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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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In der Bootshaftplicht muss auch bei Unfällen unter Alkoholeinfluss die Haftpflichtversicherung voll zahlen, ohne Regressansprüche gegen den Verursacher zu haben.
Anders ist es bei der KFZ-Haftpflicht, da hat sie einen Regressanspruch bis maximmal 5.000 € gegen den Verursacher. Hier aber auch nur wenn der Versicherungsnehmer nicht beweisen kann, dass der Alkohol keine Rolle bei dem Unfall gespielt hat. Gruß Norman |
#27
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Jaja
Das habe ich so mal von mein Sohn gehört der ist Landwirt.
Aber wir sind ja nicht hier im Bauern - Forum Oder? |
#28
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Zitat:
Willy
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#29
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Heißt das im Umkehrschluß, daß es ohne PKW-FS keinen Boots-FS gibt? Gruß Uwe |
#30
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...eines der Grundübel ist, daß es ja eine Promillegrenze gibt. Es ja sozusagen erlaubt ist ein bißchen angetüdert zu fahren. Dazu kommt, daß jeder Mensch den Alkohol anders verträgt und abbaut. Bei einem strikten Alkoholverbot würde es meiner Meinung nach weniger Alkoholunfälle geben.
Aus diesem Grund würde ich eine 0,0 Regelung begrüßen und mich auch dran halten. Aber so...ist ja quasi ein kleiner Freibrief....
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#31
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Ja das heißt es, wenn Nicht anders nachgewiesen werden kann das keine Unbenklichkeit besteht, also wenn jemand noch nie eine Fahrerlaubnis besessen hat, muss er sich diese Bestätigung von der Verkehrsbehörde ausstellen lassen !
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#32
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Habe ich noch nie gehört. Was bestätigt einem denn dann die Verkehrsbehörde, wenn man noch nie einen Führerschein hatte?
Gruß Norman
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#33
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#34
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Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, trinke ich auch schon mal ein oder zwei Bier, wenn ich noch Boot fahre nie! Wenn es nach mir geht, sollten Leute die mit Alkohol am Ruder erwischt werden, sämtliche Führerscheine abgeben müssen - und zwar lebenslänglich!
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Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner |
#35
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0,0 auf jeder Straße und hinter jedem Steuer. Alles andere ist Augenwischerei, wie ein bißchen schwanger.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#36
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Zu diesem Thema gibt es noch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 16.04.2008, Az 1 SS 21/08. Auszug aus dem Urteil: "Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach §§ 69, 69a StGB nach Trunkenheitsfahrt mit Motorboot. Das Führen eines Motorbootes im alkoholbedingt, absolut fahruntüchtigen Zustand (§ 315 StGB) kann nicht als Anlasstat zur Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Kfz im Strassenverkehr führen, weil kein spezifischer Zusammenhang zwischen der Tat und der Strassenverkehrssicherheit besteht und die Tat nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz i.S.v. § 69 I StGB begangen worden ist." Auszug aus der Begründung: "Damit fallen Boote ebenso wenig wie beispielsweise Lokomotiven unter den Begriff des Kfz i.S.v. § 69 I StGB. Rechtswidrige Taten im Zusammenhang mit dem Führen von Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen scheiden daher als Anlasstaten für die Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Kfz im Strassenverkehr nach § 69 StGB aus..." Es gibt damit schon zwei Urteile, die das gleiche aussagen. Auch die Frage mit dem betrunkenen Piloten ist hiermit wohl geklärt. Dem kann genau so wenig der Pkw-Führerschein genommen werden, wie dem Bootsführer. Das soll nicht heißen, dass ich betrunkene Bootsführer oder Piloten für gut heiße. Ich bin auch der Meinung, dass man betrunken kein Gefährt zu Lande, Wasser oder in der Luft bewegen sollte. Dennoch ist es gut solche Urteil zu kennen. Viele Grüße Christian |
#37
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Dann müßte das ja umgekehrt auch gelten.
In der Fahrschule sagten sie sinngemäß: "solltet ihr einmal ein Fahrverbot wegen Alkohol bekommen, ist es besser nicht zu sagen daß ihr auch einen Bootsführerschein habt, da ihr den im Gegensatz zum Autoführerschein dann komplett neu machen müßtet." Deshalb denke ich bisher, daß bei z.B. 0,6 Prom. ein Fahrverbot für 1 Monat und die Bootsscheine komplett weg sind. |
#38
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Zitat:
Gruß Norman |
#39
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Ich habe offensichtlich zu viel Obstwein getrunken
Die Schlußfolgerung hat doch mit dem Text überhaupt nichts zu tun ? |
#40
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Gemeint ist hier, dass es eben zwei juristisch unterschiedlich zu betrachtende Dinge sind (Trunkenheit auf dem Wasser und Trunkenheit an Land). Gruß Norman |
#41
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Inzwischen habe ich es geschnackelt, denke ich.
