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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Um eine Bodenseezulassung zu erhalten muss ja auch nachgewiesen werden, dass kein verunreinigtes Bilgewasser außerbords geleitet werden kann. Wenn man das nun nachträglich wieder gesetzwiedrig umbaut, kann man natürlich auch keinen Versicherungsschutz mehr erwarten. Gruß Norman
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#27
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Bei mir ist das so gelöst.
Im Eigentlichen Motorraum ist keine automatische Pumpe. Sollte dort durch Wassereinbruch eine bedrohliche Menge an Flüssigkeit eindringen, läuft diese natürlich irgendwann in die nächste Sektion, in der eine Automatikpumpe ist. Dort ist aber der Schwimmerschalter so angebracht, das immer eine gewisse Menge Flüssigkeit stehen bleibt. Somit schaltet die Pumpe normalerweise ab, bevor sie Ölhaltiges Wasser ansaugt. Auch in der Berufsschifffahrt waren an den Saugleitungen sogenannte Bilgenkörbe, die verhinderten, dass Öl, welches ja obenauf schwimmt, mit angesaugt wird.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#28
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"Somit schaltet die Pumpe normalerweise ab, bevor sie Ölhaltiges Wasser ansaugt."
Hallo Karl-Heinz, ich habe aus diesem Grund in meiner Bilge auch ein Volumen das von der Bilgenpumpe nicht abgepumt wird. Das funktioniert aber nur für den Normalfall. Du schreibst in Deinem Beitrag das die Pumpe im Normalfall abschaltet. Aber genau darum geht es mir, was ist wenn die nicht abschaltet. Ich habe aber schon gelernt das der nicht Normalfall zumindest Versichert ist.
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#29
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Das bei dem von mir beschriebenen System unabsichtlich ölhaltiges Wasser abgepumt wird, passiert eigentlich erst wenn der Dieseltank leerläuft. Um dann Schaden anzurichten, müßte die Undichtigkeit auch noch fast am Boden des Tanks sein, damit auch genug ausläuft. Vor allem müßte die Bilge im Vorfeld ganz trocken sein, damit kein schützender Wasserpuffer vorhanden ist.
Ob es die an sich ja sehr simple, aber effektive Methode der Saugkörbe für Bilgen auch für Sportboote gibt, weiß ich nicht. Man könnte die sich aber auch leicht bauen. Es muß nur durch einen doppelwandigen Korb sichergestellt sein, dass die Pumpe Luft zieht und abschlägt, bevor Öl angesaugt wird. Sollte natürlich die gesamte Flüssigkeit in der Bilge Diesel oder Öl sein, funktioniert das natürlich nicht. So gesehen wäre ein gewisser Wasserstand in der Bilge, wie auf Berufsschiffen, natürlich hilfreich.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ Geändert von nordic (16.01.2010 um 23:55 Uhr)
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#30
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Zitat: Da ich zwischendurch den Motorraum kontrolliere habe ich den Wassereinbruch festgestellt und das eindringende Wasser mit der Bilgenpumpe abgepumpt
Bei mir habe ich dieses Problem anders gelöst! 1. Im Motorraum ist eine Kamera installiert. Da kann ich jederzeit kontrollieren was dort passiert: Wassereinbruch, Seewasserpumpe undicht, Diesel läuft aus, oder im schlimmsten Fall Feuer. 2. Mein Schwimmerschalter unterscheidet zwischen Wasser und Kraftstoff. Abgepumpt wir nur bei Wasser. Alarmauslösung erfolgt immer. Viele Grüße von, Wolfgang
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#31
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Zitat:
