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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.01.2008, 14:09
Kurtle Kurtle ist offline
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Boot: reinell v 17 volvo b20
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Standard Urteil AG Ratingen: Kauf eines Motorbootes über ebay

Wir hatten vorletzten Dezember ein Motorboot der Marke Selco über ebay ersteigert. Das Boot stand in Ratingen. Im Angebot wie auch nach telefonischen Angaben des Verkäufers war der Motor in einwandfreiem Zustand und funktionstüchtig, so dass wir unser Gebot abgaben. Zu Hause angekommen mussten wir leider feststellen, dass der Motor einen Motorschaden hatte. Um gleich sicher zu gehen, dass der Schaden vor Übergabe des Bootes vorgelegen hat, haben wir ein Gutachten erstellen lassen, welches diese eindeutig bestätigte. Zudem war frisches Öl im Motor und nicht wie angegeben, bereits ein Ölwechsel im Jahr 2005 gemacht worden, so dass darauf geschlossen werden kann, dass sich Salzwasser im Öl befand. Auch die eingestellten Bilder waren nicht wie vom Verkäufer angegeben aus 2006, sondern aus 2004, da die Kroatische Zulassungsplakette aus 2004 deutlich auf den Fotos zu sehen ist und die Täuschung zweifelsfrei beweist - was der Verkäufer im Nachhinein noch zugab.

Daraufhin erhoben wir Klage beim AG Ratingen. Die angesetzte Verhandlung war schlichtweg ein Witz. Das auf den 14.06.2007 zu verkündende Urteil haben wir mit heutigem Datum endlich bekommen. Unsere Klage wurde leider abgewiesen.


Hier eine kurze Zusammenfassung des Urteils:

Der Beklagte hat die Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss war zulässig und wirksam. Daher kann sich die Klägerin nicht auf die Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes berufen.

Das heißt also, dass man sich beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen durch einen Gewährleistungsausschluss freikaufen kann. Ganz gleich, was für Angaben im Angebot gemacht wurden. Man darf den Käufer täuschen.

Komisch, dass dann in den AGB von ebay drin steht, dass der Gegenstand mit allen Vor- und Nachteilen, also auch mit Mängeln, beschrieben werden muss. Wer nachher das Originalangebot liest, wird feststellen, dass es bei dem Angebot keine Mängel gibt und weder als Bastlerboot noch als defekt angeboten wurde.

Beide Parteien stimmten in der Aussage überein, dass ein Telefonat vor dem Angebot über den Zustand des Bootes geführt wurde. Der Richter allerdings stellt in seinem Urteil in Frage, ob ein solches Gespräch überhaupt geführt wurde. Der Einzelverbindungsnachweis würde gar nichts beweisen.

Die Aussagen der Parteien sind somit komplett uninteressant und werden scheinbar unter den Tisch fallen gelassen.

Die Angaben des Beklagten, im Sommer 2006 sei er mit dem Boot noch im Urlaub gewesen und dort sei der Motor einwandfrei gelaufen, ist nicht geeignet, eine Zusicherung zur Mangelfreiheit des Motors zu konstruieren.

Es ist also unerheblich, wenn man im Angebot schreibt, dass der Motor funktionsfähig ist, er aber tatsächlich defekt ist. Das von uns vorgelegte Gutachten interessierte den Richter bei seiner Urteilsfindung nicht. Denn der Beklagte genießt trotz arglistiger Täuschung und bewusst falscher Angaben Narrenfreiheit.


Hier noch das Originalangebot:

