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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.11.2009, 23:42
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joamali joamali ist offline
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Standard boot aus Kroatien nach Deutschland einführen

Hallo,

ich möchte gerne ein Boot, dass in Östereich angemeldet ist und aktuell in Kroatien liegt in die BRD einführen.

Das Boot ist B 1997 und hat eine Kennzeichnung vom Österreichischen Schiffahrts und Wasseramt.
Ich denke CE muss nicht beachtet werden , oder?

Trailer hat kein TÜV, ebenfalls BJ 97. Kann ich diesen mit deutschem Überführungskennzeichen holen ?
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Marco

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  #2  
Alt 29.11.2009, 23:48
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Ich persönlich sehe da kein Problem, da das Boot vor 1998 in den Verkehr gebracht wurde.

Mit österreichischer Zulassung (Zulassung eines EU-Staates) dürfte das "Rückverbringen" in die EU keine Probleme bereiten.

Mit einem Kurzzeitkennzeichen für den Trailer ist die "TÜV-Frage" weniger bedeutsam.

Gruß Walter
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  #3  
Alt 30.11.2009, 00:12
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...mehr bedeutsam wird es dann aber, wenn auf dem trailer mit kurzzeitkennzeichen noch ein boot ist...
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  #4  
Alt 30.11.2009, 00:17
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Hallo,

ja das Boot wird natürlich auf diesem Trailer transportiert
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Marco

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  #5  
Alt 30.11.2009, 00:45
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Bitte beim Thema bleiben!

UWE
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  #6  
Alt 30.11.2009, 00:49
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ohne gewähr!

ich glaube, dass du auf einem hänger mit kurzzeitkennzeichen nichts transportieren darfst, da die dinger ja für "erprobungs- und überführungsfahrten" (des hängers, nicht des transportgutes!) gedacht und bestimmt sind.

des weiteren würde ich mal überprüfen, ob du mit kurzzeitkennzeichen in kroatien überhaupt fahren darfst.

wenn es ein problem mit deutscher oder alternativ österreichischer zulassung mangels aktuellem tüv gibt, würde ich, wenn fahren mit kurzzeitkennzeichen ausfällt oder die strecke zweimal (einmal ohne boot um tüv auf den hänger zu kriegen und dann ein zweites mal, um das boot zu holen) zu fahren zu weit ist mal sehen, ob ich den hänger nicht evtl. in kroatien zugelassen bekomme.

nur so als idee...
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  #7  
Alt 30.11.2009, 09:36
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
des weiteren würde ich mal überprüfen, ob du mit kurzzeitkennzeichen in kroatien überhaupt fahren darfst.
Darf er nicht !
Ich habe das im Sommer verscuht und das wurde vom LA abgelehnt. Nachfragen bei der Polizei ergaben das gleiche Ergebnis.

Es gibt da aber einen Trick ......
(den man aber nicht öffentlich schreiben darf - bei Bedarf bitte PN !)
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Gruß Fred
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  #8  
Alt 30.11.2009, 09:46
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urrgsss, bei dem Thema fällt mir doch noch ein Fred ein in dem ich mich damals ganz schön blamiert hatte .

Les Dir bitte erstmalk in Ruhe den folgenden Fred durch, vor allem #73 - War in etwa gleiche Ausgangslage: Boot in Kroatien, zugelassen in Össiland:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=82257&page=4

Aussage in Kurzfassung: Wenn Boot länger als drei Jahre in Kroatien dann Zoll (1,7%) und Steuern (19% Eust) fällig.
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  #9  
Alt 30.11.2009, 11:40
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Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
urrgsss, bei dem Thema fällt mir doch noch ein Fred ein in dem ich mich damals ganz schön blamiert hatte .

Les Dir bitte erstmalk in Ruhe den folgenden Fred durch, vor allem #73 - War in etwa gleiche Ausgangslage: Boot in Kroatien, zugelassen in Össiland:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=82257&page=4

Aussage in Kurzfassung: Wenn Boot länger als drei Jahre in Kroatien dann Zoll (1,7%) und Steuern (19% Eust) fällig.
Hallo,

das kann ich mir nicht vorstellen, da die rechnung vorliegt und die Mwst bereits in einem heutigen EU-Land ausgerichtet wurde.
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Marco

