|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Wenn ich vor der Entscheidung 100€ Aufpreis gegen zugesicherten TÜV oder TÜV selbst machen stehen würde, würde ich mich für die 100€ entscheiden.
Die paar € Unterschied gegen das Risiko für den TÜV auch nur eine Kleinigkeit machen zu müssen. Die Zusicherung ist so toll nicht, daß der Unterschied von 30 bis 40 Euro je nach Trailerart nicht schnell mal fällig werden könnten, von der Zeit und Mühe, Anfahrt usw. mal abgesehen. Da genügt ein einziges benötigtes Teil und wenn es die seitlichen Strahler sind. |
#27
|
|||
|
|||
Zitat:
@Dirk-DK Nein, du bist kein Einzelfall, ich hatte etwas ähnliches. Und schlage mich deswegen mit einem Strafbefehl über 500€ rum, weil ich angeblich gegen das Pflichtversicherungsgesetz herum. Mit einem von der Versicherungspflicht befreiten Bootsanhänger ... |
#28
|
|||
|
|||
Hallo zusammen,
ich habe heute mal bei meiner Versicherung un der Zulassungsstelle recherchiert. KZK ist möglich! Kostet ganz normal Verwaltungsgebühr, Kennzeichen und die Versicherungsprämie (40€). Die Dame von der Versicherung hat mir den folgenden Tipp gegeben: KZK und dann bei der Ummeldung eine Haftpflicht (13€/Jahr) abschließen. Dadurch verringert sich die Versicherungsprämie um über 39€ Aber ich denke dass ich auch versuchen werden, dass der Verkäufer den TÜV macht. Weniger Stress für mich! |
#29
|
||||
|
||||
Zitat:
Man gibt ja nicht explizit das Fahrzeug anhand der Daten an, sondern nur den Fahrzeugtyp. In das rosa Scheinchen werden die Daten ja erst eingetragen, wenn man sie vor Ort endlich hat...........
__________________
Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#30
|
|||
|
|||
|
#31
|
||||
|
||||
Überlasse das mit dem TÜV nach Möglichkeit dem Verkäufer.
Wenn er Pech hat, gibt es dafür sogar Punkte. Hier etwas dazu http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=Trailer
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#32
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Schau mal auf Dein kleines Papierchen Deines Trailers, was da ganz oben steht. Das Teil gibts, wenn Du zur Zulassungsstelle fährst, um den "zulassungsbefreiten" Anhänger zu zulassen. Und dann gibts ein amtliches Kennzeichen, steht auch auf dem Zettel. Und genau das darf man mit einem KZK nicht doppeln. Also nicht immer alles genau wörtlich nehmen, auch Schreiber von Gesetzestexten sind nur Menschen....
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. Geändert von checki (24.02.2010 um 01:05 Uhr)
|
#33
|
|||
|
|||
@Checki
Ich kann dich nicht zwingen, es zu verstehen. |
#34
|
||||
|
||||
Dabei geb ich Dir recht.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
|
#35
|
|||
|
|||
So alles perfekt
Verkäufer hat den Trailer durch den TÜV gebracht und ich kann das gute Stück am Sonntag abholen |
#36
|
|||
|
|||
Wie ist das denn, wenn man einen Trailer überführen will der nicht angemeldet ist?
Ich habe einen Trailer über internet gekauft und will den mit grüner nummer anmelden. Ich habe noch keine Papiere hier...wie stell ich das am besten an? Standort ist etwa 100km entfernt. Papiere schicken lassen und dann hier anmelden, schild drucken und dann hinfahren und überführen? Trailer hat neuen TÜV und diese Betriebserlaubnis für Sportgeräteanhänger SDAH F.
__________________
gruß Moritz |
#37
|
||||
|
||||
Hallo lübecker,
Papiere schicken lassen und anmelden, dann kannst du den Trailer ohne Probleme abholen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
|
#38
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das kannst du so auch nicht sagen. Die Anstrengungen im Vorfeld sind ja keine Garantie für einen Pannefreie Überführung Sorry mußte raus. Alles gute und viel Spaß
__________________
Auf ein neues, viel Spaß gruß Andreas
|
#39
|
||||
|
||||
Zitat:
die haben zwar einige Zeit im Hintergrund diskutiert aber ein Personalausweis plus 10,20 reichen für das KZK für den Trailer.
__________________
Gruß vom Oberrhein. |
#40
|
|||
|
|||
also ich finde, wenn der vk fürn hunni tüv macht genial. kein aufwand kein risiko noch irgendetwas in ordnung zu bringen. mir fällt da immer gleich die beleuchtung ein. geht ja doch meisstens nicht. das gefummel hast du dann eben nicht.
und auf dich ummelden kannst du den eh nur am wohnort. dazu brauchst du erst diese nr. von deiner versicherung. gruß feivel |
#41
|
||||
|
||||
Zitat:
und daher auch keine Doppelkarte benötigt, weißt Du aber.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#42
|
||||
|
||||
Zitat:
Das sag mal den Kroatischen Grenzbeamten....
__________________
Wenn Jemand einen Stein nach DIR wirft, dann werf eine Blume zurück. Versichere dich aber vorher, dass der Topf noch dran ist. Gruß Klaus !! |
#43
|
||||
|
||||
Hier geht es doch erstmal nur ums Ummelden.
