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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Geschäftsmodell "alte Leute bescheißen"
Mein Schwiegervater ist 82 Jahre alt, lebt alleine in seinem Häuschen nebenan und er ist nach Schlaganfällen etc. etwas langsamer im Kopf geworden.
Natürlich ist er aber auch so starrköpfig, dass er denkt, seine Finanzen gehen seine 6 Kinder erst was an, wenn er kalt ist Am Montag kam er kleinlaut zu meiner Frau, weil man Ihm sein Konto gesperrt hatte. Nach intensiver zweitägiger Recherche kam heraus, dass er offenbar an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, dass man ihm telefonisch aufgeschwatzt hatte. Seit dem haben dann ständig Leute bei Ihm angerufen, die "mal eben die Daten abgleichen" wollten und nun haben sich in den letzten 6 Monaten etwa 50 Lotterien und ähnliche Verbrecher an seinem Konto vergriffen. Schaden: runde 20.000 Euro Gestern waren wir bei der Kripo um Anzeige zu erstatten, aber angeblich kann man da nichts machen weil er wohl am Telefon gesagt hat, er möchte gerne gewinnen (also mitspielen) und seine Kontodaten preisgegeben hat. Er hat nie einen Vertrag unterschrieben, aber laut Kripo ist das auch nicht erforderlich. Sein Konto ist jetzt aufgelöst, so dass Abbuchungen ins Leere laufen aber die Flut von Mahnungen wird jetzt noch kommen. Wir gehen gleich noch zur Verbraucherzentrale - wenn Jemand eine Idee dazu hat ..... lasst mich nicht dumm sterben
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#2
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Da gab es vor 2 Tagen einen Bericht
Alle Abbuchungen kann er bis zu anderthalb Jahren danach noch zuürckbuchen, ich empfehle geharnischtes Schreiben an den Vorstand der Hauptstelle der Bank (nicht an den Schnuff hinterm Tresen). Alle Gewinnspiele müssten ihm erst einen Vertrag zukommen lassen, den er unterschreiben und zurücksenden muss, ansonsten sind die Verträge nicht gültig. Telefonisch erteile Abbuchungsgenehmigungen kann er ohne Probleme zurückholen, solange die konten der Gewinnspiele noch da sind. Daher DIREKT noch heute für jede Abbuchung bei der Bank einen Antrag auf Rückbuchung stellen, und wenn man da 7 Stunden am Schalter steht (Die Bankmitarbeiter sind verpflichtet die Unterlagen auf Wunsch ahndschriftlich auszufüllen)
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#3
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Für 's Telefon eine neue (Geheim-)Nr. vergeben lassen, damit er erstmal keine Anrufe mehr bekommt.
Wenn die Vebraucherzentrale dir nicht helfen kann, weil wirklich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, wirst du ein Problem haben. Schraub das Namensschild an seiner Hütte ab, öffne die Post, die noch ankommt und schreibe den Herrschaften, dass der alte Herr verstorben ist. Wenn du die große Nr. durchziehen willst, überlebt er es wahrscheinlich nicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#4
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ist böse .. aber laut bereichten bei wiso .. so machen wie im ersten antwortbeitrag.
SOFORT - so lange die konten noch da sind (und gedeckt) bei den bösen
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus
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#5
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Natürlich ist er aber auch so starrköpfig, dass er denkt, seine Finanzen gehen seine 6 Kinder erst was an, wenn er kalt ist
Das geht mir genauso, meine Eltern,86 und 82, meinen wir , mein Bruder und ich, wollen doch nur an ihr Geld. Man sollte rechtzeitig beim Notar eine Vollmacht für alle Lebenslagen, dazu gehört nicht nur das Konto sondern auch Krankenhaus, Arzt usw, machen. Und möglichst bei klarem Verstand . Es ist noch kein Schaden entstanden toi,toi Helfen kann ich dir da aber auch nicht
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus
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#6
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Geld zurückholen und die klagen lassen, das dauert erst mal laange und wenn dein Vater nicht prozessfähig ist noch länger. Das Geld sollte natürlich nicht mehr auf seinen Namen irgendwo liegen. Wichtig ist BAR abheben und erst dann woanders einzahlen. Das könnte ja dann auch für andere Sachen draufgegangen sein.
