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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin zusammen, wir wurden im September 2023 (!) auf der Mecklenburger Seenplatte geblitzt und haben heute den Bescheid über ein Verwarnungsentgelt erhalten. Im Straßenverkehr beträgt die Verjährungsfrist ja 3 Monate. Weiß zufällig jemand, ob es in der Schifffahrt anders ist?
Viele Grüße, Suse Geändert von suko (05.12.2024 um 22:01 Uhr) |
#2
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Nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz §31 gilt die 3-Monats-Verjährung nicht.
OT: § 31 OWiG Verfolgungsverjährung (1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, 1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind, 2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind, 3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind, 4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten. (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
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Gruß Heinz, ![]() |
#3
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Also ich weiß jetzt nicht wie Hoch er geblitzt wurde aber trifft
Zitat:
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#4
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Ist ein Verwarngeld eine Geldbuße? - oder ein simpler Verwaltungsakt (dann, so meine ich 3 Monate).
aber da gibbet bestimmt hier noch Spezialisten. |
#5
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Also, das Verwarnentgelt liegt zum Glück nur bei 55 EUR.
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#6
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![]() Zitat:
![]() Hier auch noch einige Erklärungen.... https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/ordnungswidrigkeiten-und-bussgeldverfahren-begriffserklaerungen-von-v-bis-z.php Allerdings bezieht sich das in der Regel auf den Straßenverkehr. Zitat:
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... ![]() Geändert von Coaster 430 (05.12.2024 um 14:18 Uhr) Grund: Ergänzung... |
#7
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Jetzt ist im geschilderten aber kein Bußgelbescheid sondern ein Verwarngeld-Bescheid? nach xMonaten ins Haus geflattert. Trifft da die Links in #6 auch noch zu?
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#8
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Das Schreiben ist mit Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsentgeltbetitelt. Wir werden wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsentgelt nach Parafraph 56, 57 OWiG zur Kasse gebeten. Ich kenn mich in der Materie so gar nicht aus
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#9
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Die wichtigere Frage ist doch:
Ist der Grund für die Erhebung des Verwarnungsentgeltes denn berechtigt? ![]() Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#11
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Also im Strassenverkehr @26STVG gibbet durchaus die Verjährung eines Bußgeldbescheides nach 3 Monaten.
Obs das Analog irgendwo für Knöllchen auf dem Wasser gibt? - keine Ahnung (aber vielleicht findet ja noch wer was konkretes. Ich würde auf das Verwarngeld nicht reagieren und warten bis evtl. ein Bußgeldbescheid kommt, der ist natürlich etwas teurer. Dann würde ich - so ich nicht fündig werde einfach erst mal Verjährung geltend machen. Wenn nicht eingestellt wird kannst Du den Einspruch immer noch zurückziehen. Wenn Du Ruhe haben möchtest einfach zahlen. Bis denne, Rainer
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#12
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Verwarnungsgeld= Keine Verjährungsfristen.
Bußgeld= Verjährung nach 3 monaten bzw. je nach schwere auch 6 monate oder Jahre.
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Gruß Jan
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#13
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Hat man dich den damals "angehalten" und hast du was unterschrieben? Keine Ahnung, ob sowas dann Fristen beeinträchtigen würde.....siehe Absatz (2) Satz 1 in unten angeführtem Link. Bin leider kein Verwaltungsbeamter
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... ![]() |
#14
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Ja, ein wirklich netter Polizist auf nem Jetski hat uns im Hafen abgefangen. Unterschrieben haben wir nichts. Wir zahlen das jetzt und gut is. Es schrieb ja hier auch jemand, dass eine Verwarnung nicht verjährt.
Vielen Dank für eure Beiträge! ....und schön, dass ich nun auf diesem Weg das Forum gefunden habe ![]() |
#15
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@ suko: Hallo Suse, stelle Dich doch bei 55 Euro nicht so blöd an und bezahle die Strafe. Du warst doch zu schnell und da muss man lernen und büßen.
Liebe Grüße Peter
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#17
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Grundätzlich erscheint mir jedoch das "ums Prinzip" hier noch nicht geklärt - wär ja nicht schlecht wenn da jemand wirklich Licht ins Helle bringen kann.
Ganz unabhängig davon ob die 55 Piepen nun bezahlt werden oder nicht. |
#18
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![]() Zitat:
Du hast doch hier selbst zugegeben, dass Du zu schnell warst. Warum muss alles diskutiert werden? Warum kann man(n) nicht einfach für seine Fehler die Verantwortung übernehmen? So tragisch sind die 55€ nun wirklich nicht.
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Grüße aus Regensburg Holger
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#19
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Zu schnell sein, erwischt werden, Knolle einkassieren, die Zeit galoppiert und wenn dann zu Weihnachten kein Fahrrad unterm Tannenbaum liegt sich darüber beschweren, abgezockt zu werden.
![]() Sei froh, dass Dir (TE) das nicht in NL passiert ist. Und statt hier ein Fass über 55€ aufzumachen wäre Einsicht und nachhaltige Anpassung an geltende Geschwindigkeitsregeln der schlüssige Weg. Schreibt ein Hausbootbewohner, dem genau wegen solch uneinsichtiger "Kollegen" regelmässig die Tassen im Wohnzimmerschrank wackeln. ![]() ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#20
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Wie wurdest du denn geblitzt? Interessiert mich nur generell, bisher habe ich es noch nie erlebt außer in Kroatien. Da schätzen sie gerne
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#21
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Nein falsch! Mir geht es nicht um die 55 EUR. Es geht darum, dass bzw ob Behörden Fehler machen, Fristen versäumen usw usf und man/ ich aus Unwissenheit brav zahlt ohne sich zu informieren.
Und zum Thema "Tassen aus dem Schrank fallen" : wir sind keine Raser! Wir waren exakt 5 kmh zu schnell. Gruß, Suse |
#22
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Am besten hat mir die Antwort #2 von Jugofahrer gefallen, auch wenn sie sich in Nachhinein als irrelevant für die Fragestellung herausgestellt hat.
(Man muss Fragen halt auch gescheit formulieren können.) Wenn jetzt die Suse noch die Überschrift ihres Fadens korrigiert und aus "Ordnungswidrigkeit" eine "Verwarnung" macht, ist doch alles geritzt. Grundsätzlich finde ich die Frage legitim.
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Alex |
#24
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Ihr würdet gemessen... Eine Laserpistole macht keine Bilder zudem ist es schwierig aufgrund des Winkels eine genaue Messung zu machen ...
In dem Schreiben ist sicher kein Bild vorhanden..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#25
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![]() Zitat:
Was soll das Gegacker?
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
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