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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 30.01.2008, 20:49
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jessig1 jessig1 ist offline
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Hallo,

nur noch eine Anmerkung zu euren Ausführungen:

Ihr rechnet Äpfel mit Birnen auf.

Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das darf nicht überschritten werden und wird in abgekuppeltem Zustand ermittelt.

Das hat mit Zuglast, Anhängelast und Stüzlast gar nichts zu tun.


Gruß Jürgen
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  #27  
Alt 30.01.2008, 21:11
Benutzerbild von Max905
Max905 Max905 ist offline
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Zitat:
Zitat von Gunnald Beitrag anzeigen
Anhang 70703

passend zum Thema bin ich gestern mal auf der Waage gewesen...

der Trailer samt Boot liegt bei 1890KG



Ziehen darf ich aufgelastet 1900



also, wäre der Trailer nun gebremst, dann dürfte ich damit auch fahren


naja, so kann ich nur Nachts vom Hafen bis zur Scheune


jeder der mich nun möchte... bitteschön
... cool, hast du dein Auto in Bootfarbe lackiert???
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Gruß
Markus
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  #28  
Alt 30.01.2008, 23:12
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

nur noch eine Anmerkung zu euren Ausführungen:

Ihr rechnet Äpfel mit Birnen auf.

Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das darf nicht überschritten werden und wird in abgekuppeltem Zustand ermittelt.

Das hat mit Zuglast, Anhängelast und Stüzlast gar nichts zu tun.


Gruß Jürgen
Aber darum ging es doch auch gar nicht, sondern um die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs, denn da bewegt man sich ja bei Zugfahrzeugen, die Boote ziehen, in den meisten Fällen im Grenzbereich. Und da kann eben die Stützlast bei der Berechnung der Anhängelast abgezogen werden, was oft die Rettung für viele Gespanne bedeutet.

Gruß
Norman
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  #29  
Alt 31.01.2008, 07:19
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Gunnald Gunnald ist offline
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Zitat:
Zitat von Max905 Beitrag anzeigen
... cool, hast du dein Auto in Bootfarbe lackiert???
Nein, das eine ist ein JAzzblue Perleffekt und das andere ist ein iniegoblue unilack...
aber blau war ein muss ;)
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  #30  
Alt 31.01.2008, 07:51
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen

Ein Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht und das darf nicht überschritten werden und wird in abgekuppeltem Zustand ermittelt.

Das hat mit Zuglast, Anhängelast und Stüzlast gar nichts zu tun.


Gruß Jürgen
Das ist Quatsch und hat mit Stützlast sehr wohl ne Menge zu tun.
Das zulässige Gesamtgewicht wird nicht durch Wiegen ermittelt sondern durch die theoretischen Werte. Ein Bootstrailer liegt immer an 3, 5, oder 7 Punkten auf, je nach Achsenanzahl. Nehmen wir das Beispiel 1-Achser.

Die Achse hat eine angenomme Traglast von 1300 kg + 50 kg Stützlast. Im Falle des Einachsers haben wir 3 Auflagepunkte. Pro Rad dürfen also 650 kg auf die Erde und 50 kg auf die Kupplung drücken= ergibt zulässiges Gesamtgewicht von 1350 kg.

Davon subtrahiert der Gutachter das Leergewicht und das ergibt die Nutzlast. Wobei der Gutachter nicht mal ein Wiegeprotokoll sehen will, sondern den Wert vom Typenschild übernimmt.

Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern vor 2 Wochen zusammen mit dem DEKRA-Mann einen neuaufgebauten Bootstrailer mit neuer Achse und neuer Auflaufeinrichtung vermessen, Fahrgestellnummer geschlagen und aufgepasst wie sich das Gewicht errechnet, weil ich natülich auch soviel wie möglich eingetragen bekommen haben wollte.

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #31  
Alt 31.01.2008, 08:06
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Genau deshalb gibt es Achslast-Waagen
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  #32  
Alt 31.01.2008, 08:43
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Hallo,

Gesamtgewicht ist Gesamtgewicht, da wird nichts dazu gerechnet od.abgerechnet.

