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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Fischereischein abgelaufen
Hallo zusammen,
eigentlich wollten ich heute angeln gehen aber jetzt hab ich gemerkt das mein Fischereinschein abgelaufen ist gibt es eine Möglichkeit trotzdem angeln zugehen und was würde passieren wenn ich ohne losziehe? ich komme übrigens aus NRW. Vielen Dank schonmal... |
#2
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Gibt ein kräftiges Bußgeld!-und sofort zusammenpacken!
Kann auch dazu führen, daß dein Angelgeschirr eingezogen wird! Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#3
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Zitat:
so ganz mag ich dir ja nicht glauben, denn wenn Du einen Fischereischein hast, dann solltest Du ja eigentlich auch die Prüfung abgelegt haben und es wissen. Besitzt Du noch die alte, durch regelmäßiges Verlängern, gültige Angelberechtigung, so weißt Du auch hier Bescheid. Zusätzlich stellt sich die Frage, wo willst Du angeln und welcher "Schein" ist abgelaufen?
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#4
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also ich hab den normalen Fischereischein nur ist der 2006 abgelaufen. normalerweise müsste ich den ja einfach nur wieder verlänger nur haben wir uns gestern spontan entschieden heute angeln zu gehnen und heute hat die unterefischereibehörde nicht auf wo ich den verlängern kann. jetzt ist halt die frage wenn ich erwischt werde ob ich den dannnicht einfach nachreichen kann?
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#5
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Hallo Schottmann,
geh doch einfach so Angeln! Wenn Du erwischt wirst,dann berichte mal was es gegeben hat.
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Immer eine Handbreit Wasser unter`m Prop!
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#6
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Zitat:
Was abläuft sind die Angelberechtigungen und die Fischereiabgabemarke! Angelberechtigungen gibts an der Küste meist an Tankstellen oder im Binnenland beim Gewässereigner oder Pächter. Die Fischereiabgabemarke aufm Ortsamt. Ob jetzt jemand Schwarzangeln geht muss jeder selbst entscheiden, ich gebe dazu keinen Tipp ab. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#7
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Ecki, kennst Du den Spruch "Er weiß alles, und was er nicht weiß, das weiß er besser."?
Fischereischeine sind Ländersache. Fischereischeine in NRW kann man für ein oder für fünf Jahre lösen. Dann muss verlängert werden. Visara.
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#8
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Ach so, Schulljung.
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#10
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Zitat:
Auch in SH kannst Du für ein oder bis zu dreiJahren die Fischreiabgabe bezahlen und sparst dir dadurch evtl. Gebührenerhöhungen. Und bei uns kannst du in jedem gut sortierten Angelgeschäft die Jahresmarken kaufen - teilweise sogar bis 18:00 Uhr am Sonnabend. Im übrigen braucht man sich nur in den einschlägigen Foren oder auf der Internetseite der jeweiligen Landessportverbände informieren - da werden Sie geholfen: http://www.lfv-westfalen.de/ http://www.lfv-westfalen.de/fs_fragen.html Ansonsten ist hier schon diverse Mal über das Thema diskutiert worden und es wird langweilig...
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#11
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Dann kläre mich doch bitte auf:
Zitat:
Für mich bedeutet dies, dass nach einem Jahr bzw. nach fünf Jahren die Gültigkeit des Fischereischeins erlischt und entsprechend verlängert werden muss. Visara. |
#12
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Also hier in MV ist das so, dass der Fischereischein so eine Art Führerschein ist, der dir bescheinigt, dass du das Fischereihandwerk waidgerecht beherrschst. Den muss man niemals verlängern, der bleibt zeitlebends gültig. Einzig die Fischereiabgabemarke (6 Euro) muss jährlich gekauft und dort eingeklebt werden.
Davon völlig unberührt ist jedoch die Angelberechtigungskarte, die dir gestattet, dieses oder jenes Gewässer zu beangeln. Und die gibt nicht das Land raus, sondern die Kommunen oder Eigentümer bzw. Pächter des Gewässers. Heißt das, dass man in NRW alle 5 Jahre eine Fischereiprüfung ablegen muss? Denn sonst kann ich in einer Befristung keinen Sinn erkennen. In deiner Quelle liest sich das eher so, als hätte da jemand den Fischereischein mit der Angelberechtigung verwechselt. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#13
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Hi Ecki
Was Du meinst ist die Sportfischerprüfung, iss für immer und ewig auch in NRW. Fischereischein max 5 Jahre dann muss verlängert werden. 38 Euro aufen Tisch und gut iss, die Hälfte der Summe iss Fischereiabgabe der Rest für den Jahresfischereischein. (so heist das Ding hier) Gruss Rolf Zitat:
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#14
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Zitat:
Gruß Visara.
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#15
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Zitat:
Was man alles so brauch, um mal eine Angel ins Wasser zu halten, bzw. einen Köder. Da mag man kaum glauben, dass man ohne jede Prüfung im Fischgeschäft einen Dorsch kaufen kann... Gruß Visara.
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#16
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kenn ich auch so ...
Fischereischein machen (mit Prüfung und so) dieser muß alle Jahre käuflich verlängert werden .... macht man das einige Jahre nicht verfällt der Fischereischein und alles muß von vorn gemacht werden ...