Wenn du ein technisches Gerät betreibst, bist Du in der Obhutspflicht und hast sicherzustellen, dass durch Beaufsichtigung und Wartung nur die kleinst mögliche Gefahr für Mensch und Natur entsteht. IMHO Fährst du nur am Wochenende zum Boot und betreibst zwischenzeitlich eine Auto-Bilgenpumpe damit es nicht absäuft, kann es Stress geben. Ist der Dampfer so alt und schlecht gewartet, dass die anfallende Wassermenge so groß ist das zur Gefahrenabwehr zwangsabgeleitet werden muss, aht man schlechte Karten. Der geforderte Patentweg wäre: anfallendes Wasser ösen oder abfeudeln und zur Entsorgung bringen. Die Beaufsichtigung kann übertragen werden. Ein HM wird z.b. bei seinem Rundgang bei jedem Boot auf den Wasserpass gucken und dementsprechen einwirken, falls auffälliges zu sehen ist (dich anrufen oder eine Werft, Fw). Beim Spiel geht es um: "vermeidbar" und "nicht-vermeidbar". "Nicht-vermeidbar" wird eine Versicherung anstandlos bezahlen, für alles andere wird man u.U. gerade stehen müssen. Hier gilt unwissendheit schütz vor Strafe nicht. 1 Während der Fahrt oder des Betriebes nicht an Bord befinden (Betrieb heißt: ein Gerät führt eine Funktion aus. Also darf eine Autopumpe nur laufen wenn jemand an Bord ist).§ 4 Abs. 4 Sch Nr. 41 a) 20 100 Euro 20 Ein Fahrzeug oder schwimmende Anlage in Verkehr bringen, welches nicht§ 19 Abs. 1 Eigent Nr. 38 b) nein 150-250Euro
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (17.01.2010 um 09:20 Uhr)
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#32
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Das würde bedeuten, wenn die GPS-Überwachung, der Wecker, der Windmesser, der Kühlschrank, das Ladegerät eingeschaltet ist, müsste immer jemand an Bord sein.
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Gruß Wolfgang
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#33
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Es gibt ja hier extrem wiedersprüchliche Meinungen die ja zum Teil erheblich von Normans Aussagen abweichen.
Fakt ist doch das die grosse Masse der Bootler meist nur am Wochende zum Boot kann, ausser im Urlaub natürlich und in vielen "Marinas eine durchgängige Überwachung völlig unmöglich ist. Eine automatische Bilgenpumpe die nur bei Anwesenheit an Bord aktiv sein darf wo, bitte liegt da der Sinn drin. Wenn ich an Bord bin werde ich Akustisch gewarnt und kann dann entscheiden was zu tun ist! Ich habe eine automatische B-Pumpe über Sensor die auch manuell ausgelöst werden kann und die ist an der tiefsten Stelle im Boot, also im Motorraum verbaut. Macht für mich auch Sinn, denn da ist die Gefahr des Eindringens von Wasser am größten. Meine Bilge halte ich sauber, heisst im Frühjahr kurz gereinigt und gut ist. Nach meinem Verständnis ist die geringe Öl/Dieselmenge die im Havariefall durch eine automatische Bilgenpumpe aussenbords geht so gering das dies wohl kaum zu irgendwelchen Konsequenzen führen würde, kann mich natürlich täuschen. Habe ich keine auto-BP an Bord und der Kahen säuft ab, na dann gute Nacht, bei mir sind allein ca. 15L Motoröl und bis zu 1300L Diesel an Bord. Bei uns im Hafen hatte vor 2 Jahren der Eigner eines 13m Stahlkutters grosse Glück, nach dem Slippen wurde eine 1h Probefahrt gemacht und alles war O.K. Am nächsten Tag bekam er einen Anruf eins Stegnachbarn das seine Bilgenpumpe ständig liefe. Stellte sich dann heraus das das Wellenlager/Halterung unter der Farbe von innen weggerottet war, konnte man durch Sichtkontrolle nicht sehen! Wäre durch das Geräusch der Bilgenpumpe der Nachbar nicht aufmerksam geworden wäre das Teil über Nacht gesunken. Wenn ich mal was in der Bilge habe, dann wird das mit einem Nassauger entfernt und im Frühjar nach dem Reinigen der Bilge kommen zum Schluß 10 L Wasser in die Bilge um die Automatik und Leistungsfähigkeit der Pumpe zu prüfen! Gruß Hubert
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#34
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zu1. Das habe ich mir auch schon überlegt, bringt zumindest eine regelmäßige kontrollmöglichkeit während der Fahrt. Hab bis jetzt nur noch keinen Nerv dazu gehabt wieder eine zusäzliche installation mit Kabelverlegen anzugehen. Außerdem muß ich bei mir immer alles 2 Fach montieren (2 Steuerstände) zu2. Ist das ein spezieller Schwimmerschalter?
