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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich denke der Bundesfischereischein gilt ein leben lang?????
Also ich komme aus Niedersachsen::::: Nu werd ich aber Stutzig Habe auch den blauen
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#27
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Das mit der Ländersache kommt schon hin. Auf meinem ist das Länderwappen von MV. Wenn ich morgen dran denke, dann mach ich mal n Bild. Bundesfischereischein? Nie gehört.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#28
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Moin,
Das mit dem "Bundes" kam wohl erst deutlich später. So wie unten sieht so'n Ding jedenfalls aus. (Wie gesagt, der ist schon etwas älter ) Was anderes habe ich beim Angeln an der Küste auch noch nie dabei gehabt. (wobei auch das schon etwas länger her ist) mfg Martin |
#29
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Zitat:
Der einzige momentan hier im Forum der dauernd seinen "Larry" raushängt bist Du
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#30
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Zitat:
Dort gibt es den lenbenslangen Fischereischein, ohne Marken und Ablaufdatum
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Gruß Ingo
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#31
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Moin,
Ja, danke. Wußte ich schon. Zitat:
Können wir uns nun einfach drauf verständigen, daß Niedersachsen, MeckVorpomeranzen und sonstige Küstenbewohner sich um die ursprüngliche Fragestellung nicht zu kümmern brauchen weil ihr Schein nicht abläuft, Westfalen und Bayern und vermutlich noch diverse andere hingegen gearxcht sind und mit abgelaufenem Schein nicht mehr angeln dürfen? Damit wäre dann auch die Frage beantwortet. Sehr hübsch. Vielen Dank für Ihre Kooperation. mfg Martin |
#32
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Zitat:
War ja wieder eine schön schwierige Geburt...
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#33
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Moin ihr Petri Jünger
Zur Verdeutlichung, es gibt keinen Bundesfischereischein. Die Sportfischerei ist Ländersache. Um Fischen zu dürfen bedarf es eines Fischereischeines. Dieses erwirbt man durch Ablegung einer "Fischereiprüfung". Das berechtigt aber nicht zum Fischen in der ganzen Bundesrepublik. Um an Flüssen, Bächen und anderen Gewässern fischen zu dürfen, bedarf es eines Fischerei-Erlaubnisscheines, der von den komunalen Behörden oder anderen Ämtern und oder von den dortigen Pächtern ausgestellt wird. In NRW beträgt die Laufzeit des Fischereischeines 1 bzw. 5 Jahre. Man zahlt eine Gebühr für die Behörde und den gleichen Anteil für die Fischereiabgabe. Gruss Werner |
#35
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Zitat:
Auch in NRW ist es wie in den meisten (allen?) anderen BL geregelt. Der Fischereischein verfällt, im Gegensatz zur Gültigkeitsdauer der Fischereiabgabe, nicht (Ausname Passfoto nicht mehr erkennbar dann wird ein neuer ausgestellt). Man muss den auch in NRW nicht jedes Jahr erneuern sonden nur für das Jahr(e) in dem man angeln möchte die Fischereiabgabe (+ Bearbeitungsgebür) zahlen. Und wer möchte kann auch -sofern er in dem Jahr(en) nicht angelt - auf die Verlängerung verzichten und erst wieder verlängern wenn er angeln möchte-natürlich vorher. Dazu ist auch keinesfalls eine erneute Prüfung in irgendeiner Form notwendig. Solltest Du @Skorpio dazu Fragen haben gebe Ich Dir gerne per PN die Nummer des zuständigen Referenten der ob. Fischereibehörde Hr. Bartmann im Ministerium. (Ist übrigens ein äusserst netter und kompetenter-habe gerade mit Ihm gesprochen) Zu:"...Niedersachsen, MeckVorpomeranzen und sonstige Küstenbewohner sich um die ursprüngliche Fragestellung nicht zu kümmern brauchen weil ihr Schein nicht abläuft" Die Küstenbewohner haben den gleichen Lebenslang gültigen Fischereischein wie auch die meisten anderen. Mir ist da auch keine Ausnahme bekannt,NRW ist jedenfalls keine, was nicht heisst das es ggf. keine gibt. Die Gültigkeit der Fischereiabgabe für Küstenbewohner ist aber mitnichten grundsätzlich Lebenslang, auch diese Info ist falsch. Ich wüsste aus dem Stehgreif ausser NS auch kein anderes BL. "Westfalen und Bayern und vermutlich noch diverse andere hingegen gearxcht sind und mit abgelaufenem Schein nicht mehr angeln dürfen?" Nicht der Schein läuft ab sondern die Fischereiabgabe wird nur für eine bestimmte Zeit entrichtet. Ohne gültige Fischereiabgabe dürfen auch die Scheininhaber anderer BL nicht angeln, das ist, egal ob HH, SH, oder NRW, überall gleich. Des weiteren gibt es auch in Bayern einen Lebenslangen Schein. Sogar die die Fischereiabgabe kann (Kosten richten sich nach dem Alter max. jedoch 300€) für Lebenslang entrichtet werden. Zitat:
Da der TE nicht geschrieben hat dass er auch in NRW angeln möchte sondern nur da wohnt ist auch die Aussage zur Schonzeit des Hechtes nicht unbedingt richtig, die ist in einigen BL schon durch. Gleiches gilt fürs Strafmaß das z.B. in HH mit bis 10.000€ beziffert ist. Und es gibt BL wo KEINE Sportfischerprüfung (neuerdings politisch korrekt nur noch Fischerprüfung genannt) und u.U. KEIN Fischereischein nötig ist. Einen Bundesfischereischein gibt es auch nicht da Fischereigesetze Landesgesetze sind.
