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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.04.2009, 10:16
Benutzerbild von VirginWood
VirginWood VirginWood ist offline
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Standard Wer hat Vorfahrt?

Folgende Situation:

Ein PKW will links in seine private Hofeinfahrt.
Muß er rechts warten bis der nachfolgende Verkehr weg ist oder biegt er links ab und der nachfolgende Verkehr muß warten?
Wenn es geknallt hat, wer bekommt Schuld/Teilschuld?
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  #2  
Alt 14.04.2009, 10:18
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Wenn der abbiegende geblinkt haben sollte, darf der folgende Verkehr nicht einfach überholen.

Gruß

Volker
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  #3  
Alt 14.04.2009, 10:19
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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na endlich !!!

Da isser wieder !!!


Hallo VW
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #4  
Alt 14.04.2009, 10:20
Benutzerbild von b.e.a.s.t
b.e.a.s.t b.e.a.s.t ist offline
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Ich würde mich so verhalten wie B, wenn ich nach links in meine Hofeinfahrt abbiegen will. Ich würde vom Bauchgefühl sagen, der Verkehr der dahinter ist muss warten bis der Vordermann nach links abgebogen ist, wer dahinter dennoch überholt und es knallt dann würde ich sagen, ist der überholende Hintermann Schuld.

Blonde grüsse Tanja
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  #5  
Alt 14.04.2009, 10:20
Benutzerbild von spacy
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Lieutenant
 
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Meiner Meinung nach, muss der nachfolgende Verkehr warten bis der blinkende Wagen in seinen Hof gefahren ist.
Und wenn's knallt bekommt er seinen Schaden bezahlt.
Gruss,
Can
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  #6  
Alt 14.04.2009, 10:21
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn der abbiegende geblinkt haben sollte, darf der folgende Verkehr nicht einfach überholen.

Gruß

Volker
So ist es. Der nachfolgende Verkehr muß warten. Macht er dies nicht und es kommt zum Unfall kann der Abbieger eine Teilschuld bekommen da er nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet hat.
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  #7  
Alt 14.04.2009, 10:23
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
So ist es. Der nachfolgende Verkehr muß warten. Macht er dies nicht und es kommt zum Unfall kann der Abbieger eine Teilschuld bekommen da er nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet hat.
auf das stichwort hab ich gewartet.


bei wem hats denn geknallt? Ist dein schöner Celica etwa reif für die Abwrackprämie
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  #8  
Alt 14.04.2009, 10:25
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Macht er dies nicht und es kommt zum Unfall kann der Abbieger eine Teilschuld bekommen da er nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet hat.
Mit Verlaub gesagt - das ist Quatsch !
Der Abbiegende hat sich ordnungsgemäß zum linksabbiegen eingeordnet und geblinkt. Ob er dann in einen Hof oder eine Straße abbiegt ist unerheblich.
Überholt der Nachfolgeverkehr trotzdem und es kracht, hat der Nachfolgende das Nachsehen.
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #9  
Alt 14.04.2009, 10:27
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Folgende Situation:

Ein PKW will links in seine private Hofeinfahrt.
Muß er rechts warten bis der nachfolgende Verkehr weg ist oder biegt er links ab und der nachfolgende Verkehr muß warten?
Wenn es geknallt hat, wer bekommt Schuld/Teilschuld?
Hat der abbiegende geblinkt und 2 mal in den Rückspiegel geschaut?

sonst bis zu 50% Teilschuld
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MFG René

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  #10  
Alt 14.04.2009, 10:29
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mit Verlaub gesagt - das ist Quatsch !
Der Abbiegende hat sich ordnungsgemäß zum linksabbiegen eingeordnet und geblinkt. Ob er dann in einen Hof oder eine Straße abbiegt ist unerheblich.
Überholt der Nachfolgeverkehr trotzdem und es kracht, hat der Nachfolgende das Nachsehen.

Mit Verlaub, ich kenne ein gegenteiliges urteil

der Geradeausfahrende hat den Abbieger aufm Radweg erwischt, war besoffen trotzdem gabs 25 oder 30% Teilschuld
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MFG René

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  #11  
Alt 14.04.2009, 10:29
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn der abbiegende geblinkt haben sollte, darf der folgende Verkehr nicht einfach überholen.

