Zitat:
Zitat von Freibeuter
Ein gewerblicher Bootsmakler ist Handelsmakler nach HGB 93ff.
Dieser hält zwar keine Garantie, muss aber Gewährleistung ( Sachmängelhaftung mit Beweislastumkehr) geben und steht für zugesicherte Wareneigenschaften gerade.
Oder sehe ich das verkehrt?
Wäre das nicht so, würde Deutschland binnen einer Woche in einem Meer von Automaklern versinken..
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Ja aber dann müsste jeder Immobilienmakler für jede Immobilie die er vermittelt, Gewährleistung übernehmen.
Habe mal eine Klausel aus einer Immobilienanzeige kopiert, die Bootsmakler werden es auch nicht anders machen:
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Ich weiss nun nicht wie das in Holland ist aber letzendlich wird es auf den Vertrag ankommen, den der Makler mit Käufer und Verkäufer abschließt.
Aber von dem ganzen Tohuwabohu nun mal abgesehen, ich finde Preis und Boot ganz OK. Kann allerdings sein, dass der Käufer die Maklerprovision noch zusätzlich zahlen muss.