Zum Verkauf steht ein gebrauchtes Sportboot der Firma Selco Rauhwasserboot aus Norwegen , Das Boot eignet sich ideal zum Wasserski und Wakeboard fahren (beides gemacht) absolut durchzugsstark. Mit großer Liegefläche hinten. Länge des bootes: 5,50 Meter. Breite: 2,10 Meter. Tiefgang ca 0,45m, Baujahr ca. 1983, Gewicht ca. 900 Kg. Motor: Volvo B 18 ca. 110-120 PS. Antrieb: Z-Antr. Volvo Penta 200 . Das Boot ist in einem dem Alter entsprechendem gutem Zustand. Der Trailer: MTG Stadthagen zul.Gesamtgewicht 1500 kg Tag der ersten Zulassung 12.04.1996.
Die Sitzbezüge des Bootes sind nicht eingerissen oder ähnliches,
Zusätzlich mitverkauft wird: Badeleiter,Radio-cd und 4Lautsprecher,Persenning,Wakeboard-Tower,Elektrische Bilgenpumpe, Halterung für einen Aussenborder als Hilfsmotor, sehr viel Stauraum Im vergangenen Jahr erneuert . Zündkerzen, Kontakte, Verteilerfinger, Impeller,Öl, Sind jetzt drei Jahre hintereinander mit dem Boot in Kroatien gewesen , und das Boot fuhr einwandfrei. Möchte es jetzt verkaufen,da wir uns ein Kajütboot kaufen möchten.DER Tank fasst 60 l und wurde komplett gereinigt. Die Fotos sind von diesem Jahr Kroatienurlaub.Mit dabei ist ein Ersatzvergaser,eine Ersatzschraube,.Der Benzinverbrauch liegt bei ca. 11-15l. pro. Stunde(sehr sparsam)bei Wasserski betrieb,Ca. 7-8 Liter bei normaler fahrt.Das Motorboot ist kein Wasserlieger Verkauf von privat, keine Garantie und Gewährleistung. Keine Nachverhandlung. : Besichtigung jederzeit möglich. Viel Spaß beim bieten für dieses tolle Boot Das Boot ist innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende abzuholen und zu bezahlen oder muss vorab per Überweisung bezahlt werden. . Bei Fragen ,bitte telefonisch melden. 01713548285 Eine Besichtigung in Ratingen, ist ausdrücklich erwünscht, da Nachverhandlungen ("das habe ich mir aber anders vorgestellt", o.ä.) nicht stattfinden werden.
Jedes Gebot auch ohne vorheriger Besichtigung ist bindend, bei Nichtabholung werde ich 25% der Ersteigerungssumme als Schadendsersatz geltend machen.


Bei Interesse kann man im Forum unter Motorboot Technik: falscher Ölwechsel weiteres erfahren und auch ein Foto vom Boot anschauen.

Grüße aus Stuttgart

Jetzt geht´s in die 2. Instanz

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  #2  
Alt 17.01.2008, 14:15
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santhos santhos ist offline
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Hallo,
bei ebay zu kaufen oder zu verkaufen ist schon gefährlich. Ich hatte den Fall genau anders herum mit einem Motor den ich verkauft habe, wo der Käufer dann zurückgetreten ist und alles mögliche behauptet hat. Ich mußte ihn verklagen auf Abnahme, vor Gericht haben wir uns dann Verglichen weil ich sonst verloren hätte.
__________________
Grüße
Michael

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  #3  
Alt 17.01.2008, 14:20
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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Tut mich echt leid für Euch. Mußte leider selber erst letztes Jahr mit dem Abgeber vor Gericht. Auch hier stimmten viele Angaben über Alter, Ausstattung und Gewicht nicht und ich hatte nur Ärger. Es war sogar ein Boot von einem Händler und nicht einmal ebay. Allerdings hatte ich bei Gericht mehr Glück, und er hat das Boot dann auch zurück genommen.

Leider muß man immer wieder lesen, dass ebay Boot irgendwelche Mängel haben, die vorher nie jemand wußte

Drücke Euch auf jeden Fall die Daumen, dass es beim nächsten Mal klappt
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Gruß, Michel

Crownline 250 CR
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  #4  
Alt 17.01.2008, 14:22
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Wer schützt bei Ebay eigendlich die Verkäufer vor unlauteren Käufern???
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Grüße
Michael

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  #5  
Alt 17.01.2008, 14:23
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Hallo!

Das mit dem Ausschluss der Gewährleistung ist richtig und meistens für den Verkäufer auch wichtig. Du kannst als Verkäufer niemals sicher sein, dass dein Boot Mangelfrei ist. Wir haben es leider selber schon erfahren und wussten nichts von den Sachen. Und ganz schnell steht dann der Schaden in keiner Relation zum Wert des Objektes.
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  #6  
Alt 17.01.2008, 14:23
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Oh man ich wäre mega sauer! Das hört sich echt mies an, kenne aber solch eine "Rechtssprechung"!

Ich hoffe Ihr habt eine Rechschutzversicherung!

Drücke die Daumen für die nächste Instanz!
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Gruß Micha
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  #7  
Alt 17.01.2008, 14:24
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Ich habe dafür kein Verständnis.

Ihr kauft ein Boot ohne es euch vorführen zu lassen???
Nicht mal bei Abholung???

Nicht mal ein Brötchen würde ich kaufen,
wenn ich es nicht mit eigenen Augen gesehen habe.

