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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 07.03.2004, 19:41
Jürgen G. Jürgen G. ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus

Gut ist relativ... Meine US-Kanister haben keine Zulassung.
Sind aber trotzdem gut.
Kann ich bestätigen. Die roten Kanister sind allererste Sahne und darüber hinaus günstig.


Gruß Jürgen
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  #27  
Alt 07.03.2004, 22:08
Segelwilly
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Moin,
die Bestimmungen sind natürlich willkürlich von irgendwelchen Schreibtischstrategen verfasst und völlig unsinnig.
Auch Versicherungen, die nach einem Unfall (Brand) nicht zahlen, sind einfach nur Blöde!
Was soll man bei einem Boot, das sich 75 Liter Sprit die Stunde reinzieht, auch noch einen Kanister kaufen, der 30 oder 40 Euro kostet? Nur wegen so einer dämlichen Nummer?
Kann ich nicht einsehen, ein bischen Risiko hat das Leben nun mal....

Gruß Willy
PS. warum H oder V Reifen? Alles nur Geldmacherei.....
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  #28  
Alt 08.03.2004, 02:33
Harald Harald ist offline
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Hallo Charly

Vielleicht es nicht so wie Du schreibst. Prüfe Deine Quelle doch noch mal nach!
Hier ein Auszug aus der Zeitschrift Boote.

Die Abweichungen hab ich mal hier her kopiert.

Sollen mehr als die 60 l befördert werden, liegt die Höchstgrenze bei 300 l Benzin oder 1000 l Diesel, ohne Kennzeichnung des Fahrzeugs als Gefahrguttransport. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Behälter müssen in vollem Umfang dem ADR entsprechen, geprüft und bauartzugelassen sein. Dazu kommen noch weitere Anforderungen an das Transportfahrzeug, der Fahrer muss besonders unterwiesen sein, und es sind Beförderungspapiere erforderlich. Außerdem ist bei Pkw und Kleinlastern darauf zu achten, dass die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Über Einzelheiten informieren die Verkehrs- oder Innenminister der Länder oder TÜV und DEKRA.


Gruß


Harald
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  #29  
Alt 08.03.2004, 09:23
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Harald, hallo all,

im Prinzip ist es noch so wie ich es ausgeführt hatte.

Benzin: = 333kg brutto (d.h. einschließlich Behälter

Diesel: = 1000 kg brutto

was sich geändert hat: es ist ein Beförderungspapier mitzuführen. (im innerstaatlichen Verkehr kann darauf verzichtet werden)
es ist ein Feuerlöscher (mind. 2kg) mitzuführen


zu finden in:
Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)

hier zusammengefasst im
Merkblatt Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie - ZH 1/555 (1. Ausgabe) -





hier mal ein Auszug:

6. Freistellungen und Erleichterungen

Von den Transportvorschriften sind in den folgenden Fällen Freistellungen und Erleichterungen möglich, da der Gesetzgeber die zu erwartenden Gefährdungen gering einschätzte:

6.1 Freistellung kleiner Mengen

Kleine Mengen gefährlicher Güter dürfen unter stark vereinfachten Bedingungen "freigestellt" befördert werden.

Der Stoffaufzählung der jeweiligen Klassen nach GGVS V8236801) (Anhang 4) sind "a-Randnummern" angehängt. Sie beschreiben die Voraussetzungen für die Freistellung kleiner Mengen.

Um die "a-Randnummern" nutzen zu können, müssen gefährliche Güter (reine Stoffe oder Zubereitungen) klassifiziert, d. h. einer Klasser, einer Ziffer und ggf. einem Buchstaben nach GGVS zugeordnet werden. Als Hilfsmittel für die Klassifizierung kommen das aktuelle Sicherheitsdatenblatt oder Informationen aus Datenbanken in Frage.

Eine Freistellung nach "a-Randnummern" geschieht dann so, daß die gefährlichen Güter in zusammengesetzten Verpackungen (bestehend aus Innen- und Außenverpackung, z. B. Blechdosen in einem Karton) befördert werden. Die zusammengesetzte Verpackung braucht keine UN-Codierung aufzuweisen. Sie muß aber den allgemeinen Verpackungsvorschriften für Gefahrgut genügen.

