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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
#27
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Zitat:
Hier es je nach Sachlage beides möglich, bei Dir sicher nicht.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#28
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Moin,
habe hier gerade meine Bestätigung über die Auflastung für meinen 3er BMW auf dem Tisch liegen, da steht folgendes: "Hinweis: Nach §42StVZO wird die Deichselstützlast von 75 KG dem Zugfahrzeug angelastet, so dass das Anhängergewicht 1.875 KG betragen darf". Das ganze ist eine Bestätigung von BMW für die Auflastung auf 1.800 KG für meinen 320i Touring.
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#29
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Zitat:
Bin ja schon still.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#30
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Hast Du da etwas für bezahlt, Tom?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#31
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Ich hab auch so einen Schrieb, der kostet nichts.
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#32
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Hallo Jörg,
ne, ich habe bei der Kundenbetreuung von BMW angerufen, denen mein Anliegen vorgetragen und unkompliziert und kostenlos die Bestätigung bekommen. Großes Lob an die Münchner. Muß jetzt nur noch eingetragen werden und das wird wohl noch was kosten.
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#33
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Ich fürchte, ich versteh hier was nicht.
Wenn ein KFZ ungebremst knapp 700kg wuppt, dann darf es doch gebremst bestimmt locker 2to schleppen, oder worüber reden wir hier? Daher meine Anmerkung, aber vielleicht steh ich hier ja grad total auf der Leitung... Gruß Torben |
#34
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Na dann ist ja gut, braucht man nämlich nicht, da ist in derartiger Konstellation auf jedes Fahrzeug zu trifft.
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#36
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Über ein Boot/Trailer das NOCH ungebremst gefahren werden kann,
an dem man zB. keinen Trödel mit festen Bremsen hat...
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#37
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Zitat:
Gruß Jörg
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#38
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Zitat:
Somit bin jetzt total legal unterwegs.
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#39
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Tom, Dich meinte ich gar nicht. Ich hab halt nicht gecheckt, daß JPCool gar keine Bremse haben will. Nu is klar.
Gruß Torben |
#41
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und die Steigung ist jetzt egal??? Versteh ich nicht, wieso wird dann die Freigabe nicht automatisch bis 1800kg erteilt???? Gruß Jörg |
#42
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Zitat:
nein, die Steigung ist auf 8 % beschränkt. Diese Erhöhungen für Sportanhänger usw. haben die meisten Hersteller. Bei mir steht explizit bei für Sportanhänger. Darf also keine Hochbordigen Anhänger mit dem Gewicht schleppen. |
#43
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Zitat:
ein Sportanhänger mit einem Boot drauf ist aber auch ganz schön hoch, oder nicht?? Wo ist da der Unterschied zu einem "normalen" Anhänger? Mir erschließt sich da nicht die Logik. Gruß Jörg |
#44
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Hmmm, wenn ich von vorne auf mein Boot gucke ist das aber etwas stromlinienförmiger als ein Wohnwagen.
Ansonsten hätte ich einen Lastkahn, oder ne Schute |
#45
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Zitat:
das Boot mit Trailer ist halt ein Gesamtpaket, wenn ich mir das aussuchen könnte, würde ich wohl auch den gebremsten nehmen. Gruß Jörg
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#46
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Aber ernsthaft, geht man bei einem Sportanhänger von einem anderen Schwerpunkt aus, oder wo liegt da der Unterschied? Gruß Jörg |
#47
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Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst) darf um die tatsächlich auf dem Kugelkopf aufliegende Stützlast überschritten werden. Beispiel: Ein Zugfahrzeug hat eine maximale Anhängelast von 1500 kg und eine maximale Stützlast von 75 kg. Unter Ausnutzung der Stützlast von 75 kg (sie ist durch Gewichtsverlagerung bei der Beladung des Anhängers veränderbar) kann ein Anhänger mit einem max. Gewicht von 1575 kg gezogen werden. Gutachten TÜV Hessen Seite 45
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage |
#48
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Zitat:
Da es hier eingangs Missverständnisse gab, sollte man noch erwähnen, daß das dann aber wiederum kein 1500er Trailer sein darf, sonder auch mindestens ein zGG von 1575kg (im abgekuppeltem Zustand gemessen) haben muß.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#49
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Richtig.
Zu der Anhängelast vom PKW darf die Stützlast vom PKW addiert werden. Dabei darf aber zGG vom Anhänger nicht überschritten werden. Bei einer Kontrolle wird also die Achslast vom Anhänger gemessen wenn er angekuppelt ist. Die Achslast vom Anhänger darf die Anhängelast vom PKW nicht überschreiten. Bei meinem Corsa ergibt sich folgendes: Anhängelast Corsa 450 kg Stützlast Corsa 50 kg Anhänger zGG 750 kg Mein Anhänger darf also brutto 500 kg wiegen und ich darf ihn noch ziehen. 500 kg verteilt auf 450 kg Achslast plus 50 kg Stützlast.
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage
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#50
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