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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#26
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Aber es gibt mehr und mehr Funkgeräte mit AIS und sind die alle DSC? Kann mich vorstellen, das es auch 'Binnen' Geräte (Also kein DSC) gibt mit AIS. In den fall braucht mann ein MMSI (weil AIS) aber weil es kein DSC gerät ist, sollte UBI reichen.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#27
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Hallo
Erstmal Danke für den regen Austausch. Zur Erklärung . Mein Fahrgebiet ist ausschließlich Kroatien . Das Boot hat noch ein altes Funkgerät wo sogar eine Nummer vom Voreigner eingetragen ist. Und das Boot kommt aus Italien sprich Genua. Das Gerät ist aber nicht in der Lage diese zu löschen. Zumindest habe ich es nicht hinbekommen. Asche auf meinen Haupt deshalb Fahre ich schon 5 Jahre mit der alten Quetsche rum. Die hat übrigens DSC. Bei der ersten Anmeldung in HR habe ich das beschränkt gültige Funkzeugnis vorgelegt WEIL DAS GERÄT EINGEBAUT WAR.. Intersierte aber keinen war ehr wichtiger ob wir an Bord schlafen oder nicht. Wegen der Kurtaxe. Nur in HR interessiert sich kein Mensch für solche Dinge. Jetzt habe ich einen neuen Plotter und den möchte ich mit einem neuen AIS Gerät koppeln. Dafür möchte ich das Boot anmelden. Und nächstes Jahr den Schein aufstocken bzw. neu machen. Bernd |
#28
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![]() Zitat:
Bei einer Kontrolle wird es richtig teuer daher richtig anmelden und die richtige Nummer eintragen lassen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#29
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Fliegt eh raus
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#30
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Wenn vom Vorbesitzer eine MMSi eingegeben wurde kann diese bei vielen Funkgeräten nur im Werk gelöscht werden, also Funkgerät einschicken oder einfach die alte MMSI drinlassen, da fragt in HR keiner danach , den Begriff MMSI oder DSC lernt man nicht mal im kroatischen Funkschein ![]()
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Gruß Jörg |
#31
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Btw. Hast Du eine EPIRB, dann beantrage die Kennung ggf. mit bzw. registriere die auch gleich. Im Funkgerät "neu" programmierst Du nur die ATIS.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#32
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#33
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#34
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Moin moin,
Zitat:
Und bezüglich einer Änderung der im Funkgerät eingegeben Daten: das darf (lt. Vorschrift) bei keinem Gerät vom Benutzer einfach machbar sein (Ausnahmen, wie z.B. der für alle Geräte gültige Händlercode bei Navico-Geräten entsprechen eigentlich nicht der entsprechenden Vorschrift). Hier in Europa haben wir die komfortable Situation, daß immerhin die Erstprogrammierung einer MMSI vom Benutzer selbst gemacht werden darf (anderswo auf der Welt darf sowas generell nur durch zugelassene Händler gemacht werden, um falsche Daten zu verhindern). Du wirst also vermutlich nicht umhin kommen, Dein Funkgerät durch einen Händler zurücksetzen zu lassen (zwei Ausnahmen: entweder Du hast ein Navico-Gerät, dann geht das selbst oder aber Dein Gerät ist so alt, daß es dabei noch um ein DSC Class C/F/G-Gerät handelt - diese sind generell nicht mehr zulassungsfähig). Das war der technische Teil - mit dem administrativen hat der erstmal nichts zu tun. Dieser sieht wie folgt aus: Du kannst für ein in Deinem Eigentum befindliches Schiff beliebig umfangreiche Nummernzuteilungen für See- und Schiffahrtsfunk beantragen (also sowohl eine MMSI für Teilnahme am GMDSS, ein Rufzeichen für Teilnahme an See- und Schiffahrtsfunk und eine ATIS-Nummer für die Teilnahme am Schiffahrtsfunk), völlig egal welche Befähigungen Du oder jemand anders besitzt - die einzige Frage ist, welche Funkausrüstung auf dem Boot verbaut ist. Die Frage nach den Befähigungsnachweisen stellt sich erst hinterher, nämlich dergestalt ob Du das Boot noch als Schiffsführer fahren darfst (binnen ja, da muß nur jemand mit den passenden Sprechfunkzeugnissen an Bord sein. Buten nein, da muß der Schiffsführer das passende Sprechfunkzeugnis zur Ausrüstung gemäß Ship Station License besitzen). Wenn Du sagst, Du willst Dein Boot wegen AIS anmelden klingt das für mich nach aktivem AIS (weil reine Empfänger für die BNetzA gar nicht existieren), dann solltest Du auf jeden Fall auch das entsprechende Kreuz auf dem Antrag auf Nummernzuteilung setzen. Und nochmal zurück zum technischen: AIS mit einemn Plotter per NMEA0183 koppeln kann man machen, ist aber nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluß: die Datenmenge von AIS ist so groß, daß das nur mit einem auf 38.8 kBd laufenden NMEA0183-Anschluß funktioniert. Ein üblicher mit 9.6kBd laufender NMEA0183 kann die Datenmenge nicht bewältigen - d.h. man braucht einen dedizierten 0183-Highspeed-Anschluß am Plotter. Wesentlich sinnvoller ist normalerweise die Verwendung von NMEA2000 für die Vernetzung von AIS, Plotter und ggf Funkgerät, das ist ein CAN-Bus mit ausreichend Datenübertragungskapazität daß man sich um solche Sache wie AIS-Daten keine Gedanken machen muß. lg, justme
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