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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer überführen
Hallo zusammen,
ich habe vorhin ein Boot gekauft und dieses liegt auf einem Trailer. Lt. Verkäufer ist der Trailer mit grünem Kennzeichen angemeldet, hat aber keinen TÜV mehr. Soweit aber in einem verkehrssicherem Zustand. Nun meine Frage: Wie überführe ich diesen nun? So wie er ist oder mit Überführungskennzeichen (Kurzzeit?). Brauche ich dafür dann eine Versicherungsdoppelkarte oder nicht und wie ist das mit der Zulassung auf meinen Namen? Muss der Fahrzeugeigentümer mit dem Eigentümer des Trailers übereinstimmen? Danke schon mal im Voraus an alle die antworten Gruß Infomatrixx |
#2
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Hallo,
Fahrzeugführer und Eigentümer des Trailers müssen nicht identisch sein. Überführungskennzeichen dürfte eventuell grenzwertig sein, da Du ja nicht den Trailer alleine überführst, sondern auch ein Sportgerät damit transportierst. Da würde ich einfach mal zur Sicherheit den Versicherungsexperten fragen. |
#3
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Willkommen im
Ohne gültigen TÜV nützt dir das Kurzzeitkennzeichen auch nicht´s. Einfach vor Ort zum TÜV,Plakette abholen und ab nach Hause mit dem grünen Kennzeichen
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MFG Sascha |
#4
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Zitat:
und zum Kurzzeitkennzeichen ist zu sagen, dass ein zugelassenes Fahrzeug damit garnicht bewegt werden darf.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#5
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Zitat:
genau so würde ich das auch machen anhängen ,zum tüv, dann heim und danach ummelden. |
#6
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Wie lange ohne HU? Als ich meins letztes Jahr kaufte, war die HU zwei Monate überzogen, damit bin ich gefahren. Doof ist, wenn es eine 2009er Plakette ist, aber selbst dann würde ich es einfach riskieren.
Ansonsten KZK, da Bootsanhänger nicht zugelassen sind im eigentlichen Sinne, kann das nicht illegal sein |
#7
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Zitat:
Du hast doch Zulassungspapiere und auch eine Kennzeichen dran, oder? Sie sind steuerfrei und nicht versicherungspflichtig, aber das ändert nichts daran, dass Du einen Anhänger, für den es schon ein Kennzeichen gibt, nicht mit einem KZK bewegen darfst.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#8
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..dann versuch mal ei KZK zu bekommen für einen "angemeldeten " Trailer
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MFG Sascha
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#9
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Hmm, das ist alles nicht ganz so einfach, da ich das Gespann auf einem Sonntag abholen möchte. Wie lange der TÜV abgelaufen ist, dass weiß ich nicht.
Hmm.. ich überlege gerade was da das schlaueste ist. |
#10
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Laß doch den Verkäufer noch den TÜV machen.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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#11
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Aus der FZV der §3
Code:
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind folgende Kraftfahrzeugarten: ... folgende Arten von Anhängern: Code:
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge (1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. (2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen: Geändert von Wohnbusfahrer (22.02.2010 um 22:36 Uhr) Grund: entschärft |
#12
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Finde mal raus, wie lange der TÜV schon abgelaufen ist.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#13
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Hmm, dann werde ich morgen nochmal mit der Zulassungsstelle und meiner Versicherung telefonieren.
Der Verkäufer will 100€ für die TÜV haben *grr* Wenn es sich gar nicht vermeiden lässt, dann werde ich es wohl über ihn noch machen. |
#14
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Ja, das werde ich noch machen und es auch nochmal posten.
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#15
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den Tüv musst du doch sowieso machen, kostet auch nicht viel weniger.
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. |
#17
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Du hast die Ummeldegebühr vergessen Aber ja, ich glaube das ich zumindest beim gleichen am Ende rauskomme.
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#18
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So so
Sportbootanhänger sind deshalb vom "normalen" Zulässungsverfahren ausgenommen, weil sie eben nicht Steuer-und Versicherungspflichtig sind.
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#19
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hallo - sorry die frage - bin auf der suche nach gebrauchten bootsschalen, -rümpfe bzw. bastlerboote ohne motor
wo finde ich die hier ???? danke |
#20
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Schau in den Flohmarkt unter "Biete" und starte eine Anfrage unter "Suche".
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#21
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Hallo Infomatrixx,
legal darfst den Hänger anhängen und zum nächsten Tüv Dekra oder was auch immer Stützpunkt fahren grenzwertig: ich würde den Trailer anhängen und eine etwas längere Probefahrt in Richtung Heimat machen, wenn du meinst es ist alles io fährst du zur HU Kurzzeitkennzeichen geht auch, macht aber auch auch keinen Sinn, weil für HU bist du selbst verantwortlich was du ja nicht hast, Kurzzeitkennzeichen ist teuer, etwa 120 Euro wenn dir keins ohne Versicherung ausgestellt wird wie weiter oben schon geschrieben wurde sind Kurzzeitkennzeichen für Zugelassene Fahrzeuge eigendlich nicht zulässig, was aber keiner überprüft und auch keiner nach fragt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#22
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...das erzähl mal Dirk-DK
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MFG Sascha |
#23
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wieso kann er doch selber lesen
sind alles Erfahrungwerte
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#24
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Zitat:
Nur zur kurzen Info. Habe ein Boot mit "angeblich" nicht zugelassenen und Tüv abgelaufenen Hafentrailer gekauft. (in Münster) Der Händler hat den Trailer durch den TÜv gebracht und mir alle Unterlagen ausgehändigt. (TÜV Bescheinigung, Gutachten etc.) Ich wollte in Hamm/Westf. anmelden....und dann ging das Elend los... Der nette Sachbearbeiter hat sich in Hamburg informiert (Kennzeichen war lt. Gutachten bekannt) und festgestellt das der Trailer nie abgemeldet wurde...dementsprechend gab es keine Zulassung und auch (an anderer Stelle, an einem anderen Tag ) keine KZK... Mag ein Einzelfall gewesen sein, aber....... Gruß, Dirk
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Thompson Winner 2300 Geändert von Dirk-Dk (22.02.2010 um 23:25 Uhr)
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#25
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alles reine Nervensache
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