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  #10  
Alt 30.11.2009, 11:54
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Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
das kann ich mir nicht vorstellen, da die rechnung vorliegt und die Mwst bereits in einem heutigen EU-Land ausgerichtet wurde.
Da können auch drei Rechnungen vorliegen und es hilft nichts.
Du kannst die 3 Jahre zwar im Vorfeld z.B. vor einer geplanten Weltumsegelung verlängern lassen, aber ansonsten gilt zahlen, wenn mehr als 3 Jahre außerhalb der EU, egal ob vorher die MWSt. schon einmal bezahlt wurde oder nicht.
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  #11  
Alt 30.11.2009, 11:59
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Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
das kann ich mir nicht vorstellen, da die rechnung vorliegt und die Mwst bereits in einem heutigen EU-Land ausgerichtet wurde.
Was glaubst Du wie blöd ich als Spediteur geschaut habe, als ich die Zollbestimmungen im Beitrag #73 gesehen hatte. Steht unter Seite 7, Ziffer 6.3. eindeutig drin. Ich konnte das überhaupt nicht glauben und auch keiner von unseren langjährigen Importprofis hier in der Firma.
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  #12  
Alt 30.11.2009, 12:29
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Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Aussage in Kurzfassung: Wenn Boot länger als drei Jahre in Kroatien dann Zoll (1,7%) und Steuern (19% Eust) fällig.
(Sarkasmus an)
Das ist völlig richtig - ich gehe ja auch davon aus, daß jemand mit einem Trailerboot an der EU-Außengrenze anhält und brav die Einfuhr anmeldet - man will ja unbedingt bezahlen .....
Selbstverständlich hat man ja auch 3 Jahre zuvor an der Grenze angemeldet, daß man sein Gespann jetzt länger als 3 Jahre im Ausland belassen möchte.
(Sarkasmus aus)
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  #13  
Alt 30.11.2009, 14:26
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@Fred

ich wollte es ja nur sagen bevor hinterher wieder einer kommt und rummflennt das er es nicht gewusst hat .

Kann mir gut vorstellen das es Gesprächsbedarf gibt wenn Du mit Überführungskennzeichen, frisch eingekauften Boot, etc. an der Grenze stehst. Wenn Du dann keine wasserdichte Story auftischst, kannst Du da schnell am Fliegenfänger hängen.
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  #14  
Alt 30.11.2009, 23:01
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Mork Mork ist offline
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??

"wasserdichte story"?

gar nix muss ich dem auftischen.
vermutlich wird er gar nicht fragen - und im falle des falles muss ER was beweisen.
zumal die eu-grenze von kroatien aus ja slowenien ist, der hat bestimmt furchtbar bock mit dir zu diskutieren...
du schlecht englisch, kein slowenisch, er schlecht englisch, kein deutsch.


so etwa :

"guhd ivening sör. is sis juhr bout?"

"guhd ivening. no, sis bout du verfolg me since 300 kilometers. plihs help mi!"

"äh - wot?"

"ei ounli häf a scherz gemaikt. jess, sis is mei boat."

"ah. änd wär du ju kamm from?"

"aut kroatien!"

"ei sie sis! ei mien hau long ju häf bihn sär?"

"srih wieks!"

"and juhr bout?"

"ei dount andaständ you? sis bout dasnt kamm along werri matsch wissaut mi. it nieds sammwon tu ständ in se cockpit tu träwl araund."

"no sör. wot ei mien is hau long juhr bout häs bien in kroäischa."

"wot du juh sink? se bout is scho mal vorgefahren or wot? sis bout träwls wär ei träwl!"

"uh... okäi, ei trei it diffrent: häf juh äwa bien in kroäischa biefor?"

"no, sis wos mei först time wiss bout in kroatien."

"häf a gud reid, gudbei!"

"sänk juh, gudbei."


...und da schwindelst noch net mal.

kommst du allerdings als spediteur daher wird bestimmt a bissl genauer geguckt.
als privatperson würd ich mir diesbezüglich ja mal gar keinen kopp machen!
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  #15  
Alt 30.11.2009, 23:15
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Da hilft nur eines, warten bis HR in der EU ist.

Zollabfertigung als Rückware geht nicht, da kein Ausfuhrnachweis aus der EU vorliegt.
Also Zoll und EuSt (MwSt) entrichten.

Trailer mit Kurzzeitkennzeichen geht auch nicht in HR.

Aber, wenn der Kahn erstmal in Deutschland ist und ein Kaufvertrag aus Österreich vorliegt in dem nichts von einem mehrjährigen Aufenthalt in Kroatien steht ist der Drops gelutscht.

Und jetzt die Kehrseite:

Seit dem 1.1.1993 muss der Nachweis, dass die Ware aus dem freien Verkehr der EU stammt nicht mehr geführt werden. Problem ist dann die Grenze Kroatien/Österreich. Angenommen die Kroaten lassen dich unbehelligt ziehen (ohne Ausfuhrafertigung im Reiseverkehr) und die Österreicher riechen den Braten, dann steht Ärger in's Haus.

Fazit: Kaufe ab Standort Österreich.

Gruß Ralf
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  #16  
Alt 30.11.2009, 23:33
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen

Seit dem 1.1.1993 muss der Nachweis, dass die Ware aus dem freien Verkehr der EU stammt nicht mehr geführt werden. Problem ist dann die Grenze Kroatien/Österreich. Angenommen die Kroaten lassen dich unbehelligt ziehen (ohne Ausfuhrafertigung im Reiseverkehr) und die Österreicher riechen den Braten, dann steht Ärger in's Haus.

