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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 17.10.2024, 11:34
Traibholz Traibholz ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Hygge Beitrag anzeigen
Wenn man sich mal so durchliest wie die Haftung aussieht.
Im Strassenverkehr ist deine Haftpflichtversicherung gefragt, wenn du jemand einen Schaden zufügst, egal wie. Unfall halt
Bei Booten zahlt die Haftpflicht nur, wenn du durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit den Schaden verursachst.
Heisst Maschienenausfall, für den du nichts kannst und du semmelst in einen Luxusliner...darf er das seiner, hoffentlich vorhandenen, Kaskoversicherung mitteilen.
Gab einen Artikel im Boote Magazin Februar 2024
Korrigiert mich, wenn das falsch ist.
Das ist richtig.
Grundsätzliche Basis ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), das zwar zum einen Schadenersatz zuspricht, diesen aber nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Da man vor langer Zeit aber zum einen erkannt hat, dass von Kraftfahrzeugen eine grundsätzliche Betriebsgefahr ausgeht, welche im Schadensfall ausserhalb von Vorsatz oder Fahrlässigkeit schwierig "zu entschuldigen" ist, und zum anderen sehr hohe Schadenssummen anfallen könenn, hat man die KFZ-Haftpflicht als Pflichtversicherung eingeführt, welche innerhalb und ausserhalb von Vorsatz oder Fahrlässigkeit erstmal haften. Das es bei Vorsatz dann wieder zu Regress kommen kann etc.pp., sei mal aussen vorgelassen.

Im normalen Leben, wo auch das Bootshobby zu zählt, gelten insofern weiter die allgemeinen Schadenersatzregelungen des BGB.
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  #27  
Alt 17.10.2024, 11:42
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Eben. Und leider nicht seine Haftpflicht.
Das sind eben die Unterschiede zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung (und vermutetes Verschulden).

Grüße

Totti
daher kann der Brandschaden an deinem Boot das mit 30 000 € Versichert ist auch nicht 7 Stellig werden...

es kann max. der Bootswert erstattet werden... der Umweltschaden ist ja Haftpflicht...

Schäden an anderen Booten gehen dich ja nichts an...
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Gruß Volker
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  #28  
Alt 17.10.2024, 12:24
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
daher kann der Brandschaden an deinem Boot das mit 30 000 € Versichert ist auch nicht 7 Stellig werden...

es kann max. der Bootswert erstattet werden... der Umweltschaden ist ja Haftpflicht...

Schäden an anderen Booten gehen dich ja nichts an...
So deine Theorie.
Lies mal das Kleingedruckte der Vermieter in den Häfen, also die Mietverträge Liegeplatz im Wasser oder der Halle.

§ 9 Haftung des Mieters
(1)Der Mieter haftet für alle Schäden, die er innerhalb der Hafenanlage verursacht sowie für alle
Schäden, die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die
anderen Mietern entstehen. Der Mieter ist insoweit den anderen Mietern zum Schadensersatz
verpflichtet.
(2)Der Mieter haftet auch für die Personen, die er bei der Bedienung des Bootes eingesetzt hat.
Diese Personen sind als seine Erfüllungsgehilfen zu behandeln.

§ 10 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses eine Haftpflichtversicherung
mit ausreichender Deckungssumme zu unterhalten und deren Bestehen und die letzte Prämienzah-
lung auf jederzeitige Anforderung des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter haftet für alle Schä-
den, die er dem Vermieter oder anderen Mietern an deren eingebrachten Sachen zufügt.

Grüße

Totti
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  #29  
Alt 17.10.2024, 12:29
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
So deine Theorie.
Lies mal das Kleingedruckte der Vermieter in den Häfen, also die Mietverträge Liegeplatz im Wasser oder der Halle.

§ 9 Haftung des Mieters
(1)Der Mieter haftet für alle Schäden, die er innerhalb der Hafenanlage verursacht sowie für alle
Schäden, die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die
anderen Mietern entstehen. Der Mieter ist insoweit den anderen Mietern zum Schadensersatz
verpflichtet.
(2)Der Mieter haftet auch für die Personen, die er bei der Bedienung des Bootes eingesetzt hat.
Diese Personen sind als seine Erfüllungsgehilfen zu behandeln.

§ 10 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses eine Haftpflichtversicherung
mit ausreichender Deckungssumme zu unterhalten und deren Bestehen und die letzte Prämienzah-
lung auf jederzeitige Anforderung des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter haftet für alle Schä-
den, die er dem Vermieter oder anderen Mietern an deren eingebrachten Sachen zufügt.

