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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.02.2010, 21:33
Infomatrixx Infomatrixx ist offline
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Standard Trailer überführen

Hallo zusammen,

ich habe vorhin ein Boot gekauft und dieses liegt auf einem Trailer. Lt. Verkäufer ist der Trailer mit grünem Kennzeichen angemeldet, hat aber keinen TÜV mehr. Soweit aber in einem verkehrssicherem Zustand.

Nun meine Frage:

Wie überführe ich diesen nun? So wie er ist oder mit Überführungskennzeichen (Kurzzeit?). Brauche ich dafür dann eine Versicherungsdoppelkarte oder nicht und wie ist das mit der Zulassung auf meinen Namen? Muss der Fahrzeugeigentümer mit dem Eigentümer des Trailers übereinstimmen?

Danke schon mal im Voraus an alle die antworten

Gruß

Infomatrixx
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  #2  
Alt 22.02.2010, 21:38
mcdriver mcdriver ist offline
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Hallo,

Fahrzeugführer und Eigentümer des Trailers müssen nicht identisch sein.

Überführungskennzeichen dürfte eventuell grenzwertig sein, da Du ja nicht den Trailer alleine überführst, sondern auch ein Sportgerät damit transportierst.
Da würde ich einfach mal zur Sicherheit den Versicherungsexperten fragen.
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  #3  
Alt 22.02.2010, 21:38
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Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
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Willkommen im

Ohne gültigen TÜV nützt dir das Kurzzeitkennzeichen auch nicht´s.

Einfach vor Ort zum TÜV,Plakette abholen und ab nach Hause mit dem grünen Kennzeichen
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MFG Sascha
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  #4  
Alt 22.02.2010, 21:44
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Galaxy2001 Beitrag anzeigen

Einfach vor Ort zum TÜV,Plakette abholen und ab nach Hause mit dem grünen Kennzeichen
Genau so,
und zum Kurzzeitkennzeichen ist zu sagen,
dass ein zugelassenes Fahrzeug damit garnicht bewegt werden darf.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #5  
Alt 22.02.2010, 21:55
jaguar10 jaguar10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Galaxy2001 Beitrag anzeigen
Willkommen im

Ohne gültigen TÜV nützt dir das Kurzzeitkennzeichen auch nicht´s.

Einfach vor Ort zum TÜV,Plakette abholen und ab nach Hause mit dem grünen Kennzeichen

genau so würde ich das auch machen

anhängen ,zum tüv, dann heim und danach ummelden.
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  #6  
Alt 22.02.2010, 22:03
Wohnbusfahrer
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Wie lange ohne HU? Als ich meins letztes Jahr kaufte, war die HU zwei Monate überzogen, damit bin ich gefahren. Doof ist, wenn es eine 2009er Plakette ist, aber selbst dann würde ich es einfach riskieren.
Ansonsten KZK, da Bootsanhänger nicht zugelassen sind im eigentlichen Sinne, kann das nicht illegal sein
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  #7  
Alt 22.02.2010, 22:16
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ansonsten KZK, da Bootsanhänger nicht zugelassen sind im eigentlichen Sinne, kann das nicht illegal sein
Bootanhänger/Sportgeräteanhänger sind sehr wohl zulassungspflichtig.
Du hast doch Zulassungspapiere und auch eine Kennzeichen dran, oder?
Sie sind steuerfrei und nicht versicherungspflichtig, aber das ändert nichts daran, dass Du einen Anhänger, für den es schon ein Kennzeichen gibt, nicht mit einem KZK bewegen darfst.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #8  
Alt 22.02.2010, 22:17
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Galaxy2001 Galaxy2001 ist offline
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..dann versuch mal ei KZK zu bekommen für einen "angemeldeten " Trailer
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  #9  
Alt 22.02.2010, 22:25
Infomatrixx Infomatrixx ist offline
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Hmm, das ist alles nicht ganz so einfach, da ich das Gespann auf einem Sonntag abholen möchte. Wie lange der TÜV abgelaufen ist, dass weiß ich nicht.

Hmm.. ich überlege gerade was da das schlaueste ist.
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  #10  
Alt 22.02.2010, 22:30
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Laß doch den Verkäufer noch den TÜV machen.
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Gruß, Alfred

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  #11  
Alt 22.02.2010, 22:31
Wohnbusfahrer
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Aus der FZV der §3
Code:
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
      (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
      (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
         folgende Kraftfahrzeugarten:
             
...
folgende Arten von Anhängern:
             
  1. Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
  2. Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
  3. fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
  4. Arbeitsmaschinen,
  5. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
und §4
Code:
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
      (1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
      (2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen:
         
  1. Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h,
  2. Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c,
  3. Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.
Sportanhänger sind eben ein Kuriosum, einerseits von der Zulassungs-, der Steuer- und der Versicherungspflicht befreit, andererseits HU-Pflichtig und verpflichtet, ein eigenes Kennzeichen zu führen. Und weil der Sportanhänger nicht zugelassen ist, dürfte es auch nicht verboten sein, ihn mit KZK zu fahren. Ich gebe allerdings zu, dass das Spekulation ist.

