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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 17.01.2008, 15:37
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Wer schützt bei Ebay eigendlich die Verkäufer vor unlauteren Käufern???
@ Santos,

Du hast ja recht, aber das ist doch hier nicht das Thema.
Unsere Rechtsprechung gibt doch immer mehr zu denken
Ich frage mich warum geht beim Bootskauf nicht was beim Autokauf
eigentlich funktioniert.

Jürgen
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  #27  
Alt 17.01.2008, 15:38
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Mensch, das sind ja Sachen. Mein Boot geht ja jetzt auch bald weg und jetzt stelle ich mir mal vor, ich hätte Ende Oktober nicht nochmal ausgewintert und den Ausflug zum Rhein gemacht. Da ist mir nämlich nach nicht einmal 2 Stunden Fahrt der Motor um die Ohren geflogen. Das wäre dann dem Käufer passiert und dann wäre es auch garantiert vor Gericht gegangen.

Könnte es sein, dass der Eigentümer das Boot beim letzten Einsatz möglicherweise gar nicht selber genutzt hat und der eigentliche Nutzer (z.B. Sohn, Bruder, Schwester oder sonst wer) den Schaden bei der Rückgabe einfach verschwiegen hat?

Sicher sind das alles nur Konstrukte, aber mögliche.

Und mit dem Gutachter gibt es fast immer ein Problem, wenn dieser nicht durch das Gericht beauftragt wurde.

Ich glaube immer noch an das Gute im Menschen.
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan


Geändert von dieguzzidieputzi (17.01.2008 um 15:51 Uhr)
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  #28  
Alt 17.01.2008, 15:38
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Du als Käufer mußt diesen Betrug aber nachweisen, wenn es denn einer war. Der Verkäufer hat doch alles getan. Er hat sogar gesagt eine Vorabbesichtigung ist ausdrücklich erwünscht.
Das ist Richtig aber das kann er doch laut Aussage vom Gutachten!

Sage auch nur wenn er es vorher gewußt hat !

Kenne wie alle hier nur die eine Seite! Und diesen Fehler wird er nicht noch mal machen!

Ich habe aus diesem Grund beim Händler gekauft mit Garantie! Und weil ich von Motoren keine Ahnung habe!
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Gruß Micha
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  #29  
Alt 17.01.2008, 15:45
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Zitat:
Zitat von fan77 Beitrag anzeigen
Habe letztes Jahr mit einer Fachwerkstatt gesprochen: Der Chef sagte mir, dass er jedes Jahr ca. 7-10 Boote von ebay zur Reparatur hat.

Du hast schon Recht! Nicht jeder Verkäufer, aber verdammt viele
Das passiert dir in den Zeitungsanzeigen genau so. Ich habe auch dort bei Besichtigungen schon viel Schrott gesehen. Ebay bietet dem Verkäufer rechtlich keinen Vorteil um sein schrottiges Boot zu verkaufen. Schuld ist eigentlich immer der, der sich den Kram kauft ohne vorher anzuschauen. Viele klicken/kaufen und sehen ihren Traum/Alptraum erst bei Abholung. Der Klick und somit der Kauf bzw. rechtsverb. Vertrag war schon vorher und dieses Problem ist doch nun wirklich allen bekannt.
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  #30  
Alt 17.01.2008, 15:47
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Habe gerade den "Ölwechsel" gelesen, hört sich nach echtem Beschiss an. Mein Beileid.
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan

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  #31  
Alt 17.01.2008, 15:52
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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Zitat:
Zitat von dieguzzidieputzi Beitrag anzeigen
Habe gerade den "Ölwechsel" gelesen, hört sich nach echtem Beschiss an. Mein Beileid.
Genau das habe ich auch Gedacht. Bei mir wurde es beim Vorgänger Boot genau so gemacht. Motor Probleauf mit Z-im Wasser (Behälter). Öl sah super aus und dann die erste richtige Fahrt im Wasser (Z komplett unter Wasser) Öl/Milch Gemisch und einige Lager eingelaufen. Das waren schon mal soeben knapp 2.000,00 EURO

Also Öl im erst nach einer Probefahrt kontrollieren
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Gruß, Michel

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  #32  
Alt 17.01.2008, 16:10
juelenzu juelenzu ist offline
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Ich würde auf jeden Fall eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Betrugs machen. Angst, dass der Schuß nach hinten losgeht - etwa wegen übler Nachrede -, braucht sich Kurtle angesichts des SV-Gutachtens nicht zum machen. Vor allem: die Strafanzeige kostet nichts!

Was das Zivilverfahren betrifft , so kann man ohne genaue Kenntnis des beiderseitigen Vorbringens und des Urteils mit seinen Gründen in der Tat nicht viel Konkretes sagen. Aber die alleinige Berufungdes Verkäufers auf den Haftungsausschluß würde mich bei dem von Kurtle angegeben Sachverhalt nicht stören! Denn der Verkäufer kann sich darauf nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, § 444 BGB!