Beispiel:

Beförderung von Farben und Lacken, wenn sie nach dem Flammpunkt der Klasse 3 Ziff. 5 c zuzuordnen sind:

Nach Randnummer 2301 a sind sie von allen Vorschriften der GGVS freigestellt, wenn sie in Versandstücken bis ingesamt 45 l transportiert werden und der Inhalt einer Innenverpackung 5 l nicht übersteigt. V8236901)

6.2 Erleichterte Beförderung "in begrenzten Mengen" in Versandstücken

Begrenzte Mengen gefährlicher Güter, die in Versandstücken verpackt sind, können Erleichterungen von den Transportvorschriften erfahren. Hierzu ist Randnummer 10 011 (Tabelle der "begrenzten Mengen", abgedruckt in Anhang 3 dieses Merkblattes) anzuwenden. Die gefährlichen Güter müssen klassifiziert, verpackt und mit Gefahrzetteln versehen sein.

Unter Versandstücken wird Gefahrgut in Verpackungen oder in Großpackmitteln (IBC) verstanden. Tanks und Tankcontainer sind keine Versandstücke!

Beim Transport eines Gefahrgutes (Stoff oder Zubereitung) kann die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit direkt der Tabelle Randnummer 10 011 (Anhang 3 des Merkblattes) entnommen werden:

Beispiel: Benzin
Die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit (Auto) beträgt 333 kg brutto. Werden weniger als 333 kg befördert, können die Erleichterungen in Anspruch genommen werden.


Beispiel: Diesel
Die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit (Auto) beträgt 1000 kg brutto. Werden weniger als 1000 kg befördert, können die Erleichterungen in Anspruch genommen werden.


Abbildung 6: Erleichterungen nach Randnummer 10 011

Folgende Erleichterungen sind möglich, es entfallen also folgende Vorschriften:

-- Anforderungen an die Fahrzeuge und ihre Ausrüstung: das Fahrzeug muß nicht nach den Gefahrgutvorschriften ausgerüstet sein.
-- Anforderungen an die Fahrzeugbesatzung: ein Beifahrer ist nicht notwendig.
-- Anforderungen an die Ausbildung der Fahrzeugführer: Der Fahrzeugführer braucht keinen "Gefahrgutführerschein".
-- Überwachung der Fahrzeuge: keine Überwachung erforderlich.
-- Personenbeförderung: auch Personen, die nicht zur Besatzung gehören, dürfen mitfahren.
-- Schriftliche Weisungen: sog. Unfallmerkblätter (siehe Abschnitt 7.5) brauchen nicht mitgeführt zu werden.
-- Anforderungen an Be- und Entladestellen: die Anforderungen entfallen.
-- Besondere Bedingungen hinsichtlich des Verkehrs der Fahrzeuge: man braucht die Fahrzeuge z. B. nicht mit orangefarbenen Warntafeln und Gefahrzetteln zu versehen; auch das Verbotszeichen 261 "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern" braucht nicht beachtet zu werden.


Bestimmte Gefahrgutvorschriften müssen jedoch trotzdem eingehalten werden:

-- Ein Beförderungspapier ist notwendig. (Im innerstaatlichen Transport kann auf ein Beförderungspapier verzichtet werden, wenn Ausnahme Nr. 55 GGAV - siehe Abschnitt 6.4 - in Anspruch genommen wird)
-- Ein Feuerlöscher mit 2 kg Pulver für die Motorbrandlöschung muß mitgeführt werden. (Im innerstaatlichen Transport ist eine Freistellung aufgrund Ausnahme Nr. 85 GGAV möglich)
-- Bei der Beförderung von Gasen muß eine ausreichende Belüftung vorhanden sein. (siehe hierzu Abschnitt 7.10)
-- Die Ladungssicherung muß ausreichend sein. (siehe hierzu Abschnitt 7.2)
-- Zusammenladeverbote müssen beachtet werden. (siehe hierzu Abschnitt 7.3)
-- Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe des Fahrzeugs und im Fahrzeug untersagt.
-- Bei Ladearbeiten ist der Motor auszustellen, sofern er nicht zum Betreiben von Einrichtungen benötigt wird (z. B. für Pumpen, Kühlaggregate, Hebebühnen, Kräne).


AUSNAHME Nr. 55 (S): "Beförderungspapier"

Befreiung vom Beförderungspapier
Gefährliche Güter in Versandstücken dürfen ohne Beförderungspapier transportiert werden, wenn die höchstzulässige Gesamtbruttomasse je Beförderungseinheit nach Randnummer 10 011 nicht überschritten ist. Ist bei der höchstzulässigen Gesamtmenge "unbegrenzt" angegeben (wie z. B. bei vielen leeren ungereinigten Verpackungen), darf die Gesamtbruttomasse höchstens 1 000 kg betragen.



Ich hoffe es hilft Euch ein wenig weiter.

