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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 29.04.2009, 12:33
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...Ein Skipper ohne Naut.-Karten, hat 3 Monate Fahrverbot erhalten, weil er das Verkehrstrennungsgebiet in der Unterelbe gekreuzt hat.
Das Kreuzen eines Verkehrstrennungsgebietes ist zunächst einmal nicht grundsätzlich verboten.
Siehe hierzu Regel 10 c. der KVR und auch Frage 97 (seite 13) des Fragenkataloges SBF-See.

Das Fahrverbot hat er sicher deshalb bekommen, weil er das Verkehrstrennungsgebiet in falscher Weise gekreuzt hat.

Dabei handelt es sich aber um einen Verstoß gegen die Pflicht die in den KVR gesetzlich geregelte Verkehrsvorschriften einzuhalten, und nicht um einen Verstoß gegen die Ausrüstung mit Naut.-Karten nach guter Seemannschaft.

Also kein gutes Beispiel zur Ahndung nicht vorhandener, aber mitführungspflichtiger Ausrüstung .

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 29.04.2009, 12:34
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@ dicke Lippe
sollte #22 heißen

Wer lesen kann ..

Gruß Lutz
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  #28  
Alt 29.04.2009, 12:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das Kreuzen eines Verkehrstrennungsgebietes ist zunächst einmal nicht grundsätzlich verboten.
Siehe hierzu Regel 10 c. der KVR und auch Frage 97 (seite 13) des Fragenkataloges SBF-See.

Das Fahrverbot hat er sicher deshalb bekommen, weil er das Verkehrstrennungsgebiet in falscher Weise gekreuzt hat.

Dabei handelt es sich aber um einen Verstoß gegen die Pflicht die in den KVR gesetzlich geregelte Verkehrsvorschriften einzuhalten, und nicht um einen Verstoß gegen die Ausrüstung mit Naut.-Karten nach guter Seemannschaft.

Also kein gutes Beispiel zur Ahndung nicht vorhandener, aber mitführungspflichtiger Ausrüstung .

Gruß Lutz
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Seeamt Hamburg – 21/06 H- Spruch v. 28.02.07
Gefährdung des Schiffsverkehrs durch eine Segelyacht auf der Unterelbe am 03.10.2006
Im Fahrwasser der Unterelbe kam es zu einer gefährlichen Annäherung zwischen einer Segelyacht und einem Containerfrachter. Die Segelyacht fuhr die Elbe aufwärts im nördlichen Fahrwasser, das für den seewärts fahrenden Verkehr bestimmt ist, und kreuzte die Kurslinie des Containerschiffs nahe vor dessen Bug.
Der Skipper war, als er von Tonne zu Tonne navigierte auf die falsche Fahrwasserseite geraten. Das Navigieren allein nach der Fahrwasserbetonnung entsprach nicht der guten Seemannschaft.
Fahrverbot Sportbootfahrer: 6 Monate
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  #29  
Alt 29.04.2009, 13:17
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Sorry, auch dort steht nicht, dass sich das Fahrverbot auf fehlende "Pflicht"ausrüstung begründet.
Es wird nicht einmal Bezug auf das Vorhandensein bzw. Fehlen von naut.-Karten genommen.
Er kann ja Karten an Bord gehabt haben und trotzdem von Tonne zu Tonne navigiert haben. Wer weiß das schon?

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
... kreuzte die Kurslinie des Containerschiffs nahe vor dessen Bug.
...
und beging damit einen Verstoß gegen Regel 10 j. der KVR

Das ist und bleibt ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Gruß Lutz
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  #30  
Alt 29.04.2009, 14:04
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Im Zitat des #25 steht es doch ganz eindeutig: Für Sportboote gibt es keine Vorschriften für eine Mindestausrüstung.
... in Wiesbaden.


für NRW z.B.:
http://www.polizei-nrw.de/wasserschu...ontrollen.html

Ein bisschen Recherche gibt es hier:

www.schiffergilde-berlin.de/inhalt/download/Vortrag%20Sicherheits-und%20Navigationsausruestung%20auf%20Sportbooten.pdf

http://www.kreuzer-abteilung.org/Public_PDF/1140.PDF
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #31  
Alt 29.04.2009, 15:07
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Das die das machen (wollen) kann ja sein, trotzdem bleibt die Frage nach der gesetzlichen Grundlage.

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ein bisschen Recherche gibt es hier:

www.schiffergilde-berlin.de/inhalt/download/Vortrag%20Sicherheits-und%20Navigationsausruestung%20auf%20Sportbooten.pdf
Der Link "geht" bei mir nicht

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ein bisschen Recherche gibt es hier:
...
http://www.kreuzer-abteilung.org/Public_PDF/1140.PDF
Die von der Kreuzerabteilung zitierte SeeSpBootVO gilt für die Vermietung (Abschnitt 3) und den gewerblichen Gebrauch (Abschnitt 4) von Sportbooten und nicht für die Privatnutzung von Sportbooten.


Gruß Lutz
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  #32  
Alt 29.04.2009, 15:37
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