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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 28.07.2008, 15:04
denni1078 denni1078 ist offline
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Hallo Helios!
Ich habe die Stelle Zitiert in der Steht, das du erst bei einem Fahrzeug über 12 Tonnen Zuggewicht eine ärztliche Untersuchung brauchst. Die Klassen C1 und C1E sprich Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Züge bis 12 Tonnen werden beim umschreiben unbefristet erteilt!
Zitat:
Fahrerlaubnissverordnung §76 Absatz 9
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.
...
Hier steht das die Fahrerlaubniss für die Klassen C1 und C1E nicht befristet wird!
Zitat:
Fahrerlaubnissverordnung §6 Absatz 1
...
Klasse C1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
...
Klasse E
in Verbindung
mit Klasse B, C, C1,
D oder D1: Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Und hier steht das die Fahrerlaubnissklasse C1 Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen beinhaltet.
Du brauchst also beim Umschreiben um die Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen keine Angst haben die darfst du bis an dein Lebensende weiter fahren. Du darfst an den 7,5 Tonner sogar noch nen Anhänger hängen. Beide Fahrzeuge zusammen (7,5 Tonner und Anhänger) dürfen nicht schwerer als 12 Tonnen sein, sofern du nicht zum Arzt gehst über 50.
Wenn du jünger als 50 oder ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre zum arzt gehst, dann gilt dieser Eintrag:
Zitat:
Fahrerlaubnissverordnung Anlage 9 Buchstabe a
...
79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
...
Er steht aber hinter dem Eintrag auf dem EU Führerschein mit der Klasse CE und da steht dann auch in der Spalte bei 11. hinten auf dem Führerschein ein Datum. Die Spalte 11 ist die Spalte gültig bis (kann man aus der sehr kleinen Legende unten links auf der Rückseite des Führerscheins entnehmen. Alle anderen Klassen haben in der Spalte 11 keinen Eintrag

In diesem Führerschein (ist hier in diesem Threat gepostet worden) kann man erkennen, dass der Besitzer wohl früher mal die Klasse 2 und 3 besessen hat. Diese sind umgeschrieben worden, wobei der Anteil der in den neuen Fahrerlaubnissklassen den Klassen C und CE (Klasse 2 komplett und vom alten Klasse 3 eben Züge über 12 Tonnen) in Spalte 11 bis zum 50. Lebensjahr gültig ist. Die Klassen C1 und C1E haben keinen Eintrag und sind somit unbegrenzt Gültig. Du darfst also 7,5 Tonner weiterhin fahren da brauchst dein Geld nicht für die Untersuchung ausgeben ;)
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Grüße Daniel
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Alt 28.07.2008, 15:48
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Zitat:
Zitat von denni1078 Beitrag anzeigen
In diesem Führerschein (ist hier in diesem Threat gepostet worden) kann man erkennen, dass der Besitzer wohl früher mal die Klasse 2 und 3 besessen hat. Diese sind umgeschrieben worden, wobei der Anteil der in den neuen Fahrerlaubnissklassen den Klassen C und CE (Klasse 2 komplett und vom alten Klasse 3 eben Züge über 12 Tonnen) in Spalte 11 bis zum 50. Lebensjahr gültig ist. Die Klassen C1 und C1E haben keinen Eintrag und sind somit unbegrenzt Gültig. Du darfst also 7,5 Tonner weiterhin fahren da brauchst dein Geld nicht für die Untersuchung ausgeben ;)
Und warum habe ich dann da Einträge?
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  #28  
Alt 28.07.2008, 16:26
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und warum habe ich dann da Einträge?
1. Möglichkeit du hast deine Führerscheine nach 1998 gemacht.
2. Möglichkeit:
Zitat:
Paragraph 76 absatz 11a Fahrerlaubnissverordnung
...
(Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Klasse 3 altenRechts)
Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat.
3. Möglichkeit: Dein Strassenverkehrsamt hat mist gebaut! Haben sie bei mir beim ersten mal auch!

Die Sternchen beim Tag der Erteilung der Erlaubniss sprich in Spalte 10 sind Platzhalter für das Datum an dem die Fahrerlaubnissklasse erteilt wurde. Dieses Datum wird dann im Feld links oben auf der Karte manuell eingetragen.
Mag sein das es noch ne Möglichkeit gibt, diese habe ich aber nun nicht gefunden!
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Grüße Daniel

Geändert von denni1078 (28.07.2008 um 16:46 Uhr)
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Alt 28.07.2008, 16:29
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Ich hab mir den ausstellen lassen, nachdem der alte verloren ging.

Kann ich nach etlichen Jahren das noch reklamieren?

Im Feld links oben steht übrigens das Datum, an dem ich den Ersatz ausgestellt bekam.
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  #30  
Alt 28.07.2008, 17:03
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Würde ich auf jeden Fall versuchen zu reklamieren! In dem Betreffenden Artikel wird ja ganz klar von einem Entzug gesprochen.
Du hast deinen Schein ja nur verloren ist also eine reine Umschreibung und neu ausstellung des Scheins. Da gilt eigentlich der von mir Zitierte §76. Da würde ich mich drauf berufen und bei denen mal vorstellig werden.
Wer soll denn schon ohne sich damit näher auseinander zu setzen mit dem ganzen Geschreibsel zurecht kommen hinten auf den Führerscheinen!
Ich hab mal meinen Führerschein angehängt! So sollte er umgeschrieben aussehen, wenn man Klasse 1 und Klasse 3 umgeschrieben hat. Wenn man Klasse 1 nicht hat fehlen einfach die Einträge bei Klasse A
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  #31  
Alt 28.07.2008, 19:54
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denni!

Ich glaube, die haben bei Dir was vergessen. Eigentlich müsstest Du auch den T und den C haben. CE bedeutet schließlich C plus Anhänger über 750 Kg Gesamtmasse. Also in der C-Klasse nie ohne Anhänger erwischen lassen.

Gruß Walter
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  #32  
Alt 28.07.2008, 20:05
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Zitat:
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denni!

Ich glaube, die haben bei Dir was vergessen. Eigentlich müsstest Du auch den T und den C haben. CE bedeutet schließlich C plus Anhänger über 750 Kg Gesamtmasse. Also in der C-Klasse nie ohne Anhänger erwischen lassen.

Gruß Walter
Nee den T habe ich nicht, weil ich den damals hätte beantragen müssen und dafür hätte ich nen Bauern gebraucht der mir bescheinigt das ich bei ihm Arbeite. Den hatte ich damals nicht :-(. Und zum Thema C steht glaube ich oben mehr als genug
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Alt 28.07.2008, 20:31
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Hallo Daniel,

sauber gemacht - kann den Kollegen mit dem Wunsch nach schwererem Fahrzeug natürlich nicht mehr erreichen, dem hätte das was genutzt.

Ich hab noch den rosa Schein mit 1 bis 5, der von einem militärischem BCE retour geschrieben wurde und jetzt wieder Rolle zurück.
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grüsse
Jürgen
Let it RIB
Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden:
kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen,
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