PS: mir stehen zwar die Vorschriften zur Verfügung und ich besitze ein Basiswissen, aber ich bin kein Gefahrgutbeauftragter.
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Charly
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  #30  
Alt 08.03.2004, 09:50
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Ich nutz die roten Kanister von Platimo. Da rieche ich nur was wenn der Tankwart gekleckert hat. Ansonsten sind die dicht.
preis ähnlich wie von Cyrus beschrieben. Evtl sind das auch die gleichen Kanister.
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Gruß Olli
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  #31  
Alt 08.03.2004, 10:38
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Zitat:
Zitat von hilgoli
Ich nutz die roten Kanister von Platimo. Da rieche ich nur was wenn der Tankwart gekleckert hat. Ansonsten sind die dicht.
preis ähnlich wie von Cyrus beschrieben. Evtl sind das auch die gleichen Kanister.
Nein die US Kanister sehen anders aus.
Die sind unten breiter als oben und haben dadurch einen sicheren Stand.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Siehe auch www.kegel.de
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  #32  
Alt 08.03.2004, 14:14
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Hallo,

wer Edelstahl-Kanister sucht: http://www.parts.grade.de/camping/re...l-kanister.htm
http://www.edesta.de/

oder Kunststoffkanister: http://www.amr-outdoorwelt.de/Katalo...ugzubehoer.htm
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Charly
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  #33  
Alt 08.03.2004, 16:09
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Hallo,

bin hier noch relativ neu und habe dieses Thema jetzt erst entdeckt. Ich habe nur ein kleines Boot und damit relativ geringen Verbrauch. Mich hat als Anfänger genervt, dass ich einen Tragetank habe und den evtl. mit Kanistern befüllen muss. Klingt schon nach Sauerei im Boot. Einbautank habe ich mir überlegt, den müsste ich aber auch oft mit Kanister betanken, abhängig vom Aufenthaltsort.
Jetzt lasse ich den Motor einfach direkt aus dem 20l Blechkanister saufen, wenn er leer ist, schnalle ich den Anschluss einfach auf den nächsten Kanister.
Gestank habe ich bei den Blechkanistern noch nicht bemerkt, im Gegenteil, erst beim Öffnen zischen sie. Das sind die Druckunterschiede durch Temperaturänderungen, die halten die Dichtungen jedenfalls aus.

Gruß Jürgen
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  #34  
Alt 08.03.2004, 17:14
Jürgen G. Jürgen G. ist offline
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Zitat:
Zitat von Motorwilly
Was soll man bei einem Boot, das sich 75 Liter Sprit die Stunde reinzieht, auch noch ...
Moin Willy,
Du solltest wirklich mal einen Mechaniker an Deinen Motor lassen ..




Gruß Jürgen
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  #35  
Alt 09.03.2004, 08:02
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Zitat:
Zitat von schraubendreher
Hallo,

bin hier noch relativ neu und habe dieses Thema jetzt erst entdeckt. Ich habe nur ein kleines Boot und damit relativ geringen Verbrauch. Mich hat als Anfänger genervt, dass ich einen Tragetank habe und den evtl. mit Kanistern befüllen muss. Klingt schon nach Sauerei im Boot. Einbautank habe ich mir überlegt, den müsste ich aber auch oft mit Kanister betanken, abhängig vom Aufenthaltsort.
Jetzt lasse ich den Motor einfach direkt aus dem 20l Blechkanister saufen, wenn er leer ist, schnalle ich den Anschluss einfach auf den nächsten Kanister.
Gestank habe ich bei den Blechkanistern noch nicht bemerkt, im Gegenteil, erst beim Öffnen zischen sie. Das sind die Druckunterschiede durch Temperaturänderungen, die halten die Dichtungen jedenfalls aus.

Gruß Jürgen
Das Zischen klingt für mich wie Unterdruck. Kannst Du deine Blechkanister mit deinem System während des Fahrens belüften?

Ich vermute wenn ein Unterdruck aufgebaut wird, ist es für den Motor schiweriger bis gar nicht möglich den Sprit aus dem Tank zu saugen
__________________
Gruß, Thomas
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  #36  
Alt 09.03.2004, 09:29
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Kapitaen52 Kapitaen52 ist offline
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Thomas, ich glaube er mein das Zischen beim öffnen des normal verschlossenen Kanisters bevor er ihn an den Motor klemmt, und da wird ersteinmal der Überdruck abgebaut.
Wilfried
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  #37  
Alt 09.03.2004, 09:34
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schraubendreher schraubendreher ist offline
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Hallo,

die Kanister zischen nur nach der Lagerung, daher gehe ich davon aus dass sie dicht sind. Mir ist auch kein Benzingeruch aufgefallen.
Der Anschlussstutzen Kanister / Motor hat eine verschließbare Belüftung (darf man nicht vergessen zu öffnen, ist wie bei einem Tragetank), einen Filter und ein Rückschlagventil. Durch das Ventil muss man nach Kanisterwechsel keinen Sprit mit der Gummiballpumpe anpumpen.

