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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.12.2024, 12:59
suko suko ist offline
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Standard Verjährung Verwarnung m. Verwarnungsgeld

Moin zusammen, wir wurden im September 2023 (!) auf der Mecklenburger Seenplatte geblitzt und haben heute den Bescheid über ein Verwarnungsentgelt erhalten. Im Straßenverkehr beträgt die Verjährungsfrist ja 3 Monate. Weiß zufällig jemand, ob es in der Schifffahrt anders ist?

Viele Grüße, Suse

Geändert von suko (05.12.2024 um 22:01 Uhr)
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  #2  
Alt 05.12.2024, 13:24
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Standard

Nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz §31 gilt die 3-Monats-Verjährung nicht.
OT:


§ 31 OWiG
Verfolgungsverjährung

(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
1.
in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2.
in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3.
in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4.
in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

(3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
__________________

Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 05.12.2024, 13:40
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Føx Føx ist gerade online
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Standard

Also ich weiß jetzt nicht wie Hoch er geblitzt wurde aber trifft

Zitat:
4.
in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
Da nicht ggf zu bei <1000€?
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #4  
Alt 05.12.2024, 14:00
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Ist ein Verwarngeld eine Geldbuße? - oder ein simpler Verwaltungsakt (dann, so meine ich 3 Monate).

aber da gibbet bestimmt hier noch Spezialisten.
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  #5  
Alt 05.12.2024, 14:07
suko suko ist offline
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Also, das Verwarnentgelt liegt zum Glück nur bei 55 EUR.
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  #6  
Alt 05.12.2024, 14:12
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Ist ein Verwarngeld eine Geldbuße? - oder ein simpler Verwaltungsakt (dann, so meine ich 3 Monate).

aber da gibbet bestimmt hier noch Spezialisten.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html



Hier auch noch einige Erklärungen.... https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/ordnungswidrigkeiten-und-bussgeldverfahren-begriffserklaerungen-von-v-bis-z.php

Allerdings bezieht sich das in der Regel auf den Straßenverkehr.

Zitat:
Zitat von suko Beitrag anzeigen
Moin zusammen, wir wurden im September 2023 (!) auf der Mecklenburger Seenplatte geblitzt und haben heute den Bescheid über ein Verwarnungsentgelt erhalten. Im Straßenverkehr beträgt die Verjährungsfrist ja 3 Monate. Weiß zufällig jemand, ob es in der Schifffahrt anders ist?

Viele Grüße, Suse
Was genau steht den im Schreiben drin? Normalerweise strotzen die Bescheide doch so von §§ und Erklärungen....
__________________
Grüße
Andreas


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Geändert von Coaster 430 (05.12.2024 um 14:18 Uhr) Grund: Ergänzung...
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  #7  
Alt 05.12.2024, 14:21
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Jetzt ist im geschilderten aber kein Bußgelbescheid sondern ein Verwarngeld-Bescheid? nach xMonaten ins Haus geflattert. Trifft da die Links in #6 auch noch zu?
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  #8  
Alt 05.12.2024, 14:37
suko suko ist offline
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Das Schreiben ist mit Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsentgeltbetitelt. Wir werden wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsentgelt nach Parafraph 56, 57 OWiG zur Kasse gebeten. Ich kenn mich in der Materie so gar nicht aus
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  #9  
Alt 05.12.2024, 14:39
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Die wichtigere Frage ist doch:
Ist der Grund für die Erhebung des Verwarnungsentgeltes denn berechtigt?



Grüße

Totti
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  #10  
Alt 05.12.2024, 14:45
suko suko ist offline
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Ja, Fakt ist ja, dass wir zu schnell waren. Dennoch kommt die Post von der Behörde reichlich spät. Das ist auch ein Fakt
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  #11  
Alt 05.12.2024, 15:10
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Also im Strassenverkehr @26STVG gibbet durchaus die Verjährung eines Bußgeldbescheides nach 3 Monaten.

Obs das Analog irgendwo für Knöllchen auf dem Wasser gibt? - keine Ahnung (aber vielleicht findet ja noch wer was konkretes.

Ich würde auf das Verwarngeld nicht reagieren und warten bis evtl. ein Bußgeldbescheid kommt, der ist natürlich etwas teurer. Dann würde ich - so ich nicht fündig werde einfach erst mal Verjährung geltend machen.
Wenn nicht eingestellt wird kannst Du den Einspruch immer noch zurückziehen.

Wenn Du Ruhe haben möchtest einfach zahlen.

Bis denne, Rainer
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  #12  
Alt 05.12.2024, 15:28
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Verwarnungsgeld= Keine Verjährungsfristen.
Bußgeld= Verjährung nach 3 monaten bzw. je nach schwere auch 6 monate oder Jahre.
__________________
Gruß Jan
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  #13  
Alt 05.12.2024, 15:30
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Hat man dich den damals "angehalten" und hast du was unterschrieben? Keine Ahnung, ob sowas dann Fristen beeinträchtigen würde.....siehe Absatz (2) Satz 1 in unten angeführtem Link. Bin leider kein Verwaltungsbeamter

https://dejure.org/gesetze/OWiG/56.html
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Grüße
Andreas


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  #14  
Alt 05.12.2024, 15:47
suko suko ist offline
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Ja, ein wirklich netter Polizist auf nem Jetski hat uns im Hafen abgefangen. Unterschrieben haben wir nichts. Wir zahlen das jetzt und gut is. Es schrieb ja hier auch jemand, dass eine Verwarnung nicht verjährt.