Viele Grüße Thomas
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Viele Grüße
Thomas



www.trailerbootclub-ostfriesland.de
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  #33  
Alt 31.01.2008, 09:01
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Christian30 Christian30 ist offline
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Zitat:
Zitat von tomboot Beitrag anzeigen
Hallo,

Gesamtgewicht ist Gesamtgewicht, da wird nichts dazu gerechnet od.abgerechnet.

Viele Grüße Thomas
Richtig !!

Gruss
Christian
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  #34  
Alt 31.01.2008, 09:11
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So nochmal der Reihe nach, es gibt mehrer wichtige Zahlen:

Stützlast: Das maximale Gewicht das auf den Schwineharken drücken darf

Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers (meist durch Achse(n) oder Auflaufeinrichtung begrenzt: Ist das maximale Gewicht des alleine aud der Wagge stehenden Anhängers und darf nicht überschritten werden!

Anhängelast des Zugfahrzeuges: Was das Zugfahrzeug maximal ziehen darf (steht in den Papieren)

Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs: (steht auch in den Papieren) d.h. Summe aller Gewicht (Fahrzeug+Personen+Beladung+ Stützlast) ganz wichtig die Stüzlast reduziert die erlaubte Zuladung des Fahrzeugs!

Zulässiges Zuggesamtgewischt: Gewicht welches der gesamte Zug (bestehen aus Zugfahrzeug und Anhänger) maximal wiegen darf und das kann erheblich geringer sein, wie das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs



Bei der Ermittlung der möglichen Anhängelast darf die Stützlast zu der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden.
Nicht mehr und nicht weniger!

Bsp:

Auto: Zulässige Anhängelast 1500kg Stützlast 75kg
Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 2000kg Gemessenes Gewicht 1550kg

In diesem Fall ist alles I.O.

Selbes Auto aber:
Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 1500kg Gemessenes Gewicht 1550kg

Bleibt die Karre in der Kontrolle stehn!


Hoffe ich konnte ein wenig Licht ins dunkel bringen...
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #35  
Alt 31.01.2008, 22:46
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Hoffe ich konnte ein wenig Licht ins dunkel bringen...
Leider nicht, ist einiges falsch.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Stützlast: Das maximale Gewicht das auf den Schwineharken drücken darf
Klar.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers (meist durch Achse(n) oder Auflaufeinrichtung begrenzt: Ist das maximale Gewicht des alleine aud der Wagge stehenden Anhängers und darf nicht überschritten werden!
Falsch. Zulässiges Gesamtgewicht ist die Last mit Boot obendrauf. Wie sich das errechnet hab ich oben geschrieben, eine Waage kommt dabei nicht vor. Dürft ihr ruhig glauben. Die Zahlen auf den Achsen, der Zugdeichsel und dem Rahmen spielen in dem Film mit, wobei immer das schwächste Segment die Untergrenze stellt.

Heißt also: Man kann unter einen Rahmen der 700 kg tragen darf eine 1300 kg Achse schrauben-Fehlinvestition, 700 kg, mehr gibt es nicht.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Anhängelast des Zugfahrzeuges: Was das Zugfahrzeug maximal ziehen darf (steht in den Papieren)
Richtig. Man kann aber auflasten. Ist aber ein anders Thema.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Zulässiges Zuggesamtgewischt: Gewicht welches der gesamte Zug (bestehen aus Zugfahrzeug und Anhänger) maximal wiegen darf und das kann erheblich geringer sein, wie das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
Das ist mir zu hoch. Wenn das ein Führerscheinproblem sein sollte, dann ist klar weshalb mich das nichts angeht.
Alles, außer Personenbeförderungsschein.

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Bei der Ermittlung der möglichen Anhängelast darf die Stützlast zu der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden.
Nicht mehr und nicht weniger!

Bsp:

Auto: Zulässige Anhängelast 1500kg Stützlast 75kg
Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 2000kg Gemessenes Gewicht 1550kg

In diesem Fall ist alles I.O.