Gruß Jürgen
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  #38  
Alt 09.03.2004, 18:35
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Müritzer Müritzer ist offline
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Wo lagert Ihr eigentlich übligerweise Ersatzkanister auf dem Boot .
Gibt es da Halterungen für zum Beispiel neben den Orginalfesttank ??

Lolli
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt !
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  #39  
Alt 10.03.2004, 05:58
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Kapitaen52 Kapitaen52 ist offline
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ich lagere sie im "Keller" einem Raum vor dem Einbautank. Na ja bei 600l
Orginaltank ist das für mich auch nur etwas für den absoluten Notfall.
Gruß
Wilfried
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  #40  
Alt 10.03.2004, 11:14
erichabg erichabg ist offline
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@schraubendreher:
Zitat:
...Anschlussstutzen Kanister / Motor hat eine verschließbare Belüftung..
Was ist das für ein Anschluss-System? Ein Freund von mir sucht so etwas schon seit langem.
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  #41  
Alt 11.03.2004, 11:50
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schraubendreher schraubendreher ist offline
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Hallo,

schau mal hier:

http://www.bootshalle-braunschweig.com/

Auf Seite 223 untere Hälfte. "Benzintank" im Inhaltsverzeichnis wählen und 2mal vorblättern.

Gruß Jürgen
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  #42  
Alt 12.03.2004, 11:46
PeterD PeterD ist offline
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Standard Reservekanister

Hallo,

das alte ADR mit den Randnummern ist nicht mehr gültig. Das neue ADR ist nach einem anderen Prinzip aufgebaut. Aber die Mengenangaben (Diesel 1000ltr/Benzin 333ltr) sind noch die gleichen. Siehe auch

http://www.bmvbw.de/Alle-Artikel-zum....392.8357/.htm


In Anlage 1 (Freistellungen) die Nummern 1.1.3.3. und 1.1.3.6.2 lesen. Die Nummer 1.1.3.1. greift hier nicht. Hier ist der Transport von Gasflaschen oder Holzschutzmitteln in z. B. 5l-Kanistern gemeint.

Die Kanister müssen die UN-Kennzeichnung und die Gefahrgutzettel haben. Ich würde Stahlkanister empfehlen, weil die Kunststoffkanister nur eine begrenzte Haltbarkeit haben. Die Gefahrgutzettel (die roten auf der Spitze stehenden Quadrate) gibt's evtl. bei Speditionen, die haben so was meistens massenweise rumliegen. Zusätzlich, falls nicht vorhanden, unter den Gefahrgutzettel einen Zettel mit der Bezeichnung des Gefahrgutes UN 1202 (Diesel) oder UN 1203 (Benzin) kleben.

Außer dem Mitführen eines 2kg-Feuerlöschers, das Beachten des Rauchverbotes und der entsprechenden Ladungssicherung ist nichts weiter zu beachten. Das Geschriebene gilt nur für den eigenen Transport. Wird der Transport für einen Dritten durchgeführt greifen andere Bestimmungen des ADR.

Zum Thema falsche Ladungssicherung hier ein interessanter Link:

http://www.tis-gdv.de/tis/foto/f_inhalt.htm

Wer auf die Hauptseite http://www.tis-gdv.de/tis/ls/f_inhalt1.htm findet viele Informationen zu dem Thema.


PeterD
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Immer eine Handbreit Asphalt unter'm Reifen
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  #43  
Alt 11.02.2005, 17:56
PeterD PeterD ist offline
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Hallo,

seit dem 01.01.2005 wurde die GGVSE/ADR geändert. Ab sofort entfallen die Vorschriften über die Beschaffenheit der Reservekanister beim privaten Gebrauch.

D.h. Ich kann selbst das "Pril-Fläschchen" mit Diesel/Benzin befüllen ohne gg. die o.a. Vorschrift. zu verstoßen. Oder anders gesagt: Ich kann jede Art von Behältnis zum Transport nutzen. Sollte sich das "Behältnis" sich jedoch als nicht sicher herausstellen (Benzin/Diesel läuft aus, oder das Material zersetzt sich) gibt's natürlich mächtig Ärger nach der o. a. Vorschrift.

Die anderen Vorschriften, was sichere Beladung, pp. betrifft, bleiben jedoch bestehen.

Nachlesen kann man hier:

http://www.bmvbw.de/Gefahrgut-.341.8357/.htm

Gruß

Peter


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Immer eine Handbreit Asphalt unter dem Reifen
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