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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#27
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@payed
Ich fasse mal zusammen: 1. Es wird eine Frage zu geltenden Vorschriften gestellt. 2. Du postest eine falsche Interpretation zur Kennzeichnungspflicht. 3. Auf Nachfrage postest du einen Link zu einem Dokument, in dem die von dir genannte Verordnung anders dargestellt wird. 4. Ich erkundige mich beim WSA-Bremen und erhalte eine Bestätigung meiner Bedenken hinsichtlich deiner Ausführungen und poste das Ergebnis meiner Anfrage sowie einen Link zu einem Dokument, welches das 'Problem' richtig stellt. 5. Ich bitte dich dein Posting zu ändern, damit niemand 'darüber stolpert' und ein Bußgeld riskiert. Daraufhin: Zitat:
Visara.
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#28
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Schau, da ist dieses Dokument.. zudem noch ein sehr aktuelles Schriftstück. In diesem Dokument ist das Funkrufzeichen als Amtliches Kennzeichen aufgeführt. Weiterhin ist dort ausgeführt, dass eines dieser Amtlichen oder eines der aufgeführten "amtlich anerkannten" Kennzeichen geführt werden muß.
Erst auf deine Anfrage hin (ich hatte die Anfrage übrigens auch gestellt, aber schriftlich und erwarte noch die Antwort), will sich ein Mitarbeiter um die Änderung des Dokumentes bemühen.... Solange das Dokument nicht geändert ist und erneut veröffendlicht wurde, bleibt es erst mal ein gültiges amtliches Dokument.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#29
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Zitat:
Und weil du es immer noch nicht verstanden hast: In dem Merkblatt steht laut und deutlich 'Funkrufzeichen (einschl. Unterscheidungssignal)' Ein Unterscheidungssignal erhalten aber nur Schiffe, die im Schifffahrtsregister eingetragen werden. Das Unterscheidungssignal wird als Funkrufzeichen und auf Binnengewässern als Kennzeichen verwendet. Visara. |
#30
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Zitat:
da kann man sicher geteilter Meinung sein. Allerdings sehe ich das Problem weniger dramatisch. Mit einem AIS-Empfänger (den jeder kaufen kann) ist Deine MMSI ohnehin öffentlich sichtbar. Und so mir nichts dir nichts mit einer fremden MMSI spielen ist erstens technisch meist nicht möglich, da der Enduser in der Regel nur einen freien Versuch hat, seine MMSI zu programmieren (ist bei mir zumindest so) und zweitens ein strafrechtlicher Tatbestand. Außerdem, welchen Vorteil hätte jemand, der meine MMSI missbrauchen würde? Unter meiner Kennung einen Mayday-Ruf absetzen? Mein Name und meine Telefonnummer stehen in jedem Telefonbuch. Und wo anders geht es doch auch. Servus Paul |
#31
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Zitat:
Funkrufzeichen (einschl. Unterscheidungssignal) die Angabe "einschl." im Merkblatt lässt keinen Zweifel, dass mit "Funkrufzeichen" alle (deutschen) Funkrufzeichen gemeint sind und nicht nur die Rufzeichen von Seefunkstellen. Eine andere Deutung würde nur Sinn machen, wenn in der Klammer nur "Unterscheidungssignal" stehen würde. Da es sich aber hier "nur" um ein Merkblatt handelt, ist Deine Annahme und die Angabe des WSA absolut richtig, weil sie sich auf den eigentlichen Gesetzestext bezieht. Und da steht eindeutig drin, dass nur das Funkrufzeichen für im Schiffsregister eingetragene Boote, als Kennzeichen verwendet werden darf. Dies liegt sicher auch daran, weil der Funkrufnahme einer Seefunkstelle und das Unterscheidungssignal immer identisch sind, selbst wenn sie nicht gleichzeitig beantragt wurden.
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Charly |
#32
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Zitat:
sind bestimmte Amtsgerichte, ein sogenanntes Unterscheidungssignal. (Die Registergerichte beziehen ihren Vorrat an Unterscheidungssignalen vom BSH, das in Deutschland die zentrale Verwaltung dafür darstellt.) Das Unterschei- dungssignal ist überwiegend eine vierstellige Buchstabenfolge der Form DAXX bis DRXX, wobei X ein beliebiger Buchstabe von A bis Z ist, jedoch keine Umlaute und kein ß. Beantragt man für ein ins Seeschiffsregister eingetragenes Schiff eine Fre- quenzzuteilungsurkunde, so wird als Funkrufzeichen das Unterscheidungs- signal zugeteilt. Neuerdings tauchen schon mal Funkrufzeichen der oben dargestellten Form mit einer zusätzlich angehängten Ziffer auf. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch gleichzeitig das Unterscheidungssignal darstellt oder ob das nur ein Zu- satz für das Funkrufzeichen ist. Die MMSI eines Schiffes ist eine neunstellige Ziffernfolge, deren erste drei Stellen die Länderkennung (MID) darstellen, wobei Deutschland die 211 und die 218 (ex-DDR) zugeteilt sind. Sie hat meines Wissens mit dem Unter- scheidungssignal nicht das Mindeste zu tun. Zitat:
IMO-Nummer. Alle großen Schiffe haben eine solche. Ab welcher Größe sie vergeben wird, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Belem |
#33
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Zitat:
eingetragen sind. Binnenschiffe erhalten kein Unterscheidungssignal. Ihr Funk- rufzeichen wird in der Form DXNNNN gebildet mit X aus {A,...,R}, N = Ziffer. Belem |
#34
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Zitat:
Hallo Belem, ich hatte MMSI und Unterscheidungssignal / Funkrufzeichen verwechselt. in meinem Schiffzertifikat ist unter Zeile 2 IMO Nummer / Unterscheidungssignal nur das Unterscheidungssignal eingetragen. Allerdings ist mein Boot auch nicht eintragungspflichtig.
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Charly |
#35
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ja, aber wenn Seeschiffe binnen fahren brauchen sie eine Kennzeichnung und das kann u.a. auch das Unterscheidungssignal sein. Dieses muss dann z.B. am Heck zusammen mit dem Schiffsnamen und dem Heimathafen angebracht werden.
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Charly |
#36
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Zitat:
auch Zusatztafeln mit dem Unterscheidungssignal oder der Nummer des Flaggenzertifikats von der Wasserschutzpolizei akzeptiert werden. Diese Kennzeichnung braucht also nicht fest angebracht werden, aber zeigen muss man sie. Ich habe mal 10 Euro Verwarnungsgeld bezahlt, als ich bei Geesthacht auf einer Überführung von Lübeck ins Hamburger Winterlager meine Tafel nicht dabei hatte. Belem
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#37
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Die Lösung aller Probleme aus meinem mail-Postkasten ??
Zitat:
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