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#17
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Hallo Eckaat,
die Fischereiabgabemarke gibt es in NRW nicht sondern einen Eintrag-Stempel entweder für 1 Jahr oder für 5 Jahre dieses bekommt man in der Örtlichen Stadtverwaltung(Beamten Öffnungszeiten) für die Gewässer an denen man angeln möchte gibt es Tageskarten z.B. in Angelgeschäften oder Jahreskarten über Vereine
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#18
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Zitat:
Die Fischereiabgabe ist nach der Sportfischerprüfung die amtliche Gebühr, die dich zur Ausübung der Fischerei in deinem Bundesland berechtigt. Diese kann in jährliche Zahlung oder bis max. 5 jährlich geltende Einmalzahlung geleistet werden. Es ist eigentlich gleich der Gesetzeslage des Führerscheins. Diesen musst Du zum Führen eines PKW erwerben und die KFZ-Steuern zahlst Du um ein eigenes Fahrzeug auf deutschen Straßen zu bewegen.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#19
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Moin,
Zitat:
mfg Martin |
#20
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Hab mir letztes Jahr einen auf Lebzeit besorgt
http://www.fischerpruefung-bayern.de...ung_Kosten.htm
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Servus Willi |
#21
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Die Sportfischerprüfung ist nur der Befähigungsnachweis. Einmal abgelegt ist die Lebenslang gültig (kenne da keine Ausnahme) und wird in allen Bundesländern anerkannt (kenne da auch keine Ausnahme mehr-Bayern hat anfänglich Probleme gemacht).
Wer die Sportfischerprüfung abgelegt hat darf einen Jahresfischereischein erwerben, denn dafür ist die Sportfischerprüfung Voraussetzung. Wer den Jahresfischereischein hat kann sich für einen Zeitraum der je nach BL unterschiedlich ist eine Fischereiabgabemarke holen (meist 1 Jahr optional mehr) und darf in dem bezahlten Zeitraum in ganz D in allen freien Gewassern angeln. In verpachteten Gewässern benötigt man idR. eine Angelerlaubniskarte die vom Inhaber des Fischereirechts ausgegeben wird. In fast allen BL ist der Jahresfischereischein nur das Dokument mit Foto in das die Fischereiabgabemarke geklebt wird. Der Schein selber ist unbegrenzt gültig, berechtigt ohne gültige Fischereiabgabemarke aber nicht zum Fischen. D.H man kann in den meisten BL auch nach Jahren der Abstinenz ohne neuen Schein oder gar Prüfung einfach wieder eine Marke fürs gültige Jahr kaufen. Da das Fischereirecht Landesrecht ist kocht jedes BL sein eigen Süppchen so dass es zu fast allen Jahresfischereischeinregelungen Ausnahmen gibt. In NS ist der zB. Lebenslang gültig deshalb gibts da keine Marke und in SH gibts auch ohne Sportfischerprüfung Touristenscheine um nur zwei zu nennen. Die genauen Regelungen, Fischereirechte und Durchführungsverordnungen und Ansprechpartner findet man auf der Seite der Bundesregierung unter Portal-Fischerei.de (BMELV). Zur Eingangsfrage: Neben einer Strafe riskierst Du dass Dir in Zukunft der Angelschein versagt wird da Wilderei ein Grund ist die Ausstellung des Scheins zukünftig zu versagen. Nachreichen kann man nicht-wäre ja für manche auch zu schön: Ich angel bis Ich kontrolliert werde dann hol Ich mir eben eine Marke...
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Gruß Andreas
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#22
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[quote=Wunderfitz;1241130]
Wer den Jahresfischereischein hat kann sich für einen Zeitraum der je nach BL unterschiedlich ist eine Fischereiabgabemarke holen (meist 1 Jahr optional mehr) und darf in dem bezahlten Zeitraum in ganz D in allen freien Gewassern angeln. Wo befinden sich diese freie Gewässer
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Servus Willi |
#23
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Zb viele Küstengewässer und der gesamte HH-Hafen. In anderen BL bin Ich kaum unterwegs.
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Gruß Andreas
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#24
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Zitat:
mit einigen Kollegen von mir allerdings schon (Ja, ich bin Fischereiaufseher Westfalen-Lippe) In Deinem Fall, würde ichs angeln ausfallen lassen, den Montag im Rathaus, Bürgerbüro oder wie sich das in Deiner Stadt nennt, kurz verlängern lassen und auf gehts wieder.... , denn ein abgelaufener Schein von 2006 läßt sich nicht erklären Sollte man Dich ohne erwischen mußte allerdings auch nur mit ner Strafe, bzw. einem Bußgeldbescheid mit unter hundert Euros rechnen... Die anderen Räubergeschichten, Definitionen, seltsamen Tips bezüglich "nicht verlängern müssen" und Sondergesetzen in anderen deutschen Provinzen lösch schnell wieder von Deiner Festplatte, hab schon Nackenschmerzen vom Kopfschütteln... Ich geh mal davon aus, das das Wochenende anders genutzt hast und wenn nicht, wenigstens die momentane Schonzeit von Hecht und Zander beachtet hast Petri
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#25
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Zitat:
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
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