietung von privat sollte man das menschliche sehen ...

Wenn eine Guthaben wäre würde man dies ja auch wollen ..
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Gruß Volker
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  #14  
Alt 30.01.2024, 20:48
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Nun ja, lies Dir den Beitrag Nr. 3 von Billi lieber noch mal in Ruhe durch. Ist wahrscheinlich besser wenn Du so handelst wie er Dir das da vorschlägt.
Du willst die Problemlösung des TE nicht wirklich unserem Forums-Universalgenie überlassen?...

@Billi: Dir ist schon klar, dass Lady An in dieser Frage Fachkompetenz besitzt?

Es geht mir nicht um Lobhudelei, aber ich würde HeinMK auch nicht sagen, wie er eine Welle einbaut
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Gruss, Dirk


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  #15  
Alt 30.01.2024, 20:50
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Du willst die Problemlösung des TE nicht wirklich unserem Forums-Universalgenie überlassen?...

@Billi: Dir ist schon klar, dass Lady An in dieser Frage Fachkompetenz besitzt?

Es geht mir nicht um Lobhudelei, aber ich würde HeinMK auch nicht sagen, wie er eine Welle einbaut
Ich bin auch Vermieter... Also bissel Ahnung hab ich auch von der Materie
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  #16  
Alt 30.01.2024, 20:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich bin auch Vermieter... Also bissel Ahnung hab ich auch von der Materie
Da sind wir ja schonmal zwei; ich vermiete auch und habe bissel Ahnung.
Und genau deshalb macht das meine Frau.
Die hat nämlich richtig Ahnung von der Materie
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Gruss, Dirk


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  #17  
Alt 30.01.2024, 20:55
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Da sind wir ja schonmal zwei; ich vermiete auch und habe bissel Ahnung.
Und genau deshalb macht das meine Frau.
Die hat nämlich richtig Ahnung von der Materie
Na wie viel Lehrgeld müsstest du schon zahlen...

Bei mir waren es 35000€ Sanierungskosten von denen ich vor Gericht 5000€ zurück bekommen habe...

Super oder...
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  #18  
Alt 30.01.2024, 20:59
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Startpilot Startpilot ist gerade online
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Billi, bitte mach hierzu einen anderen Trööd auf.
Ich habe Zweifel, ob Du dem TE mit dieser Erfahrung eine Hilfe sein kannst.
Ich, bzw wir haben bisher kein Lehrgeld bezahlt.
Back to topic.
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  #19  
Alt 30.01.2024, 21:05
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Ich weiss ja nicht um welche Summen es da geht. Rein rechtlich ist er raus und muss nichts zahlen. Aber meistens lohnt sich ein Gespräch zwischen den Parteien und man wird sich einig. Bei 100€ oder 200€ Nachzahlung würde ich zahlen, und gut ist. Immerhin hat der Vermieter die Nebenkosten ja dem Mieter quasi vorgestreckt über die nach zu zahlende Summe. Nur weil er schusselig war ihn jetzt darauf sitzen zu lassen. ich weiss nicht, wäre nicht mein Ding. Der Vermieter kann ja i.d.R. nichts für die explodierenden Nebenkosten.
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  #20  
Alt 30.01.2024, 21:39
schlauchi20 schlauchi20 ist gerade online
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Gefällt Dir die Wohnung?
Wohnst Du gerne da?
Hast Du an sich ein gutes Verhältnis zum Vermieter?

Bei 3 x ja:

Zahlen und mit dem Vermieter reden, dass er das doch bitte beim nächsten Mal beachtet.

Fertig. Die Kosten sind ja angefallen.

Wäre ich Vermieter und Du kommst mir so, dann bekommst Du bei der nächsten Sache, die ich regeln muss, das absolute Minimum und das auch erst im letzten Moment.

Lohnt es sich dafür ein Fass aufzumachen?


Mein völlig unjuristische Meinung dazu, wie man miteinander umgehen sollte.

Gruß Rüdiger
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  #21  
Alt 30.01.2024, 21:52
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Bartho Bartho ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es ist doch ganz einfach ...
Willst du Stress mit dem Vermieter ?
Hast du Lust dir eine Wohnung zu suchen ?
...
Weder noch, aber recht muss recht bleiben.

Ich bin dort zum 01.09.22 eingezogen. Laut Abrechnung werden mir sachen vom 01.01.22 in Rechnung gestellt - Hausmeister,Treppenreinigung etc. usw.
Die Heizkosten / Warmwasserkosten stimmen vom Abrechnungszeitraum.

