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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Und dazu gleich die Rechnung .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#27
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#28
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Da habe ich jetzt auch mal eine Frage dazu:
Ich hab mein Boot der Sicheit wegen auch mit einem Seefunkgerät ausgestattet. Durch mein Kroatisches Patent habe ich die Funklizenz, ich nehme an nur für Kroatien. Frage 1 Ich habe das Funkgerät bei der Bundesnetzagentur zugelassen und auch eine ATIS Kennung und eine MMSI erhalten. Ihr sprecht von Rechnungen? Die habe ich nie erhalten. 2. Frage. Darf ich wenn bspw. Menschenleben in Gefahr sind in Deutschland das Funkgerät nicht benutzen? |
#29
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Moin,
die Rechnung kommt schon noch, kann aber dauern. Und wenn es am letzten Tag ist, bevor da was verjährt. Klar kannst Du das benutzen, wenn Not am Mann ist. Aber nicht weinen, wenn der Ärger nachkommt, das muss zwar nicht sein (wenn es keiner registriert), kann aber. Sollte allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Studiere mal die netten Unteragen der Bundesnetzagentur oder frag die direkt. Dein Boot ist ja wohl nicht unter BRD Flagge oder hier in Deutschland zugelassen? gruesse Hanse |
#30
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Diese Lizenz, integriert in das Bootspatent Kat. B, ist nicht gültig für DSC / GMDSS ! Dafür gibt es in HR eine separate Funklizenz.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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Nach Aussage der BNetzA werden derzeit keine Gebührenbescheide versendet, weil deutsches Recht mit EU-Recht synchronisiert werden muss. Ob für Frequenzzuteilungen, die derzeit erstellt werden, zu einem späteren Zeitpunkt die Bescheide nacherstellt werden oder wir jetzt einfach Glück haben, ist noch offen. Ob rechtmäßige Verwaltungsgebühren überhaupt irgendwann verjähren, weiß ich auch nicht.
Funken ohne Lizenz ist m.W. (Achtung: nur gerüchtehalber, keine zuverlässige Quelle bekannt) eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit!
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#32
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Zitat:
Deine Aussage deckt sich mit seiner, d.h Straftat !!
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#33
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Zitat:
Visara. |
#34
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Mag sein, dass sich das auf Buten bezieht, war ja die Schulung für den SRC.
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 |
#35
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moin,
noch mal kurz zu den Ordnungswidrigkeiten... Auf See regelt das die SchiffssicherheitsVerordnung http://www.gesetze-im-internet.de/schsv_1998/index.html : ohne Zeugnis funken ist Ordnungswidrig Binnen ist das in der Binnenschifffahrtssprechfunk VO geregelt http://bundesrecht.juris.de/binschsp...456900002.html ebenso nur eine Ordnungswidrigkeit Das Benutzen einer Funkanlage ohne Frequenzzuteilung ist ebenso eine Ordnungswidrigkeit (Telekommunikationsgesetz): http://lexetius.com/TKG/Inhalt Ganz was Anderes ist die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses: das ist eine Straftat (steht auch im TKG, siehe letzer link) So, das sollte die Unklarheiten beseitigen. Die Bussgelder bei den Ordnungswidrigkeiten gehen von 20 - 20.000 Euro. Also, ganz egal sind die Vorschriften nicht. gruesse Hanse
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#37
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Zitat:
jawoll, die üblichen wirren Infoblätter vom Verkehrsminister. Ansonsten habe ich ein niederländisches Betriebssystem und ne niederländische Tastatur. Da gibt es sz nur mit altnumlockxxx, ist mir zu umständlich. Die hat auch keine Umlaute, aber das tue ich keinem an. Dafür kann ich ein paar Zeichen, die es hier sonst nicht gibt. Siehste, für fast alles gibts auch Erklärungen (ist übrigens keine Ordnungswidrigkeit) gruesse Hanse
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#38
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Ich dachte die Seefunklizenz wäre drin, so habe ich meinen Ausbilder verstanden. Irgendwo ist da jetzt ein Knoten drin.