Ich glaube zwar nicht das die Klagen erfolg haben würden aber man weiß ja nie Im übrigen was ist das denn für eine Bank? Ein guter Kundenbetreuer sieht doch das da was nicht stimmt und meldet sich mal beim Kunden ob alles ok ist, aber wieder typisch erst den Kunden ins Messer laufen lassen und dann Konto sperren- obwohl ja hier zum Glück. Gruß Ingo Geändert von IngoNRW (11.03.2009 um 10:24 Uhr)
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#7
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Von der Frist von 1,5 Jahren weiß ich nichts. Auf jeden Fall kann er aber den Lastschriften der letzten 6 Wochen widersprechen und die Beträge werden unabhängig davon, ob die Empfängerkonten noch bestehen oder Deckung vorhanden ist, wieder gutgeschrieben. Das ist im sogenannten Lastschriftabkommen unter den Banken geregelt.
Peter
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#8
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Evtl. könnte man mit einem Attest nachweisen, daß dein Vater aufgrund des Schlaganfalls nicht geschäftsfähig war und somit die geforderten Beträge einfordern. Er würde dann vom Gericht eine finanzielle Betreuung bekommen, z.B. euch als Familienmitglieder, somit könnte man das auch in Zukunft verhindern
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Gruß Jörg
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#9
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Danke erst mal für die ersten Tipps und Antworten
- Einzüge der letzten Tage seit Kontostand "Null" sind bereits zurückgebucht so dass zumindest kein Minus entsteht - Telefonnummernwechsel ist beantragt (59 Euro ) und am Freitag hat er eine neue Nummer - meine Frau hat jetzt Vollmacht für das neue Konto und wird das auch alleine verwalten @Flybridge > Schraub das Namensschild an seiner Hütte ab, öffne die Post, die noch ankommt und schreibe den Herrschaften, dass der alte Herr verstorben ist. < Genau DAS hatte ich auch schon im Kopf aber die Frage wäre natürlich, ob ich mich auf juristisch dünnes Eis begebe, wenn ich den Firmen schriftlich mitteile, dass der Schuldner tot ist, obwohl das gelogen ist. Ich werde die Bande nach jeder Mahnung einfach anrufen und sagen, er wäre tot - schließlich haben die Ihre Verträge auch nur am Telefon gemacht ohne uns etwas schriftlich zu geben. Ich denke, dass die Hälfte von diesem Ungeziefer sich damit zufrieden gibt und die andere Hälfte soll dann eben klagen Vielleicht krieg ich ja auch mal einen von Denen in die Finger
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#10
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Zitat:
Die hartnäckigen müsst ihr dann aussitzen. Ansonsten solltet ihr mal den Opa öfters mal mit auf 's Boot nehmen, damit er nicht auf dumme Gedanken kommt!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#11
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Zitat:
Den Lastschriften kann er länger wiedersprechen, weil die 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses gelten. Hinzu kommt, dass die Bekanntgabe der Kontodaten nicht zwingend mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung einhergeht. Ich würde also allen (egal wie alt) Lastschriften widersprechen und meiner Bank sagen, dass keine Einzugsermächtigung vorlag. Dann würde ich mich zurücklehnen und darauf warten, dass mich die Glücksspielbetreiber vor den Kadi zerren. Gruß Andreas Edit : Das ist ganz gut erklärt: Zitat:
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#12
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Könnte man, wenn das Geld zurückgebucht und auf einem anderen Konto "verbraucht" wurde wg. Pflege, Schenkung etc. den Vater evtl. für nicht geschäftsfähig erklären lassen?
Bitte nicht falsch verstehen... P.S.: Ich bin ein absolut ehrlicher Mensch, aber bei solchen Betrügern würde ich mir kreative Gedanken machen...
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse)
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#13
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Also auf die 6 Wochenfrist würde ich mich bei der Sachlage auf keinen Fall einlassen. Zur Not mit Anwalt und einstweiliger Verfügung alle Lastschriften zurückholen. Dann ist das Geld wenigstens erst mal bei euch und die Beweislast umgekehrt.> Habe gerade mal meinen Freund bei der Bank angerufen. Bei unrechtmäßigen Abbuchungen gilt die 6 Wochen Frist nicht sagte der mir. Also würde ich auf der Stelle zu der Bank und alle Lastschriften zurückholen. Wie gesagt dann müssen die klagen und bei einem Rentner ist ja wohl wenn man es geschickt anstellt nichts zu holen.