Wie ein Kroatienfahrer das später für sich klärt, ist ein anderes Thema.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#44
|
|||
|
|||
Also, mein neues Boot steht auf einem nicht zugelassenen USA-Trailer. Darauf soll das Boot demnächst ca. 30km zur Slipstelle gezogen werden (den Trailer behält dann der Verkäufer).
Ich habe bei meiner Versicherung eine Versicherung für ein KZK abgeschlossen, damit kann ich zur Zulassungstelle gehen und bekomme dann ein KZK, dieses kommt an den Trailer und schon darf er für 5 Tage auf die Straße. So habens mir jedenfalls Versicherung und Zulassungstelle mitgeteilt. Einwände? |
#45
|
|||
|
|||
Warum? Man braucht in HR keine grüne Versicherungskarte für den Anhänger (mehr) .
__________________
Beste Grüße John |
#46
|
|||
|
|||
Zitat:
gruß feivel |
#47
|
||||
|
||||
Zitat:
und ansonsten verkehrssicher ist. Dein Boot darf aber nicht mitfahren. Wann und wie das möglich ist, findest Du über die Suchfunktion hier. Haben wir ausführlich behandelt. In Deinem Fall geht es aber legal nicht. Zitat:
Du liegst nicht richtig. Ist mir persönlich egal wie Du das handhabst, nur verbreite so etwas hier dann nur, wenn Du Dich wirklich informiert hast.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#48
|
|||
|
|||
Zitat:
wieso sollte das woanders anders sein als bei mir? gruß feivel |
#49
|
||||
|
||||
Zitat:
Halt Dich aus Dingen, von denen Du keinen Plan hast raus.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#50
|
|||
|
|||
Zulassung, Kennzeichen, Steuer, Versicherung
Zitat:
Wohnbusfahrer hat wirklich Recht, der Sportbootanhänger ist zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig. Es ist zugegebenermaßen etwas verwirrend, dass man zur Zulassungsstelle geht und sogar eine Zulassungsbescheinigung erhält, weil es keinen eigenen Vordruck dafür gibt. Ich hatte das hier vor zwei Jahren schon etwas ausführlicher dargestellt und darf es wiederholen. Auch ich kann und will Dich, Jörg, nicht zwingen, es einzusehen. Aber vielleicht liest Du das Folgende immerhin, es kostet ja nur zwei Minuten. Nach der bestehenden Rechtslage sind Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten nicht zulassungspflichtig. Das regelt die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz FZV. § 3 FZV (Notwendigkeit einer Zulassung) (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. ... (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind 1. ... 2. folgende Arten von Anhängern: ... e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten benötigen aber ein Kennzeichen . Sie sind also nicht zulassungspflichtig, aber kennzeichenpflichtig. Dazu bestimmt: § 4 FZV (Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge) (1) ... (2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen: ... 3. Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung. Die Kennzeichen für (nicht gewerblich genutzte) Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten sind grün, da die Anhänger nicht der Steuerpflicht unterliegen. Was nichts daran ändert, dass von Zulassungsstellen manchmal fälschlicherweise schwarze Kennzeichen abgestempelt werden. Zudem gab es auch einen kurzen Übergangszeitraum, in dem die Kfz-Steuer vorübergehend auf Sportanhänger eingeführt wurde, bis man merkte, dass der verwaltungsmäßige Aufwand die Steuereinnahmen bei weitem übersteigt; in dieser Zeit wurden dementsprechend auch schwarze Kennzeichen zugeteilt. Ich habe u. a. auch noch einen solchen Hänger, die Zulassung war 1997. Ich zahle aber dafür natürlich keine Steuer, weil es nicht auf die (zutreffend oder fälschlich) ausgegebene Farbe des Kennzeichens ankommt, sondern auf die zutreffende rechtliche Einstufung des Hängers. Die Regelungen dazu lauten: § 8 FZV Zuteilung von Kennzeichen) (1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. § 9 FZV (Besondere Kennzeichen) (1) ... (2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Abs. 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ... Die Steuerfreiheit ergibt sich aus: § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Ausnahmen von der Besteuerung) Von der Steuer befreit ist das Halten von 1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind; Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten sind, da sie nicht der Zulassungspflicht unterliegen, auch nicht versicherungspflichtig (ob man eine solche Versicherung, freiwillig abgeschlossen, dennoch als nützlich ansieht, ist eine andere Frage). § 1 Pflichtversicherungsgesetz Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung ... abzuschließen ... § 2 Pflichtversicherungsgesetz (1) § 1 gilt nicht für ... 6. Halter von c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen. Als ich vor gut zwei Jahren für meinen kleinsten Bootsanhänger (ich habe leider drei davon) bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen beantragen wollte, wollte mir die Bedienstete auch wieder ein schwarzes Kennzeichen verordnen. Als ich freundlich widersprach und ein grünes Kennzeichen wollte, sagte sie, es mache nichts, ich müsse ja sowieso nochmal wieder kommen, weil ich außerdem keine Deckungskarte dabei hätte. Nein, sagte ich (wieder ganz freundlich), der Sportanhänger sei nicht versicherungspflichtig. Dann ging sie erregt zu ihrem Vorgesetzten und kam nach einer Weile zurück. Ohne ein weiteres Wort zu sagen, gab sie mir in Nullkommanichts meine Unterlagen. Aber ich war wirklich ganz ganz freundlich. Grüße Sunbeamer |
|
|