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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Wovon schreibst du, von Situation A oder B
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#27
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Zitat:
Zitat:
Relevant sein könnte natürlich auch "Anfahren" sein, wenn bei (A) der Verkehrsteilnehmer "eine Zeit lang gestanden hat" ... Zitat:
Gruß Ralph Der guten Ordnung halber nochmals ... P.S.: Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine kommentierte auszugsweise Wiedergabe von öffentlich zugänglichen Quellen. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. |
#28
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Ich schreibe die ganze Zeit ausschließlich von Fall B.
Der Fall A wäre eine völlig andere Situation und da wäre der Abbiegende meiner Meinung nach mindestens mitschuldig, wenn er sich nicht versichert, daß von hinten kein Verkehr naht.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#29
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Im Fall B ist mein Vater zu über 25% Teilschuld verknackt worden, weil er nicht nachweislich ein zweites mal nach hinten geschaut hatte, vor dem Abbiegen.
der Zusammenprall (linke VA bei uns) erfolgte hinter dem die Straße begleitenden Radweg. Wäre die besoffene Sau trotz ca 150Sachen auf der Uhr statt ca 80 einfach gerade aus weiter gefahren statt links rüber zu ziehen wäre nix passiert. Trotzdem Teilschuld!
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MFG René
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#30
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Da wir nur eine Momentaufnahme mit eingezeichnetem gewünschtem Fahrweg haben, ist eine Beurteilung nur unter Annahme von nicht bekannten Umständen möglich. Eine Unart finde ich, wenn Blinker setzen und losfahren bzw. (ein Wechseln der Fahrspur) oft zeitgleich passiert. So hat man als Nachfolgener ggf. keine Chance zu reagieren. Insofern wäre zeitliche Abfolge auch ein wichtiger Parameter.
Bei Fall (A) wäre die zeitliche Abfolge für eine Bewertung notwendig. Weiterhin: Wo haben die Fahrzeuge sich getroffen? (siehe A1 und A2) Bei Fall (B) tippe ich auf 100% Haftung durch den Überholer, sofern der Abbiegende rechtzeitig links geblinkt und sich links eingeordnet hat. Gruß Ralph |
#31
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Zitat:
Allerdings kommt mir das "nachweislich" derart seltsam vor, daß ich das Urteil sicherlich nicht akzeptiert hätte. Die Situation Fall B von VW habe ich selbst mit einem Motorradfahrer erlebt. Ich stand am Mittelstreifen mit leicht eingeschlagenem Fahrzeug und eingeschaltetem Blinker - musste aber den Gegenverkehr vor dem linksabbiegen noch passieren lassen. Losgefahren und so ein beknackter Motorradfahrer fuhr mir am Vorderrad in den Radkasten. Abflug von ihm über die Motorhaube zusammen mit seiner Sozius-Tussi, er Arm gebrochen sie nur ein paar Schönheitskratzer. Problem war zu beweisen, daß ich tatsächlich den Blinker gesetzt hatte, da der Motorradfahrer dies abstritt (na klar - was sonsnt). Zum Glück hatte ich einen neutralen Beifahrer, der für mich bezeugen konnte. Freispruch ! Einziger Unterschied zu der Situation von VW war, daß es sich bei nicht um eine Hofeinfahrt, sondern um eine Straße handelte.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#32
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Zitat:
Tja, FALL B hat mir eine 50% Mitschuld eingebracht, obwohl ich blinkte, dann stand, immer noch blinkte und erst dann für alle erkennbar losfuhr. Die dämliche Schnecke ihre Schuld vor Ort einstand, aber vor Gericht komplett vergesslich war. Egal, ob Fall A oder B, wie schon einige hier geschrieben haben, kommt es auf die Tageslaune der Anwälte und Richter an.
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Grüsse Ulli
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#33
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Vor Gericht und auf hoher See .....
Hab mal einen ähnlichen Fall verloren obwohl 2 Polizeibeamte vor Gericht FÜR mich aussagten..... Das habt ihr noch nicht erlebt, ich hätt die Wände hochgehen können.
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#34
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Nicht aufregen, Jan, das kenne ich.
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Grüsse Ulli |
#35
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A und B sind richtig
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#36
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VW hat zwei Fragen gestellt.
Erste Frage: B ist richtiges Verhalten des Linksabbiegers - wohin auch immer. Er ordnet sich mit allen Vorsichtsmaßregeln und rechtzeitig nach links ein und wartet dann ggf. auf den Gegenverkehr. Zweite Frage: Das kommt darauf an, warum es gekracht hat. Da gibt es viele Möglichkeiten. sea u in denmark |
#37
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Zitat:
Es kam erst gar nicht zu einer Verhandlung, weil es für alle Beteiligten keine Unklarheit über die Schuldfrage gab. Die Absicht des Linkssabbiegens war durch den Blinker und die Linkseinordnung klar angezeigt und wurde von den Zeugen bestätigt. Armstrong hatte das in seiner Eile bloß dummerweise übersehen. Die Kotflügellackierung hat nachher seine Haftpflichtversicherung bezahlt. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#38
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Hat so ein bisschen was von Schröder nach der Wahl...
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gregor
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#39
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Alles pipapo, blinken, nicht blinken, Fahrt verlangsamen oder doch wieder gasgeben, rechts oder links rüberziehen, noch überlegen, ob rechts, links oder geradeaus... vor Gericht läuft das immer auf einen Vergleich raus !!! Gegenseitige Abwicklung der Versicherungen ! Außer bei Schminken, Handy, Kippe,... und sonst noch so was
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#40
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Eure Antworten vernachläßigen alle eines: Ich würde erst mal per Bankgutachten und Grundbuchauszug klären, ob es sich wirklich um SEINE Hofeinfahrt handelt, oder ob nicht eigentlich DIE BANK der Inhaber des Hofes ist. Und wenn dem so ist => dann ist die Bank Schuld!!! LOGO!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#41
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Vergleiche gibt es in Zivilprozessen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#42
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#43
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Der Schrott der aus dem Fernseher deiner Bank rauskommt - wer haftet denn da für Langzeitschäden??? Und zur Allgefahrenabdeckung kann sich deine Bank ja gerne rückversichern bei einer Bank/Versicherung ihres Vertrauens...
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#44
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Macht es denn einen Unterschied ob es eine Hofeinfahrt oder eine Strasse ist? War da nicht was mit abgesenkter Bürgersteigkante?
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#45
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Nur bei der Einfahrt aus so einer Straße.
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#46
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#47
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Natürlich - unbedingt !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#48
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Zitat:
Selbst wenn er nur einen freien Parkplatz dort gesichtet hat. Wenn er sich einordnet und sein willen mit dem Blinker kund tut, reicht das wohl. Abgesenkte Bordsteinkannten, wie man sie gern an Spielstraßen oder in Innenstadtbereichen hat, wirken bei Ausfahrt wie Hofausfahrten, an denen man keine Vorfahrt genießt.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#49
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Zitat:
1. Blinken, Links einordnen u.s.w, 2. Nachfolgeverkehr muss warten, ABER: Wenn der Nachfolgeverkehr nicht wartet, sondern überholt/links vorbeifährt, dann gilt einfach die folgende Vorfahrtsregel: Wer links abbiegen will, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren... ergo: der Linksabbieger ist schuldig! Eine Bekannte von mir hat es so erlebt und ist auf dem gesamten Schaden sitzen geblieben. Also richtig gucken und nachgeben... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#50
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Zitat:
Gruß Ralph
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