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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Einleitung Gewässerverunreinigender Stoffe
Diese Mail habe ich im April 2009 an meine Versicherung geschickt und bis jetzt außer einer Eingangsbestätigung keine Antwort erhalten
Na ja, kann ja noch kommen. Sehr geehrte Damen und Herren, mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage, wer kommt für einen Schaden verursacht durch Einleitung Gewässerverunreinigende Stoffe auf ? Folgende Situation, 1. Während der Fahrt wird unbemerkt ein Dieseltank im Schiff undicht. Der Diesel sammelt sich in der Bilge und dieser wird unbemerkt durch die automatisch anlaufende Bilgenpumpe in das Gewässer gepumpt. 2. Während der Liegezeit in einem Hafen oder vor Anker wird ein Dieseltank undicht und wird unbemerkt und automatisch in das Gewässer gepumpt. Die Bilgenpumpe steht im Normalfall auf Automatic-Betrieb um unbemerkt eindringendes Wasser (undichter Schlauch, Schaden am Rumpf, undichte Wellenabdichtung) abzupumpen. Währe ein Haftpflichtschaden durch meine Versicherung abgedeckt ? und wenn nicht, gibt es eine Versicherung dafür ? Mit freundlichem Gruß Nun seid Ihr gefragt, wie stehts mit der Versicherung und wie handhabt Ihr das mit der Bilgepumpe auf Eueren Booten
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#2
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1. Immer der Verursacher.
2. Solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Auslöser der Verunreinigung sind, die Haftpflichtversicherung. Wobei einige Versicherer sogar die Fahrlässigkeit mit abdecken.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#3
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@Karsten,
währe den der Schaden im 1.Fall auch von der Haftpflicht abgedeckt oder muß ich selber zahlen?
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#4
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Zitat:
Aberrrr - ich bin natürlich kein Fachmann in diesem Gebiet und mein Wissen stammt aus meiner Police. Am einfachsten ist es, wenn du unsere "blaue Elise" - Normann - mal dazu befragst. Er ist Versicherungsmakler, sehr kompetent und hilfsbereit in diesen Fragen. Zudem bietet er gerade für unseren Sport gute und günstige Produkte an.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." Geändert von hansenloewe (16.01.2010 um 08:54 Uhr)
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#5
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@Karsten,
wie machst Du das denn, Bilgenpumpe auf automatik oder manuell?
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#6
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Zitat:
Und bis jetzt hatte ich auch noch nie Wasser in der Bilge - das Boot ist rundum dicht...... klopf auf Holz.......
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#7
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Nach meiner Kenntnis ist es nicht erlaubt oder sogar verboten oder nur unseemännisch oder vielleicht auch nur versicherungsschädlich eine Pumpe im Motorraum auf Automatik zu schalten. In allen anderen Bereichen der Bilge ist das möglich, im Motorraum aber - siehe oben - wohl nicht. Die genaue Grundlage kenne ich nicht, aber der Grund ist eben dass man genau das verhindern will. Bilgenalarm usw. ist alles ok aber auf keinen Fall ein automatisches Anlaufen der Pumpe.
Korrigiert mich!
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de
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#8
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Zitat:
Das alle Komponenten, welche wassergefährdende Stoffe enthalten, dicht sein müssen, setzt die Gesetzgebung voraus.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#9
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Ok, meine Kenntnisse beziehen sich nur auf Boote mit starrer Welle, alle anderen Antriebskonzepte sind mir fremd - was jetzt kein Qualitätsurteil sein soll!
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Gruß an alle Kalle Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor www.czierpka.de www.tremonia-2.de www.timmerbruch.de |
#10
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Ich hatte in der letzten Saison während der Fahrt einen Undichtigkeit an der Wasserpumpe.
Das Wasser sammelte sich in der Bilge und der Wasserstand war schon bedenklich hoch. Da ich zwischendurch den Motorraum kontrolliere habe ich den Wassereinbruch festgestellt und das eindringende Wasser mit der Bilgenpumpe abgepumpt. Für solche fälle ist es doch bestimmt ratsam die Bilgenpumpe auf automatig zu stellen. Im nächsten Hafen konnte ich dann die Undichtigkeit reparieren.
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#11
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Bei Booten mit Maschinenantrieb sollte eine 2teile Bilge verbaut sein. Wasser welches Kontakt oder möglichen Kontakt mit dem Antrieb hatte ist immer Sonderabfall und darf nicht verpumpt werden.
