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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 03.01.2008, 10:04
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Um die Geschichte mit dem Funkrufzeichen als Kennzeichen richtig zu stellen:


Diese Aussage ist definitiv falsch!

Maßgeblich ist dieses Dokument, wonach das Funkrufzeichen nur dann als amtliches Kennzeichen anerkannt wird, wenn das Schiff im Schiffsregister eingetragen ist.
Ein Mitarbeiter des WSA-Bremen will veranlassen, dass dieses Dokument entsprechend überarbeitet wird.

@payed
Bevor noch jemand eine Geldbuße zahlen muss: Ändere doch bitte Dein o. g. Posting. Danke.

Visara.
Solange dieses Dokument nicht "überarbeitet" ist, behält mein Posting erst mal seine Gültigkeit.
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Akki

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  #27  
Alt 03.01.2008, 10:25
Visara Visara ist offline
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@payed
Ich fasse mal zusammen:
1. Es wird eine Frage zu geltenden Vorschriften gestellt.
2. Du postest eine falsche Interpretation zur Kennzeichnungspflicht.
3. Auf Nachfrage postest du einen Link zu einem Dokument, in dem die von dir genannte Verordnung anders dargestellt wird.
4. Ich erkundige mich beim WSA-Bremen und erhalte eine Bestätigung meiner Bedenken hinsichtlich deiner Ausführungen und poste das Ergebnis meiner Anfrage sowie einen Link zu einem Dokument, welches das 'Problem' richtig stellt.
5. Ich bitte dich dein Posting zu ändern, damit niemand 'darüber stolpert' und ein Bußgeld riskiert.

Daraufhin:
Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Solange dieses Dokument nicht "überarbeitet" ist, behält mein Posting erst mal seine Gültigkeit.
Ist das nun Trotz, Dummheit oder hast du das Wort Ignoranz erfunden?

Visara.
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  #28  
Alt 03.01.2008, 10:35
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Akki Akki ist offline
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Schau, da ist dieses Dokument.. zudem noch ein sehr aktuelles Schriftstück. In diesem Dokument ist das Funkrufzeichen als Amtliches Kennzeichen aufgeführt. Weiterhin ist dort ausgeführt, dass eines dieser Amtlichen oder eines der aufgeführten "amtlich anerkannten" Kennzeichen geführt werden muß.

Erst auf deine Anfrage hin (ich hatte die Anfrage übrigens auch gestellt, aber schriftlich und erwarte noch die Antwort), will sich ein Mitarbeiter um die Änderung des Dokumentes bemühen....

Solange das Dokument nicht geändert ist und erneut veröffendlicht wurde, bleibt es erst mal ein gültiges amtliches Dokument.
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Akki

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  #29  
Alt 03.01.2008, 12:09
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
...
Erst auf deine Anfrage hin (ich hatte die Anfrage übrigens auch gestellt, aber schriftlich und erwarte noch die Antwort), will sich ein Mitarbeiter um die Änderung des Dokumentes bemühen....
...
Was ist denn daran so außergewöhnlich? Dem Beamten ist im Gespräch mit mir aufgefallen, dass der strittige Punkt tatsächlich leicht miss zu verstehen ist - wie von dir ja auch.
Und weil du es immer noch nicht verstanden hast:
In dem Merkblatt steht laut und deutlich
'Funkrufzeichen (einschl. Unterscheidungssignal)'
Ein Unterscheidungssignal erhalten aber nur Schiffe, die im Schifffahrtsregister eingetragen werden. Das Unterscheidungssignal wird als Funkrufzeichen und auf Binnengewässern als Kennzeichen verwendet.


Visara.
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  #30  
Alt 03.01.2008, 12:57
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von reppiks Beitrag anzeigen
Hey Paul,

eigentlich eine schöne Idee, aber in Zeiten in denen die MMSI lediglich noch vom Endwanwender im Gerät eingegeben wird finde ich den Gedanken nicht wirklich prickelnd, daß jeder Strolch mit meiner MMSI funkt. OK, geheim ist sie auch wieder nicht, aber ich muss sie ja nicht jedem direkt auf die Nase binden.