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#35
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#36
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Eigentlich egal ob mit oder ohne automatische Bilgenpumpe, sobald Öl ins Gewässer gelangt, ist es eine Gewässerverunreinigung, die nach dem Strafgesetzbuch entsprechend bestraft werden kann.
Ob vorsätzlich oder fahrlässig begangen, es bleibt eine Straftat. Wenn jetzt jemand, wie im Anfangsbeispiel aufgeführt, ausgelaufenen Kraftstoff aus der Bilge ins Gewässer pumpt, weil das für ihn die billigste Entsorgung darstellt, dann sind wir sicher im Bereich Vorsatz und ob dann noch die Versicherung den Schaden bezahlt, ist eher zweifelhaft. In dem Moment, wo der Skipper feststellt, dass er das Gewässer verunreinigt, hat er auch alles zu tun, den Schaden zu minimieren.
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Gruß Wolfgang
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#37
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Zitat:
Gruß Norman
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#38
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Danke Norman
Meine Bilge ist sauber und die Pumpen bleiben weiterhin auf Automatik.
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Servus Willi
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#39
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PS I.d.R. wird z.B. in einer Hafennutzungordnung das Lenzen und Ableiten nochmals ausdrücklich verboten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#40
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Vorsätzliches Abweichen von Gesetzen oder Bestimmungen des Gewässerschutzes sind je nach Versicherer unterschiedlich geregelt und aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen ersichtlich. Da steht immer ein extra Abschnitt zu Gewässerverunreinigung. Gruß Norman
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#41
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Hallo Jörg,
definiere doch bitte mal was Du unter "mangelnder Aufsicht" verstehst! Soll da im Stundentakt jemand die Boote kontrollieren? Das man absichtlich eine Bilge nicht aussenbords lenzen darf sollte ja wohl jedem klar sein, sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand. Man wirft ja auch keine Kippen oder anderen Abfall ins Wasser. Ich bin ja gerade dabei mir so einen GSM-Alarm zusammen zu stellen um im Havariefall benachrichtigt zu werden, aber bei einem Wassereinbruch wird immer etwas Bilgenwasser ins Hafenbecken gelangen, ausser man kann einen genügend grossen Abscheider zwischen schalten! Gruß Hubert |
#42
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EDIT: Ich wollte nur anbringen, dass neben der Versicherung noch die Polizei Kosten versachen könnte. Und ich gehe davon aus das bei einer Regulierung auch die WSP zugegen war. Oben wurde ja gefragt: Nun seid Ihr gefragt, wie stehts mit der Versicherung und wie handhabt Ihr das mit der Bilgepumpe auf Eueren Booten
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (17.01.2010 um 13:54 Uhr) Grund: EDIT
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#43
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@Hubert,
GSM Alarm hört sich interessant an, wie soll das Funktionieren und wie ist der Aufbau?
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#44
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"§ 3 Ordnung in den Sporthäfen
(1) Jeder Benutzer der Sporthäfen hat sich im Hafengebiet so zu verhalten, daß niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. (2) Die Boote und Anlagen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Die Land- und Wasserflächen sind stets sauberzuhalten. Es ist insbesondere verboten, das Hafenwasser durch Öl, Farbe oder ölhaltiges Bilgewasser zu verschmutzen; Fäkalien dürfen nicht in das Hafenbecken eingeleitet werden. Abfälle sind in Mülltonnen zu sammeln. (3) Die Hafenböschungen sind zu schonen. Sie dürfen von den Benutzern nicht als Lagerplätze für Boote, Geräte oder sonstige Gegenstände in Anspruch genommen werden. (4) Gesunkene Boote, Schiffsteile und sonstige Gegenstände sind durch den Eigentümer unverzüglich zu heben und abzutransportieren. Liegen derartige Gegenstände im Bereich der vermieteten Flächen, trifft zusätzlich die gleiche Verpflichtung denjenigen, der die betreffende Fläche von der Stadt gemietet hat." Im §3 Absatz 2 unserer Hafenordnung ist das wie beschrieben geregelt. So oder so ähnlich wird das wohl überall geregelt sein.
