boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 47
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 03.12.2009, 06:57
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Toller Tip
... und wo ist das Problem ??
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 03.12.2009, 11:51
Benutzerbild von rumblefish
rumblefish rumblefish ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 803
Boot: Glastron SSV-153 Laraya
476 Danke in 279 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
... und wo ist das Problem ??
Das Problem hast Du spätestens wenn Du kontrolliert wirst oder was passiert.
Du fährst ohne Versicherungsschutz, und ein Kennzeichen ist, soweit ich das noch weiss, ein amtliches Dokument. Viel Spass bei der Verhandelung .

Solche schwachsinnigen Tips gibt man einfach nicht in einem Forum
__________________
Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 03.12.2009, 12:04
Benutzerbild von mav
mav mav ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 214
111 Danke in 71 Beiträgen
Standard

Mit der MWST und dem Zoll, wie wäre es denn, wenn:

Der Trailer oder die Spedition schon in z. B. Koper oder Portoroz steht und dann eben den kurzen Weg mit dem Boot über Wasser dorthin, Boot auf Trailer oder Spedition und ab die Post nach D? Ist nur eine Frage, kein Tipp zur Steuerhinterziehung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!

Ist doch dann in der EU!!!! (Hab Gottseidank mein Boot in D gekauft, nur noch mal zur Info, lach)!
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 03.12.2009, 12:15
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Das Problem hast Du spätestens wenn Du kontrolliert wirst oder was passiert.
Du irrst !
Oder hat bei Dir anläßlich einer Fahrzeugkontrolle schon einmal jemand die Fahrgestellnummer kontrolliert ??
Wenn ich Dich mal wörtlich zitieren darf : ein schwachsinniges Argument .

Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Solche schwachsinnigen Tips gibt man einfach nicht in einem Forum
Ja, ja .......
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 03.12.2009, 12:21
Benutzerbild von rumblefish
rumblefish rumblefish ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 803
Boot: Glastron SSV-153 Laraya
476 Danke in 279 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Du irrst !
Oder hat bei Dir anläßlich einer Fahrzeugkontrolle schon einmal jemand die Fahrgestellnummer kontrolliert ??
Wenn ich Dich mal wörtlich zitieren darf : ein schwachsinniges Argument .

Ja, ja .......
Ähh ja, kannst Du hier finden http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=77667.
Die Jungs haben ganze Arbeit geleistet und sowohl Trailer, Boot, Zugfahrzeug, Führerschein kontrolliert Selbstverständlich auch das Typenschild am Trailer abgeglichen, Motornummer vom AB ...!
Und das war eine Routinekontrolle mitten in D.

Also erzähl mir nix vom Pferd
__________________
Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 03.12.2009, 12:24
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Du irrst !
Oder hat bei Dir anläßlich einer Fahrzeugkontrolle schon einmal jemand die Fahrgestellnummer kontrolliert ??
Ein falsches Nummerschild und falsche Papiere vorzuweisen, bleibt illegal, ist Fahren ohne Zulassung und schlichtweg verboten. Vermutlich wäre das nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern hätte auch strafrechtliche Konsequenzen (Urkundenfälschung).

Wer auf solche "kleinen" Nachteile eines Vorschlags hinweist, dem sollte nicht, wie auch immer, mit Vorwüfen begegnet werden.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #32  
Alt 03.12.2009, 12:25
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Du hast 'ne PN ......
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 03.12.2009, 12:25
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen

Wer auf solche "kleinen" Nachteile eines Vorschlags hinweist, dem sollte nicht, wie auch immer, mit Vorwüfen begegnet werden.
Der Ton macht die Musik .....
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 03.12.2009, 12:46
Benutzerbild von rumblefish
rumblefish rumblefish ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 803
Boot: Glastron SSV-153 Laraya
476 Danke in 279 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Der Ton macht die Musik .....
__________________
Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 03.12.2009, 13:37
Benutzerbild von joamali
joamali joamali ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.11.2003
Ort: Kreis Segeberg/Revier Ostsee, RAB
Beiträge: 367
Boot: Caravelle 1900 SE CC
161 Danke in 115 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Du irrst !
Oder hat bei Dir anläßlich einer Fahrzeugkontrolle schon einmal jemand die Fahrgestellnummer kontrolliert ??
Wenn ich Dich mal wörtlich zitieren darf : ein schwachsinniges Argument .

Ja, ja .......
Hallo Bootsfreunde,

auch solche Ideen kann man bekommen, aber das:

§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
  1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
  2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
  3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

überzeugt..........
__________________
Mit baltischen Grüssen

Marco

Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 03.12.2009, 14:17
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen

überzeugt..........
Es gibt da noch so einen netten Zusatz.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__26.html
__________________
Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #37  
Alt 03.12.2009, 15:10
Benutzerbild von Mork
Mork Mork ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2009
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.624
Boot: Chris Craft Continental
7.671 Danke in 2.406 Beiträgen
Standard

und ich bleibe dabei:

mit dem kurzzeitkennzeichen wird es im falle das falles tenor geben.

hier mal der lange gesetzestext:



Zitat:
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten



4 Gesetze verweisen aus 14 Artikeln auf § 16



(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.



