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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 14.04.2009, 13:08
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
.................
Nochmal :
Es geht hier um das Abbiegen eines Fahrzeugs, welches blinkt und offensichtlich steht - wer da noch links vorbeifährt und einen Unfall verursacht handelt unverantwortlich.
Solchen Fahrern gehört zumindest auf Zeit der Führerschein entzogen !

Wovon schreibst du, von Situation A oder B
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #27  
Alt 14.04.2009, 13:30
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Es kommt auch entscheident darauf an ob es sich um ruhenden oder fließenden Verkehr handelt ! Bei stehendem Verkehr spricht man auch nicht von "überholen", sondern von "vorbeifahren".
Bei dem Fall B von VW gehe ich davon aus, daß das abbiegende Fahrzeug steht und somit darf niemand mehr überholen !
Ist oft anders als man (zuerst) denkt:
Zitat:
"Überholen" (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg, Bahnübergang, Lichtzeichenanlage,...). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.

Überholen ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (derselben Fahrbahn) an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, i.d.R. in Fahrstellung, wartet

...

Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. parkendes Kraftfahrzeug, abgestellter Container (s.a. VwV-StVO zu §§ 5, 6 StVO).

...

Kapitel H - Regelungen des ruhenden Verkehrs, Abschnitt I - Grundsätze, Nr. 2a - Abgrenzung zwischen ruhendem und fließenden Verkehr:

"Halten ist eine gewollte (zielgerichtete) Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine verkehrspolizeiliche Anordnung veranlaßt worden ist (VwV-StVO zu § 12 Abs. 1). Halten wird dem ruhenden Verkehr zugeordnet und umfaßt Anhalten, Sicherungsmaßnahmen nach § 14 StVO und Stillstand im Verkehrsraum. Der subjektive Zweck des Parkens oder Haltens ist ohne Bedeutung, sofern grundsätzlich Verkehrsbereitschaft besteht; das Kfz muß nur zugelassen und betriebsbereit sein. Bloßes verkehrsbedingtes vorübergehendes Stehenbleiben ist hingegen Warten und wird dem fließenden Verkehr zugerechnet (z.B. Warten an einer LZA bei Rot, am Fußgängerüberweg oder im Haltverbot bei Stau). Die Regelungen des Halten und Parken gelten hier nicht."
Quelle FAQ: Verkehrsrechtliche Begriffe und Definitionen

Relevant sein könnte natürlich auch "Anfahren" sein, wenn bei (A) der Verkehrsteilnehmer "eine Zeit lang gestanden hat" ...
Zitat:
StVO §10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Quelle (z.B.) $10 StVO

Gruß Ralph
Der guten Ordnung halber nochmals ...
P.S.: Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine kommentierte auszugsweise Wiedergabe von öffentlich zugänglichen Quellen. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
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  #28  
Alt 14.04.2009, 13:33
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Wovon schreibst du, von Situation A oder B
Ich schreibe die ganze Zeit ausschließlich von Fall B.



Der Fall A wäre eine völlig andere Situation und da wäre der Abbiegende meiner Meinung nach mindestens mitschuldig, wenn er sich nicht versichert, daß von hinten kein Verkehr naht.
__________________
Gruß Fred
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  #29  
Alt 14.04.2009, 15:56
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich schreibe die ganze Zeit ausschließlich von Fall B.


Im Fall B ist mein Vater zu über 25% Teilschuld verknackt worden, weil er nicht nachweislich ein zweites mal nach hinten geschaut hatte, vor dem Abbiegen.

der Zusammenprall (linke VA bei uns) erfolgte hinter dem die Straße begleitenden Radweg. Wäre die besoffene Sau trotz ca 150Sachen auf der Uhr statt ca 80 einfach gerade aus weiter gefahren statt links rüber zu ziehen wäre nix passiert. Trotzdem Teilschuld!
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MFG René

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  #30  
Alt 14.04.2009, 16:16
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Da wir nur eine Momentaufnahme mit eingezeichnetem gewünschtem Fahrweg haben, ist eine Beurteilung nur unter Annahme von nicht bekannten Umständen möglich. Eine Unart finde ich, wenn Blinker setzen und losfahren bzw. (ein Wechseln der Fahrspur) oft zeitgleich passiert. So hat man als Nachfolgener ggf. keine Chance zu reagieren. Insofern wäre zeitliche Abfolge auch ein wichtiger Parameter.

