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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 11.07.2024, 18:55
peitzis peitzis ist offline
Ensign
 
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Standard Beantragung einer MMSI

Hallo
Ich habe noch das alte Sprechfunkzeugnis . Das wäre jetzt das UBI.
Kann ich trotzdem eine MMSI ATIS Nummer beantragen.
Das Gerät wird ein Simrad RS 40 AIS weil das mit meinem Plotter Humminbird Helix 7 über NMEA 0183 kompatibel ist.
Ich werde dieses Jahr nicht im deutschen oder niederländischen Seegebiet fahren.
Den SRC will ich im Frührar 2025 aufstocken .

Bernd
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  #2  
Alt 11.07.2024, 19:01
Benutzerbild von molaboot
molaboot molaboot ist offline
Captain
 
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Die Beantragung einer MMSI und ATIS ist unabhängig vom Sprechfunkzeugnis. Die Beantragung ist nur verknüpft mit einem Boot.
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Sportliche Grüße
.
Alfred
Für die Jüngeren: LED ZEPPELIN ist KEIN beleuchtetes Luftschiff.
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  #3  
Alt 11.07.2024, 19:18
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Bei mir hat auch keiner nach einem Sprechfunkzeugnis gefragt
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Gruß Jörg
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  #4  
Alt 11.07.2024, 19:29
peitzis peitzis ist offline
Ensign
 
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Dann kann ich ja den Antrag ausfüllen und abschicken.
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  #5  
Alt 11.07.2024, 19:32
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schwinge schwinge ist offline
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Du kannst auch erst mal nur die AtisNr. beantragen, dann darfst Du das Gerät auch legal nutzen, weil DSC ohne MMSI nicht funktioniert. Wenn das SRC vorliegt einfach um die MMSI erweitern. Im Antrag kann das entsprechend angekreutzt werden.
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  #6  
Alt 11.07.2024, 19:52
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist gerade online
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Du kannst auch erst mal nur die AtisNr. beantragen, dann darfst Du das Gerät auch legal nutzen, weil DSC ohne MMSI nicht funktioniert. Wenn das SRC vorliegt einfach um die MMSI erweitern. Im Antrag kann das entsprechend angekreutzt werden.
Ich habe ebenfalls einen UKW-Schein von 1978 ("Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis") und gedenke nicht, neue Prüfungen anzugehen, da ich nur noch binnen fahre.
Reine Binnenfunkgeräte sind nicht mehr käuflich.
Aber nach meinem Kenntnisstand gelten Kombigeräte, bei denen keine MMSI programmiert ist als Binnengeräte.
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Gruss, Dirk


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  #7  
Alt 11.07.2024, 19:55
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Du kannst auch erst mal nur die AtisNr. beantragen, dann darfst Du das Gerät auch legal nutzen, weil DSC ohne MMSI nicht funktioniert. Wenn das SRC vorliegt einfach um die MMSI erweitern. Im Antrag kann das entsprechend angekreutzt werden.
Kostet halt doppelt ... Habe meine Nummern seit 2004 und 2017 erst das src gemacht
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 11.07.2024, 19:56
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Ich habe ebenfalls einen UKW-Schein von 1978 ("Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis") und gedenke nicht, neue Prüfungen anzugehen, da ich nur noch binnen fahre.
Reine Binnenfunkgeräte sind nicht mehr käuflich.
Aber nach meinem Kenntnisstand gelten Kombigeräte, bei denen keine MMSI programmiert ist als Binnengeräte.
So lange Kombi Geräte im atis Modus betrieben werden ist es egal ob eine mmsi programmiert ist
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  #9  
Alt 11.07.2024, 19:58
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Müsste jetzt auch lange suchen - meine aber dass die auch als Seefunkgeräte ohne DSC/GMDSS.
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  #10  
Alt 11.07.2024, 20:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So lange Kombi Geräte im atis Modus betrieben werden ist es egal ob eine mmsi programmiert ist
Da ist was dran. Und auf den niederländischen Seiten bezüglich Erlangung der Marifonzertifikate steht sogar, dass man mit einem Atis-gerät durchaus bis zu 10sm vor der Küstwe noch gehört wird.
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  #11  
Alt 11.07.2024, 20:08
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Startpilot Startpilot ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So lange Kombi Geräte im atis Modus betrieben werden ist es egal ob eine mmsi programmiert ist
Ist es nicht.
Sobald eine MMSI programmiert ist bin ich als Schiffsführer/Bediener der Funkstelle (die Diskussion über den Unterschied binnen/buten möchte ich jetzt nicht wieder hochholen) verpflichtet, einen SRC Schein vorlegen zu können.
Ich gebe zu, mich hierzu in NL bestens informiert zu haben, allerdings ist das alles EU-weit gültig.
Dennoch habe ich eine MMSI beantragt und trotz UBI erhalten, da ich diese für mein aktives AIS benötige.
Aber meine zwei Festgeräte plus offizieller Handfunke sind reine ATIS-Geräte.
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Gruss, Dirk