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#45
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Tschuldigung, ist jetzt OT
Hallo Herbert, zu dem GSM Alarm findest Du im Technik Talk schon einige Einträge, habe hier schon nützliche Tips auch von Usern erhalten und bin halt noch in der Planung denn das Angebot ist inzwischen recht groß und unübersichtlich. Mein Ziel ist die, wichtigsten Sensoren wie Bilge, Strom Einbruch über so ein System einzubinden und dann per SMS eine Nachricht aufs Handy im Alarmfall zu bekommen. Da mein Kahn im Winter im Wasser bleibt wäre das schon eine beruhigende Sache. Gruß Hubert
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#46
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Zitat:
Viele Grüße von, Wolfgang |
#47
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Jo Wolfgang, habe hier im Forum den Threat interessiert über diese IP-Cams mitgelesen, aber ich kapiers noch nicht.
Das geht doch nur wenn ich im Hafen einen Horspot habe, oder? Wär schon eine tolle Sache, könnte man ja auch den Nachbarn/Freund etwas erschrecken in Verbindung mit der Gegensprechanlage, bin leider aus diesem Alter immer noch nicht raus! Aber ist ja alles noch in Planung und bin für alle Anregungen dankbar und offen, muß nur bis April in die Hufe kommen, denn dann stehen wichtigere Arbeiten an! Gruß Hubert |
#48
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Die Versicherung ist da völlig wurscht, kennst du die Strafen Verplombten Borddurchlass einer ehemaligen Spüle aufmachen kommt so bis 2.000,--€........ Betriebsbedingtes Abtropfen ist von der Versicherung ausgeschlossen? Da würd ich dann auch die stetig nässende und ölende Stopfbuchse mit identifizieren, würde bedeuten, fast keiner darf aussenbords lenzen, ausser er hat ne klinisch reine Bilge, bzw es wird ja eh keiner erwischt bei den Minimengen an "Schlieren". Die Methode "Spüli" ist am BS ja auch verbreitet, selbst bei Hafenmeistern
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (17.01.2010 um 18:14 Uhr) |
#49
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Also bei mir ist´s zum Thema Bilgenpumpe im Segelboot so gelöst, dass der Motorraum und der Tank abgetrennt ist und in nen Kanister lenzen würde. Wenn die zwei Abteilchen aber bis zur Wasserlinie vollaufen würden tät sich nix schlimmes abspielen, ausser vielleicht Anlasser und Lima würden "leiden" Die Bilge beim Kiel lenzt nach draussen, die darf das. Beim Motorboot: Schlauch ist lang genug und kann aus dem Kanister raus aussenbords gehängt werden im Fall der Fälle. Das ist mit dem TÜV-Menschen so abgesprochen. Unter dem Motor noch nen Ölblech mit 5 cm hohem Rand, falls der inkontinent werden würde. Das wurde aber vom TÜV-Menschen nicht gefordert, fand ich aber "nice to have" Lösungen gibt´s also für alles, ich find die Regularien am BS auch selbstverständlich und i.O. Nur manche finden das halt "unnötige Gängelei", für die ist der Druck der Behörden dann schon hilfreich Gaaanz ausschliessen kann man jedoch nix. Mein Z-Antrieb hat seine 1,1 liter überschweres Getriebeöl auch schon in den SEe ergossen (Nach Kollision mit Baumstamm, Gehäusebruch)
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (17.01.2010 um 18:32 Uhr)
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#50
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"Gibt´s schon, ich kann dir Fotos von zweien machen "
@Fraenki Ja bitte, mach mal Fotos wenn es sich einrichten läßt.
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
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