Zitat:
Zitat von charlyvoss
3 m Reststraßenbreite ist richtig bei geradlinigem Straßenverlauf, in Kurven kann es auch mehr sein. Die 3 Meter stammen vermutlich aus der DIN 14090 (Feuerwehrzufahrten).
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Das ist schon so, wie oben geschrieben wurde, die
3,05 m errechnen sich aus der Fahrzeugbreite mit 2,55 m und dem Sicherheitsabstand von 50 cm. Das kriegt man raus, in dem man von § 12 STVZO weiter nach Durchführungsrichtlinien usw. sucht



, wär ja auch zu einfach, das gleich in den Paragraphen mit reinzuschreiben.....
Im Sprachgebrauch heißt es meistens 3 m, aber wer hat schon immer ein Maßband dabei?

Anneke