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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Das Kreditrisiko trägt die einziehende Bank. Wenn sie die Einziehenden vor Ablauf der Widerrufsfrist und ohne Prüfung der angeblichen Einzugsermächtigungen über die dadurch entstehenden Guthaben verfügen lässt, ist das ihr Problem. Diese Risiken sind den Bank bekannt und werden auch intern quantifiziert und beordnet. Verfügungen über Lastschriftguthaben kommen einer Kreditgewährung gleich. Gruß A. |
#27
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Zitat:
Die bürgerlich-rechtliche arglistige Täuschung ist in § 123 BGB geregelt. Demnach kann der, der zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist, seine Erklärung anfechten. Rechtsfolge der Anfechtung ist dann nach § 142 BGB eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung rückwirkende Nichtigkeit. Die Rechtsfolge der Nichtigkeit tritt allerdings erst durch Erklärung der Anfechtung ein, nicht durch das bloße Vorliegen einer arglistigen Täuschung. Sollte der Getäuschte trotz der Täuschung an dem Rechtsgeschäft weiter festhalten wollen, so steht ihm dies frei. Insbesondere ist die Anfechtung ab Bestätigung des Geschäfts (§ 144 BGB) ausgeschlossen. QUelle Wikipedia - lerne ich aber auch gerade so in der Schule - also alle Abbuchungen bzw Verträge müssen ANGEFOCHTEN werden und sind sofort mit Anfechtung NICHTIG - automatisch! hier auch noch was: http://www.autobahngold.de/bgb.htm Betrug selbst ist übrigens sofort nichtig - logischweise da Gesetzesverstoß, in deinem Fall ist es aber ehr arglistige Täuschung und das Geschäft ist gültig wenn nicht alles angefochten wird...
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#28
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ja, das Thema Entmündigung wurde hier eben angesprochen - haben wir gestern auch überlegt, aber das geht nur über eine Gerichtsentscheidung, die wir zwar allemal bekommen würden, aber dann wird Opa mit allen Konsequenzen vom Geschäftsleben abgeschnitten. Er darf dann weder Testament ändern, noch zur Wahl gehen, noch über sein Eigentum, sein Haus und Grundstück entscheiden
Soweit, so gut -das könnten wir Kinder auch alles in die Hand nehmen .... solange man sich einig ist .... () Außerdem besteht die Gefahr, dass das Gericht einen Vormund bestellt und dieser vielleicht nicht in unser aller Sinn Entscheidungen trifft Wie auch immer, ich werde absolut dagegen stimmen denn der alte Herr soll schon noch ein Stück Würde übrig halten. Meine Frau nimmt jetzt die Finanzen in die Hand und Opa kriegt Taschengeld. Das sieht er auch ein. Alle anderen Ratschläge habe ich befolgt. Klingelschild ist ab und morgen haben wir einen Termin bei der Verbraucherzentrale und anschließend bei der Bank. Ich danke Euch Allen, die Hinweise und Links haben schon geholfen
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#29
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schau mal das du alle "Vertragspartner" rausbekommst -inkl Adresse usw....
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#30
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Die Schmeißfliegen werden sich schon melden wenn sie kein Konto mehr finden dass sie anzapfen können
Das erspart mir die Recherche
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#31
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Moinsen.
Was mich an dieser Diskussion hier ein wenig stört, ihr tut allesamt grade so, als ob man automatisch ab einem gewissen Alter nicht mehr weiß was man tut, bzw. geschäftsfähig ist. Denkt ihr etwa, nur ältere Senioren fallen auf Betrüger rein??? Es gibt genügend andere Fälle in ALLEN Altersschichten die auf geschickte Betrüger reinfallen und ich wage es mal zu behaupten, dass jeder von uns schon mal auf eine Betrugsmasche hereingefallen ist, ob im großen oder im kleinen, ob später gemerkt oder gänzlich unbemerkt. Dieser Fall hier ist schon ziemlich krass, hat aber mit dem Alter mMn. rein gar nichts zu tun. Also, haltet Eure Eltern und Ureltern in Ehren und sprecht einfach mal öfter bei einer Tasse Tee über die Altagsdinge die da so bei denen anfallen. Ansonsten drücke ich natrülich auch die Daumen für einen glimpflichen Ausgang. |
#32
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sicher fallen auch jüngere Semester auf Betrüger rein, aber die Masche ist doch einfach auf alte Leute zugeschnitten.