Zitat:
Allerdings nicht der Satz mit dem WSA, dann hätte nämlich der Staatsanwalt Berufung einlegen müssen, weil "das Urteil von einem Entzug der Fahrerlaubnisse für Boot und Auto absah". Andreas, verwirrt. |
#42
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Zitat:
Für mich wäre es ein Grundübel wenn es keine Promillegrenze geben würde! Wir waren jetzt auch 12 Tage im Urlaub und viel auf dem Wasser unterwegs. Beim Prosecco den die Damen zu sich genommen haben habe ich mich rausgehalten. Aber am späten Nachmittag auf dem nach-Hause-Weg habe ich mir durchaus ein kühles Pils genehmigt. Da sehe ich auch absolut nichts verwerfliches dran - im Gegenteil. Ich trinke es gerne und habe es genossen. Genau so teile ich mir mit meiner Frau abends beim Essen gerne einen halben Liter Wein, weil der zum Essen einfach gut schmeckt. Was bitte ist an einem viertel Liter Wein "halb schwanger" ?? Warum vergleicht man hier 2,0 Promille mit 0,2 ?? Zitat:
Bestrafen wir den 14jährigen der sich ein Päckchen Kaugummis klaut in Zukunft genau so wie den pädophilen Kinderschänder? Verbrechen ist schließlich Verbrechen...... (wirklich sinnfrei) In Italien ist es normal dass man zum Mittagstisch Wein trinkt. In Deutschland haben wir ca. 19.000 Unfalltote, in Italien ca. 7.000! Nun ja - jedem seine Meinung Thomas |
#43
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Zitat:
Der Satz zur WSA-Problematik ist meiner Meinung nach nur die logische Konsequenz bzw. der Umkehrschluss aus der Tatsache, dass diese Bereiche (Wasser/Straßenverkehr) eben juristisch zu trennen sind, da sie unterschiedliche rechtliche Grundlagen haben. Gruß Norman
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#44
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Zitat:
http://www.tagesschau.de/inland/unfallstatistik2.html |
#45
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Ich bin nicht vom Straßenverkehr ausgegangen!
Thomas |
#46
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hat hier wirklich jemand ernsthaft ein "logisches" oder "nachvollziehbares" oder gar "realitätsnahes" urteil von einem AG oder LG oder gar OLG erwartet? ich bitte euch...das erinnert mich an einen fall, in dem ein richter eines olg entschieden hat, dass eine bodenplatte, die versehentlich so gut wie keine bewehrung enthilelt, "keinen wesentlichen mangel" darstelle, weil sie "zu reparieren" sei. nach fertigstellung des bauwerks, wohlgemerkt.
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der frühe Vogel kann mich mal...
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#47
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moin,
sagt mal darf man eigentlich betrunken segeln? Weil Fahrradfahren ist ja anscheinend auch nicht erlaubt? (hab mal bis 1,3 gehört) Und wenn ja kommt es denn drauf an welche Größe? Opti oder 12mR Yacht beide haben kein Motor und wenn ich kein Führerschein brauche um die zu bewegen was sind dann die Konsequenzen (man gehe mal davon aus ein Opti bzw 12mR Yacht Skipper hat kein PKW sowie MOBo Führerschein) nüchterne Grüße Juhn
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#48
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Zitat:
es kommt auf das Gewässer an, wenn ich richtig informiert bin. Ich darf auch mit dem Kajak nicht auf Bundesschifffahrtsstraßen unter Alkohol fahren, auf einem kleinen Flüßchen juckt das niemanden. Beim Seglen dürfte das ähnlich sein.
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#49
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Ich hoffe nicht, daß mir mal jemand gegen die Farbe kommt, wenn er angesäuselt sein Anlegemanöver fährt!
Alkohol hat seine Zeit!-genauso wie Auto oder Bootfahren! -beides zusammen passt nicht! Gruß Bootsmann
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#50
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Zitat:
Oder ist ein Umkehrschluß nicht als Schlußfolgerung zulässig? Ich weiß, du hast das weiter unten schon korrigiert, aber das mußte jetzt sein, Andreas. |
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