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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Wie schon geschrieben, der IBS verliert seine Gültigkeit nicht durch das Ablaufdatum.
Ein neuer ist nur fürs Ausland wichtig. Der Trailer scheint aus der gleichen Zeit zu sein. Die hatten damals nur eine Betriebserlaubnis und wurden mit der Nummer des Zugfahrzeuges versehen. Ab 1993 wurde die TÜV Pflicht eingeführt und die Trailer bekamen ein eigenes Kennzeichen. Es gibt sowohl Betriebserlaubnis als auch Fahrzeugbrief. Wenn nichts mehr vorhanden ist hilft der Kaufvertrag, eine Bescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt, dass der Anhänger nicht als gestohlen gilt. Welcher Trailer ist es? evtl. Beim Hersteller Anfragen für die technischen Daten, das hilft beim TÜV. Dann zum TÜV Vollabnahme machen lassen. Dann bekommst du beim Straßenverkehrsamt neue Papiere. Werner Geändert von DJ2KW (10.06.2020 um 15:33 Uhr) |
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