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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 19.11.2008, 20:22
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Slatane Slatane ist offline
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Lass Dir den mal als Pkw und auch als Lkw von der Versicherung ausrechnen

Da ist ( war zumindest damals ) der Steuervorteil für die Vers. flöten [/quote]



nich nur damals ... das ist immer noch so
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  #27  
Alt 20.11.2008, 07:52
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Genau deshalb sehe ich das Theater als LKW nicht ein
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #28  
Alt 20.11.2008, 08:22
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Karlsson Karlsson ist offline
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Bedenke : ist es ein LKW ist nicht an Sonn + Feiertagen mit Anhänger.

Meinen Nissan Vanette Bus ( gekauft mit Sitzplätzen hinten und PKW Zulassung ) hat die nette Dame vom Finanzamt hat sich meinen Bus dann persönlich angesehen ( mit einem Roller auf der "Ladefläche" und ohne Gurte und Sitzbank). Sie meinte dann nur .. jo ... das ist ein LKW !! Ich mache die Unterlagen fertig. Neuer Steuerbescheid war nach 5 tagen in der Post.
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By Karsten
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  #29  
Alt 20.11.2008, 08:33
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
Bedenke : ist es ein LKW ist nicht an Sonn + Feiertagen mit Anhänger.
Na deshalb hab ich je einen PKW
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  #30  
Alt 20.11.2008, 08:51
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...die Lkw-Zulassung sollte u.U. nicht sooo sehr ein Problem darstellen, da du den ja gewerblich anmeldest. Die meisten Zicken macht die Zulassungsstelle und das FA da bei Privatpersonen. Aber die Geschichte mit der Ladefläche größer als die Kabine ist natürlich im Zweifelsfall das Argument schlechthin.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #31  
Alt 20.11.2008, 23:12
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
Bedenke : ist es ein LKW ist nicht an Sonn + Feiertagen mit Anhänger.
Theoretisch ja, praktisch wohl nein. Da ich mich auch mit dem Gedanken getragen hatte, einen leichten Lkw als Zugfahrzeug anzuschaffen, hatte ich mich etwas umgehört. Die Verkehrsministerkonferenz hat wohl Ende letzten Jahres die Anregung beschlossen, das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen unter anderem nicht auf Sportanhänger hinter Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse anzuwenden. Nachzulesen hier . Ich habe vernommen, dass bei den Bundesländern Einigkeit bestand, diesem Beschluss zu folgen.

Man kann das ja für sein Bundesland durch eine Nachfrage sicherstellen. In einem Regierungspräsidium sollte man das wissen, spätestens im Verkehrsministerium des betr. Landes.

Sunbeamer
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  #32  
Alt 21.11.2008, 00:11
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VirginWood VirginWood ist offline
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TÜV und Zulassungsstelle ist nicht das Problem bei der LKW Zulassung...das Problem liegt immer beim Finanzamt!

Ich habe den ganzen Kram auch hinter mir. Es war ein alter Nissan Patrol 3,3l Diesel kurz Hardtop.
TÜV-Abnahme kein Problem (Sitzbank raus, Gurte hinten raus, Trennwand aus Spanplatte rein, Wiegekarte, fertig)
Zulassungsstelle kein Problem (alten Schein abgegeben, neuen bekommen, zugelassen)
...und dann meldete sich das Finanzamt Minden: "blablabla...aus diesem Grund erkennen wir das Fahrzeug nicht als LKW an...blablabla"
Dazu gab es noch einen Gesetzestext in dem Stand, das die Anerkennung im Ermessen des Finanzamtes steht.
20km weiter in Herford hätte das Finanzamt es anerkannt
Also, wer sowas vor hat, der sollte sich erst beim zuständigen Finanzamt erkundigen bevor er den Wagen umbaut.
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  #33  
Alt 21.11.2008, 07:42
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Und ich dachte immer Ihr habt nen schönes zugfahrzeug für die Toros

Grüße, Tom
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  #34  
Alt 21.11.2008, 08:40
Skibbää Skibbää ist offline
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Morgen Raik


habe mich jetzt nicht durch den ganzen Threat gelesen, weil ich etwas in der Zeit in der Klemme bin, deshalb bitte ich um Nachsicht, wenn ich etwaas wiederhole, was bereits geschreiben steht..

