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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Eingeschränktes Halteverbot-Strafzettel
Hallo Leute,
hatte heute eine Verwarnung im Briefkasten liegen. Bevor ich viel dazu sage,wie seht Ihr die Situation??? Kurze Beschreibung: Ich parke von 10uhr bis 17Uhr in einer Parkbucht und bekomme einen Strafzetel über 25Euro. Näheres siehe Foto Grüße Chris
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#2
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wer lesen kann, ist nicht immer klar im Vorteil.
lg Gert |
#3
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Der Trick liegt in der Beschriftung "gekennzeichnete Flächen" !!
Das gleiche Spiel haben wir hier in Wangen ebenfalls ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#4
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Hm. Komische Kombo.
Variante 1: Parken im genannten Zeitraum verboten, außerhalb der Zeiten nur in den gekennzeichneten Flächen. Variante 2: Parken im genannten Zeitraum verboten, außer auf den gekennzeichneten Flächen. Je länger ich drüber nachdenke, desto weniger Sinn macht Variante 2. Denn wenn man auf den Flächen eh parken dürfte - wozu dann noch das Parkverbot?? Verwirrend auf jeden Fall.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#5
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Oder sollte es tatsächlich a) markierte Buchten und b) unmarkierte Buchten geben?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#6
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Die Frage lautet: Willst Du Dein Recht bekommen oder 25,- bezahlen und Deine Ruhe haben.
Zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" liegt oft ein nerviger Weg, und manchmal kommt man nicht da an, wo man hin will. Gruß Ralph
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#7
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Hallo Chris,
das ist ein Schildbürgerstreich. Darf man jetzt in der angegebenen Zeit dort parken, oder in der restlichen Zeit??? Ich verstehe es nicht. Gruß aus Nettetal Ralf |
#8
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Zitat:
Man kann doch nicht immer alles hinnehmen ! Sonst wird System daraus, alles unverständlich zu kennzeichnen. Wäre dann ' ne gute Einnahmequelle für die Städte, wenn alle so denken und einfach zahlen, nur um Ruhe zu haben. |
#9
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Zitat:
ich gehe jetzt davon aus, es war kein Samstag Jetzt mal überlegen Das Schild heißt beschränktes Halteverbot und hat mit Parken nix zu tun Das beschränktes Halteverbot ist in Verbindung mit dem Zusatzschild zu sehen! Außerhalb dieser Zeit darfst du in den gekennzeichneten Felder PARKEN Jetzt die Frage, die du dir selbst beantworten kannst: Wann hast du geparkt Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#10
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....ich verstehe es halt auch nicht.aber wie schon hier erwähnt,wie nervig wird das ganze,wenn ich dagegen angehe.im brief steht auch noch folgendes:
"Falls sie sich zu dem Vorwurf äußern,wird unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden,ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Äußerung der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird,der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist" .....also muß ich nahher noch mehr zahlen,oder wie?? |
#11
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Zitat:
....also für mich beziehen sich die zeiten auf das parken-erlaubt! |
#12
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Zitat:
Gruß Ralph PS: Es ist eine gute Einnahmequelle, schon im Haushalt verplant.
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#13
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Ich denke, da gibt es drei Varianten:
1. Gleich Zahlen. 2. Nicht zahlen und durchziehen bis zum Höchstgericht. Vorher ist bei solchen Dingern nicht Ruhe. Ausgang ungewiss. Kosten (auch beim "Sieg") idHv einem 25 Fuß Boot mit V8 und Sprit für zwei Jahre. Allerdings am Ende 25,- gespart. (Vorher aufgeben lohnt nicht, kann man gleich Variante 1 nehmen). 3. Meckern im Schwarzen Kanal und dann trotzdem zahlen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#14
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Zitat:
Ich habe es einmal bei uns durchgezogen - der Bußgeldbescheid (nach dem Verwarnungsbescheid) kam von der Gemeinde. Das AG hat die Sache dann flugs eingestellt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#15
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Bei euch gibts Sachen ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#16
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Nein, definitiv nicht.
Ebenso beziehen sich beispielsweise die Zeiten, während derer ein Parkschein gezogen werden muss dadrauf.
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Good Day To Be Alive, Sir
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#17
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Zitat:
oder kannst du logisch denken Gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#18
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Mal anders
Es gibt nur Verkehrszeichen mit Hinweisschilder oder wie es richtig heißt "Zusatzzeichen" und keine Hinweisschilder mit Hinweisschilder Also bezieht sich das Hinweisschild auf das Verkehrszeichen Gruß UWe
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#19
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Eigentlich ist das doch klar, auch wenn es sicher nicht sehr geschickt gemacht ist. Zusätze beziehen sich immer auf das Hauptschild. Also heißt das hier, dass das eingeschränkte Halteverbot während der angegebenen Zeiten gilt. Und dann gilt natürlich auch das zweite Zusatzschild mit den besonders gekennzeichneten Flächen, auf denen Parken erlaubt ist. Solche Flächen muß es also wohl in dieser Zone geben. Schau einmal nach! Du hast Dir vermutlich die falsche Bucht ausgesucht.
Gruß Wepi
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#20
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Zitat:
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht |
#21
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....also das auto steht etwas weiter hinten (schwarz) und die straße ist fast am bildende auch zu ende.bin ja nicht blöd,hab da natürlich überall geschaut,ob was eingezeichnet ist.aber da war nichts,außer die buchten,wo ich auch drin stehe.
deshalb hab ich es auch nicht verstanden.welche flächen sind denn gemeint,wenn keine extra eingezeichnet sind?? |
#22
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Mano, ist das wirklich so schwer zu glauben
Dann schreib mal die § hier rein oder den Text, was dir genau vorgeworfen wird! Gruß UWE
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#23
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iST ES EINE eINBAHNSTRA?E ß wENN NICHT; HAT DIESES sCHILD 8DA AUFD
::: Verdammte Shift-Lock-Taste !!! Ist es eine Einbahnstraße ? Wenn nicht, hat dieses Schild (da auf der linken Straßenseite) für Dich keine Bedeutung. Ich interpretiere das Schild leider genauso, wie die Behörde : Halteverbot zu den angegebenen Zeiten. Halten außerhalb der Zeiten nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Ist natürlich dumm gemacht, die beiden Hinweisschilder in der gezeigten Reihenfolge zu montieren... Ich persönlich würde ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen, hat mir immer etwas gebracht - zum Teil die Einstellung, zum Teil die Gewissheit, dass das Ticket seine Richtigkeit hat. Auch wäre denkbar, dass Dir etwas anderes vorgeworfen wird, wie zB Parken entgegen der Fahrtrichtung oder das Überschreiten der Parkraummarkierung. |
#24
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Thorstenmäuschen, es ist eine HALTEVERBOTZONE
Im übrigen verwechselst du auch Halteverbot und Parkverbot Gruß UWE der so was 1/2 Jahr lernen musste, um ein Fahrzeug der damaligen BRD führen zu dürfen Gruß UWE
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#25
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Uwe, mein Guter, ich schreibe doch extra ausschließlich von HALTEverbot ?
Wo ist da was verwechseltes ? Und das mit der Zone bedeutet doch nur das, was eh auf dem Hinweisschild steht : ausschließlich innerhalb der Markierung. (ja, die Fragen sind ernst gemeint, wir haben noch keine HVZ in Emden... ) |
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