Wie hoch ist der Streitwert? Wenn's sich lohnt, mach ich die Sache vielleicht...

Jürgen
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  #33  
Alt 17.01.2008, 16:27
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Fourwinnzler Beitrag anzeigen
Hallo!

Das mit dem Ausschluss der Gewährleistung ist richtig und meistens für den Verkäufer auch wichtig. Du kannst als Verkäufer niemals sicher sein, dass dein Boot Mangelfrei ist. Wir haben es leider selber schon erfahren und wussten nichts von den Sachen. Und ganz schnell steht dann der Schaden in keiner Relation zum Wert des Objektes.
Das ist so nicht ganz richtig.

Mit Ausschluß der Gewährleistung schließt Du die Haftung für Schäden aus, die nach Übergabe eintreten!

Schäden, die bereits vor Übergabe bestehen sind zu benennen, da ist auch der Gewährleistungsausschluß keine Ausrede.

Abgesehen davon soll der Ausschluß der Gewährleistung den Privatverkäufer davor schützen, im Nachhinein für Dinge zur Verantwortung gezogen werden zu können, von welchen er nichts wußte. Läuft das Boot also bei Übergabe einwandfrei und nach 3 Wochen ist die Kopfdichtung durch, ist der Verkäufer durch Ausschluß der Gewährleistung auf der sicheren Seite.
Ist die Kopfdichtung aber bereits bei Übergabe durch, der Käufer wußte und verschweigt das, ist er durch den Gewährleistungsausschluß nicht geschützt!


Abgesehen davon gibt es den Ausdruck der "zugesicherten Eigenschaften", diese haben nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern haben unter allen Umständen vorhanden zu sein.

Ich kann also nicht in eine Anzeige schreiben, das Auto ist Ferrari-Rot, die Gewährleistung ausschließen und dann ein grünes Auto übergeben.

Ebenso verhält es sich hier, der Verkäufer hat angegeben:

Zitat:
Das Boot eignet sich ideal zum Wasserski und Wakeboard fahren[...]Im vergangenen Jahr erneuert . Zündkerzen, Kontakte, Verteilerfinger, Impeller,Öl [...] Der Benzinverbrauch liegt bei ca. 11-15l. pro. Stunde(sehr sparsam)bei Wasserski betrieb,Ca. 7-8 Liter bei normaler fahrt.


Das sind zugesicherte Eigenschaften, die nicht unter den Ausschluß der Gewährleistung fallen!

Die Urteile des AG Ratingen sind bekannt dafür,daß, naja, sagen wir mal, die Handschrift des Richters deutlich erkennbar ist.

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29
  • Vereinbarter Beschaffenheit (§ 434 I 1 BGB)
  • Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung (§ 434 I 2, Nr. 1 BGB)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag#Sachmangel

Viel Erfolg,

Michael
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Alt 17.01.2008, 16:35
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Sei mir nicht böse, aber das ist wohl ein Fall von selber Schuld

Wie oben schon geschrieben würde es auch mich interessieren um welchen Wert es geht

Wenn aber, wie im obigen Fall die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, das Boot schon lange Zeit steht und auch noch ältere Technik verbaut ist wäre ich mehr als vorsichtig

Boote einer gewissen Qualität und Güte sollte man m.M. nach nicht unbedingt bei ebay suchen. Die dort angebotenen Teile würde ich fast sämtlich als Bastelobjekte bezeichnen
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #35  
Alt 17.01.2008, 16:37
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Hallo El.Almirante !!

Das ist richtig! ich wollte mich hier auch nicht auf die Seite des Verkäufers stellen oder so. Wenn er es wusste, ist es Betrug. Wenn man es nachweisen kann: Anzeigen und durch. Völlig korrekt.

Wenn er einen guten Anwalt braucht, sollte er vielleicht den von der Boote Redaktion beauftragen. Der hat auf mich einen guten Eindruck gemacht.
Falls er da Bedarf hat, kann er sich ja melden.
Gruß Rene
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  #36  
Alt 17.01.2008, 17:07
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xtw xtw ist offline
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Zitat:
Wenn der Verkäufer vom Schaden gewußt hat, und es nicht sagt ist es Betrug!
Nein ! Es wäre eine Sauerei, aber eben kein greifbarer Betrug, da ein Haftungsausschluss verankert wurde, und der Käufer fahrlässig alle (angebotenen) Überprüfungsmöglichkeiten ignoriert hat. Klingt hart, aber ist im realen Leben nicht anders wie bei Ebay.
Betrug setzt außerdem den Vorsatz voraus, der nur schwer nachweißbar ist, insbesondere bei Privat(ver)käufen.

