boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 52
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 16.01.2010, 06:29
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard Einleitung Gewässerverunreinigender Stoffe

Diese Mail habe ich im April 2009 an meine Versicherung geschickt und bis jetzt außer einer Eingangsbestätigung keine Antwort erhalten
Na ja, kann ja noch kommen.



Sehr geehrte Damen und Herren,
mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage, wer kommt für einen Schaden verursacht durch Einleitung Gewässerverunreinigende Stoffe auf ?
Folgende Situation,
1. Während der Fahrt wird unbemerkt ein Dieseltank im Schiff undicht.
Der Diesel sammelt sich in der Bilge und dieser wird unbemerkt durch die automatisch anlaufende Bilgenpumpe in das Gewässer gepumpt.

2. Während der Liegezeit in einem Hafen oder vor Anker wird ein Dieseltank undicht und wird unbemerkt und automatisch in das Gewässer gepumpt.

Die Bilgenpumpe steht im Normalfall auf Automatic-Betrieb um unbemerkt eindringendes Wasser (undichter Schlauch, Schaden am Rumpf, undichte Wellenabdichtung) abzupumpen.

Währe ein Haftpflichtschaden durch meine Versicherung abgedeckt ? und wenn nicht, gibt es eine Versicherung dafür ?

Mit freundlichem Gruß

Nun seid Ihr gefragt, wie stehts mit der Versicherung und wie handhabt Ihr das mit der Bilgepumpe auf Eueren Booten
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 16.01.2010, 06:59
Benutzerbild von hansenloewe
hansenloewe hansenloewe ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Kappeln
Beiträge: 2.560
Boot: Bavaria 33 CR
6.885 Danke in 2.677 Beiträgen
Standard

1. Immer der Verursacher.
2. Solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Auslöser der Verunreinigung sind, die Haftpflichtversicherung.

Wobei einige Versicherer sogar die Fahrlässigkeit mit abdecken.
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 16.01.2010, 07:06
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

@Karsten,
währe den der Schaden im 1.Fall auch von der Haftpflicht abgedeckt oder muß ich selber zahlen?
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 16.01.2010, 07:12
Benutzerbild von hansenloewe
hansenloewe hansenloewe ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Kappeln
Beiträge: 2.560
Boot: Bavaria 33 CR
6.885 Danke in 2.677 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dieselvernichter Beitrag anzeigen
@Karsten,
währe den der Schaden im 1.Fall auch von der Haftpflicht abgedeckt oder muß ich selber zahlen?
Meiner Kenntnis ja, denn das ist eigentlich genau der wahrscheinlichste Grund, dass so etwas passiert.

Aberrrr - ich bin natürlich kein Fachmann in diesem Gebiet und mein Wissen stammt aus meiner Police.

Am einfachsten ist es, wenn du unsere "blaue Elise" - Normann - mal dazu befragst.
Er ist Versicherungsmakler, sehr kompetent und hilfsbereit in diesen Fragen.
Zudem bietet er gerade für unseren Sport gute und günstige Produkte an.
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."

Geändert von hansenloewe (16.01.2010 um 07:54 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 16.01.2010, 07:21
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

@Karsten,
wie machst Du das denn, Bilgenpumpe auf automatik oder manuell?
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 16.01.2010, 07:53
Benutzerbild von hansenloewe
hansenloewe hansenloewe ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Kappeln
Beiträge: 2.560
Boot: Bavaria 33 CR
6.885 Danke in 2.677 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dieselvernichter Beitrag anzeigen
@Karsten,
wie machst Du das denn, Bilgenpumpe auf automatik oder manuell?
Da ich einen Außenborder habe, steuere ich meine elektrische Pumpe nur manuell.
Und bis jetzt hatte ich auch noch nie Wasser in der Bilge - das Boot ist rundum dicht...... klopf auf Holz.......
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 16.01.2010, 08:25
Benutzerbild von Kalle
Kalle Kalle ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.07.2004
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.073
1.288 Danke in 336 Beiträgen
Standard

Nach meiner Kenntnis ist es nicht erlaubt oder sogar verboten oder nur unseemännisch oder vielleicht auch nur versicherungsschädlich eine Pumpe im Motorraum auf Automatik zu schalten. In allen anderen Bereichen der Bilge ist das möglich, im Motorraum aber - siehe oben - wohl nicht. Die genaue Grundlage kenne ich nicht, aber der Grund ist eben dass man genau das verhindern will. Bilgenalarm usw. ist alles ok aber auf keinen Fall ein automatisches Anlaufen der Pumpe.