Grüße

Totti
ich kann nur schadenersatzpflichtig sein wenn ich haftbar bin...
wenn ich nicht haftbar bin zahlt auch meine Haftpflicht nicht..

das eine Haftpflicht sinn macht wird ja nicht betritten..

wenn das boot in der Halle steht.. und die Halle brennt ab bekomme ich vom Vermieter auch nichts ersetzt.. und auch der Vermiter nichts von meiner Haftpflicht wenn ich für den Brand nicht haftbar bin... da kann er viel schreiben...

schau grad mal in die vielen Botsbrände der letzten Jahre die wir hier jeden Winter berichten..

da wird es jedes mal klar...

ich hab nochmal was dick markiert.... wenn ich nicht haftbar bin hab ich nicht gegen den Vertrag verstoßen so einfach ist es meist..

wenn z.B: Schweißarbeiten verboten sind und ich schweiße am Boot und es entsteht dadurch ein schaden am Nachbarboot. Dann ist klar eine Haftung... und meine Haftpflicht muss zahlen... (Fahrlässiges verhalten)
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  #30  
Alt 17.10.2024, 12:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

und selbst Umweltschäden mit 50 Mio sind schon ne Hausnummer
Na ja, die Exxon Valdez lag drüber...
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gregor

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  #31  
Alt 17.10.2024, 12:31
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

wenn das boot in der Halle steht.. und die Halle brennt ab bekomme ich vom Vermieter auch nichts ersetzt.. und auch der Vermiter nichts von meiner Haftpflicht wenn ich für den Brand nicht haftbar bin... da kann er viel schreiben...

schau grad mal in die vielen Botsbrände der letzten Jahre die wir hier jeden Winter berichten..

da wird es jedes mal klar...

Die Bedingungen sind zu unterscheiben, sonst kommt das Boot nicht in die Halle.
Wenn also dann dein Boot dafür sorgt, dass die Halle abbrennt mit 50 weiteren Booten, bist du anhand der AGBs schadensersatzpflichtig.

Grüße

Totti
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  #32  
Alt 17.10.2024, 12:33
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Na ja, die Exxon Valdez lag drüber...
die ist ja auch höher versichert... wir sind im Sportbootbereich...
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  #33  
Alt 17.10.2024, 12:34
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die Bedingungen sind zu unterscheiben, sonst kommt das Boot nicht in die Halle.
Wenn also dann dein Boot dafür sorgt, dass die Halle abbrennt mit 50 weiteren Booten, bist du anhand der AGBs schadensersatzpflichtig.

Grüße

Totti
falsch... nur wenn ich haftbar für den Schaden bin...
Zitat: die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen.
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  #34  
Alt 17.10.2024, 12:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
falsch... nur wenn ich haftbar für den Schaden bin...
Zitat: die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen.
Du hast wohl recht (ausnahmsweise ) und ich brauche eine stärkere Lesebrille.

Grüße

Totti
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  #35  
Alt 17.10.2024, 14:07
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Kladower Kladower ist offline
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Haftpflicht wird bei uns im Verein verlangt, wenn man einen Liegeplatz haben will. Hatte ich aber auch vorher, Versicherungssumme 7,5 Mio. Dazu eine Kasko über den Zeitwert des Bootes. Abgeschlossen natürlich bei unserem guten Norman (Blaue Elise).
Eine Rechtsschutzversicherung hatte ich mal und wollte sie sogar bei Ärger mit einem Liegeplatz in Anspruch nehmen. Da hieß es dann aber: Sorry, dieser Fall ist leider nicht abgedeckt. Seitdem komme ich gut ohne aus.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #36  
Alt 17.10.2024, 16:01
UnsinkbarII UnsinkbarII ist offline
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Vielen Dank schonmal für Eure Antworten, hatte ja Sorge, dass das Thema schon tausendmal diskutiert wurde und ich für die Frage aus dem Forum gejagt werde

Dass eine Haftpflicht ein "muss" ist war mir klar, mich hat hier die Höhe interessiert. Da wir primär trailern werden gehe ich davon aus, dass 5 mio erstmal ausreichend sind. Das Italien höhere Beträge fordert habe ich gelesen, gehe aber aktuell nicht davon aus, dass wir das Boot mal dahin mitnehmen.