Heute haben wieder solche Schmarotzer angerufen und ICH war am Telefon weil ich mir ein Bild machen will von der Vorgehensweise. Habe mich mit dem Namen meines Schwiegervaters gemeldet - da meinte die Tussi am anderen Ende sie müßte erst mal mein Geburtsdatum abgleichen - okay: 19.3.27 und nun ? Da meinte Sie, ich würde mich aber noch so jung anhören (?) Jedenfalls wurde sie gaaaanz vorsichtig und hat mich dann abgewimmelt.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#33
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Zitat:
"Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Käufer von der arglistigen Täuschung Kenntnis erlangt hat" also Marsch marsch,...
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#34
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naja, ich lass` mich morgen mal dahingehend beraten. Ich denke eigentlich, ich sitze das aus und warte mal ab, ob und wie das Ungeziefer seine Mahnung aufbaut und da mein Schwiegervater scheinbar nie etwas unterschrieben hat, werden die wohl nicht den Weg durch die Instanzen gehen. (hoffe ich)
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#35
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ne ich glaub ehr du musst auf alle barikaden steigen - das ist im höchsten maße betrug oder wie gesagt täuschung, meiner mutter hat die telekom nen anderen vertrag angedreht...auch über so eine masche,...ich hab da angerufen und wollte das ändern "tut mir leid Herr F." "sie haben 1 jahr laufzeit".... da hab ich ihr gesagt wenn ich laufzeit hätte geht das zum anwalt und wird zur anzeige gebracht wegen betrug und sofort war der alle Tnet Anschluß den es angeblich nicht mehr gibt - wieder da!
Ohne unterschrift geht nix mehr, weder bei telefonumstellung noch sonst wo - wo kein kläger da kein richter du musst schon auf die barrikaden steigen... 20000 EUR.....hallo? Geändert von Yoo (11.03.2009 um 17:27 Uhr) Grund: textänderung nä?
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#36
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Zitat:
Heinz wird schon wissen, daß er mehr als sein mildes, gewinnbringendes Lächeln einsetzen muß...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#37
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Die Masche mit den Gewinnspielen haben die bei mir auch versucht und ich bin erst 43 also noch kein Senior.
Der Trick dabei ist ganz einfach: Die erzählen einem, das man schon seit längerem an einem Gewinnspiel teilnimmt und dafür monatlich 49,00 Euro vom Konto abgebucht werden. Dann folgte die Frage ob ich weiterspielen möchte. Da ich diese Frage immer "Nein ich nehme an keinem Gewinnspiel teil" beantwortet habe, weiß ich nicht wie das weitergeht, aber ich denke mal das die dann die Kontodaten vergleichen. Wenn man da dann nicht sofort das Gespräch beendet ist es zu spät. Die haben es also nicht nur auf Senioren abgesehen sondern nehmen was sie kriegen können. In die Falle kann jeder tappen. Gruß Ingolf
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Dehler Delanta 76 Baujahr 1975 |
#38
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laut Kripo werden besonders häufig Leute angerufen die mit "Adelheid", "Adolf", "Siegfried", "Agnes" oder wie in unserem Fall "Wilhelm" im Telefonbuch stehen.
Die haben es definitiv auf ältere Leute abgesehen weil die nicht gleich jede Kontobewegung hinterfragen und leicht zu beeinflussen sind. Die Selektion über "alte" Namen hilft an diese Zielgruppe heranzukommen. Daher bekommt unser Opa erst mal eine neue Telefonnummer und die wird NIRGENDWO gelistet sein
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#39
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Hallo Heinz,
ich hatte ein ähnliches Problem mit meiner Mutter. Ich habe 1. alle Abbuchungen storniert - das geht online auch länger als 6 Wochen. Du solltest unbedingt Online Zugang zum Konto deiner Eltern bekommen um das Konto zeitnah zu überwachen. Von den Abbuchern hat sich keiner mehr gemeldet, weil ich allen geschrieben habe und den Vertrag und die Forderung bestritten habe. Damit ist auch kein Inkasso mehr möglich, sondern es müsste geklagt werden. Ich habe 2. das Konto meiner Mutter, mit Ihrer Zustimmung, auf meinen Namen geändert. Damit ist jede Abbuchung unzulässig, weil der Name nicht mehr übereinstimmt. Die Bank anweisen aufzupassen, sonst sind sie haftbar. Ich habe 3. die formelle Betreuung meiner Mutter beim Amtsgericht wegen fehlender Geschäftsunfähigkeit beantragt. Das geht auch gegen den Willen deiner Eltern, ist aber sehr aufwändig. Besser wäre eine Generalvollmacht solange sie noch geschäftsfähig sind. Das erspart dir später eine Menge Ärger. Vordrucke gibt es im Internet. Wenn dein Vater, trotz des Schadens, immer noch starrköpfig ist und dir nicht vertraut, würde ich ihn erstmal einige Monate ganz alleine mit seinem Problem lassen, um ihm klar zu machen, dass er es nicht mehr alleine erledigen kann. Das muss manchmal einfach sein.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. Geändert von sailor0646 (11.03.2009 um 22:15 Uhr)