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  #12  
Alt 11.07.2024, 20:15
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Ist es nicht.
Sobald eine MMSI programmiert ist bin ich als Schiffsführer/Bediener der Funkstelle (die Diskussion über den Unterschied binnen/buten möchte ich jetzt nicht wieder hochholen) verpflichtet, einen SRC Schein vorlegen zu können.
Ich gebe zu, mich hierzu in NL bestens informiert zu haben, allerdings ist das alles EU-weit gültig.
Dennoch habe ich eine MMSI beantragt und trotz UBI erhalten, da ich diese für mein aktives AIS benötige.
Aber meine zwei Festgeräte plus offizieller Handfunke sind reine ATIS-Geräte.
Die Diskussion gab es hier schonmal und sogar mit links wurde damals bestätigt ( glaube sogar mit schreiben eines Ministeriums ... Das, nur für den jeweiligen Modus eine Funklizenz vorhanden sein muss ... Also im atis Modus das ubi und im See Modus das src ...
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 11.07.2024, 20:17
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Bin raus.
Bei Beleuchtung und Funk hast Du nunmal unangefochten die Deutungshoheit.
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Gruss, Dirk


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  #14  
Alt 11.07.2024, 20:20
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Akki Akki ist offline
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Hoffentlich ist in dem Schinken nicht schon eine andere MMSI programmiert ... Die solltest du löschen können/lassen.
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.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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  #15  
Alt 11.07.2024, 20:21
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schwinge schwinge ist offline
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https://www.nautik-funk-berlin.de/Fu...tzbereiche.htm

etwas runterscrollen zu "es gelten dabei folgende Regeln".....
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  #16  
Alt 11.07.2024, 20:44
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Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Müsste jetzt auch lange suchen - meine aber dass die auch als Seefunkgeräte ohne DSC/GMDSS.

Das kann ich bestätigen - bzw. Hamburg hat das mir bestätigt.
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Gruss, Michael

Scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Segler was verkehrt
.
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  #17  
Alt 12.07.2024, 10:40
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
https://www.nautik-funk-berlin.de/Fu...tzbereiche.htm

etwas runterscrollen zu "es gelten dabei folgende Regeln".....
ist ja interessant was Leute so auf ihren Seiten schreiben - widerspricht nur immer noch §1 Abs 7 der SportSeeSchV, wonach einzig und allein die Ausrüstung des Fahrzeugs die benötigten Funkzeugnisse bestimmt sobald man entsprechende Gewässer (nämlich die im Geltungsbereich der SportSeeSchV) befährt. Und nein, eine nicht eingegebene MMSI macht ein DSC-Funkgerät noch nicht zu einer Funkanlage, die kein zur Teilnahme am GMDSS qualifizierendes Funkzeugnis benötigt, dazu muß der DSC-Betrieb für den Benutzer nicht änderbar deaktiviert werden (bei ziemlich vielen Funkgeräten per Programmierung möglich, womit sie dann reine Schiffsfunkgeräte sind).

lg, justme
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  #18  
Alt 12.07.2024, 10:53
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ist ja interessant was Leute so auf ihren Seiten schreiben - widerspricht nur immer noch §1 Abs 7 der SportSeeSchV, wonach einzig und allein die Ausrüstung des Fahrzeugs die benötigten Funkzeugnisse bestimmt sobald man entsprechende Gewässer (nämlich die im Geltungsbereich der SportSeeSchV) befährt. Und nein, eine nicht eingegebene MMSI macht ein DSC-Funkgerät noch nicht zu einer Funkanlage, die kein zur Teilnahme am GMDSS qualifizierendes Funkzeugnis benötigt, dazu muß der DSC-Betrieb für den Benutzer nicht änderbar deaktiviert werden (bei ziemlich vielen Funkgeräten per Programmierung möglich, womit sie dann reine Schiffsfunkgeräte sind).