Vielen Dank für eure Beiträge!
....und schön, dass ich nun auf diesem Weg das Forum gefunden habe
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  #15  
Alt 05.12.2024, 17:16
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@ suko: Hallo Suse, stelle Dich doch bei 55 Euro nicht so blöd an und bezahle die Strafe. Du warst doch zu schnell und da muss man lernen und büßen.

Liebe Grüße

Peter
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  #16  
Alt 05.12.2024, 17:21
suko suko ist offline
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Ja, machen wir. Mir geht's einfach nur um's Prinzip. Ich lasse mich nicht gern über den Tisch ziehen. Gibt Lehrgeld...
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  #17  
Alt 05.12.2024, 17:49
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Grundätzlich erscheint mir jedoch das "ums Prinzip" hier noch nicht geklärt - wär ja nicht schlecht wenn da jemand wirklich Licht ins Helle bringen kann.

Ganz unabhängig davon ob die 55 Piepen nun bezahlt werden oder nicht.
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  #18  
Alt 05.12.2024, 18:59
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Hatti R Hatti R ist offline
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Zitat:
Zitat von suko Beitrag anzeigen
Ja, machen wir. Mir geht's einfach nur um's Prinzip. Ich lasse mich nicht gern über den Tisch ziehen. Gibt Lehrgeld...
Wieso übern Tisch ziehen?
Du hast doch hier selbst zugegeben, dass Du zu schnell warst.
Warum muss alles diskutiert werden?
Warum kann man(n) nicht einfach für seine Fehler die Verantwortung übernehmen?
So tragisch sind die 55€ nun wirklich nicht.
__________________
Grüße aus Regensburg
Holger
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  #19  
Alt 05.12.2024, 19:16
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Zu schnell sein, erwischt werden, Knolle einkassieren, die Zeit galoppiert und wenn dann zu Weihnachten kein Fahrrad unterm Tannenbaum liegt sich darüber beschweren, abgezockt zu werden.

Sei froh, dass Dir (TE) das nicht in NL passiert ist.
Und statt hier ein Fass über 55€ aufzumachen wäre Einsicht und nachhaltige Anpassung an geltende Geschwindigkeitsregeln der schlüssige Weg.

Schreibt ein Hausbootbewohner, dem genau wegen solch uneinsichtiger "Kollegen" regelmässig die Tassen im Wohnzimmerschrank wackeln.
__________________
Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #20  
Alt 05.12.2024, 19:16
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Top-Gun Top-Gun ist offline
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656 Danke in 181 Beiträgen
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Wie wurdest du denn geblitzt? Interessiert mich nur generell, bisher habe ich es noch nie erlebt außer in Kroatien. Da schätzen sie gerne
__________________
Festmacherleinen mit Auge von Gleistein
Rabattcode: BOOTEFORUM (5%)

https://bootsecke.de/Festmacherleinen

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Alt 05.12.2024, 19:51
suko suko ist offline
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Nein falsch! Mir geht es nicht um die 55 EUR. Es geht darum, dass bzw ob Behörden Fehler machen, Fristen versäumen usw usf und man/ ich aus Unwissenheit brav zahlt ohne sich zu informieren.

Und zum Thema "Tassen aus dem Schrank fallen" : wir sind keine Raser! Wir waren exakt 5 kmh zu schnell.

Gruß, Suse
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  #22  
Alt 05.12.2024, 19:52
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Am besten hat mir die Antwort #2 von Jugofahrer gefallen, auch wenn sie sich in Nachhinein als irrelevant für die Fragestellung herausgestellt hat.
(Man muss Fragen halt auch gescheit formulieren können.)

Wenn jetzt die Suse noch die Überschrift ihres Fadens korrigiert und aus "Ordnungswidrigkeit" eine "Verwarnung" macht, ist doch alles geritzt.

Grundsätzlich finde ich die Frage legitim.
__________________
Alex
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  #23  
Alt 05.12.2024, 19:58
suko suko ist offline
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Wir wurden per Laser vom Ufer geblitzt.
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  #24  
Alt 05.12.2024, 20:06
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.187 Danke in 21.259 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von suko Beitrag anzeigen
Wir wurden per Laser vom Ufer geblitzt.
Ihr würdet gemessen... Eine Laserpistole macht keine Bilder zudem ist es schwierig aufgrund des Winkels eine genaue Messung zu machen ...

In dem Schreiben ist sicher kein Bild vorhanden..
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #25  
Alt 05.12.2024, 20:10
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Startpilot Startpilot ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ihr würdet gemessen... Eine Laserpistole macht keine Bilder zudem ist es schwierig aufgrund des Winkels eine genaue Messung zu machen ...

In dem Schreiben ist sicher kein Bild vorhanden..
Magst Du jetzt Deine eigentliche Aussage publizieren?
Was soll das Gegacker?
__________________
Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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