Von PKW zu LKW Zulassung zu wechseln ist leider nicht mehr so leicht wie noch vor 3 Jahren

Folgende Punkte sind relevant:

1. die Sache mit den Längen zwischen Pedal,Kabinenwand und Hecktür (wie bereits andernorts geschreiben)
2. Geschlossene Seitenscheiben im "Laderaum" (damit das Fahrzeug "LKW-ähnlich" auschaut
3. Der Laderaum muß dauerhaft frei von Sitzmöglichkeiten sein ( auch dei Gurte müssen ausgebaut werden)
4. Auf der Ladefläche müssen Verzurrmöglichkeiten vorhanden sein.
5. Der Beamte muß einen guten Tag haben

Bei Pickups gilt das gleiche. Und da hast Du dann in der Regel das Problem mit Punkt 1 und 2, sollange Du hinten keinen Kasten drauf setzt.
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  #35  
Alt 21.11.2008, 08:40
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Zitat:
Zitat von tomyboy0408 Beitrag anzeigen
Und ich dachte immer Ihr habt nen schönes zugfahrzeug für die Toros

Grüße, Tom
der frisst uns langsam die Haare vom Kopp 10 Tonner mit Euro -10 oder so
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen
Zieht die Menge durch die Flur;
Den entrollten Lügenfahnen
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  #36  
Alt 21.11.2008, 08:42
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Hier ein schöner Pick up, da hat man auch mit Bugspoiler noch gut Platz drin und der hat alles was das Herz begehrt
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #37  
Alt 21.11.2008, 08:46
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Karlsson Karlsson ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
Folgende Punkte sind relevant:

1. die Sache mit den Längen zwischen Pedal,Kabinenwand und Hecktür (wie bereits andernorts geschreiben)
2. Geschlossene Seitenscheiben im "Laderaum" (damit das Fahrzeug "LKW-ähnlich" auschaut
3. Der Laderaum muß dauerhaft frei von Sitzmöglichkeiten sein ( auch dei Gurte müssen ausgebaut werden)
4. Auf der Ladefläche müssen Verzurrmöglichkeiten vorhanden sein.
5. Der Beamte muß einen guten Tag haben

1. War bei meinem Nissan vanette eh gegeben .. habe aber keine Trennwand.. die Motordeckel zwischen den Sitzen hat gereicht.
2. Bei mir nur teileweise durch "WErbeaufkleber" , keine Bleche o.ä. !
3. Habe nur die Gurte und Sitze herraus geschraubt und auf dem Boden Ringösen eingeschraubt. Nichts verschweißt o.ä.
4. Siehe 3
5. nettes Auftreten verschafft vorteile..

Das war in Hannover so und ging nach einem Telefonat und anschließender Besichtigung auf dem Parkplatz vom FA innerhalb von 2 Minuten !!
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By Karsten
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  #38  
Alt 21.11.2008, 09:41
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
Theoretisch ja, praktisch wohl nein. Da ich mich auch mit dem Gedanken getragen hatte, einen leichten Lkw als Zugfahrzeug anzuschaffen, hatte ich mich etwas umgehört. Die Verkehrsministerkonferenz hat wohl Ende letzten Jahres die Anregung beschlossen, das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen unter anderem nicht auf Sportanhänger hinter Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse anzuwenden. Nachzulesen hier . Ich habe vernommen, dass bei den Bundesländern Einigkeit bestand, diesem Beschluss zu folgen.

Man kann das ja für sein Bundesland durch eine Nachfrage sicherstellen. In einem Regierungspräsidium sollte man das wissen, spätestens im Verkehrsministerium des betr. Landes.

Sunbeamer
Ich habe eben gesehen, dass der Link offenbar nicht funktioniert. Da die Information aus dem verlinkten Schreiben meines Erachtens aber wirklich sehr interessant ist, hier nochmal die URL:
http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf

Sunbeamer
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  #39  
Alt 21.11.2008, 10:20
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Scheint aber eine NRW-Landesregelung zu sein.
Hilft also nicht so richtig doll, wenn man man an die z.B. Ostsee trailern will...
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  #40  
Alt 21.11.2008, 11:48
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Kochi Beitrag anzeigen
Scheint aber eine NRW-Landesregelung zu sein.
Hilft also nicht so richtig doll, wenn man man an die z.B. Ostsee trailern will...
Nein, bitte genauer lesen. Wie ich schon schrieb, liegt dem ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (= Verkehrsminister aller Bundesländer) zu Grunde, künftig so verfahren zu wollen. Von einzelnen Bundesländern weiß ich es definitiv, dass sie sich auch daran halten.

Hier kann man es für Bad.-Württ. nachlesen:
http://www.kanu-wuerttemberg.de/down...0_III_StVO.pdf
Bremen:
http://www.offroad-forum.de/files/sonntag_227.doc
Niedersachsen:
http://server.selltec.com/go/dkv/_ws...ahrverbot1.pdf
Sachsen:
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verf...=VB&id=40004!0

Ziel des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz war ja, künftig eine einheitliche Handhabung in den Bundesländern herbeizuführen.