Erscheint mir nicht so ganz sinnig um ehrlich zu sein.
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  #22  
Alt 30.01.2024, 22:05
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Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
Weder noch, aber recht muss recht bleiben.

Ich bin dort zum 01.09.22 eingezogen. Laut Abrechnung werden mir sachen vom 01.01.22 in Rechnung gestellt - Hausmeister,Treppenreinigung etc. usw.
Die Heizkosten / Warmwasserkosten stimmen vom Abrechnungszeitraum.

Erscheint mir nicht so ganz sinnig um ehrlich zu sein.
Ich würde sie nochmal lesen ...
In der Regel stehen auf einer Abrechnung 2 Beträge
1 der für den gesamten Zeitraum angefallene Betrag ( 1.1-31.12) und dann dein Anteil...

Ansonsten mache ist du die gesamte Abrechnung zurückweisen und eine saubere Rechnung Verlangen
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  #23  
Alt 30.01.2024, 22:07
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Das würde ich monieren, aber das hat ja nichts damit zu tun, dass Dir die Abrechnung zu spät zugestellt wurde. Bei den Nebenkosten hat er sich halt bei den nicht Heiz- und Wasserkosten vertan. Das wir er aber sicherlich anstandslos korrigieren. Sprich ihn einfach mal darauf an.
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  #24  
Alt 30.01.2024, 23:19
Benutzerbild von B5254T
B5254T B5254T ist offline
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Rechtsberatung ist ja nicht erlaubt, daher nur meine Ideen, wie ich das machen würde:

a) angenommen ich wohnte in einem größeren Mehrparteienhaus mit einer Hausverwaltung, die versucht, die eigenen Mieter möglichst zu übervorteilen, sofern diese sicht nicht wehren, was nicht ganz unüblich ist, je nach Wohnort - dann würde ich kurz vor mich hin lachen und nicht bezahlen, denn der Drops dürfte gelutscht sein aufgrund der Nichtzustellung. Als Mieter einer großen Hausverwaltung mit unzähligen Objekten kann einem nichts passieren in diesem Fall. Dass man grundsätzlich aufpassen muss, nicht mit mehr als einer Monatsmiete (ohne im Gesetz nachzuschauen) in Verzug zu sein, dürfte hier nicht relevant sein.

b) sollte man ein gutes Verhältnis mit seinem Vermieter pflegen und dieser zudem nur ganz wenige Objekte haben, würde ich wohl einen anderen Weg gehen und auf die Rechtslage hinweisen samt Bitte um Begründung der Nichteinhaltung. Und dann wohl bezahlen, sofern eventuelle Fehler in der BKA korrigiert wurden.

Da bei mir grundsätzlich a) gilt, stellen sich mir solche Fragen nicht
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  #25  
Alt 31.01.2024, 08:37
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Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
Weder noch, aber recht muss recht bleiben.

Ich bin dort zum 01.09.22 eingezogen. Laut Abrechnung werden mir sachen vom 01.01.22 in Rechnung gestellt - Hausmeister,Treppenreinigung etc. usw.
Die Heizkosten / Warmwasserkosten stimmen vom Abrechnungszeitraum.

Erscheint mir nicht so ganz sinnig um ehrlich zu sein.
Auch ich muss mich als Vermieter ständig mit den Themen auseinandersetzen.
Ja, es ist richtig, dass die Abrechnung zu spät bei dir angekommen ist und eigentlich hinfällig. Aber die Kosten sind ja für dich angefallen, sofern sie denn stimmen.
Es sollte ein Abrechnungszeitraum auf der Abrechnung stehen und dann dein dementsprechender Nutzungszeitraum (ab 01.09.). Wenn jetzt tatsächlich etwas aus Januar berechnet wurde, kann das ja nur anteilig sein für die Zeit ab 01.09.
Ich würde und finde es auch schön, wenn meine Mieter das so handhaben, den Vermieter ansprechen oder anschreiben, um das zu klären. Du hast ein Recht auf Einsicht in alle Nebenkostenbescheide und Rechnungen.
Wenn du dich einfach querstellst und sagst: „Zahl ich nicht, kam zu spät.“ wird das Mietverhältnis leiden, definitiv. Wenn der Vermieter weiß, dass du dich damit auseinandersetzt, wird er sich in Zukunft sicher mehr Mühe geben und die Abrechnung zeitig erstellen.
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Gruß Kerstin


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