Bei Fall (A) wäre die zeitliche Abfolge für eine Bewertung notwendig. Weiterhin: Wo haben die Fahrzeuge sich getroffen? (siehe A1 und A2)

Bei Fall (B) tippe ich auf 100% Haftung durch den Überholer, sofern der Abbiegende rechtzeitig links geblinkt und sich links eingeordnet hat.

Gruß Ralph
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  #31  
Alt 14.04.2009, 16:38
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Im Fall B ist mein Vater zu über 25% Teilschuld verknackt worden, weil er nicht nachweislich ein zweites mal nach hinten geschaut hatte, vor dem Abbiegen.
Diese Situation kenne ich nicht und kann sie daher nicht beurteilen.
Allerdings kommt mir das "nachweislich" derart seltsam vor, daß ich das Urteil sicherlich nicht akzeptiert hätte.

Die Situation Fall B von VW habe ich selbst mit einem Motorradfahrer erlebt. Ich stand am Mittelstreifen mit leicht eingeschlagenem Fahrzeug und eingeschaltetem Blinker - musste aber den Gegenverkehr vor dem linksabbiegen noch passieren lassen. Losgefahren und so ein beknackter Motorradfahrer fuhr mir am Vorderrad in den Radkasten. Abflug von ihm über die Motorhaube zusammen mit seiner Sozius-Tussi, er Arm gebrochen sie nur ein paar Schönheitskratzer.

Problem war zu beweisen, daß ich tatsächlich den Blinker gesetzt hatte, da der Motorradfahrer dies abstritt (na klar - was sonsnt). Zum Glück hatte ich einen neutralen Beifahrer, der für mich bezeugen konnte.

Freispruch !

Einziger Unterschied zu der Situation von VW war, daß es sich bei nicht um eine Hofeinfahrt, sondern um eine Straße handelte.
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Gruß Fred
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  #32  
Alt 14.04.2009, 16:50
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich schreibe die ganze Zeit ausschließlich von Fall B.



Der Fall A wäre eine völlig andere Situation und da wäre der Abbiegende meiner Meinung nach mindestens mitschuldig, wenn er sich nicht versichert, daß von hinten kein Verkehr naht.

Tja, FALL B hat mir eine 50% Mitschuld eingebracht, obwohl ich blinkte, dann stand, immer noch blinkte und erst dann für alle erkennbar losfuhr. Die dämliche Schnecke ihre Schuld vor Ort einstand, aber vor Gericht komplett vergesslich war.

Egal, ob Fall A oder B, wie schon einige hier geschrieben haben, kommt es auf die Tageslaune der Anwälte und Richter an.
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Grüsse Ulli
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  #33  
Alt 14.04.2009, 16:55
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Vor Gericht und auf hoher See .....


Hab mal einen ähnlichen Fall verloren obwohl 2 Polizeibeamte vor Gericht FÜR mich aussagten..... Das habt ihr noch nicht erlebt, ich hätt die Wände hochgehen können.
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  #34  
Alt 14.04.2009, 17:04
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Vor Gericht und auf hoher See .....


Hab mal einen ähnlichen Fall verloren obwohl 2 Polizeibeamte vor Gericht FÜR mich aussagten..... Das habt ihr noch nicht erlebt, ich hätt die Wände hochgehen können.
Nicht aufregen, Jan, das kenne ich.
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Grüsse Ulli
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  #35  
Alt 14.04.2009, 17:16
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A und B sind richtig
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Akki

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  #36  
Alt 14.04.2009, 17:17
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VW hat zwei Fragen gestellt.
Erste Frage: B ist richtiges Verhalten des Linksabbiegers - wohin auch immer. Er ordnet sich mit allen Vorsichtsmaßregeln und rechtzeitig nach links ein und wartet dann ggf. auf den Gegenverkehr.
Zweite Frage: Das kommt darauf an, warum es gekracht hat. Da gibt es viele Möglichkeiten.

sea u in denmark
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  #37  
Alt 14.04.2009, 17:22
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen

Die Situation Fall B von VW habe ich selbst mit einem Motorradfahrer erlebt. Ich stand am Mittelstreifen mit leicht eingeschlagenem Fahrzeug und eingeschaltetem Blinker - musste aber den Gegenverkehr vor dem linksabbiegen noch passieren lassen. Losgefahren und so ein beknackter Motorradfahrer fuhr mir am Vorderrad in den Radkasten. Abflug von ihm über die Motorhaube zusammen mit seiner Sozius-Tussi, er Arm gebrochen sie nur ein paar Schönheitskratzer.