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#40
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Zitat:
eine "Entmündigung" im alten Sinne gibt es nicht mehr. Das nennt sich jetzt Betreuung. Damit bekommte der Betreuer das Recht Geschäfte im Namen des Betreuten zu stornieren oder abzuschließen. Deine Eltern bleiben dabei weiterhin voll geschäftsfähig. Die Vormundschaftsgerichte geben dir da gerne Auskunft. Die Gerichte bestellen normalerweise immer die Kinder zu Betreuern, es sie denn die Eltern wollen das ausdrücklich nicht. Sie werden von einem Richter dazu gehört. Nochmal - viel einfacher ist eine Generalvollmacht. Dazu brauchst du keine Gerichte und deine Eltern können diese auch immer widerrufen. So eine Vollmacht erleichtert auch die medizinische Betreuung enorm. Die Vollmacht kann man beim Amtsgericht hinterlegen.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. Geändert von sailor0646 (11.03.2009 um 22:14 Uhr) |
#41
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Zitat:
Ergo kann ich auch im Dezember eine Lastschrift vom Januar zurückholen. 6 Monate lang kann man als Privatperson auf jeden Fall Lastschriften platzen lassen und sollte das bei solchen Betrügern auch tun egal ob da ein Vertrag zustande kam oder nicht. Ich zumindest würde bei der genannten Summe nicht zögern |
#42
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Zitat:
Wenn das Gericht einen eigenen Vollmächter benennt, könnt ihr richtig Pech haben. Der ist u.U. überfordert bzw. greift zu. Schwierige Sache. Hole Dir fachkundigen Rat ein.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#43
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Das mit dem Telefon kannst Du über eine interne Zentrale auch elegant umbiegen. Von außen kann angerufen werden, aber die Durchwahl ist nur über eine Zusatzziffer möglich.
Ich würde aber für die erste Zeit die Nummer komplett über deinen Anschluß umleiten und die "Fliegenschwärme" etwas lichten.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#44
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Achtet auf evtl. kommende Mahnbescheide. Diese müssen unbedingt angefochten und widersprochen werden. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Forderung rechtskräftig.
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#45
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Gruß Jörg
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#46
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Zitat:
du verwechselst da was. Eine Vollmacht stellen die Eltern, immer ohne Mitwirkung von Gerichten, aus. Die bestimmen ganz alleine wem sie eine Vollmacht geben wollen. Das Amtsgericht bestimmt den Betreuer, der aber normalerweise immer ein naher Verwandter ist. Nur wenn die Eltern dies nicht wollen, wird von Amts wegen ein Fremder zum Betreuer bestimmt.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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#47
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Zitat:
Es gibt übrigens seit 1.1.2009 ein neues Gesetz zum unlautberen Wettbewerb (UWG). Im Anhang gibt es eine Negativliste, in der sind einige Punkte, was bei Telefonwerbung nicht mehr erlaubt ist usw. Lies das mal durch. Links habe ich keine parat, findest Du aber leicht über Google mit Suchbegriffen wie UWG 2009 Wettbewerbsrecht Änderungen 2009 Wenn ich mich nicht irre - ist eben nicht so meine Baustelle, das Telefonmarketing - gibt es im UWG und in der negativliste im Anhang auch eine klare Regelung, daß telefonische Vereinbarung der von Dir beschriebenen Art erst durch einen schrifltlichen Vertrag rechtsgültig werden. Im Übrigen würde ich solchen Leuten die Hölle heiß machen, das kannst Du z.B. indem Du zuerst mal den Reporter Deiner Lokalzeitung kontaktierst, oder den vom Anzeigenblatt, wenns nich eh dieselben sind. Das Thema wird in den Blättern gerne behandelt. je nach Sachelage nennen die auch die Namen der Firmen, die diese Abzocke betreiben. Dui kannst dann natürlich auch mal bei der Firma anrufen - möglichst geschickt, also nicht mit der Tür ins Haus fallen, sondern laber denen was vor, Du möchstet das nun regeln und dann fragst Du mal den Sachbearbeiter, ob ihm SEHR VIEL PUBLICITY gefallen würde. Je nach Mumm und Deiner finanziellen Lage kannst Du auch ganz andere Geschütze auffahren. Das wäre z.B. die Einleitung einer Klage wegen Betruges oder Betrugverdachtes. Das ist genau das, was vermutlich die meisten Betrogenen vermeiden, weil sie Angst haben, sie kommen nicht durch, es kostet zu viel, aber genau das, womit man auch gegen derart unseriöse Firmen ankommen kann. ===== Der Beitrag gibt meine Meinungen wieder und ist keine Rechtsberatung.