Gruß Ingo
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#15
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Ich meine auch das das ein Beitrag bei WISO war, müsste sich recherchieren lassen, da sagte der Bank-Vertreter das die 6Wochen Frist ein allgemeienr Irrtum ist. Unberechtigte Abbuchungen lassen sich zurückholen solange der Verlauf klar verfolgbar ist und das könne bis zu anderthalb Jahren der Fall sein..
Wie gesagt, Vorstand, nicht Schalterpersonal. Zur Not auch der Bank drohen mit einer Anzeige wegen mittäterschaft
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#16
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... barracuda 75 (Marco)´s Frau arbeitet in der Bankenwirtschaft. Die dürfte dir genau sagen könen, inwieweit und was alles zurückgeholt werden kann. Auch ob die telefonischen Aussagen zur Abbuchung berechtigen usw. Am besten du PN-st ihn mal an.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#17
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Zitat:
Um Lastschriften zurückzuholen braucht man keinen Anwalt. Bei meinen Banken geht das Online. Es gibt aber auch "garantierte Lastschriften". Dann muss die Bank aber ein schriftliche Vollmacht haben.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#18
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Kann man die Überweisungen auch irgentwie zurück holen, wenn der Mann das ursprüngliche Konto schon aufgelöst und ein neues eingerichtet hat?
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Viel Grüße aus'm Ruhrpott Urlaub- mein absolutes Lieblingslaub! ___________________________ Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
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#19
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ist ja echt frech - heutzutage ist denen jedes Mittel recht um an die Kohle der anderen zu kommen. Es wurde ja nichts unterschrieben von daher schleunigst alles wieder holen.
Vielleicht solltet ihr in der Zukunft mal öfter einen Blick auf Vadders Kontoauszüge werfen oder am besten das Finanzielle ganz verwalten (obwohl die älteren Herrschaften dann schnell denken, dass sie nichts mehr auf die Reihe kriegen).
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#20
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Zitat:
Würde mich auch interessieren, und einig andere wahrscheinlich auch.
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Viel Grüße aus'm Ruhrpott Urlaub- mein absolutes Lieblingslaub! ___________________________ Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
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#21
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Zitat:
Ist oft leichter gesagt als getan. Die älteren Herrschaften lassen sich nicht gern entmündigen und können da ziemlich sauer werden, wenn sie das Gefühl haben, ihre Kinder versuchen, sie zu bevormunden. Manche sind da sehr uneinsichtig und verstehen garnicht mehr den Ernst der Lage.
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#22
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Der Prophet gilt im eigenen Lande nichts
Ich habe doch geschrieben, wie es ist. |
#23
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Zitat:
Die Frage ist nur, ob "Unternehmer" die sich im Klaren darüber sind daß sie die Leute ausnehmen, wirklich einen Rechtsweg bestreiten werden... Ich drücke jedenfalls die Daumen für einen glücklichen Ausgang.
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Grüße, Guido ----------------------------------------------------- Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt, um das Leben zu gewinnen, und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse) |
#24
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Moin,
i.d.R. werden diese Konten auf die gebucht wird meistens nur als Durchlaufkonto genutzt. Eine Rückbuchung wird zu 99 % ins Leere laufen und mangels Deckung nicht durchgeführt werden können. Das ist leider das System....
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#25
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Das Geschäftsmodell "Ausplündern von Senioren" spielt offenbar eine sehr große Rolle in der deutschen Wirtschaft. Drei Beispiele meines Bekanntenkreises aus den letzten Wochen:
- Computerfachmann wegen leichten Bedienungsfehlers (unbewußte Änderung an der Software) ins Haus gerufen - Hardware für vierstelligen Betrag ausgetauscht. - Wiederholte Hausbesuche durch Bankvorsteher mit Blumenstrauß - Kauf von inzwischen wertlosen Papieren für sechsstelligen Betrag. - Austausch älteren, aber tadellosen Gebrauchtwagens gegen Jahreswagen beim Mercedeshändler - fünfstellig teurer als nach objektiven Schätzwerten. Eine Lösung sehe ich nicht. Die Entmündiung ohne Kränkung muß wohl noch erfunden werden. Und davon leben offenbar hundertausende von Ganoven. sea u in denmark |
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