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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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darfst du, außerhalb der Zeiten des Halteverbotes, PARKEN aber nur
auf den markierten Flächen D.h. im Klartext, Halte und Parkverbot von ... bis .... Wenn ich nicht halten darf, darf ich auch nicht parken weil nicht halten dürfen, nicht parken dürfen einschließt Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#27
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...ich hab das Abi nich geschaft,
auch will ich nicht "auffie kagge haun" Ich hab'n Führerschein, aber den Text vom Foto des Eigangsposts () habe ich erst Dank Deiner Abschweifungen verstanden... PS: was ich sagen wollte, es wäre schon Parken, bis ich beim lesen des Schildes dessen Sinn verstanden hätte....
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Gruss Konny Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will. Geändert von Ölfinger (07.11.2009 um 00:55 Uhr)
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#28
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Zitat:
Beamtenverstand haben oder kurzzeitig im Genuss davon gekommen sein Es gibt noch viel schlimmere Sachen z.Bsp. gab es früher ein Schild in Bremen, da dürfte man mit einem 9t LKW 80 km/h fahren, ganz normale Straße Die wollten damit erreichen, dass der Verkehr sich dort nicht staut Einzige Problem war die Polizei, die blickten nicht durch, jedoch vor Gericht wurden sie eines besseren belehrt Ein kleines Schildchen kann die Welt verändern Gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#29
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Zitat:
Bucht ohne Zeichen kein Parkplatz... Gruß Torben |
#30
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@ Uwe
Zitat:
Denk Dir mal das Zusatsschild mit den Uhrzeiten weg, dann wäre in der Zone ein beschränktes Halteverbot, wo das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Jetzt kommt das Schild mit den Uhrzeiten, welches sich wieder auf das Vorschriftszeichen bezieht. Zitat:
Gruß Maik
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Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann |
#31
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Hallo,
war soeben mit meinem Hund zum morgentlichen Spaziergang und auf dem Weg war eine Polizeidienststelle. Da mir kalt war ( 0Grad) bin ich in die Dienststelle rein und eingangs gezeigte Bild gezeigt und erklären lassen. Hier die Antwort von 3!! "Dein Freund und Helfern" Das Schild Zone beschränktes Halteverbot gilt in der unten angegebenen Zeit!! Aber man darf in gekennzeichneten Stellen in dieser Zeit Parken. Außerhalb der Zeiten kannst Du bedenkenlos überall nach StVo Parken. So nun mußt Du entscheiden ob Du in einer gekennzeichneten Stelle gestanden hast oder nicht. Ich meine das diese Parkbuchten dafür gedacht sind. Ich würde Einspruch einlegen! Gruß Maik
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Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann
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#32
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Zitat:
wird es so sein Das es aber auch anders sein kann, zeigt ja das Bußgeld Wir kommen nur weiter, wenn er die Begründung des Bußgeldbescheid hier einstellt Gruß UWE
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#33
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Zitat:
Aha,ja genau so hab ich das halt auch gesehen.Und da nichts eingezeichnet war,kein "P" kein nix,nur die Buchten.....na,da hab ich mich halt da rein gestellt. Hier der offizielle §: schon alleine die Erklärung,ich denk man darf nur 3min im eingeschränkten halteverbot stehen....oder das wird erst nach 1h teuer. so dann mal los: Parken länger als 1 Stunde in einer Zone Zeichen 290.1,290.2 §41 Abs. 1 iVm Anlage 2,§49 StVO,§24 StVG,52.2 BKat Grüße |
#34
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Zitat:
Das ist der Tatbestand 52.2 Bußgeld Katalog 52 sagt aus= Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist, oder ......... und das .2 sagt aus= länger als 1 Stunde --> 25 € So, jetzt such dein Fehler, wenn du keinen findest, suche das Gespräch mit der zuständigen Behörde, denn nur sprechenden Menschen kann geholfen werden Gruß UWE PS WAR ES EIN SAMSTAG???
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#35
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...nein in der woche !
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#36
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Dann kann ich dir so auch nix sagen
Sollte meine Darstellung nicht so sein, käme eine andere Ordnungswidrigkeit in Betracht und die Wenigsten wissen das In Deutschland ist 3 Stunden die Höchstparkzeit, wenn es nicht durch ein Zusatzschild anders geregelt ist Also, gehe zum Ordnungsamt und labber denen die Tasche voll Gruß UWE
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#37
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...mal schaun,was ich am Telefon erreichen kann.
Danke für die ganzen Meinungen.Aber fände es generell super,wenn so Schilder eindeutig zu lesen wären. |
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Zitat:
Gruß UWE
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#39
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Wenn da wirklich was von parken im Halteverbot steht und du ganz pedantisch sein willst, kannst du auch widersprechen.
Ein Halteverbot gibt es nämlich in der StVO nicht, sondern nur ein Haltverbot. Da gabs wohl auch schon Prozesse drum.
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----------------------- Viele Grüße Finn |
#40
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Am besten du hälst dich aus der Bremer City komplett fern. Hast du wenigstens links bein Nanking noch lecker gegessen?
Ich nehme mit dem Auto grundsätzlich nur die Parkhäuser. Die Parkbuchten mit Schein in der Martini/Faulenstraße sind auch unmöglich. Bremen meiden ist mein Tipp!!!
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Gruß Frank |
#41
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Zitat:
dein Thread im Sinn Was ist denn nun daraus geworden, wäre mal interessant das zu erfahren. Gruß UWE
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Zitat:
Ansonsten hätte er sich doch hier "feiern lassen".
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Grüße aus Bärlin Thomas
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Zitat:
im boote-forum.de aus Hast du dich in der Abwesenheitszeit gebildet oder was hast du verbrochen Gruß UWE
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#44
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Zitat:
Ich würd mal sagen, ich kenn' mich relativ gut mit Menschen aus, die vor solchen "Problemen" stehen. Hab nichts verbrochen brauchte mal ne Auszeit von dem Einen oder Anderen Die Jahreszeit verbunden mit der Sehnsucht nach sonnigen, Boot fahrenden Wassertagen hat mich wieder hierher getrieben. Werd euch also hin und wieder ein wenig auf den Wecker gehen.
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Grüße aus Bärlin Thomas
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#45
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Welcome back, Nachbar
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#46
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wieso damaligen???Hab ich da was verpasst???
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