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  #26  
Alt 07.04.2009, 12:13
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NamaraII NamaraII ist offline
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@konteradmiral,
Die Funke ohne ATIS würde ich ausbauen, da die Entenpolizei die ATIS Fähigkeit überprüft.
Ausserdem müssen BEIDE Funken in der Zulassungsurkunde drinstehen.

Michael
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  #27  
Alt 07.04.2009, 12:18
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Die alte Funke ist stillgelegt. Stromzuleitung und Bedienteil sind abgebaut.

Ich benutze sie tatsächlich nicht, auch wenn es möglich wäre sie wieder in Betrieb zu nehmen.
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Beste Grüße - Hans

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  #28  
Alt 07.04.2009, 12:21
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@konteradmiral
Das Teil darf überhaupt nicht an Bord sein !!! Es sei denn es ist ein Seefunkgerät, steht in der Zulassungsurkunde und Du hast den SFB.
Sonst kann es teuer werden !!

Michael
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  #29  
Alt 07.04.2009, 12:44
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Hallo Heinz,

ich verfolge als Limburg-Lieger die Diskussion um diese Problematik hier im Forum auch.

Bist Du Dir sicher mit dieser zitierten Aussage ? Gibt es eine offizielle Verlautbarung dazu ?


Quelle DMYV:


http://www.dmyv.de/index.php?id=325&...he=1&tx_ttnews[tt_news]=587&tx_ttnews[backPid]=271&cHash=a027cdc8b2


Funkpflicht in Belgien

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Boote ab 7 m Länge, die belgische Binnenwasserstraßen befahren, mit zwei UKW-Binnenfunkgeräten (mit ATIS-Decorder) ausgerüstet sein. Eines der beiden Geräte darf ein zugelassenes Handfunkgerät sein, was in Deutschland für Schiffe unter 20 m Länge allerdings verboten ist. Um beiden Gesetzeslagen gerecht zu werden, müssen Skipper also zwei stationäre Funkanlagen betreiben.
Diese belgische Neuregelung gilt ausnahmslos, betrifft also auch Gastboote, die nicht belgischer Herkunft sind und nicht unter belgischer Flagge laufen.

Die Bundesnetzagentur hat für das Frühjahr eine Regelung angekündigt. Außerdem wurde von uns das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert.
Wir hoffen baldmöglichst über eine vernünftige Regelung berichten zu können.



Betrifft lt. deren Aussage jedermann mit Boot über 7m...und einer Funkausrüstung, die in D -so- nicht zugelassen würde.
Europa möchte da aber wohl evtl. vielleicht, oder so... mal mit denen sprechen....


PS:Bin mit dem Link in Trouble, nach öffenen rechts auf "Funkpflicht in Belgien" klicken
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Gruß
Kai

Geändert von KaiB (07.04.2009 um 12:48 Uhr) Grund: PS
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  #30  
Alt 07.04.2009, 13:11
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Hallo Kai

was heißt hier sicher. Bei dem "Durcheinander" kann keiner Sicher sein.
Auf See und vor Gericht sind wir in "Gottes Hand".

Mich tangiert es nicht so sehr da ich sehr selten belgische Gewässer befahre.
(In Zukunft wohl überhaupt nicht mehr). Ich habe es mit abgewöhnt all zu schnell auf irgendwelche Änderungen zu ragieren. Oft genug wird nach einer gewissen Zeit wieder zurück gerudert. Und ich habe Zeit da ich auf dem Wasser in Urlaub bin und nicht auf der Flucht.

Wenn die B das so haben wollen .... na gut, sollen Sie. Aber dann nicht mit mir. Mein gutes Geld kann ich auch in NL ausgeben.
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Gruß Heinz
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der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #31  
Alt 07.04.2009, 15:06
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Zitat:
Zitat von NamaraII Beitrag anzeigen
@konteradmiral
Das Teil darf überhaupt nicht an Bord sein !!! Es sei denn es ist ein Seefunkgerät, steht in der Zulassungsurkunde und Du hast den SFB.
Sonst kann es teuer werden !!