Spannend bleibt aber die Frage nach dem Thema "Öl im Wasser". Da haben hier einige geschrieben, das würde die Haftpflicht abdecken. Der Blick ins Kleingedruckte bei den Versicherungsbedingungen lässt mich leider etwas anderes vermuten. Ich zitiere mal ein Beispiel, bei dem die Versicherungsbedingungen für jeden im Internet unabhängig von einem Angebot frei zugänglich sind:
„3. Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers, einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden), mit Ausnahme von Gewässerschäden […]

3.1.1 durch Einleiten oder Einwirken von gewässerschädlichen Stoffen in Gewässer oder durch sonstiges bewusstes Einwirken auf Gewässer. Dies gilt auch, wenn die Einleitung oder Einwirkung zur Rettung anderer Rechtsgüter geboten ist.

3.1.2 durch betriebsbedingtes Abtropfen oder Ablaufen von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Tankverschlüssen, Betankungsanlagen oder aus maschinellen Einrichtungen des Schiffes.“
Zwei weitere Anbieter formulieren ganz ähnliche Bedingungen. Ich habe drei Anbieter mal mit konkreten Fallbeispielen angeschrieben und gefragt ob Versicherungsschutz besteht oder nicht:

1) Beim Betanken wird aus Versehen Kraftstoff ins Wasser gelassen.
2) Durch technischen Defekt treten Betriebsstoffe (Benzin oder Öl) aus dem Boot ins Gewässer aus.

Mal sehen was als Antwort rauskommt...

Zur Verkehrsrechtsschutz auch hier aufs Kleingedruckte schauen. Meine Versicherung spricht immer von "Kraftfahrzeugen zu Land".... Wasser wird weiter hinten explizit ausgeschlossen. Meine Tendenz geht aktuell dahin lediglich Haftpflicht und Kasko zu machen und Rechtsschutz nicht zu nutzen... den Sinn der Insassenversicherung habe ich immer noch nicht verstanden...

Ich wollte doch nur Boot fahren und nicht zum Versicherungsfachmann werden
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  #37  
Alt 17.10.2024, 16:19
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Føx Føx ist offline
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Zitat:
Zitat von UnsinkbarII Beitrag anzeigen
den Sinn der Insassenversicherung habe ich immer noch nicht verstanden...

Ich wollte doch nur Boot fahren und nicht zum Versicherungsfachmann werden
Das gleiche wie beim Auto.

Du baust nen Unfall > dein Mitfahrer wird verkrüppelt > Versicherung zahlt.


zu dem Öl. Ist doch mitversichert laut deinem Zitat? Also alles fein?
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #38  
Alt 17.10.2024, 16:29
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Das gleiche wie beim Auto.

Du baust nen Unfall > dein Mitfahrer wird verkrüppelt > Versicherung zahlt.


zu dem Öl. Ist doch mitversichert laut deinem Zitat? Also alles fein?
Da zahlt schon die Haftpflicht... Insassen Versicherung ist nicht nötig
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  #39  
Alt 17.10.2024, 17:12
Traibholz Traibholz ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
...zu dem Öl. Ist doch mitversichert laut deinem Zitat? Also alles fein?
Ne, ist mal wieder typischer "Sprech" in Versicherungsbedingungen.

In seinem Zitat, die Nummer 3, am Ende steht: " ... mit Ausnahme von Gewässerschäden ..." und dann geht es im entsprechendem Text, den auch meine alte Versicherung verwendetete, weiter mit den entsprechenden Handlungen und/oder Geschehnissen, die eine Übernahme der Haftpflicht ausschließen. Und ärgerlicherweise sind in diesem Vertrag nicht nur vorsätzliche Handlungen aufgeführt, sondern z.B. auch das "betriebsbedingte Abtropfen ...".

Der Wortlaut der Vertragsbedingungen bei einer anderen Versicherung (von mir in #6 genannt) ist deutlich kundenfreundlicher, dort sind nur bewusste, also in diesem Sinne absichtliche Handlungen von der Haftpflicht ausgeschlossen.

Letztendlich immer wieder der gleiche Tipp: Vertragsbedingungen lesen und/oder Zusagen schriftlich geben lassen.

Ein sehr vorbildlicher TO!

Geändert von Traibholz (17.10.2024 um 17:23 Uhr)
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  #40  
Alt 17.10.2024, 17:20
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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@ Unsinkbar II

Gerade weil das Thema nicht grundsätzlich mit den Regeln der Haftung im Straßenverkehr übereinstimmt, empfehle ich die Inanspruchnahme eines VersicherungsMAKLERS. Dieser haftet für seine (Fehl-)Beratung, welche in einem Beratungsprotokoll dokumentiert sein muss!

