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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 11.11.2008, 22:00
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Zitat:
Zitat von GBR Beitrag anzeigen
Zul Anhängelast.
Welche Anhängelast bei den einzelnen Fz zul ist, ergibt sich aus 3

Nr 28 des FzBriefs. Die in den FzBriefen genannte Anhängelast berechnet sich aus
dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anh abzüglich der Stützlast, weil diese dem
ziehenden Fz „angelastet“ wird. Unter der Annahme, daß die zul Stützlast des
ZugFz 50 kg beträgt, darf bei einer zul Anhängelast von 1 000 kg das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anh 1 050 kg betragen. (573)

StVZO 42/3

Gruß Gunter
Du sprichst so leise ich kann dich fast nicht verstehen....
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Gruß Holger


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  #27  
Alt 11.11.2008, 22:01
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Zitat:
Zitat von monk Beitrag anzeigen
Dann sag bitte welche.......

Ich habe mir grad ein Angebot uber eine 3.5T Kupplung für unser WoMo voliegen.......
Holger, wir reden hier gerade über den Bereich bis 750 kg.
Hier es je nach Sachlage beides möglich, bei Dir sicher nicht.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #28  
Alt 11.11.2008, 22:07
TomHH
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Moin,

habe hier gerade meine Bestätigung über die Auflastung für meinen 3er BMW auf dem Tisch liegen, da steht folgendes:

"Hinweis: Nach §42StVZO wird die Deichselstützlast von 75 KG dem Zugfahrzeug angelastet, so dass das Anhängergewicht 1.875 KG betragen darf".

Das ganze ist eine Bestätigung von BMW für die Auflastung auf 1.800 KG für meinen 320i Touring.
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  #29  
Alt 11.11.2008, 22:08
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Moin,

habe hier gerade meine Bestätigung über die Auflastung für meinen 3er BMW auf dem Tisch liegen, da steht folgendes:

"Hinweis: Nach §42StVZO wird die Deichselstützlast von 75 KG dem Zugfahrzeug angelastet, so dass das Anhängergewicht 1.875 KG betragen darf".

Das ganze ist eine Bestätigung von BMW für die Auflastung auf 1.800 KG für meinen 320i Touring.

Bin ja schon still.
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  #30  
Alt 11.11.2008, 22:09
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen

Das ganze ist eine Bestätigung von BMW für die Auflastung auf 1.800 KG für meinen 320i Touring.
Hast Du da etwas für bezahlt, Tom?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #31  
Alt 11.11.2008, 22:12
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Hast Du da etwas für bezahlt, Tom?
Ich hab auch so einen Schrieb, der kostet nichts.
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
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  #32  
Alt 11.11.2008, 22:14
TomHH
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Hallo Jörg,

ne, ich habe bei der Kundenbetreuung von BMW angerufen, denen mein Anliegen vorgetragen und unkompliziert und kostenlos die Bestätigung bekommen.

Großes Lob an die Münchner. Muß jetzt nur noch eingetragen werden und das wird wohl noch was kosten.
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  #33  
Alt 11.11.2008, 22:18
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Ich fürchte, ich versteh hier was nicht.
Wenn ein KFZ ungebremst knapp 700kg wuppt, dann darf es doch gebremst bestimmt locker 2to schleppen, oder worüber reden wir hier?
Daher meine Anmerkung, aber vielleicht steh ich hier ja grad total auf der Leitung...

Gruß Torben
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  #34  
Alt 11.11.2008, 22:18
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

ne,
Na dann ist ja gut, braucht man nämlich nicht, da ist in derartiger Konstellation auf jedes Fahrzeug zu trifft.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #35  
Alt 11.11.2008, 22:20
TomHH
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Der 320i ist werkseitig für max. 1700 KG zugelassen. Die Bestätigung ist für eine Erhöhung auf 1.800 KG.

Der Nachsatz war nur so passend bei diesem Thema.
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  #36  
Alt 11.11.2008, 22:21
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
oder worüber reden wir hier?
Über ein Boot/Trailer das NOCH ungebremst gefahren werden kann,
an dem man zB. keinen Trödel mit festen Bremsen hat...
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #37  
Alt 11.11.2008, 22:21
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich fürchte, ich versteh hier was nicht.
Wenn ein KFZ ungebremst knapp 700kg wuppt, dann darf es doch gebremst bestimmt locker 2to schleppen, oder worüber reden wir hier?
Daher meine Anmerkung, aber vielleicht steh ich hier ja grad total auf der Leitung...

Gruß Torben
695kg ungebremst, 1300kg gebremst, so steht es in meinem Fahrzeugschein.

Gruß

Jörg
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  #38  
Alt 11.11.2008, 22:23
TomHH
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich fürchte, ich versteh hier was nicht.
Wenn ein KFZ ungebremst knapp 700kg wuppt, dann darf es doch gebremst bestimmt locker 2to schleppen, oder worüber reden wir hier?
Daher meine Anmerkung, aber vielleicht steh ich hier ja grad total auf der Leitung...

Gruß Torben
Torben, ungebremst darf meiner werkseitig 720 und gebremst bis 12 % 1600, bis 8 % 1.700 und jetzt halt gebremst 1.800 ziehen.

Somit bin jetzt total legal unterwegs.
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  #39  
Alt 11.11.2008, 22:26
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Tom, Dich meinte ich gar nicht. Ich hab halt nicht gecheckt, daß JPCool gar keine Bremse haben will. Nu is klar.

