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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 11.10.2007, 13:22
TageDieb TageDieb ist offline
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Wenn ich eine abnehmbare AHK hätte, würde ich sie auch dranlassen. Sie schützt mein Auto vor auffahrenden Idioten...

Gruß
Mario
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  #27  
Alt 11.10.2007, 14:38
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Hallo Mario!
Dann doch besser gleich den Hänger dranlassen. Ist im Schadensfall unproblematischer und schützt noch besser.
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Gruß Karl-Heinz

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  #28  
Alt 11.10.2007, 14:39
TageDieb TageDieb ist offline
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Genau! Und mit Styroporchips beladen!

Gruß
Mario
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  #29  
Alt 11.10.2007, 14:45
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Wenn ich eine abnehmbare AHK hätte, würde ich sie auch dranlassen. Sie schützt mein Auto vor auffahrenden Idioten...
Das mit dem Schutz würde ich bezweifeln. Da die Anhängerkupplung direkt mit tragenden Teilen verbunden ist, geht auch jeder Stoß direkt auf die tragenden Teile.

Viele Grüße

Volker
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  #30  
Alt 11.10.2007, 15:14
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Bei einem geringen Anstoß "schützt" die Kupplung ein wenig. Das liegt daran, daß die Quertraverse der Kupplung ein wesentlich massiveres Bauteil ist, als der originale Stoßstangenträger. Somit sind die Weichteile bei geringen Anstößen besser geschützt und die Reparaturkosten sind sogar geringer (nur neue Stoßstange und Kupplung). Wenns aber richtig zur Sache geht, dann ist es egal.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #31  
Alt 11.10.2007, 16:12
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Da die Anhängerkupplung direkt mit tragenden Teilen verbunden ist, geht auch jeder Stoß direkt auf die tragenden Teile.
Vielen Dank, Volker! Jetzt weiß ich mehr.

Gruß
Mario
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  #32  
Alt 11.10.2007, 16:38
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Vielen Dank, Volker! Jetzt weiß ich mehr.

Gruß
Mario
Bitte bitte, gern geschehen
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Gruß
Volker
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  #33  
Alt 11.10.2007, 19:39
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sea ray v8 sea ray v8 ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Bei einem geringen Anstoß "schützt" die Kupplung ein wenig. Das liegt daran, daß die Quertraverse der Kupplung ein wesentlich massiveres Bauteil ist, als der originale Stoßstangenträger. Somit sind die Weichteile bei geringen Anstößen besser geschützt und die Reparaturkosten sind sogar geringer (nur neue Stoßstange und Kupplung). Wenns aber richtig zur Sache geht, dann ist es egal.

SORRY Ingo,is leider nicht ganz so,einen Bekannten ist jemand auf den Wohnwagen gefahren.(KM/H weiss ich leider nicht)

WoWa war ca 40-50cm im Unterren Bereich (Heck) kürzer.

Mein Bekannter sah am Auto nichts(hat ja alles der WoWa abgefangen)

Am Nächsten Tag mal genauer geschaut Rahmenschaden an einem A6!

Die Wucht des Aufpralls geht sehr zentral auf den PKW,wird dann zwar im Heck des Fahrzeuges verteilt,aber es is halt GLEICH der Rahmen!

Wenn einem einer auf die AHK donnert is in der Regel (je nach alter des KFZ´s) mit Totalschaden zu rechnen

Zu der abnehmbaren Kupplung.

Der, der mir rein fährt,muß MIR erstmal Beweißen das ich sie gerade nicht gebraucht habe/hätte!!
Ich könnte ja gerade aufm Weg sein um einen/den Hänger zuholen!!

Oder,oder,oder

Zur der Teilschuld, is leider in D sosobald der Zündschlüssel rumgedreht wird,bist dabei

AUßER,mann steht an der ROTEN Ampel und rum´s.