Alles nicht-essbare nehme ich vorher in die Hand.

Gruß
Lars
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  #8  
Alt 17.01.2008, 14:24
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das wäre ja bei einem Privatkauf über einenanderenWeg als Ebay auch passiert.

Und wiedermal zeigt sich Justizia is ne blinde Sau.

(Hatte ich einmal, bei nem verkehrsunfall, wo selbst die POLIZEI!!! FÜR!!! mich ausgesagt hat und trotzdem war ich der gelackmeierte, bei einer eineindeutigen Saachlage.
Das urteil steht und fällt nun mal mit dem Richter.

Je nach Schaden und Budget (Rechtschutz???), rate ich dir dann zur nächsten Inztanz, falls das geht und du es möchstest.
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  #9  
Alt 17.01.2008, 14:24
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Wer schützt bei Ebay eigendlich die Verkäufer vor unlauteren Käufern???
Es gibt zwar den Käuferschutz, aber das ist lächerlich. Papier Gutachten einreichen uswusw bis du keine Lust mehr hast.
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  #10  
Alt 17.01.2008, 14:27
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Zitat:
Zitat von Fourwinnzler Beitrag anzeigen
Hallo!

Das mit dem Ausschluss der Gewährleistung ist richtig und meistens für den Verkäufer auch wichtig. Du kannst als Verkäufer niemals sicher sein, dass dein Boot Mangelfrei ist. Wir haben es leider selber schon erfahren und wussten nichts von den Sachen. Und ganz schnell steht dann der Schaden in keiner Relation zum Wert des Objektes.
Der Gewährleistungsausschluss bringt dir gar nichts wenn der Käufer meint er muß den Gegenstand gar nicht abnehmen du ihn verklagst der Richter keine Ahnung hat und einen Gutachter bestellt. Das ganze dauert dann ein paar Monate wenn nicht länger, du den Gegenstand aber irgendwo einlagern mußt ihn nicht verkaufen darfst, er aber weiterhin an Wert verliert etc. damit spilen viele Käufer um den Verkäufer dann unter Druck zu setzen. Ich war kurz davor den Kerl fürchterlich zu verhauen.
__________________
Grüße
Michael

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  #11  
Alt 17.01.2008, 14:27
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Hallo Kurtle,
dazu fällt mir nur S A U E R E I ein.
Vielleicht solltest Du den Verkäufer wegen Betruges anzeigen.
Dann wird parallel noch die Staatsanwaltschaft tätig. Offensichtlich
liegt ja ein Betrugsfall vor. Auch wenn Dir das Dein Geld nicht zurück
bringt, wäre es evtl. eine Maßnahme den Verkäufer anzupi......!
__________________
Gruss, Axel

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  #12  
Alt 17.01.2008, 14:27
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Wer schützt bei Ebay eigendlich die Verkäufer vor unlauteren Käufern???
Sorry, hatte ich verkehrt verstanden......
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  #13  
Alt 17.01.2008, 14:28
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Zitat:
Zitat von Fourwinnzler Beitrag anzeigen
Es gibt zwar den Käuferschutz, aber das ist lächerlich. Papier Gutachten einreichen uswusw bis du keine Lust mehr hast.
Was nutzt dir als Verkäufer der Käuferschutz????
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Michael

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  #14  
Alt 17.01.2008, 14:30
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Der Gewährleistungsausschluss bringt dir gar nichts wenn der Käufer meint er muß den Gegenstand gar nicht abnehmen du ihn verklagst der Richter keine Ahnung hat und einen Gutachter bestellt. Das ganze dauert dann ein paar Monate wenn nicht länger, du den Gegenstand aber irgendwo einlagern mußt ihn nicht verkaufen darfst, er aber weiterhin an Wert verliert etc. damit spilen viele Käufer um den Verkäufer dann unter Druck zu setzen. Ich war kurz davor den Kerl fürchterlich zu verhauen.
Er nützt aber dem ehrlichen Verkäufer, der von einem Mangel bei Übergabe keine Kenntniss hatte. Vor allem, wenn der Gefahrenübergang länger zurück liegt und sich der Käufer nach Monaten meldet usw. Bei uns war es 1 Jahr und paar Tage.
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  #15  
Alt 17.01.2008, 14:31
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Was nutzt dir als Verkäufer der Käuferschutz????


