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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Gruß, Suse |
#27
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Ich weiss nicht, was das hier bringen soll.
"Haste Scheisse am Fuss, haste Scheisse am Fuss" (Andreas Brehme).
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#28
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Und nochmal: ich bin keiner der Kandidaten, wenn bei dir die Tassen im Schrank wackeln! Gruß, Suse |
#29
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![]() "Be a man!" Du hast dich falsch verhalten und bist leider erwischt worden..... Was soll also das Gezeter? Willst Du doch noch die gerechtfertigte Strafe umgehen und dich versuchen heraus zu reden. Es ist doch im Prinzip (und du scheinst doch viel von Prinzipien zu halten) , egal wann du die Überschreitung gemacht hast. Du hast sie gemacht und damit Pech gehabt, also zahle !
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#30
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Darf ich fragen, warum Ihr Suse (m/w/d) so angeht?
Die Frage darf doch gestellt werde, auch wenn die Überschrift immer noch irreführend ist. @suko: Magst Du das bitte korrigieren?
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Alex |
#31
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![]() Zitat:
Ich habe keine Ahnung, wie ich das Thema des Threads korrigieren kann |
#32
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Na ja, wenn der Staat so kleinlich ist, dass er für 5Km/H die wahrscheinlich nicht mal 100% Gerichtskonform gemessen worden sind, 55 Euro haben will, dann muss er sich auch an die Regeln ( Verjährung ) halten, darum finde ich die Frage legitim…
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#33
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#35
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Ist auch für mich auch nicht verständlich.
![]() suko (m/w/d) denke ich, kannst du umgehen wenn du einen Vornamen angibst. Zitat:
war mir bisher auch nicht bekannt, obwohl ich dachte mich auszukennen ![]() wenn das Verwarngeld nicht beglichen wird, gibt es einen Bußgeldbescheid und es wird teurer. Wie kommst du darauf, daß Lasermessung vom Gericht nicht anerkannt wird ?
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#36
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🤔 Suse = Kurzf v Susanne
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#37
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#39
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![]() Zitat:
2. Hat Suse in #14 mitgeteilt, dass sie von einem Polizisten auf Jetski im Hafen abgefangen wurde, heißt, dass ihr im Hafen der Verstoß mitgeteilt wurde und Sie ja in irgendeiner Weise darauf reagiert hat; ich gehe davon aus, dass sie die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht bestritten hat.... 3. Macht es keinen Unterschied, ob 5 km/h oder 20 km/h, die Messung muss immer korrekt durchgeführt werden ![]()
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![]() Gruß Berni ![]() |
#40
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Eine Heulsuse kann auch männlich sein.
![]() Grundsätzlich interessiert mich das Thema auch mit den Verjährungen. Leider sind die immer sehr einseitig. Wenn man selbst einen Widerspruch einlegen will oder sollte, sind es nur wenige Wochen. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#41
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Hi!
Also, meiner Meinung nach lautet die Paragraphenkette wie folgt: BinSchStrEV § 8 OWi- Bewehrung des Geschwindigkeitsverstoßes BinSchAufG § 7 Höhe des Maximalbußgeldes (10.000€) OWiG § 31 Abs. 2 Nr. 2: 2 Jahre Verjährung Danach wäre der Verstoß hier nicht verjährt. Wer eine bessere Idee hat, her damit, aber kein allgemeines - in meiner Fernsehzeitung stand aber - Geschwafel
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#42
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![]() Zitat:
Aber dann hab ich einen Namen gelesen, der mir immer wieder unangenehm auffällt. Freundlich wie immer. Mich wundert, dass Suse überhaupt noch antwortet.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#43
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Beim Verwarngeld hat man leider keine Möglichkeit auf den Sachverhalt einzugehen. Für mich bleibt auch die Frage ob eine gebührenpflichtige Verwarnung mehr Sinn macht als eine Mündliche.