Stell Dir vor, ich würde meinen relativ neuen Wagen verkaufen, und ihn anpreisen mit "Mängelfrei". Ich bin kein Sachverständiger und habe ihn nicht untersucht - ich sage damit eigentlich nur, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionsfähig ist. Wenn er zwei Minuten nach dem Verkauf einen Kolbenfresser hat oder die Bremsscheibe wegplatzt, aufgrund von Vorschäden, die mir nicht bewusst waren (zudem in einer Materie, in der ich mich nicht auskenne), ist es kein Betrug, sondern Pech und/oder Nachlässigkeit des Käufers, der ja eine Prüfung (evtl. beim TÜV oder in einer Werkstatt) hätte machen können.

Dazu ein passender Witz : Unterhalten sich zwei Bauern. Der eine wütend : "Das Pferd, das Du mir gestern verkauft hast, lag heute morgen tot im Stall !". Der andere überrascht : "Komisch, das hat es bei mir nie gemacht !"
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #37  
Alt 17.01.2008, 17:14
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Nein ! Es wäre eine Sauerei, aber eben kein greifbarer Betrug, da ein Haftungsausschluss verankert wurde
Doch, da der Verkäufer von dem Schaden gewußt hat.

Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Stell Dir vor, ich würde meinen relativ neuen Wagen verkaufen, und ihn anpreisen mit "Mängelfrei". Ich bin kein Sachverständiger und habe ihn nicht untersucht - ich sage damit eigentlich nur, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionsfähig ist. Wenn er zwei Minuten nach dem Verkauf einen Kolbenfresser hat oder die Bremsscheibe wegplatzt, aufgrund von Vorschäden, die mir nicht bewusst waren
Und wieder der kleine, aber feine Unterschied, solche versteckten Mängel, von welchen der Verkäufer nicht weiß, kann man mit dem Ausschluß der Gewährleistung abdecken.

Bekannte Mängel nicht.

Zugesicherte Eigenschaften erst recht nicht.

Michael
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  #38  
Alt 17.01.2008, 17:23
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Ein greifbarer Betrug wäre aber folgender Fall: Er verkauft das Boot als Mangelfrei oder kein Mangel bekannt. Dann Schadenfall. Wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Verkäufer dies vorher wusste, bzw. notdürftig repariert, ist der Mangel doch vor dem Gefahrenübergang da gewesen.

Folgender Hintergrund aus 100% iger Quelle: Boot gekauft / Kein Probelauf vor Ort möglich da kein Wasser zur Kühlung vorhanden war. Im Kaufvertrag folgendes zur Bedingung gemacht: Motor und Antrieb sind in einem technisch einwandfreien Zustand und voll betriebsbereit. 1Tag nach Übernahme ( Frostfrei- Frühjahr ) bei Reinigungsarbeiten gesehen: Motor Frostschaden...Riss mit Flüssigmetall zugeschmiert und auch noch undicht. Verkäufer angerufen zwecks Wandlung Rückgabe...dieser wollte natürlich nicht. Verklagt! Streitwert 6480€ Einigung nach ein paar Sitzungen auf 4200€ und Herrausgabe des mittlerweile zerlegten Motors. Da war die Sache ziemlich klar und er konnte sich nicht rausreden.
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  #39  
Alt 17.01.2008, 17:34
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santhos santhos ist offline
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Was zu beweisen wäre.......ich würde den Fall unter Lesson learned abhacken, aber das der Kurtle daraus nichts für die Zukunft gelernt hat sieht man ja...
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Grüße
Michael

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  #40  
Alt 17.01.2008, 18:16
HR HR ist offline
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Hier wird über Strafanzeigen diskutiert, weil jemand im Zivilprozess verloren hat!
Würdet ihr darüber reden, wenn der Zivilprozess gewonnen worden wäre?
Ist schon eine komische Rechtsauslegung!
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Gruß
Horst