Korrigiert mich!
__________________
Gruß an alle
Kalle
Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor
www.czierpka.de
www.tremonia-2.de
www.timmerbruch.de
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 16.01.2010, 08:36
Benutzerbild von hansenloewe
hansenloewe hansenloewe ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Kappeln
Beiträge: 2.560
Boot: Bavaria 33 CR
6.885 Danke in 2.677 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
Nach meiner Kenntnis ist es nicht erlaubt oder sogar verboten oder nur unseemännisch oder vielleicht auch nur versicherungsschädlich eine Pumpe im Motorraum auf Automatik zu schalten. In allen anderen Bereichen der Bilge ist das möglich, im Motorraum aber - siehe oben - wohl nicht. Die genaue Grundlage kenne ich nicht, aber der Grund ist eben dass man genau das verhindern will. Bilgenalarm usw. ist alles ok aber auf keinen Fall ein automatisches Anlaufen der Pumpe.

Korrigiert mich!
Kalle, ich glaube, dass es bei Booten mit Z-Antrieb sogar der Regelfall ist die Pumpe über einen Schwimmerschalter zu betreiben.

Das alle Komponenten, welche wassergefährdende Stoffe enthalten, dicht sein müssen, setzt die Gesetzgebung voraus.
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 16.01.2010, 08:56
Benutzerbild von Kalle
Kalle Kalle ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.07.2004
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.073
1.288 Danke in 336 Beiträgen
Standard

Ok, meine Kenntnisse beziehen sich nur auf Boote mit starrer Welle, alle anderen Antriebskonzepte sind mir fremd - was jetzt kein Qualitätsurteil sein soll!
__________________
Gruß an alle
Kalle
Reise- und Törnberichte unter Segel und Motor
www.czierpka.de
www.tremonia-2.de
www.timmerbruch.de
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 16.01.2010, 09:56
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Ich hatte in der letzten Saison während der Fahrt einen Undichtigkeit an der Wasserpumpe.
Das Wasser sammelte sich in der Bilge und der Wasserstand war schon bedenklich hoch.
Da ich zwischendurch den Motorraum kontrolliere habe ich den Wassereinbruch festgestellt und das eindringende Wasser mit der Bilgenpumpe abgepumpt.
Für solche fälle ist es doch bestimmt ratsam die Bilgenpumpe auf automatig zu stellen.
Im nächsten Hafen konnte ich dann die Undichtigkeit reparieren.
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 16.01.2010, 10:13
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Bei Booten mit Maschinenantrieb sollte eine 2teile Bilge verbaut sein. Wasser welches Kontakt oder möglichen Kontakt mit dem Antrieb hatte ist immer Sonderabfall und darf nicht verpumpt werden.
Bilgenwassser welches technisch nur durch Diffunsion/ See und Wetter Schlag, Kondensation entsteht, dürfte verpumpt werden.

Meist sind dann 2teilige Bilgen geführt oder eine Aufbereitung oder Seperator sind vorgeschaltet, um unabsichtliche Verunreinigung auszuschließen.
Es gibt auch Bilgenvarianten, an den geschicktes Anordnung von Steifen zum Tiefpunkt hin, als Abscheider fungieren.

Aber:" Alles Raus was keine Miete zahlt", kann sehr teuer werden.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 16.01.2010, 13:32
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Die Bilge in meinem Boot hat auch mehrere Einfassungen.
Im Normalfall ist in der Abpumpbilge nur Seewasser was sich von der Wellenschmierung sammelt.
Die Dieseltanks und die Motoren haben eine eigene geschlossene Bilge.
Wenn deren Fassungsvermögen erreicht ist laufen die über zum tiefsten Punkt und das ist die abpumpbare Bilge.
Im Normalfall wird also nur Seewasser abgepumt.
Zahlt die Haftpflicht bei einem unvorhersehbaren Ereigniss (Schlauch platzt, Dieselleitung reist, unsw.,unsw....)
Das ich keine Verunreinigte Bilgenabwässer mit Vorsatz abpumpe, kann man erwarten und voraussetzen.
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 16.01.2010, 13:55
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.037 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...