lg, justme
und so lange ich am Rhein und Neckar unterwegs bin ist die MMSI nicht relevant.. erst wenn man eine Seeschiffahrtsstrasse befährt (oder ein Mischgebiet) wir interessant was eingegeben ist und in welchem Modus man unterwegs ist..

wer sich also auf Binnenwasserstraßen bewegt und das Funkgerät im ATIS Modus hat kann auch eine MMSI programmiert haben...

erst wenn er am Seefunk teilnimmt (zwingend wenn er ein angemeldetes Funkgerät im Seefunkbereich betriebt) braucht er auch das entsprechende Zeigniss...
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Gruß Volker
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  #19  
Alt 12.07.2024, 10:57
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ist ja interessant was Leute so auf ihren Seiten schreiben - widerspricht nur immer noch §1 Abs 7 der SportSeeSchV, wonach einzig und allein die Ausrüstung des Fahrzeugs die benötigten Funkzeugnisse bestimmt sobald man entsprechende Gewässer (nämlich die im Geltungsbereich der SportSeeSchV) befährt. Und nein, eine nicht eingegebene MMSI macht ein DSC-Funkgerät noch nicht zu einer Funkanlage, die kein zur Teilnahme am GMDSS qualifizierendes Funkzeugnis benötigt, dazu muß der DSC-Betrieb für den Benutzer nicht änderbar deaktiviert werden (bei ziemlich vielen Funkgeräten per Programmierung möglich, womit sie dann reine Schiffsfunkgeräte sind).

lg, justme
SportSeeSchV ist eine Verordnung für Traditionsschifffe... nicht für Sportboote relaevant...
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  #20  
Alt 12.07.2024, 11:04
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MMSI und ATIS-Rufzeichen sind zwei verschiedene Dinge.
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  #21  
Alt 12.07.2024, 11:09
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
MMSI und ATIS-Rufzeichen sind zwei verschiedene Dinge.
Zumindest in den Niederlanden.
auch in Deutschland
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  #22  
Alt 12.07.2024, 12:09
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Bernd hat lediglich gefragt, ob er eine MMSI beantragen kann ohne den Seefunkschein zu haben ... und das kann er, da er für die Beantragung einer MMSI kein SRC nachweisen und/oder vorlegen muss, wie in #2 schon kurz und knapp mitgeteilt.

Bitte nicht wieder eine endlos Diskussion über Interpretationen der einzelnen Funkscheine, was man darf oder nicht darf oder doch wieder darf ... ist aber auch nur eine Bitte, bevor jemand sagt, ich muss ja nicht weiter mitlesen

LG
Dirk
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  #23  
Alt 12.07.2024, 12:21
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schwinge schwinge ist offline
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Richtig Dirk,
man darf Bernd doch aber darauf hin weisen, dass er, so denn die MMSI auch in die Funke einprogramiert ist auch außerhalb des NL/D Seegebiet das SRC notwendig ist. Und sich weiter darüber austauschen was Bernd legal machen kann.
bis denne, Rainer
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  #24  
Alt 12.07.2024, 12:56
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
Captain
 
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Boot: MF 1095 Name: Oneiro
864 Danke in 415 Beiträgen
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Hallo Rainer,

natürlich, war ja auch nur eine Bitte ... zudem maße ich mir selbstverständlich nicht an hier zu verbieten wer was inhaltlich schreibt ... alles Gut
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  #25  
Alt 12.07.2024, 14:20
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Da ist was dran. Und auf den niederländischen Seiten bezüglich Erlangung der Marifonzertifikate steht sogar, dass man mit einem Atis-gerät durchaus bis zu 10sm vor der Küstwe noch gehört wird.
Stimmt, denn das Gebiet wird noch von NL Kustwacht über #16 überwacht.
Gleich Waddenzee, IJsselmeer und Ooster/Westerschelde
Dort braucht mann, so weit ich wisse, kein DSC
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Rob

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Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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