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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer hat Vorfahrt?
Folgende Situation:
Ein PKW will links in seine private Hofeinfahrt. Muß er rechts warten bis der nachfolgende Verkehr weg ist oder biegt er links ab und der nachfolgende Verkehr muß warten? Wenn es geknallt hat, wer bekommt Schuld/Teilschuld? |
#2
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Wenn der abbiegende geblinkt haben sollte, darf der folgende Verkehr nicht einfach überholen.
Gruß Volker |
#3
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na endlich !!!
Da isser wieder !!! Hallo VW
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#4
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Ich würde mich so verhalten wie B, wenn ich nach links in meine Hofeinfahrt abbiegen will. Ich würde vom Bauchgefühl sagen, der Verkehr der dahinter ist muss warten bis der Vordermann nach links abgebogen ist, wer dahinter dennoch überholt und es knallt dann würde ich sagen, ist der überholende Hintermann Schuld.
Blonde grüsse Tanja |
#5
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Meiner Meinung nach, muss der nachfolgende Verkehr warten bis der blinkende Wagen in seinen Hof gefahren ist.
Und wenn's knallt bekommt er seinen Schaden bezahlt. Gruss, Can |
#6
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So ist es. Der nachfolgende Verkehr muß warten. Macht er dies nicht und es kommt zum Unfall kann der Abbieger eine Teilschuld bekommen da er nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet hat.
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#7
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Zitat:
bei wem hats denn geknallt? Ist dein schöner Celica etwa reif für die Abwrackprämie
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#8
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Zitat:
Der Abbiegende hat sich ordnungsgemäß zum linksabbiegen eingeordnet und geblinkt. Ob er dann in einen Hof oder eine Straße abbiegt ist unerheblich. Überholt der Nachfolgeverkehr trotzdem und es kracht, hat der Nachfolgende das Nachsehen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#9
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Zitat:
sonst bis zu 50% Teilschuld
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MFG René
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#10
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Zitat:
Mit Verlaub, ich kenne ein gegenteiliges urteil der Geradeausfahrende hat den Abbieger aufm Radweg erwischt, war besoffen trotzdem gabs 25 oder 30% Teilschuld
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MFG René
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#11
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Zitat:
selbst wenn der Vorausfahrende nicht geblinkt hat und sehr langsam gefahren ist handelt es sich u.U. um eine "unsicherer Verkehrslage". Dann darf auch nicht überholt werden! Gruß aus Hi |
#12
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Zitat:
Alles andere ist falsch. Wer abbiegt ist rückschaupflichtig und MUSS damit rechnen überholt zu werden. Der Überholer darf überholen; MUSS aber damit rechnen, dass das blinkende Fahrzeug abbiegt. Vom Anteil der Gefährungshaftung bis weit über 50% Verschuldensanteil sind für den Abbieger drin. In der Regel trägt er die Hauptschuld, weil er sich nicht vergewissert hat, dass er überholt wird und einfach abgebogen ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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A ist richtig! Es ist laut StVO völlig unerheblich wohin ein Verkehrsteilnehmer möchte. Es ist entscheident wo er herkommt und was er macht und das ist in diesem Fall links Abbiegen also hat er den Verkehr, der geradeaus fährt und ebenfalls von einer gleichrangigen Strasse kommt (nämlich der selben) Vorfahrt zu gewähren. Also bekommt der abbiegende die Hauptschuld, eine Vollschuld gibt es heutzutage nur noch selten. Slebst wenn in diesem Bereich ein Überholverbot wäre, hätte dieses keine Auswirkung auf die Vorfahrtsfrage, sondern der Überholende würde einfach nur neben dem Knöllchen wegen §1 auch noch eins für überholen im Überholverbot bekommen.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#14
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Jörch hat hier doch zwei Situationen "skizziert"
Situation A würde ich mal sagen, dass ich überholen darf (mit der nötigen Sorgfaltspflicht) da der PKW vom Straßenrand anfährt! Situation B ist ein normales abbiegen, wobei ich rechts (mit der nötigen Sorgfaltspflicht) vorbei fahren darf, jedoch nicht überholen! Ich bin aber kein Experte und komme aus dem "verbrauchten" Teil der Republik Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#15
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Wie ein Richter in diesem Fall entscheiden würde ist nie vorauszusehen.
Es kommt immer auf den genauen Einzelfall und auf die Cleverness der Anwälte an. Da kann man so manches Wunder erleben! Gruß as Hi
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#16
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Leute, glaubt es mir einfach.
Als ich klein war, habe ich mit diesem Verkehrssch.... das Laufen angefangen. Die Rechtssprechung zu diesen Situationen füllt ganze Bücher.... Wer abbiegt und dabei nicht in den Rückspiegel, Seitenspiegel schaut, und keinen Schulterblick macht, und dabei einen Überholer übersieht, hat die Hauptschuld. Auf der Skipiste ist das wieder anders herum.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#17
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Zitat:
Gruss |
#18
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Brauchst du ein Schadengutachten ???
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#19
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Hallo,
(B) ist eindeutig Tatbestand "105155" Zitat:
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Ob (A) oder (B) zur Anwendung kommt, wird anhand des Unfallprotokolls bzw. von Zeugenaussagen abhängen. Gruß Ralph P.S.: Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine kommentierte auszugsweise Wiedergabe von öffentlich zugänglichen Quellen. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
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#20
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Zitat:
Bei dem Fall B von VW gehe ich davon aus, daß das abbiegende Fahrzeug steht und somit darf niemand mehr überholen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#21
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ich tippe mal bei A auf 2/3 Schuld für den Abbieger und bei B wird es wohl 50/50 sein.
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#22
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So wie in Fall B biege ich täglich bei uns in die Straße ab. Es wird sich möglichst weit zum Mittelstreifen hin eingeordnet. Kommt dann von hinten einer und überholt in den Gegenverkehr rein hat dieser wohl eine 100% Schuld. Auch schaue ich in dieser Situation NICHT mehr in den Rückspiegel. Sonst müsste ich auch bei Grün an AMpeln anhalten und schauen ob nicht doch jemand bei rot gefahren ist.
Was aber gängige Praxis ist ist das Vorbeifahren auf der rechten Seite wenn genügend Platz ist. Fall A ist klar: der Abbiegende hat sich falsch auf der rechten Seite eingeordnet zum Abbiegen. Das Blinken wird als Anfahren vom Straßenrand gedeutet und so ist der Abbiegende Wartepflichtig. Edit: Alles darauf ausgelegt das dies Innerorts passiert und der Abbiegende rechtzeitg geblinkt hat und beireits gestanden hat um den Gegenverkehr durch zu lassen.
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Gruß Frank
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#23
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Hier sind einige Aspiranten für baldige Verkehrs-Nachschulung erkennbar !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#24
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Selbsterkenntnis bei dir Fred eiwundereistaune
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MFG René
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#25
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Keine Selbsterkenntnis, sondern Erkenntnis !
Wer z.B. so etwas schreibt : Zitat:
Zitat:
Nochmal : Es geht hier um das Abbiegen eines Fahrzeugs, welches blinkt und offensichtlich steht - wer da noch links vorbeifährt und einen Unfall verursacht handelt unverantwortlich. Solchen Fahrern gehört zumindest auf Zeit der Führerschein entzogen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (14.04.2009 um 13:37 Uhr)
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