Bilgenwassser welches technisch nur durch Diffunsion/ See und Wetter Schlag, Kondensation entsteht, dürfte verpumpt werden. Meist sind dann 2teilige Bilgen geführt oder eine Aufbereitung oder Seperator sind vorgeschaltet, um unabsichtliche Verunreinigung auszuschließen. Es gibt auch Bilgenvarianten, an den geschicktes Anordnung von Steifen zum Tiefpunkt hin, als Abscheider fungieren. Aber:" Alles Raus was keine Miete zahlt", kann sehr teuer werden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#12
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Die Bilge in meinem Boot hat auch mehrere Einfassungen.
Im Normalfall ist in der Abpumpbilge nur Seewasser was sich von der Wellenschmierung sammelt. Die Dieseltanks und die Motoren haben eine eigene geschlossene Bilge. Wenn deren Fassungsvermögen erreicht ist laufen die über zum tiefsten Punkt und das ist die abpumpbare Bilge. Im Normalfall wird also nur Seewasser abgepumt. Zahlt die Haftpflicht bei einem unvorhersehbaren Ereigniss (Schlauch platzt, Dieselleitung reist, unsw.,unsw....) Das ich keine Verunreinigte Bilgenabwässer mit Vorsatz abpumpe, kann man erwarten und voraussetzen.
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#13
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Da hatte einer bei uns im Hafen für das Bilgenwasser im Motorraum einen eigenen Tank für kontaminiertes Bilgenwasser. Vorbildhaft. Die Bilgenpumpe pumpte also in einen Tank.
Durch einen Riss im Balg drang Wasser ein, das - sicherlich mit Öl verschmutzt - also in diesen Tank gepumpt wurde, bis der Tank voll war. Dann ist die Brühe oben wieder rausgekommen und wieder in die Motorbilge gelaufen. Ab jetzt wurde sie praktisch im Kreis gepumpt, und durch den Balg lief weiter Wasser in den Rumpf. Schließlich sank das Boot fast vollständig im Hafen. Nun lief der ganze Schmock erst recht ins Hafenbecken, nur dass eben noch Motor, Inneneinrichtung, Elektrik und Elektronik etc. ruiniert waren. Es nicht rauszupumpen, kann also auch sehr teuer werden. Die ordnungsgemäß herbei gerufene Gewässeraufsicht meinte, der - vielleicht - Viertelliter Öl in der Bilge wäre der kleinere Schaden gewesen und in Hinblick auf die ständig vorbeifahrende Großschifffahrt ohnedies vernachlässigbar. Nun seien 300 Liter Super und 5 Liter Motoröl im Wasser, und das mache auch keine Freude. Ohne diesen Auffangtank hätte die automatische Bilgenpumpe möglicherweise das Unglück verhindert. Durch den Landstrom wäre jedenfalls die Batterie nicht leer geworden und sie hätte pumpen können, bis jemand vorbeigekommen wäre. Dreimal dürft ihr raten, ob der Kollege nach der Restauration wieder einen Auffangtank eingebaut hat ... Anmerkung: Die Gewässeraufsicht hat wegen der paar hundert Liter Super und wegen der 5 Liter Öl keine Maßnahmen ergriffen, weil es für solche kleinen Mengen keine sinnvollen gibt. Eine eventuelle Strafe wegen Gewässerverunreinigung wurde meines Wissens nicht verhängt. Aber Strafen wären durch Versicherungen ohnehin nicht abgedeckt. Nur der allfällige Einsatz der Gewässeraufsicht.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#14
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Meine Frage bezüglich der Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung bezieht sich nur auf Kosten die durch die Einleitung entstehen , nicht die Übernahme der Kosten einer eventuellen Strafe.
@Andreas, genau darum sollte meiner Meinung ja auch eine Bilgenpumpe auf Automatik stehen und nach außen abpumpen.
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#15
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Ich bin u.a. in der Umwelttechnik als Gutachter tätig. Meiner Einschätzung nach werden bei den Mengen, um die es in der Sportschifffahrt geht (sagen wir max. 500 l Diesel und 10 l Motoröl), in der Praxis keine besonderen Maßnahmen ergriffen, weil zwischen dem Bemerken der Verunreinigung und dem Eintreffen von Experten, die dann einen Ölsperrgürtel etc. errichten, zu viel Zeit vergeht.