Und mit 5 Mio. kämst Du schon nicht hin, wenn Du mit deiner Glastron Torpedo spielen und mich versenken würdest ...

Spare nicht am falschen Ende, deine Existenz ist es wert!
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Alex
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  #41  
Alt 17.10.2024, 17:24
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Guter Punkt.
Woran erkennt man denn einen für seine Beratung haftenden Versicherungsmakler?
Ist der Beruf geschützt?
Gibt es legitimierende Verbandszertifikate?...
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Gruss, Dirk


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  #42  
Alt 17.10.2024, 17:28
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Føx Føx ist offline
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Guter Punkt.
Woran erkennt man denn einen für seine Beratung haftenden Versicherungsmakler?
Ist der Beruf geschützt?
Gibt es legitimierende Verbandszertifikate?...
Is nen Ausbildungsberuf(seit paar jahren).

edit: habs mal rausgesucht.
Zitat:
Deutschland
Den Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann gab es auch in Deutschland, er wurde mit der Neuordnung zum 1. August 2006 durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ersetzt.[2] Die Duale Ausbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt und dauert drei Jahre. Sie erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule, im dritten Ausbildungsjahr muss man sich in einem der beiden Fachbereiche spezialisieren. Innerhalb der Fachrichtung Versicherung gibt es eine flexible Ausbildungsstruktur, in Wahlqualifikationseinheiten können individuelle Schwerpunkte gesetzt werden.

Aufbauend auf diese Ausbildung bieten die Versicherungsakademie sowie die IHK berufsbegleitende Weiterbildungen zum Versicherungsfachwirt bzw. Fachwirt für Finanzberatung oder Versicherungsbetriebswirt bzw. Betriebswirt für Finanzen und Investment.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #43  
Alt 17.10.2024, 17:38
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Da drängt sich mir jetzt schon die Frage auf, ob die Beratung beim hiesigen Forums-Platzhirschen auch haftend gedeckt ist??
(Ich weiß, ich kann böse sein)
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Gruss, Dirk


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  #44  
Alt 17.10.2024, 17:43
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Es gilt, zwischen dem vertragsgebundenen Vertriebler (einer oder zweier Assekuranzen) und dem freien selbsthaftenden Makler zu unterscheiden.

Ein Makler bewertet das Risiko jährlich neu und dokumentiert diese Bewertung.
Ggf. erfolgen Versicherungswechsel zu anderen Anbietern.

Ein Vertriebler hingegen, tja ...
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Alex
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  #45  
Alt 17.10.2024, 17:46
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Danke, sehr aufschlussreich!
Edit:
Jetzt ist mir klar, warum meine laufende -über einen anscheinend haftenden Makler abgeschlossene- Versicherung vor ca. drei Jahren von einer anderen Gesellschaft gedeckt wurde.
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Gruss, Dirk


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  #46  
Alt 03.11.2024, 06:36
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Um das Thema abzuschließen und vllt. dem ein oder anderen einen entscheidenden Hinweis zu geben:

Ich habe die Rückmeldung der drei angeschriebenen Versicherungen bekommen. Der oben zitierte Anbieter behauptet steif und fest er würde versichern. Die Äußerungen der Mitarbeiter stehen aber in klarem Widerspruch zu den Versicherungsbedingungen.

Ein zweiter Anbieter, der denselben Wortlaut wie Anbieter 1 verwendet, bestätigt, dass er aus dem Boot ausgetretene Betriebsstoffe im Wasser nicht versichert.

Lediglich Anbieter Nummer 3 antwortet fachlich: Bei versehentlicher Verschmutzung, z.B. beim Tanken ist fahrlässiges Handeln im Sinne der HPV gegeben.

Zum zweiten Szenario, dem technischen Defekt, wird erklärt, dass eine Verursachung per se noch keine Haftung begründet. Die Haftung der HPV ist abhängig von einem Sorgfaltsverstoß in Form fahrlässigen Verhaltens (vgl. § 276 BGB). Dieses fahrlässige Verhalten müsste durch einen Anspruchsteller begründet werden.

Letztendlich sind wir jetzt bei Anbieter 3 versichert. In wie weit nachher tatsächlich eine Haftung erfolgt kann nur der Schadenfall zeigen... Vor Gericht, auf hoher See und bei Versicherungen...
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