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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Zulässige Anhängelast
Moinsen,
das Boot, das ich mir Kaufen will, wiegt mit Motor und Trailer so knapp 750 kg. Als ich nun in meinen Fahrzeugschein schaue, steht da doch tatsächlich nur 695 kg ungebremst. Beim Googeln habe ich dann in einem anderen Forum einen Beitrag gelesen, in dem es hieß, daß die Stützlast, 50kg, dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird. Das würde ja bedeuten, 695+50=745kg. Also alles in Ordnung. Ist das nun tatsächlich so????? Danke im voraus Jörg |
#2
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#3
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Hallo,
bevor du wegen ein paar Kilos rum rechnest, würde ich erst mal klären, wie das Boot und der Trailer knapp 750 kg zusammen bringen. Ist da Sprit im Tank, Anker, Leinen, Sicherheitsausrüstung usw. Sollte das alles beim genannten Gewicht nicht dabei sein, bringt dir auch das Schönrechnen nichts. Gruß Jürgen |
#4
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Nein Du darfst nur 695 Kg ziehen, egal wie hoch die Stützlast ist.
Die Stützlast kann man vom Achsgewicht des Hängers abziehen Also kannst Du einen 750Kg Anhänger bei einer Stützlast von 50 Kg bis 800 Kg beladen. Also belade den Trailer nur so weit das nicht über die 695 überweg kommst.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#5
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Und bei der ersten Polizeikontrolle kann ich mich dann auf Dich berufen. " Der Checki aus dem Forum hat gesagt das geht in Ordnung"
Also mal ernsthaft, in Deutschland ist doch einfach alles geregelt, in diesem Fall nur die Frage wo? Grüße |
#6
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Zitat:
Solange das zgG nicht überschritten wird, kann die tatsächliche Stützlast vom gG in diesem Fall hier abgezogen werden.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#7
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Er darf aber nur 695 Kg ziehen.Was Du auf den Anhäger laden kann ist nicht ausschlaggebend.
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti
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#8
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Wenn Du wegen Überladung auf die Waage musst wird nur das Achsgewicht gewogen. Der Anhänger bleibt dabei angekoppelt.
Aber das max. Zuggewicht schreibt der Hersteller in den Papieren vor. Dieses Gewicht ist das abgekoppelte Gewicht.
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#9
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Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet und als Zuglast gilt in diesem Fall die Achslast. Wenn dann die 695 kg bzw. die 750gk zgG nicht überschritten werden, ist man legal unterwegs.
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#10
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Das Spielchen mit der Stützlast gilt nur (wie auch hier schon geschrieben) für die zulässige Achslast des Anhängers, aber nicht für die Anhängelast des Zugfahrzeugs.
Ist auch ganz einfach Physikalisch zu erklären. Wenn die Stützlast erhöht wird, vermindert sich die Achslast. Denn das Gesamtgewicht des Hängers ist die Summe der Einzelgewichte der Punkte, auf der der Hänger auf der Straße liegt. Aber durch eine höhere Stützlast vermindert sich nicht das Gesamtgewicht des Hängers, denn das muss schließlich immer gleich abgebremst werden. Viele Grüße Volker
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#11
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So, jetzt hab ich mal n bissl recherchiert, aber bin nicht wirklich schlauer. Das Thema ist hier im ja nicht neu.
http://forum.boote-magazin.de/showthread.php?t=14208 Dann hätte ich noch zwei Links: http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34183.htm http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html Leider bin ich beim Verstehen solcher Texte n echter Dummie . Vielleicht kriegt das einer von euch in "verständlich" übersetzt und zusammengefasst. Das bissl, was selbst ich rauslesen konnte, klingt ziemlich nach dem Beitrag des Hafenmeisters/kapitäns.