Gruß Torben
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  #40  
Alt 11.11.2008, 22:28
TomHH
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Tom, Dich meinte ich gar nicht. Ich hab halt nicht gecheckt, daß JPCool gar keine Bremse haben will. Nu is klar.

Gruß Torben
Tschulligung..
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  #41  
Alt 11.11.2008, 22:28
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Torben, ungebremst darf meiner werkseitig 720 und gebremst bis 12 % 1600, bis 8 % 1.700 und jetzt halt gebremst 1.800 ziehen.

Somit bin jetzt total legal unterwegs.
Moin Tom,

und die Steigung ist jetzt egal??? Versteh ich nicht, wieso wird dann die Freigabe nicht automatisch bis 1800kg erteilt????

Gruß

Jörg
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  #42  
Alt 11.11.2008, 22:31
TomHH
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Zitat:
Zitat von JPCool Beitrag anzeigen
Moin Tom,

und die Steigung ist jetzt egal??? Versteh ich nicht, wieso wird dann die Freigabe nicht automatisch bis 1800kg erteilt????

Gruß

Jörg
Hallo Jörg,

nein, die Steigung ist auf 8 % beschränkt. Diese Erhöhungen für Sportanhänger usw. haben die meisten Hersteller.

Bei mir steht explizit bei für Sportanhänger. Darf also keine Hochbordigen Anhänger mit dem Gewicht schleppen.
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  #43  
Alt 11.11.2008, 22:37
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

nein, die Steigung ist auf 8 % beschränkt. Diese Erhöhungen für Sportanhänger usw. haben die meisten Hersteller.

Bei mir steht explizit bei für Sportanhänger. Darf also keine Hochbordigen Anhänger mit dem Gewicht schleppen.
Moin Tom,

ein Sportanhänger mit einem Boot drauf ist aber auch ganz schön hoch, oder nicht?? Wo ist da der Unterschied zu einem "normalen" Anhänger? Mir erschließt sich da nicht die Logik.

Gruß

Jörg
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  #44  
Alt 11.11.2008, 22:40
TomHH
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Hmmm, wenn ich von vorne auf mein Boot gucke ist das aber etwas stromlinienförmiger als ein Wohnwagen.


Ansonsten hätte ich einen Lastkahn, oder ne Schute
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  #45  
Alt 11.11.2008, 22:41
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Tom, Dich meinte ich gar nicht. Ich hab halt nicht gecheckt, daß JPCool gar keine Bremse haben will. Nu is klar.

Gruß Torben
Hallo Torben,

das Boot mit Trailer ist halt ein Gesamtpaket, wenn ich mir das aussuchen könnte, würde ich wohl auch den gebremsten nehmen.

Gruß

Jörg
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  #46  
Alt 11.11.2008, 22:45
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Hmmm, wenn ich von vorne auf mein Boot gucke ist das aber etwas stromlinienförmiger als ein Wohnwagen.


Ansonsten hätte ich einen Lastkahn, oder ne Schute
Davon gehe ich aus.

Aber ernsthaft, geht man bei einem Sportanhänger von einem anderen Schwerpunkt aus, oder wo liegt da der Unterschied?

Gruß

Jörg
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  #47  
Alt 11.11.2008, 23:43
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Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst) darf um die tatsächlich auf dem Kugelkopf aufliegende Stützlast überschritten werden. Beispiel: Ein Zugfahrzeug hat eine maximale Anhängelast von 1500 kg und eine maximale Stützlast von 75 kg. Unter Ausnutzung der Stützlast von 75 kg (sie ist durch Gewichtsverlagerung bei der Beladung des Anhängers veränderbar) kann ein Anhänger mit einem max. Gewicht von 1575 kg gezogen werden. Gutachten TÜV Hessen Seite 45
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  #48  
Alt 12.11.2008, 01:34
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Zitat:
Zitat von kuttjo Beitrag anzeigen
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragene maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst) darf um die tatsächlich auf dem Kugelkopf aufliegende Stützlast überschritten werden. Beispiel: Ein Zugfahrzeug hat eine maximale Anhängelast von 1500 kg und eine maximale Stützlast von 75 kg. Unter Ausnutzung der Stützlast von 75 kg (sie ist durch Gewichtsverlagerung bei der Beladung des Anhängers veränderbar) kann ein Anhänger mit einem max. Gewicht von 1575 kg gezogen werden. Gutachten TÜV Hessen Seite 45
Danke Uwe
Da es hier eingangs Missverständnisse gab, sollte man noch erwähnen,
daß das dann aber wiederum kein 1500er Trailer sein darf, sonder auch mindestens ein zGG von 1575kg (im abgekuppeltem Zustand gemessen) haben muß.
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  #49  
Alt 12.11.2008, 13:30
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Richtig.

Zu der Anhängelast vom PKW darf die Stützlast vom PKW addiert werden.
Dabei darf aber zGG vom Anhänger nicht überschritten werden.

Bei einer Kontrolle wird also die Achslast vom Anhänger gemessen wenn er angekuppelt ist.
Die Achslast vom Anhänger darf die Anhängelast vom PKW nicht überschreiten.

Bei meinem Corsa ergibt sich folgendes:

Anhängelast Corsa 450 kg
Stützlast Corsa 50 kg
Anhänger zGG 750 kg

Mein Anhänger darf also brutto 500 kg wiegen und ich darf ihn noch ziehen.
500 kg verteilt auf 450 kg Achslast plus 50 kg Stützlast.
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Alt 12.11.2008, 19:15
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So isses!

Gruß Gunter
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