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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Einmal kurz zur Begriffsbestimmung:
Topplicht: = Dampferlicht, weiß, 3 sm Sichtweite und Leuchtwinkel 225° voraus Ankerlicht: weiß, 2 sm Sichtweite und Leuchtwinkel 360° Das Topplicht darf und muß nur geführt werden, wenn sich das Fahrzeug mit Maschinenkraft in Fahrt befindet. Also Motor aus: Topplicht aus. Die roten und grünen Seitenlichter sowie das weiße Hecklicht sind die Positionslichter, die müssen immer wenn sich das Fahrzeug in Fahrt befindet, geführt werden. Also treibend, rudernd, segelnd etc. Ankerlicht erklärt sich von selbst. Auf die Ausnahmeregeln für Doppelfarbenlaternen, weiße Rundumlichter, Fahrzeuge unter 7 m und unter 6 kn bin ich hier nicht eingegangen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen Geändert von huebi (02.09.2007 um 11:30 Uhr) |
#27
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Zitat:
Siehe hier: http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf Ciao Thomas |
#28
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Mein Licht ist über den Dauerstromkreis geschaltet und ich kann zusätzlich noch das Ankerlicht aktivieren.
Natürlich BSH zugelassen....und da lass ich mich (im Haftungsfall auch die Versicherung) auf keine Diskussionen ein. Und diese Ami-Steckleuchten sind bei Nebel oder Dunst das letzte, dazu kommt oftmals noch, bedingt durch den Steckkontakt, während der Fahrt die Blinkerfunktion: Geht - geht nicht - geht - geht nicht.....
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." Geändert von hansenloewe (02.09.2007 um 15:15 Uhr) |
#29
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Immer wieder köstlich, wie man über gewisse Sachen spekulieren kann.
So viele Gesetze, die die Lichterführung von Kleinfahrzeugen, also unseren Sportbooten, regeln gibt es ja nun auch wieder nicht. Für Binnen ist dies die Binnenschifffahrtstraßenordnung. In Kapitel 3, Abschnitt II, Teil A, §3.13 Punkt 1 steht geschrieben, welche Lichter ein Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb in Fahrt führen muss. In Kapitel 1, § 1.01 Punkt 14 steht dann eindeutig, was ein Kleinfahrzeug (>20m) ist und im Punkt 20 wann man "fahrend" oder "in Fahrt befindlich" ist. (... weder unmittelbar noch mittelbar vor Anker liegen, am Ufer festgemacht oder festgefahren ...) Für See sind es die Seeschifffahrtstraßenordnung und die KVR. Bezüglich Lichter verweist erstere auf zweitere. In Teil C, Regel 23, Punkt a. der KVR steht welche Lichter ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führen muss und in Teil A, Regel 3, Punkt i. steht wann man in Fahrt ist. Der Ausdruck "in Fahrt" bedeutet, dass ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. Die entsprechenden Gesetzestexte findet man bei ELWIS (nicht dem aus Memphis ), eine Adresse, die jeder Skipper kennen sollte, unter Schifffahrtsrecht/ Schiffsuntersuchung . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#30
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Hi, bei meiner Bayliner lassen sich die Leuchten ohne Motor und Zündung einschalten-rot/grün und rundum getrennt!
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#31
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Originalschaltung Bayliner 2651:
Unabhängig von "Zündung ein" und laufendem Motor Schalter "Anchor" = nur Rundumlicht Schalter "Nav" = rot/grün und Rundumlicht Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
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Zitat:
So solte es bei allen Booten sein.
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Ruhe suchen kann man an mancherlei Ort, Ruhe finden nur in sich selbst. Grüße aus Bremen Ady Mitglied im BYC-Bremen |
#33
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Nicht ganz richtig. Weißes Rundumlicht und rot/grün werden nur auf Maschinenfahrzeugen bis 12 Meter Länge gezeigt
(Segler zeigen nach vorn überhaupt kein weißes Licht) und dann auch nur, wenn keine zusätzliche Hecklaterne vorhanden ist. Visara. |
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