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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo,
nur noch eine Anmerkung zu euren Ausführungen: Ihr rechnet Äpfel mit Birnen auf. Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das darf nicht überschritten werden und wird in abgekuppeltem Zustand ermittelt. Das hat mit Zuglast, Anhängelast und Stüzlast gar nichts zu tun. Gruß Jürgen |
#27
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Zitat:
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Gruß Markus ________________________ Auf den Alkohol, dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme (Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts) |
#28
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Zitat:
Gruß Norman
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#29
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Nein, das eine ist ein JAzzblue Perleffekt und das andere ist ein iniegoblue unilack...
aber blau war ein muss ;) |
#30
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Zitat:
Das zulässige Gesamtgewicht wird nicht durch Wiegen ermittelt sondern durch die theoretischen Werte. Ein Bootstrailer liegt immer an 3, 5, oder 7 Punkten auf, je nach Achsenanzahl. Nehmen wir das Beispiel 1-Achser. Die Achse hat eine angenomme Traglast von 1300 kg + 50 kg Stützlast. Im Falle des Einachsers haben wir 3 Auflagepunkte. Pro Rad dürfen also 650 kg auf die Erde und 50 kg auf die Kupplung drücken= ergibt zulässiges Gesamtgewicht von 1350 kg. Davon subtrahiert der Gutachter das Leergewicht und das ergibt die Nutzlast. Wobei der Gutachter nicht mal ein Wiegeprotokoll sehen will, sondern den Wert vom Typenschild übernimmt. Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern vor 2 Wochen zusammen mit dem DEKRA-Mann einen neuaufgebauten Bootstrailer mit neuer Achse und neuer Auflaufeinrichtung vermessen, Fahrgestellnummer geschlagen und aufgepasst wie sich das Gewicht errechnet, weil ich natülich auch soviel wie möglich eingetragen bekommen haben wollte. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#31
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Genau deshalb gibt es Achslast-Waagen
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www.Fletcher-Sportboote.de - die Seite für Fletcher-Freunde Propeller - Rechner - Propeller Speed calculator - download |
#32
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Hallo,
Gesamtgewicht ist Gesamtgewicht, da wird nichts dazu gerechnet od.abgerechnet. Viele Grüße Thomas
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#33
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Zitat:
Gruss Christian
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#34
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So nochmal der Reihe nach, es gibt mehrer wichtige Zahlen:
Stützlast: Das maximale Gewicht das auf den Schwineharken drücken darf Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers (meist durch Achse(n) oder Auflaufeinrichtung begrenzt: Ist das maximale Gewicht des alleine aud der Wagge stehenden Anhängers und darf nicht überschritten werden! Anhängelast des Zugfahrzeuges: Was das Zugfahrzeug maximal ziehen darf (steht in den Papieren) Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs: (steht auch in den Papieren) d.h. Summe aller Gewicht (Fahrzeug+Personen+Beladung+ Stützlast) ganz wichtig die Stüzlast reduziert die erlaubte Zuladung des Fahrzeugs! Zulässiges Zuggesamtgewischt: Gewicht welches der gesamte Zug (bestehen aus Zugfahrzeug und Anhänger) maximal wiegen darf und das kann erheblich geringer sein, wie das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs Bei der Ermittlung der möglichen Anhängelast darf die Stützlast zu der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden. Nicht mehr und nicht weniger! Bsp: Auto: Zulässige Anhängelast 1500kg Stützlast 75kg Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 2000kg Gemessenes Gewicht 1550kg In diesem Fall ist alles I.O. Selbes Auto aber: Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 1500kg Gemessenes Gewicht 1550kg Bleibt die Karre in der Kontrolle stehn! Hoffe ich konnte ein wenig Licht ins dunkel bringen...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#35
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Leider nicht, ist einiges falsch.
Klar. Zitat:
Heißt also: Man kann unter einen Rahmen der 700 kg tragen darf eine 1300 kg Achse schrauben-Fehlinvestition, 700 kg, mehr gibt es nicht. Zitat:
Zitat:
Alles, außer Personenbeförderungsschein. Zitat:
Stützlast darf beim Gesamtgewicht zur Achslast dazugerechnet werden. Hab ich geschrieben weshalb. Gesamtgewicht sind nicht nur die Achsen, sondern die Kombination aus Stützlast und Achsen. Sonst müßte man die Stützlast von der Achsentraglast abziehen. Das macht aber keiner. Auf dem Typenschild stehen die Achslasten und die Stützlast. Ergibt in Summe das zulässige Gesamtgewicht. Oder weshalb sollte sich sonst jemand die Mühe machen die Stützlast dort raufzupinseln? Für die Zuglast ist die Stützlast völlig unerheblich, weil die Stützlast vertikal wirkt (und deshalb dem Anhängergewicht zuzurechnen ist), wogegen die Zuglast horizontal wirkt. Ich mach Euch gleich ne Zeichnung. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (31.01.2008 um 23:06 Uhr) |
#36
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#37
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War nicht die zulässige Gesamtmasse das was in den Papieren des Fahrzeuges steht? Dat is doch unerheblich was irgendwo anders auf der Karre steht! So lange wie in den Papieren steht 1200kg kann auf irgendwelchen Plaketten ruhig 1300, 1600 oder sonst was stehen das ding darf einfach nur 1200kg wiegen.
Ecki das Zuggesamtgewicht hat nix mit Führerschein sondern mit dem Zugfahrzeug zu tun!
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#38
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sehe ich auch so...
in diesem fall frage ich mich mal wo die mods bleiben gruß jens
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#39
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Macht das jetzt mit den roten Buchstaben Schule? Das wäre megadoof, dann kann man nicht mehr aus dem Beitrag quoten. Dabei ist das so einfach.
Okay, dann so: Zitat:
Zitat:
Da steht die Anhängelast drin und ich weiß auch unter welcher Ziffer. Den restlichen Zahlenkrempel hab ich noch nicht ermittelt. Hast Du dafür eventuell eine Ziffer zur Hilfe für einen alten Mann? Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#40
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=103 Dann darfs damit auch offiziell fahren! Gruß Dirk |
#41
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Zitat:
Gruß Ecki PS: Die Längsauflagen bei Deinem Trailer sind zu weit zusammen. Der Kiel soll auch auf den Gummimatten mit aufliegen.
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#42
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...ich wollte mir das nur mal ansehen, ... drei jahre wird ein Thread "Bilder von Euch beim slippen" aktiv gehalten... mehrfach von Moderatoren gesäubert und dann schafft man es, dies in einem Tag vollkommen zu zerlabern ....
ich mach hier nichts mehr...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#43
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Koppel doch das Trailergeschwafel einfach ab. Sorry....
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#44
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Danke!
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#45
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Zitat:
Wenn man z.B. einen Trailer mit 100Kg Stützlast und 1800 Kg zulässigem Gesamtgewicht hat, das Auto zwar 1500 Kg ziehen darf, die Anhängerkupplung aber nur 50 Kg zulässige Stützlast hat und der 1,8t-Trailer aber samt Boot 1600 Kg wiegt, wird klar weshalb es da Unterschiede gibt. Mit einem Zugfahrzeug mit höherer Stützlast (in diesem Fall z.B. auch 100 Kg) wäre alles im grünen Bereich, so aber ist das Gesamtgewicht um 50 Kg zu hoch. Gruß Norman
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