Michael
Warum darf das Ding denn nicht an Bord sein? Ist alleine der Besitz alter Geräte schon strafbar ?

Selbstverständlich habe ich ein UBI und das neue Gerät ist angemeldet und hat eine Zulassungsurkunde. Und nur das benutze ich. Und das schreibe ich nicht nur so. Das alte habe ich nicht mehr in Betrieb.
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Beste Grüße - Hans

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  #32  
Alt 07.04.2009, 22:25
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
aber leider nicht Atis fähig. Habe ich einfach stillgelegt und eine
In NL kann mann ATIS Kann nachbauen lassen ....
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  #33  
Alt 07.04.2009, 22:49
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Warum darf das Ding denn nicht an Bord sein? Ist alleine der Besitz alter Geräte schon strafbar ?

Selbstverständlich habe ich ein UBI und das neue Gerät ist angemeldet und hat eine Zulassungsurkunde. Und nur das benutze ich. Und das schreibe ich nicht nur so. Das alte habe ich nicht mehr in Betrieb.
Moin,
nee, wenn die alte Funke nicht mehr betriebsfähig ist, sich also nicht mit zwei, drei Handgriffen wieder nutzen lässt, darst Du die ruhig weiter spazieren fahren. Wir sind hier doch nicht bei der GEZ! Und normalerweise laufen bei der Entenpolizei auch fast nur normale Menschen rum, die Verständnis dafür haben, das man nicht alles, was defekt oder veraltet ist, gleich rausreisst.
Ansonsten bin ich mal gespannt, ob die neue, leicht hirnrissige belgische Vorschrift die Saison übersteht. Und ab wann man in Deutschland binnen eine Handfunke auf Sportbooten benutzen darf. Das Verbot ist fast genauso schwachsinnig.
gruesse
Hanse
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  #34  
Alt 08.04.2009, 00:13
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Hallo Hanse,

ich erlebe im Moment täglich in meinem Geschäft "Schwachsinn" in perfider Perfektion.

Wie ich gerade in einer Fortbildung gelernt habe, bin ich in meinem Handwerksbetrieb nunmehr nicht mehr "sachkundig".

Die zwei Meistertitel, die ich erworben habe, reichen seit August 2008 nicht mehr dazu aus.

Um den neuen Gesetzen formal Genüge zu tun und die Sachkunde mit Kältemitteln darzustellen, die ein Tankwart heute in einem Nachmittagslehrgang erwirbt, ist es erforderlich, bei der Handwerkskammer wo ich meinen Titel nach jahrelanger Ausbildung und aufwändiger Prüfung erworben habe, einen ensprechenden zusätzlichen Sachkundenachweis zu beantragen.

Dieser steht mir allerdings, nach Zahlung einer Verfahrensgebühr, natürlich zu.

Ich brauche lediglich bei der Kammer, bei der ich die Prüfung abgelegt habe, mit einem formlosen Antrag die Ausstellung einer beglaubigten Zeugniskopie zu beantragen mit dem Auftrag sich selbst diese vorzulegen um damit die Sachkunde zu beantragen..

Zur Vorlage bei derselben Kammer, damit die mir nun die notwendige Sachkunde bescheinigen soll, damit ich mit den Nachmittagslehrgangsbesuchern gleichgestellt werde.

Ach ja,

Zertifizieren lassen muß ich mich zusätzlich auch noch. Spätestens bis Anfang Juli 2009.

Kein Aprilscherz: Eine zertifiziernde Stelle ist trotz bereits rechtskräftiger Gesetzeslage vom Gesetzgeber ebensowenig benannt worden ,genausowenig wie die Vorraussetzungen dazu.

Deutschland im April 2009 eben.