Problem war zu beweisen, daß ich tatsächlich den Blinker gesetzt hatte, da der Motorradfahrer dies abstritt (na klar - was sonsnt). Zum Glück hatte ich einen neutralen Beifahrer, der für mich bezeugen konnte.

Freispruch !
Das Gleiche ist mir hier in Rostock mit einem Fahrradkurier passiert, der gottseidank auf seinem Rucksack gelandet, und bis auf ein paar Hautabschürfungen und Prellungen heile geblieben ist.

Es kam erst gar nicht zu einer Verhandlung, weil es für alle Beteiligten keine Unklarheit über die Schuldfrage gab. Die Absicht des Linkssabbiegens war durch den Blinker und die Linkseinordnung klar angezeigt und wurde von den Zeugen bestätigt. Armstrong hatte das in seiner Eile bloß dummerweise übersehen.

Die Kotflügellackierung hat nachher seine Haftpflichtversicherung bezahlt.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #38  
Alt 14.04.2009, 17:23
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
...
Hab mal einen ähnlichen Fall verloren obwohl 2 Polizeibeamte vor Gericht FÜR mich aussagten..... Das habt ihr noch nicht erlebt, ich hätt die Wände hochgehen können.
Verstehe ich nicht... Ist doch ganz einfach, musst du machen wie Fred es vorgeschlagen hat:


Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
..., daß ich das Urteil sicherlich nicht akzeptiert hätte.
...


Hat so ein bisschen was von Schröder nach der Wahl...
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gregor

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  #39  
Alt 14.04.2009, 20:15
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Alles pipapo, blinken, nicht blinken, Fahrt verlangsamen oder doch wieder gasgeben, rechts oder links rüberziehen, noch überlegen, ob rechts, links oder geradeaus... vor Gericht läuft das immer auf einen Vergleich raus !!! Gegenseitige Abwicklung der Versicherungen ! Außer bei Schminken, Handy, Kippe,... und sonst noch so was
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  #40  
Alt 14.04.2009, 21:07
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Folgende Situation:

Ein PKW will links in seine private Hofeinfahrt.
...
M-O-M-E-N-T KOLLEGEN!

Eure Antworten vernachläßigen alle eines:

Ich würde erst mal per Bankgutachten und Grundbuchauszug klären, ob es sich wirklich um SEINE Hofeinfahrt handelt, oder ob nicht eigentlich DIE BANK der Inhaber des Hofes ist.
Und wenn dem so ist => dann ist die Bank Schuld!!! LOGO!
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #41  
Alt 14.04.2009, 21:12
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
Alles pipapo, blinken, nicht blinken, Fahrt verlangsamen oder doch wieder gasgeben, rechts oder links rüberziehen, noch überlegen, ob rechts, links oder geradeaus... vor Gericht läuft das immer auf einen Vergleich raus !!!
Bei Verkehrsgerichten gibtes keine Vergleiche, nur Urteile oder Verfahrenseinstellungen.

Vergleiche gibt es in Zivilprozessen.
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Gruß Fred
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  #42  
Alt 14.04.2009, 21:21
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Zitat:
Zitat von Christo Colon Beitrag anzeigen
M-O-M-E-N-T KOLLEGEN!

Eure Antworten vernachläßigen alle eines:

Ich würde erst mal per Bankgutachten und Grundbuchauszug klären, ob es sich wirklich um SEINE Hofeinfahrt handelt, oder ob nicht eigentlich DIE BANK der Inhaber des Hofes ist.
Und wenn dem so ist => dann ist die Bank Schuld!!! LOGO!
Geniale Idee Wenn im Fernseher Mist läuft, verklag ich jetzt die Bank Da laufen noch ein paar Raten
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  #43  
Alt 14.04.2009, 21:25
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
Geniale Idee Wenn im Fernseher Mist läuft, verklag ich jetzt die Bank Da laufen noch ein paar Raten
Na logo - und das ist gar nicht aus der Luft gegriffen - das ist quasi wie so eine Gebäudeversicherung. Die Gefahr, die von meinem Gebäude/Haus ausgeht - die will erst mal versichert werden.
Der Schrott der aus dem Fernseher deiner Bank rauskommt - wer haftet denn da für Langzeitschäden???