Dann passt´s

Gruß Harald
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Drehzahl braucht der Propeller
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  #34  
Alt 11.10.2007, 20:44
madeho madeho ist offline
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Standard Anhängerkupplung

hallo an alle
Es gibt keine Verpflichtung, eine abnehmbare Anhängerkupplung zu demontieren, wenn kein Anhänger dran ist. Es mag das ein oder andere
Amtsgericht eine Teilschuld bei einem Auffahrunfall bejahrt haben ( wahrscheinlich ein königlich bayrisches ), es gibt jedoch keine Gerichtsurteile einer höheren Instanz, sprich Landgericht oder Oberlandesgericht!!!!
Grüße aus OB Udo
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  #35  
Alt 12.10.2007, 08:52
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Martl Martl ist offline
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Zitat:
Zitat von madeho Beitrag anzeigen
hallo an alle
Es gibt keine Verpflichtung, eine abnehmbare Anhängerkupplung zu demontieren, wenn kein Anhänger dran ist.
Woher weisst du das so definitiv ?
Sicher nicht aus dem genannten §30 (wars glaube ich)

Zitat:
Zitat von madeho Beitrag anzeigen
Es mag das ein oder andere
Amtsgericht eine Teilschuld bei einem Auffahrunfall bejahrt haben...., es gibt jedoch keine Gerichtsurteile einer höheren Instanz, sprich Landgericht oder Oberlandesgericht!!!!
Grüße aus OB Udo
Wäre ja auch noch schöner wenn sich ein LG oder OLG mit jedem SchXXX beschäftigen würde. Auch wenn sie das in einigen Fällen machen.

Zitat:
Zitat von madeho Beitrag anzeigen
...(wahrscheinlich ein königlich bayrisches )...
wahrscheinlich mit Lederhose und Sepperlhut

Gruß
Martl
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  #36  
Alt 12.10.2007, 09:15
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Zitat:
Zitat von Martl Beitrag anzeigen

wahrscheinlich mit Lederhose und Sepperlhut

Gruß
Martl
...soweit ich weiß ein ostfriesischer Richter ..
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dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #37  
Alt 12.10.2007, 18:19
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KaiB KaiB ist offline
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Verzeihung, wenn ich hier querwärts eine Frage reinschubse...

Habe eben von einem Autohändler erzählt bekommen, das eine Hängerkupplung nach aktuellen Euro-Richtlinien nicht mehr via TÜV eingetragen werden müsse.
Es reiche ein auf der Kupplung zu findender CE-Vermerk um diese ohne weitere Komplikation einzubauen und zu nutzen.
Eine Abnahme sei nicht erforderlich.
Habe ich da was verpaßt oder falsch verstanden? (letzeres wäre für mich nicht unüblich)
__________________
Gruß
Kai
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  #38  
Alt 12.10.2007, 19:04
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von madeho Beitrag anzeigen
hallo an alle
Es gibt keine Verpflichtung, eine abnehmbare Anhängerkupplung zu demontieren, wenn kein Anhänger dran ist.
Es sei denn, dies steht in den Papieren drin, z.B. weil die AAHK im angebauten Zustand das Nummernschild verdeckt.

Viele Grüße

Volker
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Gruß
Volker
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  #39  
Alt 12.10.2007, 19:08
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Zitat:
Zitat von sea ray v8 Beitrag anzeigen

Zu der abnehmbaren Kupplung.

Der, der mir rein fährt,muß MIR erstmal Beweißen das ich sie gerade nicht gebraucht habe/hätte!!
Ich könnte ja gerade aufm Weg sein um einen/den Hänger zuholen!!
Ich kenne deine Kupplung nicht, aber bei mir dauert das zwei Sekunden die Kupplung abzunehmen, bzw sie dranzumachen. Da gibt es dann keinen Grund die Kupplung unbenutzt am Auto zu belassen.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
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  #40  
Alt 12.10.2007, 19:49
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aquacan aquacan ist offline
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Hi,

ich halte es juristisch für vertretbar, dass bei einem Auffahrunfall ein eigener im wesentlichen durch die montierte Anhängerkupplung verursachte Rahmentotalschaden - wenn er sonst nicht eingetreten wäre- teilweise zu Lasten des Halters dieses Fahrzeuges geht, schließlich hätte er durch Abnehmen der Anhängerkupplung diesen schwereren Schaden vorhersehbar vermeiden können. Sog. vorbeugende Schadensminderungspflicht.