Selbes Auto aber:
Bootstrailer: Zulässiges Gesamtgewicht 1500kg Gemessenes Gewicht 1550kg

Bleibt die Karre in der Kontrolle stehn!
Falsch.
Stützlast darf beim Gesamtgewicht zur Achslast dazugerechnet werden. Hab ich geschrieben weshalb.
Gesamtgewicht sind nicht nur die Achsen, sondern die Kombination aus Stützlast und Achsen. Sonst müßte man die Stützlast von der Achsentraglast abziehen.

Das macht aber keiner. Auf dem Typenschild stehen die Achslasten und die Stützlast. Ergibt in Summe das zulässige Gesamtgewicht.

Oder weshalb sollte sich sonst jemand die Mühe machen die Stützlast dort raufzupinseln?

Für die Zuglast ist die Stützlast völlig unerheblich, weil die Stützlast vertikal wirkt (und deshalb dem Anhängergewicht zuzurechnen ist), wogegen die Zuglast horizontal wirkt.

Ich mach Euch gleich ne Zeichnung.

Gruß Ecki
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Geändert von Eckaat (31.01.2008 um 23:06 Uhr)
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  #36  
Alt 31.01.2008, 23:20
Benutzerbild von Emotion
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Falsch. Zulässiges Gesamtgewicht ist die Last mit Boot obendrauf. Wie sich das errechnet hab ich oben geschrieben, eine Waage kommt dabei nicht vor. Dürft ihr ruhig glauben. Die Zahlen auf den Achsen, der Zugdeichsel und dem Rahmen spielen in dem Film mit, wobei immer das schwächste Segment die Untergrenze stellt.

Heißt also: Man kann unter einen Rahmen der 700 kg tragen darf eine 1300 kg Achse schrauben-Fehlinvestition, 700 kg, mehr gibt es nicht.


Okay hatte mich schlecht ausgedrückt! Mit allein, meinte ich den beladenen Anhänger ohne Auto! Und damit meinen wir das gleiche..

Das ist mir zu hoch. Wenn das ein Führerscheinproblem sein sollte, dann ist klar weshalb mich das nichts angeht.
Alles, außer Personenbeförderungsschein.

Nein kein Führerscheinproblem, der Wert ist auch ind den Papieren von deinem Auto angegeben


Falsch.
Stützlast darf beim Gesamtgewicht zur Achslast dazugerechnet werden. Hab ich geschrieben weshalb.
Gesamtgewicht sind nicht nur die Achsen, sondern die Kombination aus Stützlast und Achsen. Sonst müßte man die Stützlast von der Achsentraglast abziehen.

Das macht aber keiner. Auf dem Typenschild stehen die Achslasten und die Stützlast. Ergibt in Summe das zulässige Gesamtgewicht.

Oder weshalb sollte sich sonst jemand die Mühe machen die Stützlast dort raufzupinseln?

Für die Zuglast ist die Stützlast völlig unerheblich, weil die Stützlast vertikal wirkt (und deshalb dem Anhängergewicht zuzurechnen ist), wogegen die Zuglast horizontal wirkt.

Ich mach Euch gleich ne Zeichnung.


Mit den wirkenden Kräften hast du recht, aber trozdem darf man an ein Auto (maximale Anhängelast (des Autos) + maximale Stützlast (des Autos)) hängen! Nicht mehr!
Gruß Ecki
Gruß Hendrik
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mit sportlichem Gruß
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  #37  
Alt 31.01.2008, 23:34
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War nicht die zulässige Gesamtmasse das was in den Papieren des Fahrzeuges steht? Dat is doch unerheblich was irgendwo anders auf der Karre steht! So lange wie in den Papieren steht 1200kg kann auf irgendwelchen Plaketten ruhig 1300, 1600 oder sonst was stehen das ding darf einfach nur 1200kg wiegen.