In der Zwischenzeit hat sich der dünnflüssige Diesel - zumal in strömenden oder bewegten Gewässern - größtflächig verteilt, und auch für die eventuell 10 l Motoröl werden Maßnahmen nicht einfacher. Das Ganze spielt sich noch dazu in Gewässern ab, die sowieso durch die Schifffahrt belastet sind, und nicht in einem Trinkwasserbiotop. In der Praxis würde ich daher davon ausgehen, dass in "unseren" Fällen meistens keine Maßnahmen ergriffen werden. Daher entstehen auch keine oder nur geringe Kosten (Experten kommen, beurteilen und gehen wieder. Kostet einmal ausrücken und wieder heimfahren und ist nicht automatisch und zwangsläufig mit Kosten verbunden).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#16
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@Andreas,
ich bin mal vor ein paar Jahren in der nähe von Speyer in einem Club in einem See zu Gast gewesen. Ein unbemanntes Schiff am Steg pumpte Diesel/Wassergemisch ab. Da war aber innerhalb kurzer Zeit alles da. Hubschrauber, Polizei, THW, und die WSP. Das war vieleicht eine Aktion. Da war ich froh nicht der Eigner des Schiffes zu sein.
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#17
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Hallo,
die Haftpflichtversicherung sollte den Schaden bzw. die Folgekosten eine nicht grob fahrlässige Gewässerverunreinigung übernehmen. Ich bin mir nur nicht sicher, was in der Sportschifffahrt schon als grob fahrlässig angesehen wird. Im Havariefall, wo das abpumpen eindringenden Wassers dem Verlust des Bootes und die zwangsläufige Verunreinigung durch alle gewässerbelastenden Stoffe an Bord gegenübersteht, sollte wohl klar sein, dass ersteres erlaubt sein muss. Hier muss die Besatzung und der Schiffs(Boots)-Führer eine unmittelbare Gefahr abwenden, in der ihm evtl. keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht. Wobei auch hier natürlich mit gesundem Menschenverstand abgewogen werden sollte, ob der Wassereinbruch tatsächlich zum sinken des Fahrzeuges führen kann. Beim Stillieger sehe ich das nicht so einfach, es sei denn es handelt sich hier auch um einen Havariefall, also durch Leckage oder höherer Gewalt (Unwetter) dringen bedrohliche Mengen Wasser in kurzer Zeit ein. Außerhalb des vorgenannten Falles kann der Eigner oder Sonst.Verantwortliche meines Erachtens nicht darauf vertrauen, dass durch eine automatische Bilgenpumpe seiner Aufsichtspflicht genüge getan ist. Ich denke, er muss das Fahrzeug selbst angemessen beaufsichtigen (regelmäßige Kontrollen evtl. durch Warneinrichtungen ergänzt) oder die ordnungsgemäße Beaufsichtigung (Hafenmeister oder vglb.) veranlassen. In der Berufsschifffahrt sind automatische Bilgenpumpen, die Wasser Außenbords befördern nicht zulässig. I.d.R. müssen sogar die Ventile der Bilgen-/Havariepumpen durch geeignete Mittel (Schloss oder Plombe) gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Dafür verfügen die Schiffe über einen automatisch auslösenden Bilgenalarm, der auch außerhalb des Fahrzeuges durch optische und akustische Alarmeinrichtungen sichtbar ist. Eine ordnungsgemäße Wache oder Aufsicht ergibt sich aus den Verkehrsvorschriften. Bis dann Dominic
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#18
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Ja. In einem abgeschlossenen Gewässer (See) sehe ich das auch nicht so "zwanglos". Selbst dort ist allerdings - abgesehen vom großen Auflauf von allerlei Behörden und Interessierten - der Maßnahmenkatalog, was man tatsächlich bei einem Wasser/Diesel-Gemisch unternehmen kann, äußerst begrenzt.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#19
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Hallo Herbert,
in der Haftpflichtversicherung ist auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert, nur Vorsatz nicht (wäre ja auch noch schöner). In der Kasko seit Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes in 2008 nun auch zum Teil. Es darf seitdem wenigstens keinen generellen Ausschluß bei grober Fahrlässigkeit mehr geben, es werden allerdings dem Grad des Verschuldens entsprechend in der Kasko anteilig Abzüge vorgenommen. Zitat:
Da es sich ja bei so einem Schaden nicht um Vorsatz handelt, könnte es von der Haftpflicht gar nicht abgelehnt werden. Selbst eine Kasko (sollten daraus auch Schäden am Boot entstanden sein) wird auch hier in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit voraussetzen, anders als z.B. bei fehlender Bilgepumpe. Grobe Fahrlässigkeit muss einem der Versicherer übrigens nachweisen. Anders ist es allerdings wenn die werftseitige Pumpenversorgung z.B. durch eigene Umbauten nachteilig verändert wurde. Viele kleinere Boote haben nicht mal überhaupt eine werftseitig installierte Pumpe. Gruß Norman
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#20
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Hallo
Am Anfang wurde doch gefragt, wenn der Dieseltank undicht wird und in die Bilge läuft. Ich habe mal gesehen, daß der Schwimmerschalter in einem Stahlschiff, etwa 50cm höher stand als die Bilge. Wenn der Kraftstofftank in die Bilge läuft, schaltet die Pumpe nicht, sondern nur der Alarm. Die Entleerung der Bilge kann nur manuell erfolgen. Gruß Joggel
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#21
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@ Joggel,
ich habe eine Pumpe mit Schwimmerschalter und eine mit einem elektronischen Schalter. Die elektronische habe ich mal in einem Eimer mit Diesel ausprobiert, die springt bei Stand an. Mit dem mechanischen Schwimmerschalter muß ich das mal probieren. @Norman, vielen Dank für Deine Klärung des Sachverhaltes, da kann sich meine Versicherung mal ein beispiel dran nehmen
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf
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#22
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Man sollte unterscheiden: ein Bilgenpumpe als Sicherheitsausrüstung und Gefahrenabwehr ist legetim.
Ein Boot mit mangelnder Dichtheit, nässender Wellenpackung und dementsprechender regelmäßiger Entleerung, ist sogenanntes Einleiten. Dieses steht unter Strafe: 75 Feste Gegenstände, Flüssigkeiten oder gasförmige Stoffe von Fahrzeugen in das Gewässer einbringen oder einleiten§ 65 Abs.1 Jederm Nr. 25 30 150-750 Euro 76 Rückstände von Öl, flüssigen Brennstoffen oder ölhaltigen Abwässern nicht oder nicht regelmäßig gegen Quittung an zugelassenen Stellen abgeben§ 65 Abs. 2 Sch Nr. 41 y) 10 100-350 Euro 78 Erforderliche Maßnahmen nicht durchführen, die Benachrichtigung einer zuständigen Behörde unterlassen oder den Ort der Gewässerverschmutzung§ 65 Abs. 3 Sch Nr. 42 a) 20 100-250 Euro PS: Ole, Chris was sagt ihr als Profis dazu?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (16.01.2010 um 21:22 Uhr) Grund: PS ergänzt
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#23
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Man sollte unterscheiden: ein Bilgenpumpe als Sicherheitsausrüstung und Gefahrenabwehr ist legetim.
Ein Boot mit mangelnder Dichtheit, nässender Wellenpackung und dementsprechender regelmäßiger Entleerung, ist sogenanntes Einleiten. Dieses steht unter Strafe: @Jörg, heißt das ich sollte eine funktionierende Bilgenpumpe haben, wenn ich sie aber benutze werde ich bestraft?
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
#24
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Zitat:
Erzähl das mal am Bodensee, oder allen anderen Seen mit glockenklarem Trinkwasser aus den Alpen in CH oder Ö..... Am BS ist das lenzen nach aussenbords komplett verboten. In nen Kanister lenzen, dann entsorgen.... Oder getrennte Bilgen. Die Sache mit dem Kanister und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand erhöht den Druck auf den Eigner ein tendenziell dichtes Boot zu schaffen erheblich
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#25
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Zitat:
mein Boot ist dicht, was mit der Bilgenpumpe abgepumt wird ist Wasser was durch die Wellenschmierung in der Bilge angesammelt wird. Das ist im Normalfall auch nur eine geringe Menge so das die Pumpe im Normalfall nicht abpumpen muß, das kann ich im Kanister entsorgen. Wenn jedoch wärend der Fahrt wegen einer Undichtigkeit grössere Mengen Wasser anfallen muß abgepumt werden oder ich saufe ab. Wie sieht denn so eine Bilge aus in der definitif keine Verunreinigungen enthalten sein können? Was machen die denn am Bodensee wenn Sie einen Wassereinbruch während der Fahrt haben, lassen die absaufen?
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Gruß Herbert YCGS Düsseldorf |
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