Grüße

Sunbeamer

Geändert von Sunbeamer (21.11.2008 um 14:51 Uhr)
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  #41  
Alt 21.11.2008, 12:15
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Und mit LKW-Zulassung darf man am Sonn.- und Feiertag nicht mit Anhänger fahren .
__________________
Der Geländewagen heißt Geländewagen, denn damit kannst dich ins Gelände wagen.
http://max.hat-gar-keine-homepage.de
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  #42  
Alt 21.11.2008, 12:34
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Tommy Walker Beitrag anzeigen
Und mit LKW-Zulassung darf man am Sonn.- und Feiertag nicht mit Anhänger fahren .
Für alle, die beharrlich keinen der in den Beiträgen 38 und 40 eingestellten Links lesen, sei hier daraus zitiert:

"Auf der Verkehrsministerkonferenz am 09./10.10.2007 in Merseburg haben die Verkehrsminister der Länder das Problem der Genehmigungen der Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot thematisiert und einstimmig beschlossen, dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an einheitlichen Kriterien ausrichten soll.

Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in § 30 Abs.3 StVO bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren.
1. Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für
...
1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5t geführt werden. "


Grüße
Sunbeamer
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  #43  
Alt 21.11.2008, 14:13
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...ich will jetzt ja nicht "kluscheixxen", aber solange da steht...bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren...fange ich nicht an, mit der Rennleitung zu diskutieren...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #44  
Alt 21.11.2008, 14:57
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
... fange ich nicht an, mit der Rennleitung zu diskutieren...
Du musst nicht diskutieren. Ich habe für Dich die entspr. Information für Sachsen herausgesucht, siehe die Ergänzung im Beitrag 40. Dort lautet der Text:
"Vom Fahrverbot sind die nachfolgend genannten Fahrzeuge und Transporte grundsätzlich ausgenommen... "
Herausgeber dieser Informationsseite ist die Sächsische Staatskanzlei.

Sunbeamer
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Alt 21.11.2008, 17:14
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Also
ich habe als Privatfahrzeug einen Chevy Silverado 3500 (mit Zwillingräder hinten,die breite Version)
Ich kann ihn auch Sonntags mit Hänger fahren.Zu den Steuern:Habe eine 7,2Liter Dieselmaschine drinn und bezahle 240 Euro im Jahr
Zur Versicherung:Bezahle ich 410Euronen auch im Jahr
Spritttttverbrauch liegt bei Normalfahrt 15Liter und wenn er voll ist sprich ich schleppe ca.5 Tonnen (Zuladung)mit mir rumm 20Liter.
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  #46  
Alt 21.11.2008, 18:21
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Zitat:
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Also
ich habe als Privatfahrzeug einen Chevy Silverado 3500 (mit Zwillingräder hinten,die breite Version)
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Gruß 45meilen

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  #47  
Alt 21.11.2008, 19:44
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  #48  
Alt 22.11.2008, 00:13
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Also
ich habe als Privatfahrzeug einen Chevy Silverado 3500 (mit Zwillingräder hinten,die breite Version)
Ich kann ihn auch Sonntags mit Hänger fahren.Zu den Steuern:Habe eine 7,2Liter Dieselmaschine drinn und bezahle 240 Euro im Jahr
Zur Versicherung:Bezahle ich 410Euronen auch im Jahr
Spritttttverbrauch liegt bei Normalfahrt 15Liter und wenn er voll ist sprich ich schleppe ca.5 Tonnen (Zuladung)mit mir rumm 20Liter.
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Korrekt. Es gibt nichts geileres als einen dicken fetten Ami-Truck. Und wenn man unter "Wirtschaftlichkeit" nicht nur den Benzinverbrauch sondern "total cost of ownership" versteht, stehen diese Autos garnicht so schlecht da - vor allem bei den derzeitigen Einkaufspreisen. Im Gegenzug zu europäischen Nutzfahrzeugen bieten sie nämlich den Komfort einer Reiselimousine und ersparen einem daher den PKW - es sei denn man wohnt in der Innenstadt, dann ist es schon mal etwas schwierig mit den Parkplätzen

Gruss Mike
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  #49  
Alt 22.11.2008, 12:55
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So mal ein Bild
Kann natürlich auf die schnelle nicht so ein geputzten Pick Up einstellen wie Chris Craft
An meinem ist ein Luftfahrwerk verbaut das nach Bedarf in der Höhe verstellt werden kann(Hinterachse)Der Nutzen davon ist:Wenn ich einen großen Anhänger dahinter habe der Pick Up wieder gerade gestellt wird und er nicht so stark auf der Hinterachse einknickt.Mit dem Teil habe ich schon einen Festgefahrenen MAN rausgezogen.
Wer sich an dem Spritverbrauch stört soll sich lieber einen Kleinwagen kaufen.
Kraft kommt von Kraftstoff
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Alt 22.11.2008, 16:57
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Geiles Teil

Ja, die Airbags an der Hinterachse habe ich auch. Wenn man grosse Lasten (mit ordentlich Stützlast) schleppt, ermüden sonst die hinteren Blattfedern.
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