Geändert von Wohnbusfahrer (22.02.2010 um 22:36 Uhr) Grund: entschärft
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  #12  
Alt 22.02.2010, 22:33
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checki checki ist offline
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Finde mal raus, wie lange der TÜV schon abgelaufen ist.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #13  
Alt 22.02.2010, 22:34
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Hmm, dann werde ich morgen nochmal mit der Zulassungsstelle und meiner Versicherung telefonieren.

Der Verkäufer will 100€ für die TÜV haben *grr* Wenn es sich gar nicht vermeiden lässt, dann werde ich es wohl über ihn noch machen.
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  #14  
Alt 22.02.2010, 22:34
Infomatrixx Infomatrixx ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Finde mal raus, wie lange der TÜV schon abgelaufen ist.
Ja, das werde ich noch machen und es auch nochmal posten.
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  #15  
Alt 22.02.2010, 22:36
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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den Tüv musst du doch sowieso machen, kostet auch nicht viel weniger.
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  #16  
Alt 22.02.2010, 22:38
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Wenn das eine garantierter Festpreis ist, würde ich zustimmen. KZK + HU-Gebühr + deine Zeit = > 100€.
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  #17  
Alt 22.02.2010, 22:43
Infomatrixx Infomatrixx ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Wenn das eine garantierter Festpreis ist, würde ich zustimmen. KZK + HU-Gebühr + deine Zeit = > 100€.
Du hast die Ummeldegebühr vergessen Aber ja, ich glaube das ich zumindest beim gleichen am Ende rauskomme.
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  #18  
Alt 22.02.2010, 22:45
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ich gebe allerdings zu, dass das Spekulation ist.
So so

Sportbootanhänger sind deshalb vom "normalen" Zulässungsverfahren ausgenommen, weil sie eben nicht Steuer-und Versicherungspflichtig sind.
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Gruß aus Berlin
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  #19  
Alt 22.02.2010, 22:52
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hallo - sorry die frage - bin auf der suche nach gebrauchten bootsschalen, -rümpfe bzw. bastlerboote ohne motor

wo finde ich die hier ????

danke
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  #20  
Alt 22.02.2010, 22:54
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Zitat:
Zitat von chrisko1 Beitrag anzeigen
hallo - sorry die frage - bin auf der suche nach gebrauchten bootsschalen, -rümpfe bzw. bastlerboote ohne motor

wo finde ich die hier ????

danke
Schau in den Flohmarkt unter "Biete" und starte eine Anfrage unter "Suche".
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  #21  
Alt 22.02.2010, 23:05
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Infomatrixx,
legal darfst den Hänger anhängen und zum nächsten Tüv Dekra oder was auch immer Stützpunkt fahren

grenzwertig:
ich würde den Trailer anhängen und eine etwas längere Probefahrt in Richtung Heimat machen, wenn du meinst es ist alles io fährst du zur HU

Kurzzeitkennzeichen geht auch, macht aber auch auch keinen Sinn, weil für HU bist du selbst verantwortlich was du ja nicht hast,
Kurzzeitkennzeichen ist teuer, etwa 120 Euro wenn dir keins ohne Versicherung ausgestellt wird
wie weiter oben schon geschrieben wurde sind Kurzzeitkennzeichen für Zugelassene Fahrzeuge eigendlich nicht zulässig,
was aber keiner überprüft und auch keiner nach fragt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #22  
Alt 22.02.2010, 23:08
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
was aber keiner überprüft und auch keiner nach fragt

...das erzähl mal Dirk-DK
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  #23  
Alt 22.02.2010, 23:14
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wieso kann er doch selber lesen

sind alles Erfahrungwerte
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Bertrand Russell
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  #24  
Alt 22.02.2010, 23:18
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Zitat:
...das erzähl mal Dirk-DK
Ich habe heute noch Magenschmerzen wenn ich daran denke...

Nur zur kurzen Info. Habe ein Boot mit "angeblich" nicht zugelassenen und Tüv abgelaufenen Hafentrailer gekauft. (in Münster)

Der Händler hat den Trailer durch den TÜv gebracht und mir alle Unterlagen ausgehändigt. (TÜV Bescheinigung, Gutachten etc.)

Ich wollte in Hamm/Westf. anmelden....und dann ging das Elend los...

Der nette Sachbearbeiter hat sich in Hamburg informiert (Kennzeichen war lt. Gutachten bekannt) und festgestellt das der Trailer nie abgemeldet wurde...dementsprechend gab es keine Zulassung und auch (an anderer Stelle, an einem anderen Tag ) keine KZK...

Mag ein Einzelfall gewesen sein, aber.......

Gruß, Dirk
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Geändert von Dirk-Dk (22.02.2010 um 23:25 Uhr)
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Alt 22.02.2010, 23:21
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