hatte ich doch geschrieben: verkehrt verstanden...
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  #16  
Alt 17.01.2008, 14:53
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Und: es ist immer wichtig, einen guten Anwalt zu haben, der das Recht nicht nur kennt, sondern es auch entsprechend verkaufen kann.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #17  
Alt 17.01.2008, 15:02
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Bei dem oben liegenden Fall würde ich als Richter aber auch nicht anders entscheiden. Der Käufer hat sich saumäßig dumm verhalten. In der Anzeige steht vorherige Besichtigung erwünscht, hat nicht stattgefunden. Alle anderen Schutzmechanismen wurden auch nicht ergriffen wie Probelauf etc. aber dann kommen und Rückgabe oder Schadenersatz verlangen. Wo sind wir den eigendlich.

Und dann auch noch öffentlich Rufschädigung und üble NAchrede bei Ebay. Wenn der dich nicht auch noch verklagt.
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  #18  
Alt 17.01.2008, 15:15
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tut mir wirklich leid,
aber um ehrlich zu sein es gibt auch gute richter oder vielleicht auch Anwälte.. meiner ist auf Internetrecht spezialisiert und hat bis jetzt 4 Ebay geschichten für mich gewonnen... die umstände jetzt einzelnd aufzuzählen würde etwas länger dauern.. Aber mal ehrlich wieso hast du dir das Boot denn vorher nicht angeguckt?? bzw mal n ründchen gedreht?
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
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  #19  
Alt 17.01.2008, 15:16
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um welchen Wert geht es denn hier?
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  #20  
Alt 17.01.2008, 15:21
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Bei dem oben liegenden Fall würde ich als Richter aber auch nicht anders entscheiden. Der Käufer hat sich saumäßig dumm verhalten. In der Anzeige steht vorherige Besichtigung erwünscht, hat nicht stattgefunden. Alle anderen Schutzmechanismen wurden auch nicht ergriffen wie Probelauf etc. aber dann kommen und Rückgabe oder Schadenersatz verlangen. Wo sind wir den eigendlich.
Wenn der Verkäufer vom Schaden gewußt hat, und es nicht sagt ist es Betrug!

Mal abgesehen davon hätte ich den Motor laufen lassen!
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Gruß Micha
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  #21  
Alt 17.01.2008, 15:26
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Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Wenn der Verkäufer vom Schaden gewußt hat, und es nicht sagt ist es Betrug!

Mal abgesehen davon hätte ich den Motor laufen lassen!
Du als Käufer mußt diesen Betrug aber nachweisen, wenn es denn einer war. Der Verkäufer hat doch alles getan. Er hat sogar gesagt eine Vorabbesichtigung ist ausdrücklich erwünscht.
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Grüße
Michael

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  #22  
Alt 17.01.2008, 15:29
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Zitat:
Zitat von Micha Bl Beitrag anzeigen
Wenn der Verkäufer vom Schaden gewußt hat, und es nicht sagt ist es Betrug!

Richtig !!! Da "Kurtle" aber nicht mehr eingeloggt ist, werden wir wohl nicht mehr erfahren. Da die meisten sich selber im Recht sehen ist die Sache schwer zu beurteilen. Besonders da man nur die eine Variante/Seite von dieser Geschichte kennt. Ich wäre da immer etwas vorsichtig. Nicht jeder Verkäufer Privat/Firma ist ein schwarzes Schaaaaaf.

In diesem Sinne... määääh
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  #23  
Alt 17.01.2008, 15:32
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fourwinnzler Beitrag anzeigen
...Da "Kurtle" aber nicht mehr eingeloggt ist, werden wir wohl nicht mehr erfahren. ...
Ist doch gerade mal ne Stunde her. Warten wir mal ab, er wird sich schon noch äußern.
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Gruß, Michel

Crownline 250 CR
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  #24  
Alt 17.01.2008, 15:34
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Stingray77 Stingray77 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fourwinnzler Beitrag anzeigen
...Nicht jeder Verkäufer Privat/Firma ist ein schwarzes Schaaaaaf.

In diesem Sinne... määääh
Habe letztes Jahr mit einer Fachwerkstatt gesprochen: Der Chef sagte mir, dass er jedes Jahr ca. 7-10 Boote von ebay zur Reparatur hat.

Du hast schon Recht! Nicht jeder Verkäufer, aber verdammt viele
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Gruß, Michel

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  #25  
Alt 17.01.2008, 15:35
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Richtig, die ARgumentation bzw. Beweisführung der anderen Seite wäre ganz interessant.
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Grüße
Michael

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