Beim Bußgeldbescheid kann ich reagieren - und gerade bei Geschwindigkeitsmessungen hat sich das Bußgeld auch schon mal erledigt wenn man vor Widerspruch Stellung nimmt und nachfragt wann der "messende Beamte" die letzte Schulung mit dem Messgerät hatte (Quelle: Gepräch mit einem Anwalt vor einiger Zeit - ging allerdings um Straßenverkehr). |
#44
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![]() Zitat:
um wegen 55 € (ohne sonstige Konsequenzen) ein Fass aufzumachen (Ob jetzt die Messung korrekt war, der Winkel, die Eichung, der Steuermann / die Steuerfrau klar sind etc. ) muss man schon Professor an ner Hochschule, Gewerbeschullehrer oder was weiss ich (Elektriker,Feuerwehrmann ![]() ![]() ![]() Ich gehe davon aus, dass die Behörden inzwischen auch mit Computern arbeiten, und das was wirklich brennt zum bearbeiten bevor man nenn Anschiss riskiert, flammrot im Bildschirm aufploppt. Und selbst der faulste / ÜBERLASTETsE Beamte kurz aufwacht. Ich hatte oft soviel Hoffnung, dass die irgendwas verpissen, weil ewig nix kam. Und kurz vor der Angst haben die das noch rausgeschickt. Hätt man sich zum Teil mit´m Anwalt noch unterhalten können, was gilt? Datum auf´m Schriftstück, Poststempel oder Eingang im Briefkasten......aber ist´s doch gar net wert. So ist´s auch hier wurschT: Suse weiss, dass es möglich ist ein paar armeselige km zu schnell gewesen zu sein. Suse zahlt. Welt dreht sich (stresslos ....nur das ist wichtig ![]() ![]() |
#45
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Wenn nach einer Messung mit Laserpistole auf dem Wasser , größere Abzüge vorgenommen werden, dann macht der Staat das ja nicht weil er großzügig ist, sondern weil er weiß, dass seine Messung problembehaftet ist.
Und ich finde 55€ für fragwürdige 5Km/h einfach nicht angemessen.
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#46
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![]() Zitat:
Warum soll es auf dem Wasser preiswerter sein ![]() ![]()
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#47
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![]() Zitat:
Man darf nicht vergessen es gibt keine Punkte auf dem Wasser und einen Führerschein Entzug auf Zeit gibt es auch nicht.. da geht es nur über den Geldbeutel
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#48
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Natürlich net der Rede wert.
Am Bodensee (40 km/h Tempolimit) passiert bis 60 oder ein bisschen mehr gar nix. (und da sind auch Österreichische und gar Schweizer "Aufseher" dabei). Ich bin schon 80km/h Vollgas gefahren. Fast alleine auf den See. Um mal so zu sehen, ob der Propeller stimmt, und was der Verbrauch ist. Um dann irgendwann zu sehen, dass mindestens 2 Polizeiboote (eines davon direkt vor dem Hafen, in den ich zurückgekehrt bin) nix anderes zu tun hatten als in der Deckung des Ufers mir zuzuschauen......hatten wohl ihre eigene Sicht auf das was unproblematisch ist,....bin natürlich sofort "konform" gefahren als ich sie gesehen hab... hamn uns gegrüßt beim einlaufen ![]() Ausser natürlich: In Ufernähe oder sonstigen "engen" Situationen. Da wird natürlich abkassiert. Manche würden sagen "abgezockt". Aber es ist doch eben so. Zu Recht. Was ist schon "angemessen"? Wir leben immer noch in einem Land, wo die Strafen / Sanktionen recht moderat sind. ws: ![]() ![]() ![]() ![]() Für den einen ja, für den anderen............Scheisse. Geändert von Fraenkie (06.12.2024 um 15:04 Uhr) |
#49
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![]() Zitat:
Grüße Totti
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#50
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Ich erlaube mir mal auch eine kurze Schilderung( OT) zum Umgang in NL mit Verstößen...
Jahrelang in NL auf einem Parkplatz vor Lidl zum Einkauf geparkt.... Letztlich, nach ca. 30 min zurückgekommen und einen Strafzettel von 90 Euro an der Windschutzscheibe. Man hatte ein paar Tage davor eine blaue Linie vor den Platz gemalt, was bedeutet, hier muss man eine Parkscheibe benutzen.. (Böswillige Anmerkung von mir dazu: Komischer Weise hatten andere Fahrzeuge mit NL Kennzeichen kein Knöllchen ![]() ![]() Stellungnahme zu der Situation von mir an den officier van justitie, wenn ich nicht binnen zwei Wochen bezahle, würde sich die Strafe verdoppeln ![]() Seit diesem Zeitpunkt gehe ich mit den deutschen Strafen und der Kommunikation etwas sanfter um ![]()
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