Was die Schäden am gegnerischen auffahrenden Fahrzeug angeht, so sehe ich keine gesteigerte Haftung des "Kupplungsfahrzeuges", da keine Pflicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern normiert ist, abnehmbare Kupplungen bei Nichtgebrauch zu entfernen.

Provinzgerichte urteilen leider oft aus der Tiefe des Gemüts von Einzelrichtern, die oft ganz eigentümliche Ansichten vertreten. Amtsgerichtsentscheidungen sind weiß Gott nicht der Weisheit letzter Schluss.

Mich hat vor 2 Wochen meine montierte abnehmbare Hängerkupplung vor eienem kostspieligeren Schaden an der Heckschürze bewahrt, als ich beim langsamen Rückwärtsfahren bei einem Einparkmanöver mit einem anderen plötzlich im Weg stehenden Auto kollidierte, wo zum Glück dessen Stoßstange alles abfing.

Aber das mir bisher nicht so präsente Risiko eines Rahmenschadens bei einem Auffahrunfall hat mich nachdenklich gemacht und ich werde wohl im eigenen Interesse die Kupplung morgen abnehmen.

Das obige Argument der Nachweisproblematik, ob ich gerade dabei bin, einen Hänger zu holen oder schon geraume Zeit mit der Kupplung rumfahre verfängt nicht, da man die Kupplung ja mit einem Handgriff unmittelbar vor dem Ankuppeln anbringen sowie unmittelbar nach dem Abkuppeln auch wieder entfernen kann und keine Notwendigkeit besteht, sie während er Hinfahrt und Abfahrt dranzulassen.

Gruß
Justin
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  #41  
Alt 12.10.2007, 20:32
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
Hi,

ich halte es juristisch für vertretbar, dass bei einem Auffahrunfall ein eigener im wesentlichen durch die montierte Anhängerkupplung verursachte Rahmentotalschaden - wenn er sonst nicht eingetreten wäre- teilweise zu Lasten des Halters dieses Fahrzeuges geht, schließlich hätte er durch Abnehmen der Anhängerkupplung diesen schwereren Schaden vorhersehbar vermeiden können. Sog. vorbeugende Schadensminderungspflicht.
Na klar, und wenn du die Fahrt ganz unterlasen hättest, wäre gar kein Schaden entstanden, also hast du die Alleinschuld,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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Alt 12.10.2007, 20:33
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Verzeihung, wenn ich hier querwärts eine Frage reinschubse...

Habe eben von einem Autohändler erzählt bekommen, das eine Hängerkupplung nach aktuellen Euro-Richtlinien nicht mehr via TÜV eingetragen werden müsse.
Es reiche ein auf der Kupplung zu findender CE-Vermerk um diese ohne weitere Komplikation einzubauen und zu nutzen.
Eine Abnahme sei nicht erforderlich.
Habe ich da was verpaßt oder falsch verstanden? (letzeres wäre für mich nicht unüblich)
Ja, das stimmt. Wichtig ist, daß die Anhängelasten im Fahrzeugschein eingetragen sind. Wir haben am Touran die Kupplung auch selber angebaut und in der Anleitung war vermerkt, daß eine TÜV-Eintragung nicht notwendig ist.

Ist übrigens kein Hexenwerk, es wird dazu nur die Traverse unter dem Stoßfänger getauscht und der Kabelbaum in den vorhandenen eingeschleift.



Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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Alt 15.10.2007, 01:16
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Verzeihung, wenn ich hier querwärts eine Frage reinschubse...

Habe eben von einem Autohändler erzählt bekommen, das eine Hängerkupplung nach aktuellen Euro-Richtlinien nicht mehr via TÜV eingetragen werden müsse.
Es reiche ein auf der Kupplung zu findender CE-Vermerk um diese ohne weitere Komplikation einzubauen und zu nutzen.
Eine Abnahme sei nicht erforderlich.
Habe ich da was verpaßt oder falsch verstanden? (letzeres wäre für mich nicht unüblich)
Hallo Kai B,
das stimmt hat Eckaat ja auch schon geschrieben,
bei der AHK ist ein Schriftstück das mußt du gut aufbewahren,
bei der nächsten HU will der Prüfer das sehen, sonst ist Schluß mit lustig
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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