Grüße
Christoph
Hallo Christoph,

da kann man sicher geteilter Meinung sein. Allerdings sehe ich das Problem weniger dramatisch. Mit einem AIS-Empfänger (den jeder kaufen kann) ist Deine MMSI ohnehin öffentlich sichtbar.
Und so mir nichts dir nichts mit einer fremden MMSI spielen ist erstens technisch meist nicht möglich, da der Enduser in der Regel nur einen freien Versuch hat, seine MMSI zu programmieren (ist bei mir zumindest so) und zweitens ein strafrechtlicher Tatbestand. Außerdem, welchen Vorteil hätte jemand, der meine MMSI missbrauchen würde? Unter meiner Kennung einen Mayday-Ruf absetzen? Mein Name und meine Telefonnummer stehen in jedem Telefonbuch.

Und wo anders geht es doch auch.

Servus

Paul
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  #31  
Alt 03.01.2008, 13:23
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Was ist denn daran so außergewöhnlich? Dem Beamten ist im Gespräch mit mir aufgefallen, dass der strittige Punkt tatsächlich leicht miss zu verstehen ist - wie von dir ja auch.
Und weil du es immer noch nicht verstanden hast:
In dem Merkblatt steht laut und deutlich
'Funkrufzeichen (einschl. Unterscheidungssignal)'
Ein Unterscheidungssignal erhalten aber nur Schiffe, die im Schifffahrtsregister eingetragen werden. Das Unterscheidungssignal wird als Funkrufzeichen und auf Binnengewässern als Kennzeichen verwendet.


Visara.
Hallo Visara,

Funkrufzeichen (einschl. Unterscheidungssignal)

die Angabe "einschl." im Merkblatt lässt keinen Zweifel, dass mit "Funkrufzeichen" alle (deutschen) Funkrufzeichen gemeint sind und nicht nur die Rufzeichen von Seefunkstellen.
Eine andere Deutung würde nur Sinn machen, wenn in der Klammer nur "Unterscheidungssignal" stehen würde.

Da es sich aber hier "nur" um ein Merkblatt handelt, ist Deine Annahme und die Angabe des WSA absolut richtig, weil sie sich auf den eigentlichen Gesetzestext bezieht. Und da steht eindeutig drin, dass nur das Funkrufzeichen für im Schiffsregister eingetragene Boote, als Kennzeichen verwendet werden darf.
Dies liegt sicher auch daran, weil der Funkrufnahme einer Seefunkstelle und das Unterscheidungssignal immer identisch sind, selbst wenn sie nicht gleichzeitig beantragt wurden.
__________________
Charly
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  #32  
Alt 03.01.2008, 13:31
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
wenn das Boot ins Seeschiffsregister eingetragen ist, ist die Registernummer gleichzeitig die MMSI.
Ein ins Seeschiffregister eingetragenes Schiff erhält vom Registergericht, das
sind bestimmte Amtsgerichte, ein sogenanntes Unterscheidungssignal. (Die
Registergerichte beziehen ihren Vorrat an Unterscheidungssignalen vom BSH,
das in Deutschland die zentrale Verwaltung dafür darstellt.) Das Unterschei-
dungssignal ist überwiegend eine vierstellige Buchstabenfolge der Form DAXX
bis DRXX, wobei X ein beliebiger Buchstabe von A bis Z ist, jedoch keine
Umlaute und kein ß.

Beantragt man für ein ins Seeschiffsregister eingetragenes Schiff eine Fre-
quenzzuteilungsurkunde, so wird als Funkrufzeichen das Unterscheidungs-
signal zugeteilt.

Neuerdings tauchen schon mal Funkrufzeichen der oben dargestellten Form
mit einer zusätzlich angehängten Ziffer auf. Ich weiß allerdings nicht, ob das
auch gleichzeitig das Unterscheidungssignal darstellt oder ob das nur ein Zu-
satz für das Funkrufzeichen ist.

Die MMSI eines Schiffes ist eine neunstellige Ziffernfolge, deren erste drei
Stellen die Länderkennung (MID) darstellen, wobei Deutschland die 211 und
die 218 (ex-DDR) zugeteilt sind. Sie hat meines Wissens mit dem Unter-
scheidungssignal nicht das Mindeste zu tun.


Zitat:
Die muss dann zusammen mit Namen und Heimathafen am Heck angezeigt werden.
Die einzige Nummer, die auf Seeschiffen angebracht werden muss, ist die
IMO-Nummer. Alle großen Schiffe haben eine solche. Ab welcher Größe sie
vergeben wird, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Belem
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  #33  
Alt 03.01.2008, 13:51
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ein Unterscheidungssignal erhalten aber nur Schiffe, die im Schifffahrtsregister eingetragen werden. Das Unterscheidungssignal wird als Funkrufzeichen und auf Binnengewässern als Kennzeichen verwendet.
Das Unterscheidungssignal erhalten nur Seeschiffe, die ins Seeschiffsregister
eingetragen sind. Binnenschiffe erhalten kein Unterscheidungssignal. Ihr Funk-
rufzeichen wird in der Form DXNNNN gebildet mit X aus {A,...,R}, N = Ziffer.