Nebenbei, im Juni muß ich natürlich noch auf den Aufbaulehrgang zumThema "Arbeitssicherheit im Unternehmermodell".

Ganztägig, an einem Hauptarbeitstag in der Hauptsaison.

Zur wirklich sicherheitsrelevanten Fragen können die einem dort natürlich leider keine konkrete Antwort geben. Aber wir lernen dort dann, einen Ordner mit Gefahrenbeurteilungen vollzuschreiben.

Vermutlich irgendwie wichtig............

April 2009 eben.......

Das sind die ganzjährigen Aprilscherze über die ich schon lange nicht mehr lachen kann.
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Beste Grüße - Hans

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  #35  
Alt 08.04.2009, 00:49
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Hallo Hanse,

ich erlebe im Moment täglich in meinem Geschäft "Schwachsinn" in perfider Perfektion.

........... bin ich in meinem Handwerksbetrieb nunmehr nicht mehr "sachkundig"................

Zertifizieren lassen muß ich mich zusätzlich auch noch. Spätestens bis Anfang Juli 2009...............

Deutschland im April 2009 eben.

Nebenbei, im Juni muß ich natürlich noch auf den Aufbaulehrgang zumThema "Arbeitssicherheit im Unternehmermodell".
April 2009 eben.......

Das sind die ganzjährigen Aprilscherze über die ich schon lange nicht mehr lachen kann.
Moin Hans-Ulrich,
ich denke, das ich Deine "Begeisterung" ziemlich gut nachvollziehen kann. Und: ich bin mir nicht ganz sicher, ob das in Deutschland langsam immer schlimmer wird, es fühlt sich aber so an. Was bin ich froh, das ich dem Zirkus Arbeitswelt noch rechtzeitig entkommen bin. Nur die Idee, dann in NL zu wohnen, wo alles noch etwas toleranter und nicht so furchtbar geregelt ist, haben die beiden Finanzminister ruiniert. Weil da beide Seiten (BRD und NL) das Doppelbesteuerungsabkommen zu ihren Gunsten ausgelegt hatten (mein Fall ist in der Tat etwas kompliziert), sollte ich an beide Steuern zahlen, was aber nicht sein darf. Also wurde mir empfohlen, im Klagewege vor dem zuständigen europäischen Gerichtshof feststellen zu lassen, wer denn nun Recht hat. Und das durch die Instanzen. Bis zum Entscheid hätte ich dann wie dumm Steuern gezahlt. Also bin ich wieder umgezogen, von Sneek an die Schlei. So ganz hört das wohl nie auf. Aber vielleicht sind wir auch einfach nicht zum "braven Untertan", der das alles akzeptiert, geboren.
gruesse
Hanse
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  #36  
Alt 08.04.2009, 07:34
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von bootpik7 Beitrag anzeigen
Wenn die B das so haben wollen .... na gut, sollen Sie. Aber dann nicht mit mir. Mein gutes Geld kann ich auch in NL ausgeben.

Obwohl es mich pers. nicht betrifft war das auch die erste Reaktion die mir spontan dazu einfiel....

OT: Habe damals eine alte Anlage aus NL -ATIS- nach D übernommen. Die damalige RegTep hat bald einen Infarkt bekommen als ich die als Seeanlage zulassen wollte. "Wenden sie sich an ein Museum"
Jut denn nich, also weiter als Binnenanlage zugelassen, was durchaus legitim war. ..Im Rahmen der techn. Möglichkeiten auch am Seefunk teilnehmen etc. pepe... (NL`er müssen ja immer auch draussen Dauer ATIS fahren)
Früher dachte ich immer wir Deutschen seien schon ein wenig seltsam aber in Anbetracht der EU "Angleichung" und nun dem Beispiel aus B finde ich uns doch wieder recht akzepatabel
OT zu.