Gruß

Volker
Hallo,
selbst wenn der Vorausfahrende nicht geblinkt hat und sehr langsam gefahren ist handelt es sich u.U. um eine "unsicherer Verkehrslage".
Dann darf auch nicht überholt werden!
Gruß aus Hi
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  #12  
Alt 14.04.2009, 10:35
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Hat der abbiegende geblinkt und 2 mal in den Rückspiegel geschaut?

sonst bis zu 50% Teilschuld
Richtöch!!!!

Alles andere ist falsch.

Wer abbiegt ist rückschaupflichtig und MUSS damit rechnen überholt zu werden. Der Überholer darf überholen; MUSS aber damit rechnen, dass das blinkende Fahrzeug abbiegt.

Vom Anteil der Gefährungshaftung bis weit über 50% Verschuldensanteil sind für den Abbieger drin. In der Regel trägt er die Hauptschuld, weil er sich nicht vergewissert hat, dass er überholt wird und einfach abgebogen ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #13  
Alt 14.04.2009, 10:40
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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A ist richtig! Es ist laut StVO völlig unerheblich wohin ein Verkehrsteilnehmer möchte. Es ist entscheident wo er herkommt und was er macht und das ist in diesem Fall links Abbiegen also hat er den Verkehr, der geradeaus fährt und ebenfalls von einer gleichrangigen Strasse kommt (nämlich der selben) Vorfahrt zu gewähren. Also bekommt der abbiegende die Hauptschuld, eine Vollschuld gibt es heutzutage nur noch selten. Slebst wenn in diesem Bereich ein Überholverbot wäre, hätte dieses keine Auswirkung auf die Vorfahrtsfrage, sondern der Überholende würde einfach nur neben dem Knöllchen wegen §1 auch noch eins für überholen im Überholverbot bekommen.
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  #14  
Alt 14.04.2009, 10:46
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Jörch hat hier doch zwei Situationen "skizziert"

Situation A würde ich mal sagen, dass ich überholen darf
(mit der nötigen Sorgfaltspflicht) da der PKW vom
Straßenrand anfährt!

Situation B ist ein normales abbiegen, wobei ich rechts
(mit der nötigen Sorgfaltspflicht) vorbei fahren darf, jedoch
nicht überholen!

Ich bin aber kein Experte und komme aus
dem "verbrauchten" Teil der Republik

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #15  
Alt 14.04.2009, 10:54
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Wie ein Richter in diesem Fall entscheiden würde ist nie vorauszusehen.
Es kommt immer auf den genauen Einzelfall und auf die Cleverness der Anwälte an. Da kann man so manches Wunder erleben!
Gruß as Hi
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  #16  
Alt 14.04.2009, 10:56
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Leute, glaubt es mir einfach.

Als ich klein war, habe ich mit diesem Verkehrssch.... das Laufen angefangen. Die Rechtssprechung zu diesen Situationen füllt ganze Bücher....

Wer abbiegt und dabei nicht in den Rückspiegel, Seitenspiegel schaut, und keinen Schulterblick macht, und dabei einen Überholer übersieht, hat die Hauptschuld.

Auf der Skipiste ist das wieder anders herum.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #17  
Alt 14.04.2009, 11:09
heidi77 heidi77 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Mit Verlaub gesagt - das ist Quatsch !
Der Abbiegende hat sich ordnungsgemäß zum linksabbiegen eingeordnet und geblinkt. Ob er dann in einen Hof oder eine Straße abbiegt ist unerheblich.
Überholt der Nachfolgeverkehr trotzdem und es kracht, hat der Nachfolgende das Nachsehen.
Der Meinung binn Ich auch,aber irren ist Menschlich.
Gruss
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  #18  
Alt 14.04.2009, 11:13
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Luckytilo Luckytilo ist offline
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Brauchst du ein Schadengutachten ???


Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Folgende Situation:

Ein PKW will links in seine private Hofeinfahrt.
Muß er rechts warten bis der nachfolgende Verkehr weg ist oder biegt er links ab und der nachfolgende Verkehr muß warten?
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  #19  
Alt 14.04.2009, 11:27
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RalphB RalphB ist offline
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Hallo,
(B) ist eindeutig Tatbestand "105155"
Zitat:
Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall.
§ 5 Abs. 7, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 28.1 BKat; § 19 OWiG
(A) ist etwas komplizierter. § 9 StVO ...
Zitat:
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

...
Tatbestand "109108"
Zitat:
Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne sich vorher ordnungsgemäß eingeordnet zu haben. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG
Tatbestand "109114"
Zitat:
Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG
§ 5 StVO Überholen ...
Zitat:
(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage
oder

2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
...
Quellen (z.B.) $5 StVO $9 StVO

Ob (A) oder (B) zur Anwendung kommt, wird anhand des Unfallprotokolls bzw. von Zeugenaussagen abhängen.

Gruß Ralph
P.S.: Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine kommentierte auszugsweise Wiedergabe von öffentlich zugänglichen Quellen. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
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  #20  
Alt 14.04.2009, 11:47
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Ob (A) oder (B) zur Anwendung kommt, wird anhand des Unfallprotokolls bzw. von Zeugenaussagen abhängen.
Es kommt auch entscheident darauf an ob es sich um ruhenden oder fließenden Verkehr handelt ! Bei stehendem Verkehr spricht man auch nicht von "überholen", sondern von "vorbeifahren".
Bei dem Fall B von VW gehe ich davon aus, daß das abbiegende Fahrzeug steht und somit darf niemand mehr überholen !
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Gruß Fred
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  #21  
Alt 14.04.2009, 11:59
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ich tippe mal bei A auf 2/3 Schuld für den Abbieger und bei B wird es wohl 50/50 sein.
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  #22  
Alt 14.04.2009, 12:13
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So wie in Fall B biege ich täglich bei uns in die Straße ab. Es wird sich möglichst weit zum Mittelstreifen hin eingeordnet. Kommt dann von hinten einer und überholt in den Gegenverkehr rein hat dieser wohl eine 100% Schuld. Auch schaue ich in dieser Situation NICHT mehr in den Rückspiegel. Sonst müsste ich auch bei Grün an AMpeln anhalten und schauen ob nicht doch jemand bei rot gefahren ist.

Was aber gängige Praxis ist ist das Vorbeifahren auf der rechten Seite wenn genügend Platz ist.

Fall A ist klar: der Abbiegende hat sich falsch auf der rechten Seite eingeordnet zum Abbiegen. Das Blinken wird als Anfahren vom Straßenrand gedeutet und so ist der Abbiegende Wartepflichtig.

Edit: Alles darauf ausgelegt das dies Innerorts passiert und der Abbiegende rechtzeitg geblinkt hat und beireits gestanden hat um den Gegenverkehr durch zu lassen.
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Gruß
Frank
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  #23  
Alt 14.04.2009, 12:25
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Hier sind einige Aspiranten für baldige Verkehrs-Nachschulung erkennbar !
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Gruß Fred
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  #24  
Alt 14.04.2009, 12:53
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Hier sind einige Aspiranten für baldige Verkehrs-Nachschulung erkennbar !

Selbsterkenntnis bei dir Fred

eiwundereistaune
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MFG René

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  #25  
Alt 14.04.2009, 13:05
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Selbsterkenntnis bei dir Fred

eiwundereistaune
Keine Selbsterkenntnis, sondern Erkenntnis !

Wer z.B. so etwas schreibt :

Zitat:
Hat der abbiegende geblinkt und 2 mal in den Rückspiegel geschaut?

sonst bis zu 50% Teilschuld
oder auch so etwas :

Zitat:
Wer abbiegt und dabei nicht in den Rückspiegel, Seitenspiegel schaut, und keinen Schulterblick macht, und dabei einen Überholer übersieht, hat die Hauptschuld.
der ist auch imstande, solche eine Aktion, also vorbeifahren durchzuführen und dadurch einen Unfall schuldhaft zu verursachen !

Nochmal :
Es geht hier um das Abbiegen eines Fahrzeugs, welches blinkt und offensichtlich steht - wer da noch links vorbeifährt und einen Unfall verursacht handelt unverantwortlich.
Solchen Fahrern gehört zumindest auf Zeit der Führerschein entzogen !
__________________
Gruß Fred
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Geändert von Fred (14.04.2009 um 13:37 Uhr)
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