Aber:" Alles Raus was keine Miete zahlt", kann sehr teuer werden.
Da hatte einer bei uns im Hafen für das Bilgenwasser im Motorraum einen eigenen Tank für kontaminiertes Bilgenwasser. Vorbildhaft. Die Bilgenpumpe pumpte also in einen Tank.
Durch einen Riss im Balg drang Wasser ein, das - sicherlich mit Öl verschmutzt - also in diesen Tank gepumpt wurde, bis der Tank voll war. Dann ist die Brühe oben wieder rausgekommen und wieder in die Motorbilge gelaufen. Ab jetzt wurde sie praktisch im Kreis gepumpt, und durch den Balg lief weiter Wasser in den Rumpf. Schließlich sank das Boot fast vollständig im Hafen. Nun lief der ganze Schmock erst recht ins Hafenbecken, nur dass eben noch Motor, Inneneinrichtung, Elektrik und Elektronik etc. ruiniert waren.

Es nicht rauszupumpen, kann also auch sehr teuer werden.

Die ordnungsgemäß herbei gerufene Gewässeraufsicht meinte, der - vielleicht - Viertelliter Öl in der Bilge wäre der kleinere Schaden gewesen und in Hinblick auf die ständig vorbeifahrende Großschifffahrt ohnedies vernachlässigbar. Nun seien 300 Liter Super und 5 Liter Motoröl im Wasser, und das mache auch keine Freude.

Ohne diesen Auffangtank hätte die automatische Bilgenpumpe möglicherweise das Unglück verhindert. Durch den Landstrom wäre jedenfalls die Batterie nicht leer geworden und sie hätte pumpen können, bis jemand vorbeigekommen wäre.

Dreimal dürft ihr raten, ob der Kollege nach der Restauration wieder einen Auffangtank eingebaut hat ...


Anmerkung: Die Gewässeraufsicht hat wegen der paar hundert Liter Super und wegen der 5 Liter Öl keine Maßnahmen ergriffen, weil es für solche kleinen Mengen keine sinnvollen gibt. Eine eventuelle Strafe wegen Gewässerverunreinigung wurde meines Wissens nicht verhängt. Aber Strafen wären durch Versicherungen ohnehin nicht abgedeckt. Nur der allfällige Einsatz der Gewässeraufsicht.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 16.01.2010, 14:10
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Meine Frage bezüglich der Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung bezieht sich nur auf Kosten die durch die Einleitung entstehen , nicht die Übernahme der Kosten einer eventuellen Strafe.
@Andreas, genau darum sollte meiner Meinung ja auch eine Bilgenpumpe auf Automatik stehen und nach außen abpumpen.
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 16.01.2010, 14:22
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.037 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Ich bin u.a. in der Umwelttechnik als Gutachter tätig. Meiner Einschätzung nach werden bei den Mengen, um die es in der Sportschifffahrt geht (sagen wir max. 500 l Diesel und 10 l Motoröl), in der Praxis keine besonderen Maßnahmen ergriffen, weil zwischen dem Bemerken der Verunreinigung und dem Eintreffen von Experten, die dann einen Ölsperrgürtel etc. errichten, zu viel Zeit vergeht.

In der Zwischenzeit hat sich der dünnflüssige Diesel - zumal in strömenden oder bewegten Gewässern - größtflächig verteilt, und auch für die eventuell 10 l Motoröl werden Maßnahmen nicht einfacher.

Das Ganze spielt sich noch dazu in Gewässern ab, die sowieso durch die Schifffahrt belastet sind, und nicht in einem Trinkwasserbiotop.

In der Praxis würde ich daher davon ausgehen, dass in "unseren" Fällen meistens keine Maßnahmen ergriffen werden. Daher entstehen auch keine oder nur geringe Kosten (Experten kommen, beurteilen und gehen wieder. Kostet einmal ausrücken und wieder heimfahren und ist nicht automatisch und zwangsläufig mit Kosten verbunden).
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 16.01.2010, 14:37
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

@Andreas,
ich bin mal vor ein paar Jahren in der nähe von Speyer in einem Club in einem See zu Gast gewesen.
Ein unbemanntes Schiff am Steg pumpte Diesel/Wassergemisch ab.
Da war aber innerhalb kurzer Zeit alles da.
Hubschrauber, Polizei, THW, und die WSP.
Das war vieleicht eine Aktion.
Da war ich froh nicht der Eigner des Schiffes zu sein.
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 16.01.2010, 15:20
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.132 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
die Haftpflichtversicherung sollte den Schaden bzw. die Folgekosten eine nicht grob fahrlässige Gewässerverunreinigung übernehmen.
Ich bin mir nur nicht sicher, was in der Sportschifffahrt schon als grob fahrlässig angesehen wird.