Hoffentlich regelt das der Markt..darauf reagieren die meisten noch am ehesten...
__________________
Gruß
Kai
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  #37  
Alt 11.04.2009, 00:03
Benutzerbild von Laminator
Laminator Laminator ist offline
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Boot: Excellent 750
2.949 Danke in 1.600 Beiträgen
Standard Einfach nicht hin fahren.

Ich fahr einfach nicht da hin wo irgend ein "Verordner eine Schwachsinnige Verordnung" verordnet.
Beispiel Österreich: Mautpflicht ? dann eben keinen Urlaub mehr in Ösireich.(Ich bin doch nicht abhängig von denen.)
Deutschland: Umweltzonenplakettenwahnsinn ohne Nutzen
Keine Plakette holen und einfach sein Geld im Dorf ausgeben. Wenn alle sich dem "verordneten schwachsinn" entziehen so weit es möglich ist würden die Spinner auch wieder landen.
Ps. ich hab keine Feinstaub-Plakette weil ich nicht jeden Mist mit machen möchte ,wenn die Verordnung nur zu 60% Plausiebel wäre könnte ich damit leben.
__________________
§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #38  
Alt 23.04.2009, 15:19
segelnmm segelnmm ist offline
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Da uns immer mehr ehemalige Schüler und Bootseigner hier in Roermond zu dem Thema Funk in Belgien angesprochen haben hier nun die letzten aktuellen Informationen.
  • Das „Vademecum van de Pleziervaart in Belgie“ gilt für alle auf belgischen Gewässer fahrende Schiffe – also auch für uns!!!!
    Es kann unter
    http://www.Yachtschule-Muellenschlaeder.de/belgien.html
    (Niederländisch) herunter geladen werden
  • Eine Rückfrage bei „Dirk Van den Abeele“, dem verantwortlichen Herausgeber hat heute ergeben, dass das Reglement geändert werden soll. Neue Regelung für Kleinfahrzeuge über 7 m kleiner 20 m wird ein Funkgerät notwendig – auch für Nichtbelgier.
    Diese Regelung soll in der nächsten Woche vom Belgische Verkehrsminister verabschiedet werden.
    Alle Anfrage (ob per Brief oder Mail) werden erst danach beantwortet werden. –schwebendes Verfahren.
  • Die belgische Wasserschutzpolizei sei angewiesen die zu erwartende Neuregelung zu beachten.
  • Handfunkgeräte – wie im belgischen Reglement – vorgeschlagen können in Deutschland für den Binnenfunk auf Kleinfahrzeugen (kleiner 20 m) nicht zugelassen werden. Sie sind nur im Verkehrskreis Funk an Bord für die Berufsschiffart zulässig. Eine Vergabe der notwendigen ATIS-Nummer ist nur fest eingebaute Geräte möglich.
  • In den Niederlanden können Handfunkgeräte auch für den Binnenfunk angemeldet werden. Es erfolgt dann eine Vergabe einer Niederländischen ATIS-Nummer. Infos dazu unter
http://www.agentschap-telecom.nl/Pages/default.aspx
Eine Nutzung dieser Geräte in Deutschland im Binnenfunk ist dann nicht möglich.

Im Seefunk können diese Geräte auch in Deutschland genutzt werden.
  • Der Betreiber der Funkanlage muß im Besitz eines entsprechenden Sprechfunkzeugnis sein. (UBI oder das alte Beschränkt gültige UKW-Sprechfunkzeugnis)
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  #39  
Alt 29.04.2009, 22:44
Ger B Ger B ist offline
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Boot: Funcraft sport 16.5 mtr
325 Danke in 156 Beiträgen
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Und jetzt der HAMMER

Liest das hier mal.
Holländer brauchen in Belgien keine 2 funkgeräte an bord

Wassersportverbund von Holland had sich stark gemacht und protestiert .
Dan können die Deutsche das doch auch oder

http://www.watersportverbond.nl/Content.aspx?sid=&cid=&mid=2&ctl=details&nid=479

gr Gerrit
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