Problem ist nur, dass Österreich nicht an Kroatien grenzt, sondern ein Staat namens Slowenien dazwischen liegt - und die sind auch in der EU ! Also ...
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LG aus Lower-Austria

Günter
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  #17  
Alt 01.12.2009, 13:24
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Hallo,

ich glaube ich weiß jetzt wie ich es anstelle.

Boot mit aktuellem Kennzeichen ohne Tüv über die Grenze. Der Verkäufer fährt hinterher bis wir in Ösi-Land sind, dann z.B in Villach sofort zum Tüv, dann kaufvertrag und dann weg. In deutschland dann den Trailer ummelden. Was soll passieren ???

Das gleiche Problem hätte der Verkäufer ja auch, selbst wenn er das Boot behalten würde.
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Marco

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  #18  
Alt 01.12.2009, 13:32
Roger Rabbit Roger Rabbit ist offline
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Jepp, so würde und hab ich s auch schon gemacht. Bin allerdings mit nem Kurzzeitkennzeichen bis D gleich durchgefahren (an der Grenze dann rangemacht) Ö. duldet es - glaub ich - und in D wurde ich sogar - mit Boot drauf - kontrolliert, nix passiert. Vielleicht hab ich auch nur Glück bei der Kontrolle gehabt, keine Ahnung, aber würd s wieder so machen.

Viel Erfolg

Roger
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In der Regel hält das Boot mehr aus als die Mannschaft...
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  #19  
Alt 01.12.2009, 13:33
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Hi Marco,

mach dich mal im Vorfeld schlauf, ob ein Ö-Hänger in Deutschland so einfach umgemeldet werden kann. Wir hatten unsere Crownline auch in Ö gekauft und vom Händler einen neuen deutschen Trailer bekommen, da angeblich eine Ummeldung nicht so einfach währe. Das Boot hatten wir aber auf schon auf dem Ö-Trailer nach Deutschland gebracht.

Viel Erfolg bein Deinem Vorhaben

Wolfgang
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  #20  
Alt 01.12.2009, 13:58
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Also hab isch fünf mal Boot hinterm AUto gehabt also ich die Grenze passiert habe und nie bin ich irgend etwas gefragt worden. Ich komme aus dem Urlaub und basta, die führen doch kein Buch darüber wann ein oder Ausreise erfolgt.
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Grüße
Michael

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  #21  
Alt 01.12.2009, 14:38
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Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
Boot mit aktuellem Kennzeichen ohne Tüv über die Grenze. Der Verkäufer fährt hinterher bis wir in Ösi-Land sind, dann z.B in Villach sofort zum Tüv, dann kaufvertrag und dann weg. In deutschland dann den Trailer ummelden. Was soll passieren ???

Das gleiche Problem hätte der Verkäufer ja auch, selbst wenn er das Boot behalten würde.
Das halte ich auch für die beste der bisher geposteten Ideen .
Ob man jetzt angehalten wird oder nicht, Du solltest wenigstens wissen was Du machst und waqs Dir im Falle eines Falles passieren könnte.

Viele Glück auf jeden Fall
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Gruß Nils


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  #22  
Alt 01.12.2009, 15:10
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Hallo,
ja ich denke das ist das geringste Problem. Allerdings muß mann wissen, dass wenn ein Ö-Trailer keine K-Nummer im FZ.-Schein hat eine neue Bauratabnahme gemacht werden muss, unabhängig ob er in Austria Tüv-erhalten hat. Die Ummeldung in Deuitschland erfolgt nach Bauratabnahme ganz normal. Die Deutschen behörden senden dann die Abmeldebescheinigung nach Austria, also hier bin ich schon schlauer geworden




Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Hi Marco,

mach dich mal im Vorfeld schlauf, ob ein Ö-Hänger in Deutschland so einfach umgemeldet werden kann. Wir hatten unsere Crownline auch in Ö gekauft und vom Händler einen neuen deutschen Trailer bekommen, da angeblich eine Ummeldung nicht so einfach währe. Das Boot hatten wir aber auf schon auf dem Ö-Trailer nach Deutschland gebracht.

Viel Erfolg bein Deinem Vorhaben

Wolfgang
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  #23  
Alt 02.12.2009, 22:09
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hallo
ab ö darfst du nich mit roter nummer fahren streng verboten ,
ein 5 tages kennzeichen wird geduldet .am einfachsten den trailer in ö abmelden,
von kroatien nach ö besser mit ö kennz. fahren
die harten würden sich von einem deutschen trailer das nummernschildt leihen
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  #24  
Alt 03.12.2009, 00:30
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Zitat:
Zitat von peter wer sonst Beitrag anzeigen
die harten würden sich von einem deutschen trailer das nummernschildt leihen
Toller Tip
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  #25  
Alt 03.12.2009, 06:57
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Zitat:
Zitat von peter wer sonst Beitrag anzeigen
die harten würden sich von einem deutschen trailer das nummernschildt leihen
... aber bitte den richtigen Hängerschein dazu nicht vergessen !
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