Das Leben ist zu kurz, um es nicht ernst zu nehmen.
Man muss aber nicht immer alles super wichtig nehmen.
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  #41  
Alt 17.01.2008, 18:55
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Nein ! Es wäre eine Sauerei, aber eben kein greifbarer Betrug, da ein Haftungsausschluss verankert wurde, und der Käufer fahrlässig alle (angebotenen) Überprüfungsmöglichkeiten ignoriert hat. Klingt hart, aber ist im realen Leben nicht anders wie bei Ebay.
Betrug setzt außerdem den Vorsatz voraus, der nur schwer nachweißbar ist, insbesondere bei Privat(ver)käufen.
Es geht sogar noch weiter. Ich habe den Verkäufer meiner Blubber auch wegen Betrug angezeigt, da sich herausstellte, daß das Boot etwa doppelt so alt und der Trailer sogar dreimal so alt sind, als im Angebot und Kaufvertrag steht.
Im Bescheid der Einstellung des Verfahrens steht zur Begründung, mir wäre kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Es steht ausdrücklich drin, daß meine Angaben zum Alter stimmen, aber schließlich würden Boote in diesem Alter teilweise noch teuerer verkauft als mein Preis war. Meine Einwände, daß ich diese Angebote seit 5 Jahren im Netz sehe und immer noch nicht verkauft wurde, ließ er nicht gelten. Sogar den Vorsatz, also daß der Verkäufer das wahre Alter wußte, lies er gelten.
Ich habe keine Klage erzwungen, da mir nur wichtig war, daß ich einen Nachweis, daß Boot älter als 1985 ist, brauchte und das jetzt schriftlich vom SA habe.
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  #42  
Alt 17.01.2008, 18:58
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Zitat:
Zitat von HR Beitrag anzeigen
Hier wird über Strafanzeigen diskutiert, weil jemand im Zivilprozess verloren hat!
Würdet ihr darüber reden, wenn der Zivilprozess gewonnen worden wäre?
Ist schon eine komische Rechtsauslegung!

Die Strafanzeige hat den Vorteil, dass Ermittlungen von Amts wegen zu führen sind, die durchaus auch Brauchbares für den (weiter zu führenden) Zivilprozeß bringen können.

Vergeßt außerdem nicht den Einwand der Arglist!

Ich würde nicht aufgeben!

Jürgen
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  #43  
Alt 17.01.2008, 19:02
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Hallo Wolf,

Du warst schneller. Aber ich wollte auch nichts anderes sagen, als dass man über das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren Material für die zivilrechtliche Seite bekommen kann. Und dies auch dann, wenn das Verfahren gegen den Verkäufer eingestellt wird.

Und dann noch völlig kostenlos!

Jürgen
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  #44  
Alt 17.01.2008, 19:03
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Ich hege so den Verdacht, dass bei einem KFZ die Interessen der Parteien anders vor Gericht vertreten werden.

Irgendwie hört sich das bei Booten so für mich an - Da ist keiner drauf angewiesen und einen Armen triffts sowieso nicht.

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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan

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  #45  
Alt 17.01.2008, 19:32
juelenzu juelenzu ist offline
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Zitat:
Zitat von dieguzzidieputzi Beitrag anzeigen
Ich hege so den Verdacht, dass bei einem KFZ die Interessen der Parteien anders vor Gericht vertreten werden.

Irgendwie hört sich das bei Booten so für mich an - Da ist keiner drauf angewiesen und einen Armen triffts sowieso nicht.


Unsinn!!! Vielleicht liegt es nur daran, dass beim Bootskauf nicht immer formularmäßig der Vertrag geschlossen wird, wie es beim KFZ_Kauf fast der Regel entspricht.

Jürgen
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  #46  
Alt 17.01.2008, 19:44
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für einen Richter ist es egal, ob es sich im eine Kühlschrank, ein Auto, ein Boot oder eine 747 handelt, die rechtliche Ausgangsbasis ist immer die Gleiche.

Was natürlich eine kleine Rolle spielt, ist, dass der Richter sich mit seinem technischen Verständnis eher in der Region Kühlschrank und Auto auskennt als mit einem Boot oder einer 747.
Das hat aber keine Auswirkung auf die Anwendung der Gesetze durch den Richter
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Gruß Thomas
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  #47  
Alt 17.01.2008, 20:17
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Rolle rückwärts und wieder in Ausgangsstellung.

. . . ist ja noch nicht im schwarzen Kanal.
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Geändert von dieguzzidieputzi (17.01.2008 um 21:03 Uhr)
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  #48  
Alt 17.01.2008, 20:37
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Na wenn das so ist, dann brauche ich ja überhauptkeine skrupel mehr haben mein Boot zu verkaufen,
nichtmal mit bestehenden Schäden, einfach ebay und weg
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  #49  
Alt 17.01.2008, 20:41
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Na wenn das so ist, dann brauche ich ja überhauptkeine skrupel mehr haben mein Boot zu verkaufen,
nichtmal mit bestehenden Schäden, einfach ebay und weg
lieber nicht, Goran, der Ärger ist vorprogrammiert
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Gruß Thomas
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  #50  
Alt 17.01.2008, 20:47
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Also manchmal frage ich mich echt was aus dem gesunden Menschenverstand geworden ist.
Wenn ich etwas grünes Verkaufe und dann etwas rotes liefere, dann ist einfach der Kaufvertrag nicht erfüllt. Und wenn ich etwas nicht weiß, dann kann ich nicht einfach etwas hinschreiben, sonst ist es Täuschung. Manche denken wirklich ebay und gut. Aber so ist es eben nicht.

Grüße Tom
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