Ecki das Zuggesamtgewicht hat nix mit Führerschein sondern mit dem Zugfahrzeug zu tun!
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #38  
Alt 31.01.2008, 23:38
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Zitat:
Zitat von Galaxy2001 Beitrag anzeigen
Bilder von euch beim slippen
sehe ich auch so...

in diesem fall frage ich mich mal wo die mods bleiben

gruß jens
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  #39  
Alt 31.01.2008, 23:44
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Eckaat Eckaat ist offline
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Macht das jetzt mit den roten Buchstaben Schule? Das wäre megadoof, dann kann man nicht mehr aus dem Beitrag quoten. Dabei ist das so einfach.

Okay, dann so:

Zitat:
Mit den wirkenden Kräften hast du recht, aber trozdem darf man an ein Auto (maximale Anhängelast (des Autos) + maximale Stützlast (des Autos)) hängen! Nicht mehr!
Sicher, meine Rede galt aber dem zulässigen Gesamtgewicht. Und da gehört die Stützlast ebenso zu.

Zitat:
Nein kein Führerscheinproblem, der Wert ist auch ind den Papieren von deinem Auto angegeben


Da steht die Anhängelast drin und ich weiß auch unter welcher Ziffer. Den restlichen Zahlenkrempel hab ich noch nicht ermittelt. Hast Du dafür eventuell eine Ziffer zur Hilfe für einen alten Mann?

Gruß Ecki
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  #40  
Alt 01.02.2008, 08:19
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Zitat:
Zitat von Gunnald Beitrag anzeigen

also, wäre der Trailer nun gebremst, dann dürfte ich damit auch fahren

naja, so kann ich nur Nachts vom Hafen bis zur Scheune


jeder der mich nun möchte... bitteschön
Jaja, die guten alten US Trailer! Aber schau mal da:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=103

Dann darfs damit auch offiziell fahren!

Gruß
Dirk
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  #41  
Alt 01.02.2008, 08:34
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Zitat:
Zitat von Tschinkefraeser Beitrag anzeigen
Jaja, die guten alten US Trailer! Aber schau mal da:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=103

Dann darfs damit auch offiziell fahren!

Gruß
Dirk
Meiner ist seit gestern in der Hauptstadt. War zu schwach auf der Brust für einen Umbau.

Gruß Ecki

PS: Die Längsauflagen bei Deinem Trailer sind zu weit zusammen. Der Kiel soll auch auf den Gummimatten mit aufliegen.
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  #42  
Alt 01.02.2008, 08:40
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...ich wollte mir das nur mal ansehen, ... drei jahre wird ein Thread "Bilder von Euch beim slippen" aktiv gehalten... mehrfach von Moderatoren gesäubert und dann schafft man es, dies in einem Tag vollkommen zu zerlabern ....

ich mach hier nichts mehr...
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #43  
Alt 01.02.2008, 08:44
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Koppel doch das Trailergeschwafel einfach ab. Sorry....

Gruß Ecki
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  #44  
Alt 01.02.2008, 08:51
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Danke!
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  #45  
Alt 01.02.2008, 09:53
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
...Auf dem Typenschild stehen die Achslasten und die Stützlast. Ergibt in Summe das zulässige Gesamtgewicht.

Oder weshalb sollte sich sonst jemand die Mühe machen die Stützlast dort raufzupinseln?
Die Stützlast, die auf dem Trailer angegeben ist, ist nur die maximal zulässige Stützlast für den Trailer. Die hat aber erst mal nichts mit der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung am Auto zu tun.
Wenn man z.B. einen Trailer mit 100Kg Stützlast und 1800 Kg zulässigem Gesamtgewicht hat, das Auto zwar 1500 Kg ziehen darf, die Anhängerkupplung aber nur 50 Kg zulässige Stützlast hat und der 1,8t-Trailer aber samt Boot 1600 Kg wiegt, wird klar weshalb es da Unterschiede gibt.

Mit einem Zugfahrzeug mit höherer Stützlast (in diesem Fall z.B. auch 100 Kg) wäre alles im grünen Bereich, so aber ist das Gesamtgewicht um 50 Kg zu hoch.

Gruß
Norman
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