|
Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Seefunk - Muss das Rufzeichen am Boot kleben ?
Hallo zusammen,
habe gerade meine beiden Funkscheine SRC & UBI bestanden (LRC in Arbeit) und habe als "Anfänger" nun mal an die erfahrenen unter euch eine Frage .... Nachdem ich nun meine Frequenzzuteilungsurkunde erhalten habe und meine Navman Funke eingebaut habe muss ich nun auch mein Rufzeichen ans Boot kleben ? Ist das Pflicht ? Sorry aber darüber wurde im Unterricht kein Wort verloren..... Ach so das habe ich vergessen zu sagen es geht nur um den Seebereich (SRC) und was passiert wenn ich nach Hamburg reinfahre ? (Binnenbereich) Danke für die Antworten und allen hier im Forum einen guten Rutsch ins neue Jahr !!! Alles gute für die neue Saison ! Gruß Thomas Geändert von Nemesis (30.12.2007 um 22:34 Uhr) |
#2
|
|||
|
|||
M.E. gibt es keine Kennzeichnungpflicht dafür!
|
#3
|
||||
|
||||
Mein Schein ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber das Rufzeichen muss nicht ans Boot.
Peter |
#4
|
|||
|
|||
Hallo,
Du musst nichts kleben. Jedoch musst Du Deine Frequenzzuteilungsurkunde immer dabei haben!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#5
|
|||
|
|||
Danke für die Antworten
Ok dann weiß ich ja bescheid. Das mit der Zuteilung ist klar die soll im Original an Bord sein (nur das es das Original sein muss nervt mich wird doch nass ) |
#6
|
|||
|
|||
Zitat:
wie wäre es mit einschweißen ( Folie ) oder so wasserdichte Bags oder wie die Dinger heißen
__________________
Servus Willi |
#7
|
|||
|
|||
Rufzeichen muss nirgendwo angeklebt sein
(einige machen das freiwillig, aber eher selten zu sehen), und ich hab eine Farbkopie der Originalurkunde in Folie eingeschweisst, und wenn Zweifel bestehen an der Echtheit, kann man die immer noch 2 oder 3 Tage später im nächsten WSP-Revier im Original vorlegen gruss lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#8
|
||||
|
||||
wenn das Boot ins Seeschiffsregister eingetragen ist, ist die Registernummer gleichzeitig die MMSI. Die muss dann zusammen mit Namen und Heimathafen am Heck angezeigt werden.
__________________
Charly |
#9
|
|||||
|
|||||
Zitat:
es klang nicht grad danach, als wollte nemesis ein ins register eintragungspflichtiges Schiff anmelden, aber vielleicht ja doch
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
|
#10
|
||||
|
||||
Da hast Du recht. Ich wollte auch nur einen Hinweis geben, dass nicht alle, die eine Nummer am Ars.... tschuldigung am Heck haben, dies auch freiwillig tun
__________________
Charly |
#11
|
|||
|
|||
Hi,
nee nee ist n kleiner Dampfer und nicht eingetragen. Werd das auch mit der Farbkopie machen und einschweißen fertig ist. Allerdings müsste ich dann die Seiten auseinandernehmen und diesen Ring da oben in der Ecke öffnen. Hoffe das sich deswegen keiner ins "Hemd" macht. Gruß Thomas |
#12
|
|||
|
|||
Hallo,der Hamburger Hafen elbaufwärts bis Ortkaaten ist Seewasserstraße.Eine Kennzeichnungspflicht für Sportboote gibt es dort bis jetzt noch nicht.
Der Schiffsname und Heimathafen oder der Verein bzw. die Reg. Nr.für Binnen ist als Kennzeichnung ist völlig ausreichend.(Nur damit man nicht unnötig kontrolliert wird) Gruß Arno Geändert von Arno (31.12.2007 um 21:08 Uhr) |
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
Nee, nee, da nehm ich schon lieber das Original mit.
__________________
Gruß Ewald |
#14
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
|
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
Hi, was ich da geschrieben habe stimmt so nicht. (Danke Moritz für den Hinweis) Durch das Registergericht wird ein "Unterscheidungssignal" vergeben (z.B. DHQB). Das Unterscheidungssignal ist gleichzeitig auch Rufzeichen im Seefunkdienst. Es muss nicht am Heck angebracht werden.