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#48
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Alfred hat das meiste zwar schon (richtig) geschrieben, aber trotzdem nochmal, weil manchmal Begriffe durcheinander geworfen werden:
Die Vorsorgevollmacht wird privatschriftlich erteilt, eine Behörde, insbesondere ein Gericht hat nichts damit zu tuen. Die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht wird allerdings gesteigert, wenn sie bei einem Notar abgeschlossen wird. Das schließt auch in der Regel Einwendungen Dritter aus, die sonst oftmals behaupten, dass die Vorsorgevollmacht unwirksam sei, weil der Vollmachtgeber bei Unterzeichnung der schon geschäftsunfähig gewesen ist. Der Notar vergewissert sich nämlich vorher, dass Geschäftsfähigkeit besteht und schreibt das auch in die Urkunde. (Zumindest sollte er beides ) Wenn die Einsichtsfähigkeit für die Vorsorgevollmacht fehlt, bleibt die Betreuung. Die wird beim örtlichen Vormundschaftsgericht (ist eine Abteilung des Amtsgerichts) beantragt. Das Vormundschaftsgericht beauftragt dann einen Gutachter (Arzt) mit der Überprüfung, ob die Betreuung erforderlich ist. In dem Gutachten wird idR auch festgestellt, ob neben der Notwendigkeit einer Betreuung auch Geschäftsfähigkeit besteht oder nicht. Eine Betreuung bedeutet also nicht, dass die Person auf jeden Fall geschäftsunfähig ist! Das muß man immer im Hinterkopf halten, wenn es darum geht, durch den Betroffenen geschlossene Verträge (rückwirkend) wegen fehlender Geschäftsfähigkeit für nichtig zu erklären. Besteht trotz Betreuung Geschäftsfähigkeit, kann der Betroffene weiterhin Rechtsgeschäfte tätigen wie jeder "normale" Volljährige! Also Vorsicht! Zum Betreuer werden idR Angehörige (Kinder) bestellt. Ist das Gericht jedoch der Meinung, dass Interessenkollisionen bestehen (zB finanzielle Forderungen des Betreuten gegen die Kinder, Erbstreitigkeiten etc) wird das Vormundschaftsgericht einen neutralen Betreuer bestellen. Das ist meist ein Rechtsanwalt, Sozialarbeiter, halt eine Berufgruppe, die für den Betreuten am nützlichsten ist. Die Betreuung kostet, wie könnte es anders sein, Geld, sowohl fürs Gericht (nicht so viel) als auch für den Betreuer (schon mehr ) |
#49
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Zitat:
Was besonders ärgerlich ist, sind hier mal wieder die Versäumnisse der Politik. Eigentlich soll es längst geregelt sein, dass telefonisch angebahnte Geschäfte erst mit der Rücksendung einer Bestätigung per unterschriebenem Briefgültig werden, aber das wird sein Monaten im Justizministerium vertrödelt. Heinz, wie sieht es mit dem Thema "Widerruf" nach Fernabnahmegesetz aus ? Wenn darauf nicht hingewiesen wird, gibt es keine 2-Wochen-Frist, sondern eine unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit. -> http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/...gnl/index.html |
#50
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Zitat:
Widerruf, Kündigung, Anzeige etc. wird richtig schwierig. Wir sind jetzt aktuell bei 98 (!!!) "Firmen" die sich am Konto meines Schwiegervaters bedient haben So lange er keine Geheimnummer hat, habe ich sein Telefon hier stehen (er wohnt ja nebenan) - Vorgestern haben 3 von "Denen" angerufen, gestern waren es 7 (!!!) Der beste war der Idiot vom "Deutschen Automobil Rechtsschutz". Der hat behauptet, mein Schwiegervater hätte vorgehabt, bei Ihm Arbeitsrechtsschutz und KFZ Rechtsschutz abzuschließen. "Opa" ist seit 25 Jahren in Rente und hat zeitlebens nie einen Führerschein besessen
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
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