(2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03" oder „04". Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.



(3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.



(4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern die in § 6 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Halterdaten und die in § 6 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.



(5) Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen sind nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1, 6 und 7 auszugestalten und anzubringen. Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 Satz 1 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 und 3 nicht vorliegen.



(6) Die §§ 29, 47a und 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden keine Anwendung.
wichtig in diesem zusammenhang ist allerdings das merkblatt dazu:



Zitat:
Merkblatt für die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen gem. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)



1. Es sind folgende Fahrten gestattet (Begriffsbestimmung):

• Probefahrt: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges

• Prüfungsfahrt: Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück

• Überführungsfahrt: Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort.
so - das bedeutet, dass im falle einer routinekontrolle nur die "richtige" antwort über lächeln oder bußgeld entscheidet, sagt man der streckenwacht "ich überführe", dann kostet es, sagt man "ich mach 'ne probefahrt, will wissen, wie sich der hänger an meinem auto mit meinem boot verhält", dann ist alles grün weil im bestimungsbereich.

so, nun das ABER:

sollte etwas passieren, was einen nicht unerheblichen schaden zur folge hat, dann KANN es sein, dass sich die versicherung ein wenig querstellt, nachforscht und zu dem schluss kommt, dass das keine erprobungsfahrt gewesen sein kann sondern eine überführungsfahrt gewesen sein muss.
und sich dann um zahlung drücken.

ob und inwieweit die versicherung damit erfolg hat bleibt dahingestellt, auf jeden fall hat man jahre ärger damit, evtl. sogar mit erheblichen finanziellen einbußen.

mir gefällt der slowenien-vorschlag ganz gut...
warum nicht den hänger nach austria fahren, ab zum tüv, das boot derweile auf dem wasserwegenach slowenien bringen, mit frisch getüvtem hänger dorthin kommen, aufladen, alles ist grün?

hier reden wir von vertretbarem mehraufwand, ein paar stündchen im wasser, ein paar 100kms mit hänger, im blödesten fall eine nacht hotel - und alles ist auch im murphy-falle safe.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 03.12.2009, 15:37
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Deutsche Kurzzeitkennzeichen darf man nicht außerhalb der EU verwenden !

Ich habe das alles im September durchexerziert, mit Landratsamt und Polizei.

Außer dem Tip, den Hänger auf einem Hänger zu transportieren kam nichts verwertbares rüber.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 03.12.2009, 15:43
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Bliebe also nur Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen. Für das wird zumindest in DE ein TÜV-Nachweis verlangt
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 03.12.2009, 15:44
Benutzerbild von rumblefish
rumblefish rumblefish ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 803
Boot: Glastron SSV-153 Laraya
476 Danke in 279 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Außer dem Tip, den Hänger auf einem Hänger zu transportieren kam nichts verwertbares rüber.
Aber bitte dann ohne Boot auf dem Hänger, der vom Hänger transportiert wird
__________________
Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 03.12.2009, 15:49
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Aber bitte dann ohne Boot auf dem Hänger, der vom Hänger transportiert wird
Warum das denn?
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 03.12.2009, 16:12
Benutzerbild von rumblefish
rumblefish rumblefish ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 803
Boot: Glastron SSV-153 Laraya
476 Danke in 279 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Warum das denn?
Stell Dir mal vor wie stabil das ganze "Anhängsel" sein wird . Ein Gespann auf einem seperaten Trailer laden, verzurren und damit dann von Kroatien nach Deutschland fahren .
__________________
Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 21.12.2009, 11:33
Benutzerbild von joamali
joamali joamali ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.11.2003
Ort: Kreis Segeberg/Revier Ostsee, RAB
Beiträge: 367
Boot: Caravelle 1900 SE CC
161 Danke in 115 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
Hallo,

ich möchte gerne ein Boot, dass in Östereich angemeldet ist und aktuell in Kroatien liegt in die BRD einführen.

Das Boot ist B 1997 und hat eine Kennzeichnung vom Österreichischen Schiffahrts und Wasseramt.
Ich denke CE muss nicht beachtet werden , oder?

Trailer hat kein TÜV, ebenfalls BJ 97. Kann ich diesen mit deutschem Überführungskennzeichen holen ?
Hallo,

um Euch jetzt die Lösung mitzuteilen.

Slowenien und Östereich (seit 1998) gestatten den jeweilien Transport mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen (5 Tage). Der Transport (Boot +Trailer) darf auch mittels Kurzzeitkennzeichen erfolgen. Ein abgelaufener Tüv spielt in Koratien keine Rolle, da der TÜV ein Zertifikat der EU ist. In Kroatien muß lediglich der Anhänger versichert sein.