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Viel Grüße aus'm Ruhrpott Urlaub- mein absolutes Lieblingslaub! ___________________________ Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist! |
#12
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Zul Anhängelast. Welche Anhängelast bei den einzelnen Fz zul ist, ergibt sich aus 3 Nr 28 des FzBriefs. Die in den FzBriefen genannte Anhängelast berechnet sich aus Gesamtgewicht des Anh 1 050 kg betragen. (573)dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anh abzüglich der Stützlast, weil diese dem ziehenden Fz „angelastet“ wird. Unter der Annahme, daß die zul Stützlast des ZugFz 50 kg beträgt, darf bei einer zul Anhängelast von 1 000 kg das tatsächliche StVZO 42/3 Gruß Gunter |
#13
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Zitat:
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#14
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Hier mal etwas dazu in Bespiel 3
http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
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#15
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Zitat:
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#16
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#17
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Da der Anh in angekuppeltem Zustand den Pkw belastet, muß die Stützlast beim zul Gesamtgewicht berücksichtigt werden; hat nun der Pkw für sich (also ohne angekuppelten Anh) bereits das zul Gesamtgewicht erreicht u soll noch ein Anh mitgeführt werden, so muß die Beladung des ZugFz um den Betrag der Stützlast vermindert werden. – Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich auch, daß das zul Gesamtgewicht des ZugFz am zweckmäßigsten mit angekuppeltem Anh gemessen wird, wobei die Stützlast auf das ZugFz drückt u es somit belastet. – Das zul Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung, der zul Achslasten u der in § 34 Abs 5 festgelegten Höchstlasten sowie der sonstigen in § 34 Abs 2 genannten Bestimmungen nicht überschritten werden darf. Das vom Hersteller festgelegte zul Gesamtgewicht für ZugFz bzw Anh auf Grund derWerkstoffbeanspruchung, Bremsfähigkeit uä darf keinesfalls überschritten werden. – Die oben gemachten Darlegungen zu 1 und 2 lassen auch erkennen, daß die Stützlast sowohl beim ziehenden Fz (nämlich im angekuppelten Zustand) als auch beim Anh (im abgekuppelten Zustand) zu berücksichtigen ist, da jeweils der ungünstigste Fall zu berücksichtigen ist. 3 Von dem zul Gesamtgewicht ist die Anhängelast zu unterscheiden. Letztere ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewicht des Anh abzüglich der Stützlast. Die Stützlast belastet ja das ZugFz u muß daher bei der Berechnung der Anhängelast abgezogen werden. – Das folgende Beispiel soll das verdeutlichen, wobei von einem gebremsten Anh ausgegangen wird: Zul Gesamtgewicht des ZugFz 2 000 kg Zul Anhängelast lt FzSchein 1 500 kg tatsächliche Stützlast 75 kg tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg Aus diesenWerten ergibt sich die Anhängelast: tatsächliches Gesamtgewicht des Anh 1 575 kg abzüglich Stützlast – 75 kg Anhängelast 1 500 kg Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anh darf damit 1 575 kg betragen, wobei die zul Anhängelast von 1 500 kg lt FzSchein nicht überschritten wird. 6 Wiegen von ZugFz mit angekuppeltem Anh s Erl 26 zu § 34. § 42 Bau- und Betriebsvorschriften 6 StVZO, 28. Ergänzungslieferung, August 2008 usw. Gruß Gunter
Geändert von GBR (11.11.2008 um 21:48 Uhr)
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#18
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Lese lieber 2 und das: Zitat:
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#19
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Also ich denke nach obiger Rechnung schon, das man die
tatsächliche Stützlast auf die zulässige Anhängelast auf- rechnen darf. Gruß Gunter
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Zitat:
Gruß Torben
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#21
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Zitat:
Dann steht da noch tatsächliches GG des Anh. abzüglich Stützlast macht 745-50kg
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#22
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In Bsp. 2 würde das zGG des Anh. überschritten werden, daher ist hier
Bsp. 3 zutreffend.
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#23
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Gebremste Anhänger bergen große Nachteile.
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Zitat:
Sag ich doch, ich werd aus diesen Texten nicht schlau.
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#25
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Dann sag bitte welche.......
Ich habe mir grad ein Angebot uber eine 3.5T Kupplung für unser WoMo voliegen.......
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
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