Im Havariefall, wo das abpumpen eindringenden Wassers dem Verlust des Bootes und die zwangsläufige Verunreinigung durch alle gewässerbelastenden Stoffe an Bord gegenübersteht, sollte wohl klar sein, dass ersteres erlaubt sein muss. Hier muss die Besatzung und der Schiffs(Boots)-Führer eine unmittelbare Gefahr abwenden, in der ihm evtl. keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht. Wobei auch hier natürlich mit gesundem Menschenverstand abgewogen werden sollte, ob der Wassereinbruch tatsächlich zum sinken des Fahrzeuges führen kann.

Beim Stillieger sehe ich das nicht so einfach, es sei denn es handelt sich hier auch um einen Havariefall, also durch Leckage oder höherer Gewalt (Unwetter) dringen bedrohliche Mengen Wasser in kurzer Zeit ein. Außerhalb des vorgenannten Falles kann der Eigner oder Sonst.Verantwortliche meines Erachtens nicht darauf vertrauen, dass durch eine automatische Bilgenpumpe seiner Aufsichtspflicht genüge getan ist. Ich denke, er muss das Fahrzeug selbst angemessen beaufsichtigen (regelmäßige Kontrollen evtl. durch Warneinrichtungen ergänzt) oder die ordnungsgemäße Beaufsichtigung (Hafenmeister oder vglb.) veranlassen.

In der Berufsschifffahrt sind automatische Bilgenpumpen, die Wasser Außenbords befördern nicht zulässig. I.d.R. müssen sogar die Ventile der Bilgen-/Havariepumpen durch geeignete Mittel (Schloss oder Plombe) gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Dafür verfügen die Schiffe über einen automatisch auslösenden Bilgenalarm, der auch außerhalb des Fahrzeuges durch optische und akustische Alarmeinrichtungen sichtbar ist.
Eine ordnungsgemäße Wache oder Aufsicht ergibt sich aus den Verkehrsvorschriften.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 16.01.2010, 15:41
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.037 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dieselvernichter Beitrag anzeigen
... in einem Club in einem See ...
Ja. In einem abgeschlossenen Gewässer (See) sehe ich das auch nicht so "zwanglos". Selbst dort ist allerdings - abgesehen vom großen Auflauf von allerlei Behörden und Interessierten - der Maßnahmenkatalog, was man tatsächlich bei einem Wasser/Diesel-Gemisch unternehmen kann, äußerst begrenzt.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 16.01.2010, 16:08
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2003
Ort: Quickborn bei Hamburg
Beiträge: 2.892
Boot: Rocca "Plan B" und Regal 6.8 Ventura
7.882 Danke in 1.890 Beiträgen
Standard

Hallo Herbert,

in der Haftpflichtversicherung ist auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert, nur Vorsatz nicht (wäre ja auch noch schöner).
In der Kasko seit Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes in 2008 nun auch zum Teil. Es darf seitdem wenigstens keinen generellen Ausschluß bei grober Fahrlässigkeit mehr geben, es werden allerdings dem Grad des Verschuldens entsprechend in der Kasko anteilig Abzüge vorgenommen.

Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
Nach meiner Kenntnis ist es nicht erlaubt oder sogar verboten oder nur unseemännisch oder vielleicht auch nur versicherungsschädlich eine Pumpe im Motorraum auf Automatik zu schalten. In allen anderen Bereichen der Bilge ist das möglich, im Motorraum aber - siehe oben - wohl nicht.
...
Korrigiert mich!
Wer sollte das verbieten, bzw. wo sollte sowas dann stehen?
Da es sich ja bei so einem Schaden nicht um Vorsatz handelt, könnte es von der Haftpflicht gar nicht abgelehnt werden. Selbst eine Kasko (sollten daraus auch Schäden am Boot entstanden sein) wird auch hier in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit voraussetzen, anders als z.B. bei fehlender Bilgepumpe.
Grobe Fahrlässigkeit muss einem der Versicherer übrigens nachweisen.
Anders ist es allerdings wenn die werftseitige Pumpenversorgung z.B. durch eigene Umbauten nachteilig verändert wurde.
Viele kleinere Boote haben nicht mal überhaupt eine werftseitig installierte Pumpe.

Gruß
Norman
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 16.01.2010, 17:39
Joggel Joggel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.10.2007
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.782
Boot: Stahlverdränger
1.565 Danke in 839 Beiträgen
Standard

Hallo
Am Anfang wurde doch gefragt, wenn der Dieseltank undicht wird und in die Bilge läuft. Ich habe mal gesehen, daß der Schwimmerschalter in einem Stahlschiff, etwa 50cm höher stand als die Bilge. Wenn der Kraftstofftank in die Bilge läuft, schaltet die Pumpe nicht, sondern nur der Alarm. Die Entleerung der Bilge kann nur manuell erfolgen.
Gruß Joggel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 16.01.2010, 18:52
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

@ Joggel,
ich habe eine Pumpe mit Schwimmerschalter und eine mit einem elektronischen Schalter.
Die elektronische habe ich mal in einem Eimer mit Diesel ausprobiert, die springt bei Stand an.
Mit dem mechanischen Schwimmerschalter muß ich das mal probieren.