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#39
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Zitat:
Nicht enthalten ist aber die Lizenz für die Teilnahme am DSC = GMDSS, d.h. der automatische Notruf (roter Knopf) mit übermittelter GPS-Position.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#40
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Das würde bedeuten, dass die Anmeldung und Freischaltung der DSC für die "Katz" war und ich diese Funktion deaktivieren muss, was bei meinem Gerät nach einmaliger Eingabe dann nur noch der Händler per Software programmieren kann.
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#41
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Schlimmer noch: Geräte ohne DSC sind meines Wissens in Deutschland nicht mehr zulassungsfähig, und es sollte mich schwer wundern, wenn die Funktion einzeln deaktivierbar ist.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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Zitat:
Ich habe Dich lediglich über die rein rechtliche Seite informiert ! Aber in Kroatien gehen die Uhren nun mal etwas anders. Hinter vorgehaltener Hand sage ich Dir, daß das in HR keine Sau interessiert ......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#43
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Jetzt bin ich aber platt. Habe gerade meine Beantragungsunterlagen mal durchgeschaut. Habe im Begleitschreiben und im Antragsforumular für die Zulassungsurkunde ausdrücklich rein geschrieben, dass ich keine Deutsche Funklizenz habe sondern das Funkgerät nur in Kroatien betreiben werde.?????. Man hätte mich doch von der wie es auf der Urkunde steht "Bundesnetzagentur für Elektrizität,Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn darauf aufmerksam machen müssen?????????????????
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#44
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Das sind eben Beamten .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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Zitat:
Hi, meine 6Watt Icom Handfunke (ohne DSC) ist zulassungsfähig. An meiner zugelassenen Einbauanlage programmiere ich nicht nur die Nr. selbst sondern schalte auch die DSC Funktion bei Bedarf an und ab.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E
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#46
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Moin,
vor einiger Zeit stand in einer Bootszeitschrift, dass es momentan noch drei Einbaufunkgeräte ohne DSC zulassungsfähig sind. Es ist ja nicht so, dass Geräte ohne DSC keine Zulassung mehr bekommen, sondern dass die Hersteller kaum noch Geräte ohne DSC herstellen. Dass viele ältere Geräte ohne DSC nicht mehr zulassungsfähig sind liegt daran, dass diese Geräte noch Frequenzen (Kanäle) verwenden, die jetzt von anderen Diensten (AIS, DSC) belegt sind. Bei den jetzigen, zulassungsfähigen Geräten sind diese Frequenzen (Kanäle) nicht mehr anwählbar. Schon vor dem Stichtag angemeldete Geräte besitzen Bestandsschutz. Über Sinn und Unsinn des Bestandsschutzes kann natürlich gestritten werden. Die BNetzAgentur erteilt nur die Zuteilungsurkunden. Es interessiert sie nicht, wo die Funkstelle betrieben werden soll, noch welche Befähigungen der Antragssteller besitzt. Anmeldung und Betrieb der Funkstelle sind zwei paar Schuhe. Egal ob Beamte oder nicht. Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Zuteilung gegeben sind und wenn alles klar ist, gibt es die Urkunde. Jörg |
#47
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Hallo ihr alle ich habe in meiner Urkunde DREI Geräte vermerkt eine Handfunke ein DSC Atis Kombi und ein See mit Atis als Reserve. Jedes vorhandene Gerät muss eingetragen sein.Kostet aber nichts extra. Frage mich jetzt blos muss ich alle drei dabei haben und womöglich eingeschaltet?
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#48
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Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#49
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sorry für die Reanimierung des Fadens, aber da der link nicht ganz einfach zu finden ist, hier nochmal eine Menge "offizieller" Merkblätter und Regeln für Interessierte.
http://www.fvt.wsv.de/ubi/index.html
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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#50
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Zitat:
vielen Dank für den Link - 100 Fakten sind hilfreicher als 10.000 Vermutungen ... Schön, Dich mal wieder zu lesen!
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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