Und zur Allgefahrenabdeckung kann sich deine Bank ja gerne rückversichern bei einer Bank/Versicherung ihres Vertrauens...
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  #44  
Alt 14.04.2009, 21:39
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Macht es denn einen Unterschied ob es eine Hofeinfahrt oder eine Strasse ist? War da nicht was mit abgesenkter Bürgersteigkante?
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  #45  
Alt 14.04.2009, 21:42
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
War da nicht was mit abgesenkter Bürgersteigkante?
Nur bei der Einfahrt aus so einer Straße.
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  #46  
Alt 14.04.2009, 22:57
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Zitat:
Zitat von Christo Colon Beitrag anzeigen
Na logo - und das ist gar nicht aus der Luft gegriffen - das ist quasi wie so eine Gebäudeversicherung. Die Gefahr, die von meinem Gebäude/Haus ausgeht - die will erst mal versichert werden.
Der Schrott der aus dem Fernseher deiner Bank rauskommt - wer haftet denn da für Langzeitschäden???

Und zur Allgefahrenabdeckung kann sich deine Bank ja gerne rückversichern bei einer Bank/Versicherung ihres Vertrauens...
Das ist sehr interessant Müssen wir mal einen neuen Thread aufmachen
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  #47  
Alt 15.04.2009, 06:36
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Zitat:
Zitat von barrier-riff Beitrag anzeigen
Das ist sehr interessant Müssen wir mal einen neuen Thread aufmachen
Natürlich - unbedingt !
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  #48  
Alt 15.04.2009, 14:05
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Macht es denn einen Unterschied ob es eine Hofeinfahrt oder eine Strasse ist? War da nicht was mit abgesenkter Bürgersteigkante?
Macht es in diesem Fall wohl nicht. Er wollte nach links, egal warum.
Selbst wenn er nur einen freien Parkplatz dort gesichtet hat. Wenn er
sich einordnet und sein willen mit dem Blinker kund tut, reicht das wohl.

Abgesenkte Bordsteinkannten, wie man sie gern an Spielstraßen oder in
Innenstadtbereichen hat, wirken bei Ausfahrt wie Hofausfahrten, an denen
man keine Vorfahrt genießt.
__________________
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Akki

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  #49  
Alt 15.04.2009, 22:23
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mit Verlaub gesagt - das ist Quatsch !
Der Abbiegende hat sich ordnungsgemäß zum Linksabbiegen eingeordnet und geblinkt. Ob er dann in einen Hof oder eine Straße abbiegt ist unerheblich.
Überholt der Nachfolgeverkehr trotzdem und es kracht, hat der Nachfolgende das Nachsehen.
Es ist kein Quatsch, denn es gibt zwei Betrachtungsarten:
1. Blinken, Links einordnen u.s.w,
2. Nachfolgeverkehr muss warten,
ABER: Wenn der Nachfolgeverkehr nicht wartet, sondern überholt/links vorbeifährt, dann gilt einfach die folgende Vorfahrtsregel: Wer links abbiegen will, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren...

ergo: der Linksabbieger ist schuldig!

Eine Bekannte von mir hat es so erlebt und ist auf dem gesamten Schaden sitzen geblieben.

Also richtig gucken und nachgeben...

Bernd.
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Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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Alt 15.04.2009, 23:13
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Es ist kein Quatsch, denn es gibt zwei Betrachtungsarten:
1. Blinken, Links einordnen u.s.w,
2. Nachfolgeverkehr muss warten,
ABER: Wenn der Nachfolgeverkehr nicht wartet, sondern überholt/links vorbeifährt, dann gilt einfach die folgende Vorfahrtsregel: Wer links abbiegen will, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren...

ergo: der Linksabbieger ist schuldig!

Eine Bekannte von mir hat es so erlebt und ist auf dem gesamten Schaden sitzen geblieben.

Also richtig gucken und nachgeben...

Bernd.
... ab sofort biege ich nur noch rechts ab. 3 mal rechts ist ja dann auch links.

Gruß
Ralph
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