__________________
Charly |
#16
|
||||
|
||||
Im Binnenbereich gilt das Funkrufzeichen als Amtliches Kennzeichen und darf
als alleinige Kennzeichnung am Boot angebracht werden. Es ist nicht notwendig, mehrere Kennzeichnungen anzubringen.
__________________
. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
|
#17
|
|||
|
|||
Zitat:
Visara. |
#18
|
||||
|
||||
laß es, im besten Fall wirst du nur aufgefordert, dir eine eine neue Urkunde zu besorgen. Die alte ist, nachdem du die "bearbeitet" hast, ungültig geworden.
|
#19
|
||||
|
||||
__________________
. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
|
#20
|
|||
|
|||
Zitat:
Erstmal vielen Dank für den Link. Allerdings glaube ich noch nicht so recht an deine Aussage. Der Hinweis 'einschl. Unterscheidungssignal' ist nämlich nicht ganz unbedeutend. Ein Unterscheidungssignal erhalten nur Schiffe, die im Register eingetragen sind. In älteren Publikationen war bisher immer die Rede von '...die im Schiffszertifikat ausgewiesene IMO-Nummer oder Funkrufzeichen'. Sollte man vielleicht nochmal beim WSA nachfragen. Visara. |
#21
|
||||
|
||||
Unabhängig von den Vorschriften wäre es nach meiner persönlichen Meinung nicht schlecht, wenn auf beiden Seiten des Rumpfes die MMSI sichtbar angebracht wäre. Die Amis haben es so. Da erleichtert die Kontaktaufnahme per DSC ganz ungemein.
Servus Paul
|
#22
|
|||
|
|||
Puh.... Scheint ja doch alles nicht so einfach zu sein....
Hatte gerade ne Kopie fertig (OHNE das Original zu verändern ) und nun weiß ich nicht ob das ok ist. Was soll aber im schlimmsten Fall passieren ? Ich meine ich könnte es ja wirklich nachreichen. Und das man das DIN A4 Ding da auf nem Daycruiser wo ja nun wirklich mal alles drunter und drüber geht nicht irgendwo liegen hat müssten die ja normal auch verstehen oder ? Zumal es ja wenn es weg ist oder beschädigt glaube ich um 60 Euronen kostet n neues zu bekommen also..... ich weiß nicht |
#23
|
||||
|
||||
Wenn Du ein zugelassenes DSC-Funkgerät hast und eine Kopie (kannst sie ja öffentlich beglaubigen lassen, um noch sicherer zu sein) der Frequenzzuteilungsurkunde an Bord hast und dazu noch im Besitz eines SRC oder gleichwertigen Funkzeugnisses bist, mit dem Du Deine Funkanlage betreiben darfst, dann bist Du ein so selten rechtstreues Exemplar auf See, dass Dir die WaPo wohl nur noch gute Fahrt wünschen wird....
Die meisten Wassersportler mit Funkanlagen erfüllen doch die Voraussetzungen (lediglich formal) nicht, obwohl die mit Sicherheit alle funken können, aber das ist ein anderes Thema. Schlimmstenfalls legst Du das Original der (unveränderten ) Urkunde später vor. Gruss Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) Geändert von Lars Ostsee (02.01.2008 um 21:49 Uhr)
|
#24
|
|||
|
|||
Hey Paul,
eigentlich eine schöne Idee, aber in Zeiten in denen die MMSI lediglich noch vom Endwanwender im Gerät eingegeben wird finde ich den Gedanken nicht wirklich prickelnd, daß jeder Strolch mit meiner MMSI funkt. OK, geheim ist sie auch wieder nicht, aber ich muss sie ja nicht jedem direkt auf die Nase binden. Grüße Christoph |
#25
|
|||
|
|||
Um die Geschichte mit dem Funkrufzeichen als Kennzeichen richtig zu stellen:
Zitat:
Maßgeblich ist dieses Dokument, wonach das Funkrufzeichen nur dann als amtliches Kennzeichen anerkannt wird, wenn das Schiff im Schiffsregister eingetragen ist. Ein Mitarbeiter des WSA-Bremen will veranlassen, dass dieses Dokument entsprechend überarbeitet wird. @payed Bevor noch jemand eine Geldbuße zahlen muss: Ändere doch bitte Dein o. g. Posting. Danke. Visara. |
|
|