Belem
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  #34  
Alt 03.01.2008, 14:43
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Die MMSI eines Schiffes ist eine neunstellige Ziffernfolge, deren erste drei
Stellen die Länderkennung (MID) darstellen, wobei Deutschland die 211 und
die 218 (ex-DDR) zugeteilt sind. Sie hat meines Wissens mit dem Unter-
scheidungssignal nicht das Mindeste zu tun.


Die einzige Nummer, die auf Seeschiffen angebracht werden muss, ist die
IMO-Nummer. Alle großen Schiffe haben eine solche. Ab welcher Größe sie
vergeben wird, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Belem

Hallo Belem,

ich hatte MMSI und Unterscheidungssignal / Funkrufzeichen verwechselt.

in meinem Schiffzertifikat ist unter Zeile 2 IMO Nummer / Unterscheidungssignal nur das Unterscheidungssignal eingetragen. Allerdings ist mein Boot auch nicht eintragungspflichtig.
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Charly
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  #35  
Alt 03.01.2008, 14:49
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen


Die einzige Nummer, die auf Seeschiffen angebracht werden muss, ist die
IMO-Nummer. Alle großen Schiffe haben eine solche. Ab welcher Größe sie
vergeben wird, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Belem
ja, aber wenn Seeschiffe binnen fahren brauchen sie eine Kennzeichnung und das kann u.a. auch das Unterscheidungssignal sein. Dieses muss dann z.B. am Heck zusammen mit dem Schiffsnamen und dem Heimathafen angebracht werden.
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Charly
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  #36  
Alt 03.01.2008, 18:22
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
ja, aber wenn Seeschiffe binnen fahren brauchen sie eine Kennzeichnung und das kann u.a. auch das Unterscheidungssignal sein. Dieses muss dann z.B. am Heck zusammen mit dem Schiffsnamen und dem Heimathafen angebracht werden.
Das ist völlig richtig, wobei in der Praxis z.B. bei Überführungsfahrten aber
auch Zusatztafeln mit dem Unterscheidungssignal oder der Nummer des
Flaggenzertifikats von der Wasserschutzpolizei akzeptiert werden. Diese
Kennzeichnung braucht also nicht fest angebracht werden, aber zeigen
muss man sie. Ich habe mal 10 Euro Verwarnungsgeld bezahlt, als ich bei
Geesthacht auf einer Überführung von Lübeck ins Hamburger Winterlager
meine Tafel nicht dabei hatte.

Belem
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  #37  
Alt 28.02.2008, 11:56
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Akki Akki ist offline
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Die Lösung aller Probleme aus meinem mail-Postkasten ??

Zitat:
Sehr geehrter Herr R..,
die "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch)" regelt auch die Kennzeichnung von Sportbooten.
In § 4 Ziffer 2 steht:
Als amtliches Kennzeichen im Sinn der Verordnung gelten auch unverwechselbare Unterscheidungszeichen (Nicht Unterscheidungssignal) nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes, insbesondere:
1. bei einem im Binnenschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug…………………;
2. bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine, soweit erteilte…………….. IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen;
3. ……………………… .
Zu Ihrer Frage Funkrufzeichen; nur wenn Sie Eigentümer eines im Seeschiffsregister eingetragenen Sportbootes sind haben Sie nach § 4 Ziffer 2 Nr. 2 KlFzKV-BinSch die Wahlmöglichkeit entweder die IMO-Nummer oder das für ein Seeschiff erteilte Funkrufzeichen als amtliches Kennzeichen zu führen.
Weitere Kennzeichnungsmöglichkeiten sind ein amtliches Kennzeichen eines Wasser- und Schifffahrtsamtes (§ 4 Ziffer 1 ) oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (§ 5) des DMYV, DSV oder ADAC.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kurt H**


Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest
Brucknerstrasse 2
55127 Mainz
Tel.: 06131/979 357
Fax: 06131/979 159
Kom-Netz: 9500/357
E-Mail K.H** @ wsd-sw.wsv.de
*Name der 'Redation' bekannt
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