Das Boot lag in einer kroatischen Marina (anerkannt) unter Zollverschluß, daher gab es keine Probleme beim slowenischen Zoll.

Mitgeholfen haben:
der ADAC
die Zulassungsbehörde
Dekra in Austria
Kroatische Vertretung BRD

Das Gespannt ist mitterweile in der BRD beheimatet. Danke für die Tips und Anregungen
__________________
Mit baltischen Grüssen

Marco

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #44  
Alt 21.12.2009, 12:05
Benutzerbild von rumblefish
rumblefish rumblefish ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 803
Boot: Glastron SSV-153 Laraya
476 Danke in 279 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen

Das Boot lag in einer kroatischen Marina (anerkannt) unter Zollverschluß, daher gab es keine Probleme beim slowenischen Zoll.

Das Gespannt ist mitterweile in der BRD beheimatet. Danke für die Tips und Anregungen
Glückwunsch zur Erfolgreichen Überführung und das alles dann doch noch gut geklappt hat.

Stress hätte eigentlich nur der östereichische oder deutsche Zoll gemacht von wegen re-import. Musstest Du irgendwo bei Zollamt vorstellig werden ?.
__________________
Gruß Nils


"Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 21.12.2009, 12:26
Benutzerbild von joamali
joamali joamali ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.11.2003
Ort: Kreis Segeberg/Revier Ostsee, RAB
Beiträge: 367
Boot: Caravelle 1900 SE CC
161 Danke in 115 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Glückwunsch zur Erfolgreichen Überführung und das alles dann doch noch gut geklappt hat.

Stress hätte eigentlich nur der östereichische oder deutsche Zoll gemacht von wegen re-import. Musstest Du irgendwo bei Zollamt vorstellig werden ?.

Ja, angehalten in Slowenien. ist schon auffällig wenn man im Winter mit Boot von Kroatien kommt. Kurze Einsicht in die Rechnung von der Marina, dann weiterfahrt
__________________
Mit baltischen Grüssen

Marco

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #46  
Alt 01.01.2010, 14:15
Benutzerbild von Hele63
Hele63 Hele63 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.02.2009
Ort: Wiener Neudorf. Niederösterreich.
Beiträge: 3.314
Boot: Keines mehr. Wenn, wird ausgeborgt.
4.861 Danke in 2.477 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
Hallo,

ich glaube ich weiß jetzt wie ich es anstelle.

Boot mit aktuellem Kennzeichen ohne Tüv über die Grenze. Der Verkäufer fährt hinterher bis wir in Ösi-Land sind, dann z.B in Villach sofort zum Tüv, dann kaufvertrag und dann weg. In deutschland dann den Trailer ummelden. Was soll passieren ???

Das gleiche Problem hätte der Verkäufer ja auch, selbst wenn er das Boot behalten würde.
Ist jetzt nur ein beispiel ..... wie ich es machen würde, aber nur ich !!!
Genau so wie du es beschrieben hast.
Nicht zuviel huddel machen.

Fahre jedes Jahr 2x von Austria (nicht Ösiland) ..... ja, nach HR runter und wieder Heim .... klar.
Die Kroaten geben immer eine Ruhe, bin ja ein Urlaubsgast .
Sogar die Slowenen .... also ich hatte noch nie probs. Wurde immer durch gewunken.

Ob du jetzt den A Hänger dann in D Anmelden kannst ist a andere Geschichte.
Die ich dir ned beantworten kann.
__________________
Gruß Helmut.
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 01.01.2010, 14:18
Benutzerbild von Hele63
Hele63 Hele63 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.02.2009
Ort: Wiener Neudorf. Niederösterreich.
Beiträge: 3.314
Boot: Keines mehr. Wenn, wird ausgeborgt.
4.861 Danke in 2.477 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
Hallo,

um Euch jetzt die Lösung mitzuteilen.

Slowenien und Östereich (seit 1998) gestatten den jeweilien Transport mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen (5 Tage). Der Transport (Boot +Trailer) darf auch mittels Kurzzeitkennzeichen erfolgen. Ein abgelaufener Tüv spielt in Koratien keine Rolle, da der TÜV ein Zertifikat der EU ist. In Kroatien muß lediglich der Anhänger versichert sein.

Das Boot lag in einer kroatischen Marina (anerkannt) unter Zollverschluß, daher gab es keine Probleme beim slowenischen Zoll.

Mitgeholfen haben:
der ADAC
die Zulassungsbehörde
Dekra in Austria
Kroatische Vertretung BRD

Das Gespannt ist mitterweile in der BRD beheimatet. Danke für die Tips und Anregungen
Hoppla,
Habe ich erst jetzt gelesen, Glückwunsch .....
__________________
Gruß Helmut.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 47



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.