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Gruß Andreas
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#36
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Zitat:
mfg Martin
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#37
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Danke Martin.
War Mir bekannt dass der Begriff sogar irgendwo im Behördendeutsch mal (angeblich fälschlicherweise) aufgetaucht ist. Die Quelle habe Ich bis zu deinem Post vergeblich gesucht. Der Schein selber heisst mW. aber Fischereischein (richtig?).
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Gruß Andreas |
#38
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Falls noch mal jemand die Frage stellt: Das ist Ländersache und ja, in Berlin laufen die Dinger zu meinem Leidwesen ab und nein, ich meine nicht die Fischereiabgabe und ja, man kann sie nur verlängern bevor sie abgelaufen sind
Gruß Andreas Geändert von boneman (20.04.2009 um 17:02 Uhr)
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#39
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@Wunderfitz
Mein "Genau so" bezog sich éigentlich nur auf die Aussage: "...Können wir uns nun einfach drauf verständigen, daß Niedersachsen, MeckVorpomeranzen und sonstige Küstenbewohner sich um die ursprüngliche Fragestellung nicht zu kümmern brauchen..." Nicht mehr nicht weniger. Danke für Deine sonstigen Ausführungen, aber die sind mir bekannt, dafür bin ich halt schon seit langem dabei und ich wüßte nicht das ich etwas Gegenteiliges geschrieben hätte !? Den Schuh mit den "Räubergeschichten" mußte Dir ebenfalls nicht anziehen, sonst hätt ich Dich schon direkt angesprochen. Über theoretische Strafmaße brauchen wir doch in D nicht disskutieren, kennst doch Theorie und Praxis, oder ? Mit nicht mal nem Hunni biste beim ersten mal allemal raus... Offiziell gibt es keinen "Bundesfischereischein", aber der Name hat sich so eingebürgert, weil er obwohl Ländersache, überall wo in D verlangt auch akzeptiert ist. Heißt natürlich Fischereischein ! Scheint so wie mit der Handelbezeichnung "Lachsforelle", die gibts biologisch auch nicht, aber verkauftechnisch ist sie ein Schlager und allen bekannt Ich hatte nicht gedacht, das das hier ein lockerer Erfahrungs-u. Wissensaustausch wird, sollte ich es falsch rübergebracht haben oder zu großkotzig gewirkt haben, tuts mir leid, das war nicht meine Absicht, aber man kann nicht immer locker und lustig sein... Vielleicht sollte man auch nicht während der Arbeit an so Dinge rangehen... Guten Feierabend allen, Gruß Michael
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#40
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Zitat:
Nur eine Frage des Preises und der hängt vom Alter ab Link anklicken dort ist die Liste
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Servus Willi |
#41
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Ich bin letztes Jahr von Ba-Wü nach RNW umgezogen, meinen Fischereischein hatte ich in Ba-Wü ganz brav verlängern lassen, alle 5 Jahre. Meine "Prüfung?" hatte ich anno 1986 abgelegt. Kann ich jetzt mit diesem Prüfungszeugnis hier in NRW aufs Amt gehen und mir einen neuen Fischereischein ausstellen lassen oder muss ich die Prüfung erneut ablegen? Mit dem Ba-Wü-Schein war es immer unproblematisch in anderen Bundesländern eine Gewässerkarte zu bekommen Grüsse, Eckhard
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Beste Grüße, Egge >>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<< |
#42
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In anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfungen werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich Nordrhein-Westfalens hatte.
Quelle http://www.portal-fischerei.de/index.php?id=1174
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Gruß Andreas
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#43
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Beste Grüße, Egge >>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<< |
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