@Norman,
vielen Dank für Deine Klärung des Sachverhaltes, da kann sich meine Versicherung mal ein beispiel dran nehmen
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 16.01.2010, 18:57
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.06.2004
Ort: ... 43,2 sm östl. Helgoland
Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
Standard

Man sollte unterscheiden: ein Bilgenpumpe als Sicherheitsausrüstung und Gefahrenabwehr ist legetim.

Ein Boot mit mangelnder Dichtheit, nässender Wellenpackung und dementsprechender regelmäßiger Entleerung, ist sogenanntes Einleiten.


Dieses steht unter Strafe:

75
Feste Gegenstände, Flüssigkeiten oder gasförmige Stoffe von Fahrzeugen in das Gewässer einbringen oder einleiten
§ 65 Abs.1 Jederm Nr. 25 30

150-750 Euro

76
Rückstände von Öl, flüssigen Brennstoffen oder ölhaltigen Abwässern nicht oder nicht regelmäßig gegen Quittung an zugelassenen Stellen abgeben
§ 65 Abs. 2 Sch Nr. 41 y) 10

100-350 Euro

78
Erforderliche Maßnahmen nicht durchführen, die Benachrichtigung einer zuständigen Behörde unterlassen oder den Ort der Gewässerverschmutzung
verlassen
§ 65 Abs. 3 Sch Nr. 42 a) 20

100-250 Euro

PS: Ole, Chris was sagt ihr als Profis dazu?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (16.01.2010 um 20:22 Uhr) Grund: PS ergänzt
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 16.01.2010, 20:54
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Man sollte unterscheiden: ein Bilgenpumpe als Sicherheitsausrüstung und Gefahrenabwehr ist legetim.

Ein Boot mit mangelnder Dichtheit, nässender Wellenpackung und dementsprechender regelmäßiger Entleerung, ist sogenanntes Einleiten.


Dieses steht unter Strafe:

@Jörg,
heißt das ich sollte eine funktionierende Bilgenpumpe haben, wenn ich sie aber benutze werde ich bestraft?
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 16.01.2010, 21:42
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.863
15.578 Danke in 8.588 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

.......
Das Ganze spielt sich noch dazu in Gewässern ab, die sowieso durch die Schifffahrt belastet sind, und nicht in einem Trinkwasserbiotop.
........
.
Trinkwasserbiotop.

Erzähl das mal am Bodensee, oder allen anderen Seen mit glockenklarem Trinkwasser aus den Alpen in CH oder Ö.....

Am BS ist das lenzen nach aussenbords komplett verboten. In nen Kanister lenzen, dann entsorgen....
Oder getrennte Bilgen.

Die Sache mit dem Kanister und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand erhöht den Druck auf den Eigner ein tendenziell dichtes Boot zu schaffen erheblich
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 16.01.2010, 22:07
Dieselvernichter Dieselvernichter ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.11.2007
Beiträge: 116
158 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Trinkwasserbiotop.

Erzähl das mal am Bodensee, oder allen anderen Seen mit glockenklarem Trinkwasser aus den Alpen in CH oder Ö.....

Am BS ist das lenzen nach aussenbords komplett verboten. In nen Kanister lenzen, dann entsorgen....
Oder getrennte Bilgen.

Die Sache mit dem Kanister und dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand erhöht den Druck auf den Eigner ein tendenziell dichtes Boot zu schaffen erheblich
Hallo Fränki,
mein Boot ist dicht, was mit der Bilgenpumpe abgepumt wird ist Wasser was durch die Wellenschmierung in der Bilge angesammelt wird.
Das ist im Normalfall auch nur eine geringe Menge so das die Pumpe im Normalfall nicht abpumpen muß, das kann ich im Kanister entsorgen.
Wenn jedoch wärend der Fahrt wegen einer Undichtigkeit grössere Mengen Wasser anfallen muß abgepumt werden oder ich saufe ab.
Wie sieht denn so eine Bilge aus in der definitif keine Verunreinigungen enthalten sein können?
Was machen die denn am Bodensee wenn Sie einen Wassereinbruch während der Fahrt haben, lassen die absaufen?
__________________
Gruß Herbert
YCGS
Düsseldorf
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 52



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.